Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

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zerb 9/2018, Kraftloserklär... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat Erfolg und führt unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung zu der Anweisung an das hierfür zuständige Amtsgericht, über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung der von den Antragstellern formulierten Kraftloserklärung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts neu zu entscheiden. 1. Das Rechtsmittel ist zulässig. Gegen den die...mehr

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zerb 8/2018, Eidesstattlich... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begrundet. 1. Auf Verfahren zur Erteilung von Erbscheinen nach einem Erblasser, der vor dem 17. August 2015 verstorben ist, sind das Burgerliche Gesetzbuch und das FamFG in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung weiterhin anzuwenden (Art. 229 § 36 EGBGB). 2. Der Bevollmachtigte der Beteiligten ist berechtigt, die Richtigkeit der zur Begrundung des Erbschein...mehr

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zerb 8/2018, Eidesstattlich... / Sachverhalt

Die 95-jahrige an Demenz erkrankte Beteiligte zu 1 hat, vertreten durch den mit notarieller General- und Vorsorgevollmacht (vgl. Bl. 8 ff dA) versehenen Bevollmachtigten W. P. am 6. Marz 2018 vor dem Amtsgericht – Nachlassgericht – Ottweiler (als Rechtshilfegericht) einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge gestellt, der sie als Alleinerbin d...mehr

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FF 7+8/2018, FF 7+8/2018 / Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 16.5.2018 – XII ZB 214/17 Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt. Begründet der Tatrichter nicht, warum er trotz Vorliegens eines Regelfalls für die Bestellu...mehr

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zerb 6/2018, Anordnung einer Betreuung trotz Vorsorgevollmacht bei Vereitelung der Sorge durch Dritte

Leitsatz Trotz bestehender Vorsorgevollmacht konnt die Anordnung einer Betreuung in Betracht, wenn ein Dritter die Bemühungen des Vorsorgebevollmächtigten, für den Vollmachtgeber Sorge zu tragen, durch eigenmächtiges und störendes Verhalten vereitelt. Das Betreuungsgericht hat einen unbeteiligten Dritten zum Betreuer zu ernennen. LG Meiningen, Beschluss vom 5. März 2018 – 4 T...mehr

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zerb 6/2018, Anordnung eine... / Aus den Gründen

Die Beschwerden sind nach §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 1 FamFG statthaft und nach den §§ 63, 64 FamFG form- und fristgerecht eingelegt. Die Beschwerdeberechtigung der Ehefrau des Betroffenen folgt aus § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG. Im Wesentlichen ist die Beschwerde jedoch unbegründet. I. Nach § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB ist einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder ...mehr

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zerb 6/2018, Anordnung eine... / Sachverhalt

Der Betroffene ist in zweiter Ehe mit der Beschwerdeführerin verheiratet. Aus seiner ersten Ehe ist die Beteiligte als einziges Kind des Betroffenen hervorgegangen. Der Betroffene errichtete am 3.11.2014 im Beisein des Diplom-Sozialarbeiters L. vom Überleitungsmanagement der Evangelischen Kliniken G. GmbH als Zeuge eine Vorsorgevollmacht zugunsten seiner Tochter B. S., der B...mehr

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zerb 6/2018, Anordnung eine... / Leitsatz

Trotz bestehender Vorsorgevollmacht konnt die Anordnung einer Betreuung in Betracht, wenn ein Dritter die Bemühungen des Vorsorgebevollmächtigten, für den Vollmachtgeber Sorge zu tragen, durch eigenmächtiges und störendes Verhalten vereitelt. Das Betreuungsgericht hat einen unbeteiligten Dritten zum Betreuer zu ernennen. LG Meiningen, Beschluss vom 5. März 2018 – 4 T 31/18 u...mehr

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zerb 5/2018, Kosten der anw... / Sachverhalt

Die Kläger sind Rechtsanwälte. Sie wurden von den in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenlebenden Be-klagten am 20. August 2012 beauftragt, für beide Beklagte Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und aufeinander abgestimmte Testamente zu entwerfen. Die Kläger übersandten den Beklagten die Entwürfe und schlugen ein ihre gesamte Tätigkeit abgeltendes Pauschalh...mehr

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AGS 4/2018, Entwerfen von T... / 1 Sachverhalt

Die Kläger sind Rechtsanwälte. Sie wurden von den in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenlebenden Beklagten beauftragt, für beide Beklagte Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und aufeinander abgestimmte Testamente zu entwerfen. Die Kläger übersandten den Beklagten die Entwürfe und schlugen ein ihre gesamte Tätigkeit abgeltendes Pauschalhonorar von 2.400,00 ...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / 1. Generationengespräch

