Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 3. Verwendungsbegrenzungen

Meist wird eine Bevollmächtigung "soweit gesetzlich möglich" gewünscht. Einschränkungen können sinnvoll sein, da sie einen Fehlgebrauch oder Missbrauch verhindern oder zumindest zu erschweren vermögen. Sie sollten aber ausdrücklich und eindeutig bestimmbar formuliert werden, sich also z.B. auf Immobilienverfügungen, Wertpapiergeschäfte oder Maßnahmen nach §§ 1904, 1906 BGB b...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 1. Einleitung

Die Bestattung in der Nachlassgestaltung zu berücksichtigen, verhilft dem Rechtsanwalt nicht nur dazu, sein Mandat zu erweitern oder neue Mandate zu gewinnen. Es kann für den Mandanten und ihm nahestehende Personen eine erhebliche Hilfe und Entlastung sein. Eine Streitigkeit gleich nach dem Ableben eines Menschen um dessen Bestattung kann mehr belasten, als es vermögensrecht...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 1. Form, Registrierung

Die gem. § 1901a Abs. 1 BGB vorgeschriebene Schriftform ist gem. § 126 BGB durch eigenhändige Unterschrift oder notariell beglaubigtes Handzeichen gewahrt und hat eine Warnfunktion. Die Registrierung einer isolierten Patientenverfügung im Vorsorgeregister ist nicht möglich, mittelbar aber im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung als "Anordnung ode...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / IV. Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung wird in § 1901c BGB als Schriftstück beschrieben, in welchem der von einem Betreuungsverfahren Betroffene Wünsche zur Person des Betreuers oder zur Wahrnehmung der Betreuung niedergelegt hat. Weil die meisten Menschen ihre Vertrauensperson als Bevollmächtigten und nicht als Betreuer sehen möchten und Weisungen zur Ausübung einer Betreuung selten schri...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 4. Sonderfall: "Stellvertretende Betreuungsverfügung"

Immer häufiger machen sich Eltern von behinderten Kindern, die auch Betreuer ihres Kindes sind, Gedanken darüber, was nach ihnen geschieht: Wie kann sichergestellt werden, dass das Kind einen guten Betreuer erhält, wenn die Eltern wegen Alter, Krankheit oder Tod wegfallen? Wichtig ist dies auch im Rahmen einer Nachlassgestaltung mittels eines sog. Behindertentestaments. Nebe...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 1. Form

Grundsätzlich benötigt eine Vollmacht nicht die Form des Grundgeschäfts, § 167 Abs. 2 BGB, also auch nicht bei Immobiliengeschäften. Um Änderungen im Grundbuch herbeiführen zu können, müssen die relevanten Tatsachen – wie z.B. die Vollmacht – aber durch zumindest unterschriftsbeglaubigte Urkunden nachgewiesen werden, § 29 Abs. 1 GBO (BGH NJW 2016, 1516). Für besonders einsch...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 5. Innenverhältnis und Missbrauchsproblematik

Meistens vereinbaren Vollmachtgeber und Bevollmächtigter nicht, was für ein Rechtsverhältnis der Vollmachtsausübung als sog. Grund- oder Innenverhältnis zugrunde liegen soll. Ohne eine Regelung wird in der Rechtsprechung und weitgehend auch in der juristischen Literatur davon ausgegangen, dass unter Ehegatten kein Vertrag besteht, bei anderen aber ein Rechtsbindungswille und...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / V. Patientenverfügung

In der Patientenverfügung wird festgelegt, wie der Betroffene in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchte bzw. welche Maßnahmen unterlassen werden müssen. Dies hilft dem Betroffenen, den Ärzten und auch den Angehörigen. Es sollte immer auch eine Person zur Umsetzung bevollmächtigt werden. Die Patientenverfügung greift aber erst, wenn sich der Betroffene sel...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / I. Einleitung

Die Mandanten werden älter. Der Zeitraum, in welchem sie im Alter auf Unterstützung angewiesen sind, wird größer. Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen werden seit Jahren stark nachgefragt. In letzter Zeit werden mit den Vorsorgeregelungen auch Erfahrungen in der Anwendung gemacht – und nicht nur gute. Es kommt immer wieder zu Frustrationen, weil die Rege...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 3. Hinweise auf das Verfahren