Bei Gestaltungsmandaten hat es sich bewährt, sog. Generationengespräche durchzuführen. Darunter versteht man eine Erörterung der Vermögensnachfolgeplanung im Kreise derjenigen Familienangehörigen und sonstigen Personen, die von ihr betroffen sind. Umfasst sind hier sowohl Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge (bspw. Immobilienübergaben oder Unternehmensnachfolgen), aber au...mehr

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zerb 2/2018, Einer flog übe... / VI. Alte Vorsorgevollmachten

Ob alte Vorsorgevollmachten geändert oder ergänzt werden müssen, lässt sich nicht pauschal sagen. Wenn schon die letzten Gesetzesänderungen der Jahre 2009 zu § 1904 BGB (Regelung zur Nichteinwilligung und Konsens von Vertreter und Arzt) bzw. aus 2013 zu § 1906 BGB (Regelung zur ärztlichen Zwangsmaßname), nicht berücksichtigt wurden oder die Formulierung zu kurz oder nicht au...mehr

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zerb 2/2018, Einer flog übe... / 11

Auf einen Blick Die zum 26.7.2017 in Kraft getretene Änderung der Regelung der ärztlichen Zwangsmaßnahme entkoppelt sie von der Unterbringung. In dem neuen § 1906 a BGB werden die strengen Voraussetzungen für die ärztliche Zwangsmaßnahme noch einmal geschärft und die Beachtlichkeit des Willens und damit der Selbstbestimmung des Betroffenen gestärkt. Die Zwangsmaßnahme ist au...mehr

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zerb 2/2018, Einer flog übe... / V. Genehmigung

Der Betreuer oder Bevollmächtigte benötigt nach Abs. 2 für seine stellvertretende Einwilligung immer noch eine Genehmigung des Betreuungsgerichts. Eine Vorsorgevollmacht lässt daher grundsätzlich eine Betreuerbestellung entbehrlich werden, schließt aber eine gerichtliche Tätigkeit nicht gänzlich aus. Darauf kann – muss aber nicht – in der Vollmacht hingewiesen werden. Hinsich...mehr

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zerb 2/2018, Einer flog übe... / VIII. Gestaltung

Für die Gestaltungspraxis bedeutet die Neuregelung, dass Musterformulierungen angepasst werden sollten. Die Befugnis zur Stellvertretung für die Einwilligung in die Vornahme von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Verbringung wird regelmäßig in einem Abschnitt "persönliche Angelegenheiten" oder "Gesundheitssorge" der Vorsorgevollmacht aufgenommen. Nach dem unten formulierten V...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.3 Konsequenzen für die Praxis

Im laufenden Ehescheidungsverfahren sollten sich die Ehegatten nicht auf die Rechtsfolgen des § 1933 BGB verlassen: Ein scheidungswilliger Ehegatte sollte vorsorglich immer einen eigenen Scheidungsantrag stellen. Ein scheidungsunwilliger Ehegatte sollte durch Verfügung von Todes wegen das gesetzliche Erbrecht seines die Scheidung betreibenden Partners verhindern und ihm ggf. (...mehr

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zerb 12/2017, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2017

Am 12. und 13. Mai 2017 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. am Maschsee im Hotel Courtyard Hannover statt. Für Frühaufsteher begann Ines Braun, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht in Berlin, mit dem Thema Unterhalt für Eltern im Pflegeheim. Wie berechnet man das und wie funktioniert das mit dem Altersvorsorgevermögen von 5 % des gegenwärtigen Jahresb...mehr

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FF 11/2017, FF 11/2017 / Betreuung

BGH, Beschl. v. 13.9.2017 – XII ZB 157/17 Auch bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten kann ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen. Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf ein einzelnes Objekt oder ...mehr

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FF 07/08/2017, Stellungnahm... / 1. Notwendigkeit der Regelung – Vorsorgevollmacht und Betreuung

Das geltende Recht kennt nur zwei rechtliche Möglichkeiten, einer Person zu helfen, die infolge Krankheit oder Unfalls gehindert ist, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, zum einen die Vorsorgevollmacht, zum anderen die Betreuung. Durch eine Vorsorgevollmacht – in aller Regel als Generalvollmacht ausgestaltet – können rechtzeitig Vertrauenspersonen als Bevollmächtigte bes...mehr

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FF 07/08/2017, Stellungnahm... / 2. Rechtssicherheit

§ 1358 E-BGB sieht eine gesetzliche Vollmacht unter Ehegatten sowie Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten unter folgenden Voraussetzungen vor:mehr

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FF 07/08/2017, Stellungnahm... / I. Vorbemerkung

Der Deutsche Anwaltverein bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem geplanten Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (BT-Drucks 18/10485) und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD) Stellung nehmen zu dürfen. Das Anliegen des Gesetz...mehr

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FF 07/08/2017, Stellungnahm... / Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass durch Einrichtung einer gesetzlichen Vollmacht unter Ehegatten und registrierten Lebenspartnern im Falle einer unfall- oder krankheitsbedingten Behinderung des Betroffenen dessen Gesundheitsvorsorge gewährleistet wird. Der DAV beurteilt dieses Vorhaben skeptisch, da die Instrumente der Vorsorgevollmacht und Betreuung den Betroffenen eine aus...mehr

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FF 07/08/2017, Stellungnahm... / 6. Zusammenfassende Würdigung des § 1358 E-BGB

Die vorgesehene Regelung führt zu der Gefahr mangelnder Rechtssicherheit für den Vertragspartner. Sie führt darüber hinaus auch zu Missbrauchsgefahren gegenüber dem Vertretenen. Dies gilt auch auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge und nicht erst, wenn der Blick auf § 1358 Abs. 1 Ziff. 4 E-BGB gerichtet wird. Hiernach kann der vertretene Ehegatte/Partner Ansprüche gegen Träg...mehr

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zerb 5/2017, Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall

Widerruf, Auskünfte und Rechtsverfolgung Dieter Trimborn v. Landenberg zerb verlag, 3. Aufl. 2017, 177 Seiten, 49 EUR ISBN: 978-3-95661-035-6 Nach nunmehr 5 Jahren liegt jetzt das Praxisbuch "Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall" in der 3. überarbeiteten und inhaltlich erweiterten Auflage vor. Sowohl vor als auch insbesondere nach einem Erbfall ist der im Erbrecht tätige Rechts...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Betreuung

Zur Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 17.2.2016 – XII ZB 498/15, FamRZ 2016, 704 m. Anm. Dodegge, S. 806, und v. 3.2.2016 – XII ZB 425/14, FamRZ 2016, 701 m. Anm. Fröschle). (BGH, Beschl. v. 19.10.2016 – XII ZB 289/16) Die Voraussetzungen für eine Betreuung nach § 1896 BGB können nicht aufgrund einer bloße...mehr

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FF 12/2016, Bundesrat bringt auf Antrag von NRW ein gesetzliches Ehegattenvertretungsrecht auf den Weg

Viele Menschen glauben, wenn sie dement oder durch einen Unfall plötzlich handlungsunfähig werden, kann der Ehepartner automatisch für sie oder ihn entscheiden. Doch dieser Irrglaube zählt zu den größten Rechtsirrtümern in Deutschland. Ohne eine Vorsorgevollmacht oder die Hinzuziehung des Gerichts kann keiner Entscheidungen treffen. NRW will das gemeinsam mit den anderen Bun...mehr

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zerb 11/2016, Zur Wirksamkeit von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Leitsatz Der Vollmachtnehmer kann für den Vollmachtgeber nur wirksam in eine der Maßnahmen des § 1904 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB einwilligen, nicht einwilligen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen, wenn der Vollmachtgeber in der Vollmacht in hinreichender Deutlichkeit darlegt, dass die Entscheidungsmacht des Vollmachtnehmers die im Gesetzestext genannten Maßnahmen umfasst ...mehr

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zerb 11/2016, Zur Wirksamke... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FamFG ohne Zulassung statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die Bevollmächtigte berechtigt, die Rechtsbeschwerde im eigenen Namen einzulegen. Dies folgt zwar entgegen der Annahme der Rechtsbeschwerde weder aus § 303 Abs. 4 FamFG, der lediglich die Befugnis des Bevollmächtigten zur Einlegung im Namen des ...mehr

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zerb 11/2016, Zur Wirksamke... / Leitsatz

Der Vollmachtnehmer kann für den Vollmachtgeber nur wirksam in eine der Maßnahmen des § 1904 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB einwilligen, nicht einwilligen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen, wenn der Vollmachtgeber in der Vollmacht in hinreichender Deutlichkeit darlegt, dass die Entscheidungsmacht des Vollmachtnehmers die im Gesetzestext genannten Maßnahmen umfasst und sich...mehr

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FF 11/2016, FF 11/2016 / Betreuung

a) Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist § 541 Abs. 2 ZPO entsprechend anwendbar, wonach der Originalbeschluss mit den Unterschriften der Richter zu den Sammelakten des Gerichts genommen und dafür eine beglaubigte Abschrift in die Gerichtsakte eingeheftet wird. b) Zur Notwendigkeit einer förmlichen Beweisaufnahme durch Einholung eines ärztlichen Gutachtens bei Ve...mehr