Allgemeine Ausführungen in der Patientenverfügung wiederholen meist, was in den §§ 1901a und b, 1904 BGB kodifiziert ist oder eigentlich selbstverständlich sein sollte, z.B. dass ein Widerruf möglich ist, aber nicht bei unwillkürlichen Reflexen angenommen werden soll. Hinweise auf das einzuhaltende Verfahren, wie die Indikationserstellung durch den Arzt und das Gespräch mit ...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 1. Wunschbetreuer

Gemäß § 1897 Abs. 4 BGB ist dem Vorschlag des Betroffenen für seinen Wunschbetreuer zu entsprechen, wenn er nicht seinem Wohl zuwiderläuft oder soweit der Betroffene erkennbar nicht mehr an ihm festhalten möchte. Das gilt auch noch für spätere, mündlich im Betreuungsverfahren geäußerte Vorschläge. Der Betroffene muss nicht geschäftsfähig sein, Einsichtsfähigkeit genügt (Kurz...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 2. Inhalt

In einer jüngeren Entscheidung hat der BGH (NJW 2016, 3297; dazu auch Seibl NJW 2016, 3277) betont, was eigentlich auch dem Gesetzestext zu entnehmen ist: Es müssen "bestimmte" – also möglichst konkret beschriebene – medizinische Maßnahmen untersagt bzw. in sie eingewilligt werden. Der Schwerpunkt vieler Patientenverfügungen liegt meist auf der Beschreibung der Behandlungssi...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 3. Form und Registrierung

Die Betreuungsverfügung nach § 1901c BGB muss schriftlich sein; allerdings sind auch mündlich geäußerte Vorschläge und Wünsche des Betroffenen nach § 1901 BGB beachtlich. Da Geschäftsfähigkeit nicht notwendig ist und die Urheberschaft selten bezweifelt werden wird, erscheinen Beglaubigung und Beurkundung selten erforderlich. Betreuungsverfügungen gem. §§ 78 Abs. 2 Nr. 1, 78a...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 4. Motivationen?

Es lässt sich lange darüber streiten, ob die Angabe der persönlichen Lebensgeschichte und von sonstigen Motivationen zu einer Patientenverfügung gehören sollten. Dafür spricht, dass damit eine Verfügung überzeugender sein kann und in Zweifelsfällen Hinweise auf einen Behandlungswunsch oder mutmaßlichen Willen vorliegen können. Allerdings zeigen jedenfalls ohne aufwendige und...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 2. Bestattungsverfügung

Eine Bestattungsverfügung ist eine nicht formbedürftige Erklärung des Erblassers, in der er seine Anordnungen und Wünsche für die Bestattung und möglicherweise auch die Grabpflege festhält (im Einzelnen: Kurze/Goertz, Bestattungsrecht in der Praxis, § 16). Trotz Formfreiheit ist aus Dokumentations- und Beweiszwecken die Schriftform sinnvoll. Wichtig ist, dass die Bestattungs...mehr

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ZAP 11/2017, Anwaltsmagazin / 6 DAV gegen neue Vollmacht für Ehegatten und Lebenspartner

Das in Vorbereitung befindliche Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 1/2017, S. 5) soll durch Einrichtung einer gesetzlichen Vollmacht unter Ehegatten und registrierten Lebenspartnern im Falle einer unfall- oder krankheitsbedingten Behinderung des Betroffenen dessen Gesundheitsvorsorge gewährleist...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 2. Wünsche zur Betreuungsausübung

Der Betreuer muss den Betreuten vor seinen Entscheidungen einbinden und seine Wünsche befolgen, soweit dies nicht dessen Wohl zuwiderläuft oder dem Betreuer unzumutbar ist, § 1901 Abs. 3 BGB. In der Betreuungssituation ist die Kommunikation mit dem Betreuten aber oft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich. Es ist daher sinnvoll, Vorstellungen und Wünsche schon vor ei...mehr

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ZAP 1/2015, Vorsorgebevollmächtigung: Umfang der Befugnisse nach Vollmachtwiderruf