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zerb 9/2016, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2016

Am 22. und 23. April 2016 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. im TOP Tagungszentrum in München statt. Für Frühaufsteher stellte Christina-Maria Leeb die Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen vor. Welche Qualifikation benötigt ein Verfahrenspfleger? Das Gesetz enthalte keine Anforderungen und gehe vom Regelfall des ehrenamtlichen Verf...mehr

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zerb 9/2016, Nebentätigkeit... / Sachverhalt

Die Parteien streiten im Wege einstweiligen Rechtschutzes darüber, ob der VKl. eine Nebentätigkeit als Testamentsvollstrecker ausüben darf. Der (...) VKl. ist seit (...), zuletzt als Privatkundenbetreuer bei der Beklagten beschäftigt. In § 9 des schriftlichen Arbeitsvertrages, auf den auch im Übrigen Bezug genommen wird (ABl 28 und 29), ist bestimmt: Die Übernahme einer entgel...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / e) Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen, da es insoweit an der Erforderlichkeit fehlt. Eine Betreuung kann trotz Vorsorgevollmacht jedoch u.a. dann erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen oder erhebliche Bedenken gegen seine Redlichkeit bestehen, insbesondere weil z...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / III. Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht wird eine andere Person ermächtigt, den Vollmachtgeber umfassend zu vertreten, typischerweise sowohl in vermögensrechtlichen als auch in persönlichen Angelegenheiten einschließlich der Umsetzung einer Patientenverfügung. Daneben können Bankvollmachten zu empfehlen sein, wenn Konflikte vermieden werden sollen, die aus einer (meist unzulässigen, vgl. ...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 6. Sonderform: Unternehmensbezogene Vorsorgevollmacht

Für die Vorsorge für Unternehmerinnen und Unternehmer existieren inzwischen einige Überlegungen (z.B. Jocher notar 2014, 3; Reymann ZEV 2005, 457), aber noch recht wenig praktische Erfahrung. Sicher ist, dass es keine Standardlösung gibt. Es ist zum einen die persönliche Situation zu betrachten: Stehen taugliche Bevollmächtigte bereit? Sind Teilhaber an dem Unternehmen vorha...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 5. Widerruf einer Vorsorgevollmacht

Umstritten ist, ob die Befugnis eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" sich auch auf den Widerruf einer vom Betreuten erteilten vermögensbezogenen Vollmacht erstreckt. Entgegen der h.M. hat der BGH (MDR 2015, 1423 = FuR 2015, 730 m. Bearb. Soyka, im Anschluss an BGH FamRZ 2015, 1702 m. Anm. Zimmermann = NJW 2015, 3572 = MDR 2015, 1072) entschieden, d...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht für den Bereich der Gesundheitsfürsorge, mit der der Betroffene die Vertretung in Fragen der medizinischen Versorgung und Behandlung regelt, muss schriftlich erfolgen sowie die Voraussetzungen des § 1904 Abs. 5 S. 2 BGB erfüllen, wenn darin die Entscheidung übertragen wird, lebensverlängernde Maßnahmen nicht einzuleiten oder sie später zu beenden. Sie m...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmacht, Betreuungs-, Patienten- und Bestattungsverfügung

– Eine aktuelle Übersicht I. Einleitung Die Mandanten werden älter. Der Zeitraum, in welchem sie im Alter auf Unterstützung angewiesen sind, wird größer. Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen werden seit Jahren stark nachgefragt. In letzter Zeit werden mit den Vorsorgeregelungen auch Erfahrungen in der Anwendung gemacht – und nicht nur gute. Es kommt immer ...mehr

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ZAP 1/2017, Betreuung: Erforderlichkeit bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht

(BGH, Beschl. v. 19.10.2016 – XII ZB 289/16) • Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist. An der Erforderlichkeit fehlt es, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können. Es genügt nicht ein bloßer Verdacht, um die Vermutung der Wirksamkeit einer vo...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / f) Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch Kontrollbetreuer

Beabsichtigt das Gericht, die Befugnisse eines Betreuers auf den Widerruf erteilter Vorsorgevollmachten zu erstrecken, setzt dies tragbare Feststellungen voraus, dass ein Fortbestand eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt (BGH FamRZ 2016, 117 = FuR 2016, 103).mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 4. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Mit Vorgaben an den Inhalt von Vorsorgevollmachten und der Bestimmtheit von Patientenverfügungen für die Entscheidung, lebensverlängernde Maßnahmen nicht einzuleiten, hat der BGH (FamRZ 2016, 1671 m. Anm. Dodegge = NJW 2016, 3297 = MDR 2016, 1087 = FuR 2016, 714) für mehr Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt. a) Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht für den Bereich der Gesu...mehr