(BGH, Beschl. v. 15.4.2015 – XII ZB 330/14) • Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht berechtigt, im eigenen Namen gegen einen die Betreuung anordnenden Beschluss Beschwerde einzulegen. Auch nach einem Vollmachtwiderruf durch den Betreuer hat der Vorsorgebevollmächtigte lediglich die Befugnis, eine Beschwerde gegen die Betreuungsanordnung im Namen des Betroffenen einzulegen. W...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 6. Kontrollbetreuung

Eine Kontrollbetreuung (§ 1396 Abs. 3 BGB) kommt in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass der Bevollmächtigte mit den anfallenden Geschäften überfordert ist oder gegen die Redlichkeit und Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen (BGH FamRZ 2015, 2163 = NJW 2015, 36, 57); etwa Befürchtungen, dass bei Fortbestand einer Vorsorgevollmacht er...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 1. Erforderlichkeit einer Betreuung

Nach § 1896 BGB bestellt das Gericht für einen Volljährigen auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer, wenn der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Diese Voraussetzungen können nicht aufgrund einer bloßen Verdachtsdiagnose des S...mehr

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ZAP 11/2017, Betreuungsrecht: Anforderungen an eine wirksame Bestellung eines Betreuers

(BGH, Beschl. v. 22.3.2017 – XII ZB 260/16) • Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit a...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 8. Automatisches Vertretungsrecht für Ehegatten

Die Bundesregierung hat eine Initiative des Bundesrats aufgegriffen, die zum Ziel hat, dass sich Ehegatten und Lebenspartner bei Unfall oder schwerer Krankheit künftig automatisch vertreten dürfen. Bislang ist hierfür die schriftliche Erteilung einer Vorsorgevollmacht oder die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch gerichtliche Entscheidung notwendig. Das Kabinett besc...mehr

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ZAP 9/2017, Patientenverfügung: Unmittelbare Bindungswirkung

(BGH, Beschl. v. 8.2.2017 – XII ZB 604/15) • Eine Patientenverfügung entfaltet nur dann unmittelbare Bindungswirkung, wenn sie neben den Erklärungen zu den ärztlichen Maßnahmen, in die der Ersteller einwilligt oder die er untersagt, auch erkennen lässt, dass sie in der konkreten Behandlungssituation Geltung beanspruchen soll. Die schriftliche Äußerung, dass „lebensverlängern...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / d) Zweifel an wirksamer Bevollmächtigung

Auszugehen ist von dem allgemeinen Grundsatz, dass für ein vorgenommenes Rechtsgeschäft die Vermutung der Wirksamkeit spricht. Dies gilt auch für die Vorsorgevollmacht. Kann ihre Unwirksamkeit nicht positiv festgestellt werden, bleibt es bei der wirksamen Bevollmächtigung. In Abgrenzung zu seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 2011, 285 und FamRZ 2015, 2047) hat d...mehr

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ZAP 8/2015, Bankenhaftung: Objektive Pflichtverletzung der Bank bei Bankvollmacht

(LG Detmold, Urt. v. 14.1.2015 – 10 S 110/14) • Eine Vollmacht bzgl. der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist. Macht eine Bank die Verfügung des Vorsorgebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmacht...mehr

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ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / Länder wollen Notfallvertretungsrecht für Ehegatten

Für den Fall, dass ein Ehepartner durch Unfall oder plötzliche schwere Erkrankung entscheidungsunfähig ist und keine Vertretungsvollmacht vorhanden ist, soll der andere Ehepartner automatisch ein Vertretungsrecht in medizinischen und damit zusammenhängenden finanziellen Angelegenheiten erhalten; gleiches soll für eingetragene Lebenspartner gelten. Dies sieht ein Gesetzentwur...mehr

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ZAP 15/2015, Erbscheinsverfahren: Reichweite der Ermittlungspflicht

(OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.6.2015 – 11 Wx 33/15) • Wird die Echtheit eines Testaments bestritten, kann es – neben der Erhebung von Sachverständigenbeweis – geboten sein, Beteiligte und Zeugen anzuhören, um Indizien festzustellen, die für oder gegen die Errichtung der streitigen letztwilligen Verfügung sprechen könnten. Wird die Echtheit von Vergleichsmaterial bezweifelt, ...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Patientenverfügung

Der BGH betont, dass für eine bindende Patientenverfügung eine konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen erforderlich ist. Die schriftliche Äußerung, keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu wünschen oder die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten sei, genügten für sich genommen noch nicht. Andererseits dürften...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Grundstücksveräußerung

Zwar ist auch ein Bevollmächtigter, dem nur eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht erteilt worden ist, selbst imstande, ein Grundstück rechtswirksam im Namen des Betroffenen zu verkaufen und aufzulassen, denn gem. § 167 Abs. 2 BGB bedarf die Vollmachterklärung nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht. Der BGH (FamRZ 20...mehr

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ZAP 13/2015, Anwaltsmagazin / Beschlüsse der Justizministerkonferenz

Am 18. Juni ist die diesjährige Frühjahrskonferenz der Länderjustizminister zu Ende gegangen. Sie fand in Stuttgart unter dem Vorsitz Baden-Württembergs statt und endete mit einer Reihe richtungsweisender Entscheidungen für die weitere rechtspolitische Entwicklung in Deutschland. So befasste sich die Konferenz u.a. mit der Frage, wie die Gesundheitssorge unter Ehegatten durch...mehr

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ZAP 21/2016, "Digitaler Nac... / V. Vorsorge durch den Erblasser

Die wenigsten Menschen lassen sich bei der alltäglichen, kleinteiligen, laufend veränderten Nutzung von Angeboten der digitalen Welt von dem Gedanken an mögliche Probleme der Nachlassermittlung und Nachlassabwicklung nach ihrem Tod leiten. Das Interesse potentieller Erben an Übersichtlichkeit und Transparenz wird zu Lebzeiten des Erblassers kaum gewürdigt. Für den Erben ist ...mehr

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FF 5/2016, FF 5/2016 / Betreuung

Zur Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Grundstücksveräußerung, wenn dem Vorsorgebevollmächtigten nur eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht erteilt ist (BGH, Beschl. v. 3.2.2016 – XII ZB 307/15 u. XII ZB 454/15). a) Das krankheitsbedingte Fehlen eines freien Willens i.S.d. § 1896 Abs. 1a BGB hat das sachverständig beratene Gericht auch dann festzustellen...mehr

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Zerb 4/2016, Ausschlagung e... / 1. Erstreckung der Reichweite der mit der Prokura einhergehenden Vertretungsmacht auf die Ausschlagung einer dem Prinzipal angefallenen Erbschaft?

Indes ist unklar, ob sich die Vertretungsmacht eines Prokuristen auf die Ausschlagung einer dem Prinzipal angefallenen Erbschaft erstreckt. Versucht man, die in Rechtsprechung und Literatur – soweit ersichtlich – nicht spezifisch behandelte Fragestellung nach allgemeinen Grundsätzen zu lösen, ergibt sich Folgendes: Die äußerst weit gefasste Vertretungsmacht eines Prokuristen...mehr

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zerb 12/2015, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Michael Rudolf, Jan Bittler, Wolfgang Roth zerb verlag, 4. Auflage 2015, 252 Seiten, broschiert, 39,– EUR ISBN 978-3-95661-024-0 Das Buch beschäftigt sich, wie der Titel vermuten lässt, mit der Gestaltung von Vorsorgevollmachten sowie mit Betreuungs- und Patientenverfügungen. Es geht nicht nur auf die Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ein, sondern auch...mehr

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zerb 12/2015, Deutsches Erbrecht-Symposium

Zum bereits achtzehnten Mal fand am 25. und 26.9.2015 das Deutsche Erbrecht-Symposium der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) in Heidelberg statt. Auch in diesem Jahr wurde wieder über zwei Tage ein für Erbrechtler/-innen weites und spannendes Spektrum grundlegender Themen von dem Pflichtteilsrecht und der Erbschaftsteuer bis hin zu aktuelle...mehr

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FF 12/2015, FF 12/2015 / Betreuung