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ZAP 19/2016, Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung: Anforderungen

(BGH, Beschl. v. 6.7.2016 – XII ZB 61/16) • Die schriftliche Äußerung in einer Patientenverfügung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, enthält für sich genommen nicht die für eine bindende Patientenverfügung notwendige konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen. Die insoweit erforderliche Konkretisierung kann aber ggf. durch die Benennung bestimmter ärztli...mehr

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ZAP 14/2015, Vorsorgevollmacht: Verzicht auf gerichtliche Genehmigung freiheitsbeschränkender Maßnahmen

(BVerfG, Beschl. v. 10.6.2015 – 2 BvR 1967/12) • Das Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung für die Einwilligung des Vorsorgebevollmächtigten in ärztliche Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen, wie z.B. Fixierungen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Im Rahmen der Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann nicht wirksam auf das Erfordernis der gerichtlichen Genehmigung verzichtet...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / II. Abgrenzung und Abstimmung der Vorsorgeregelungen

Bekannt ist der Dreiklang von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Dabei ist zu differenzieren und in der Bedeutung zu werten: Zentral ist die Vorsorgevollmacht, mit welcher der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber meist umfassend vertreten kann. In der Patientenverfügung geht es nur um einen Teilbereich: die Behandlung bei Einwilligungsunfähigkeit in bestimm...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 12. Auswirkungen auf Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung

In der Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht hat der Verfügende einer Person seines Vertrauens für den Fall seiner Pflegebedürftigkeit bestimmte Aufgaben und Berechtigungen übertragen. Ist dies der Ehegatte und leben die Beteiligten jetzt getrennt, spricht einiges für die Annahme, dass auch das früher bestehende Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Es besteht als...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 2. Weitere Formalien

Die Vollmacht sollte mit "Vorsorgevollmacht" oder "General- und Vorsorgevollmacht" überschrieben sein. Zwar ist nicht die Überschrift, sondern der Inhalt für den Umfang und die Einsatzmöglichkeiten der Vollmacht entscheidend (OLG Frankfurt ZEV 2014, 313). Um aber deutlich zu machen, dass die Vollmacht umfassend ist und nicht erst bei einer Betreuungsbedürftigkeit des Vollmac...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 7. Sonderform: Sorgerechtsvollmacht

Umstritten – und nach hiesiger Ansicht abzulehnen – ist eine sog. Sorgerechtsvollmacht. In einer solchen wird insbesondere von psychisch erkrankten Menschen, bei denen es Phasen starker Beeinträchtigungen gibt (z.B. Schizophrenie), in einer Art Vorsorgevollmacht speziell die Wahrnehmung der elterlichen Sorge übertragen, z.B. an das Jugendamt (Hoffmann BtPrax 2014, 151). Dami...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 4. Wesentlicher Inhalt

Viele Befugnisse sollten in der Vorsorgevollmacht – nach der Erteilung der umfassenden Vertretungsmacht – (z.T. beispielhaft) ausdrücklich benannt werden, um tatsächlichen, rechtlichen Anforderungen (z.B. nach §§ 1904, 1906 BGB) oder Klarstellungsbedürfnissen (z.B. Unterbevollmächtigung, Schweigepflichtentbindung) zu entsprechen. Dies lässt die Vorsorgevollmachten zwar recht...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / VI. Bestattungsverfügung

1. Einleitung Die Bestattung in der Nachlassgestaltung zu berücksichtigen, verhilft dem Rechtsanwalt nicht nur dazu, sein Mandat zu erweitern oder neue Mandate zu gewinnen. Es kann für den Mandanten und ihm nahestehende Personen eine erhebliche Hilfe und Entlastung sein. Eine Streitigkeit gleich nach dem Ableben eines Menschen um dessen Bestattung kann mehr belasten, als es v...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 5. Benennung eines Bevollmächtigten

Eine auf die konkrete Situation passende Patientenverfügung gilt direkt (BGH NJW 2014, 3572). Sie benötigt keine Erklärung eines Vertreters. Allerdings ist immer noch die Durchsetzung erforderlich und das in §§ 1901a und b, 1904 BGB vorgegebene Verfahren ist einzuhalten. Daher ist nach umstrittener – und hier vertretener Meinung – immer eine Person notwendig, welche die Rech...mehr