Das Gericht hat auch im Aufhebungsverfahren festzustellen, ob der Betroffene trotz seiner Erkrankung noch zu einer freien Willensbestimmung fähig ist (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 16.9.2015 – XII ZB 500/14, FamRZ 2015, Heft 24) (BGH, Beschl. v. 7.10.2015 – XII ZB 58/15). a) Zu den bei der gemäß § 1897 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Beurteilung der Eignung als Betreuer zu berüc...mehr

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zerb 11/2015, Die öffentliche Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG

Leitsatz Gemäß § 6 Abs. 2 S.1 BtBG ist die Betreuungsbehörde befugt, Unterschriften oder Handzeichen auf (transmortalen) Vorsorgevollmachten öffentlich zu beglaubigen. Eine solche gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht entspricht dabei den Anforderungen des § 29 GBO. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2015 – 11 Wx 71/15 Sachverhalt I. Im Gru...mehr

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zerb 11/2015, Die öffentlic... / Aus den Gründen

II. Die namens der Beteiligten vom Urkundsnotar gemäß § 15 GBO eingelegte Beschwerde ist nach den §§ 71, 73 GBO zulässig. Die Beschwerde ist begründet und führt zur Aufhebung der angegriffenen Zwischenverfügung des Grundbuchamtes. Das vom Grundbuchamt angenommene Eintragungshindernis gegen die beantragte Eintragung der Vormerkung besteht nicht. 1. Zutreffend stellt das Grundb...mehr

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zerb 11/2015, Die öffentlic... / Sachverhalt

I. Im Grundbuch von H. Nr. X. betreffend die Gebäude- und Freifläche I. und die Landwirtschaftsfläche I. in H. ist Frau S. als Eigentümerin eingetragen. Frau S. errichtete am 26.8.2011 eine "Allgemeine und Vorsorgevollmacht sowie Betreuungsverfügung und Patientenverfügung", in der sie die Beteiligte zu ihrer allgemeinen Bevollmächtigten einsetzte. Zu den Befugnissen der Bevol...mehr

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zerb 11/2015, Die öffentlic... / Leitsatz

Gemäß § 6 Abs. 2 S.1 BtBG ist die Betreuungsbehörde befugt, Unterschriften oder Handzeichen auf (transmortalen) Vorsorgevollmachten öffentlich zu beglaubigen. Eine solche gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht entspricht dabei den Anforderungen des § 29 GBO. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2015 – 11 Wx 71/15mehr

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Zerb 10/2015, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2015

Am 8.5. und 9.5.2015 fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. in Bonn statt. Das Hotel Collegium Leoninum stellte für die Themen des VorsorgeAnwalt e.V. einen passenden Tagungsort dar, weil das Haus zugleich Hotel und Seniorenresidenz ist. Die Tagung begann mit einem Workshop zu Gestaltungsfragen bei der Vorsorgevollmacht. Zunächst wurde die Frage diskutiert, in welchem ...mehr

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Zerb 09/2015, Genehmigung d... / Aus den Gründen

II. Die nach §§ 58, 352 FamFG zulässigen Beschwerden haben in der Sache vorläufigen Erfolg. Sie führen zur Zurückverweisung an das Nachlassgericht, weil dessen Verfahren unter einem wesentlichen Mangel leidet, vor einer Sachentscheidung eine aufwändige Beweisaufnahme erforderlich wäre, die Zurückverweisung von einem Beteiligten beantragt worden ist (§ 69 Absatz 1 Satz 3 FamF...mehr

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Zerb 09/2015, Genehmigung d... / Leitsatz

1. Die Genehmigung der Beschwerdeeinlegung durch den mitsorgeberechtigten Elternteil kann auch nach Fristablauf wirksam erfolgen. 2. Wird neben der Echtheit der testamentarischen Verfügung auch die Echtheit des zur Überprüfung vorgelegten Vergleichsmaterials bezweifelt, so ist auch über die Echtheit dieses Vergleichsmaterials Beweis zu erheben. 3. Ist ein Betreuungsverfahren...mehr

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Zerb 09/2015, Genehmigung d... / Sachverhalt

I. Die Beteiligten streiten im Erbscheinsverfahren darum, ob der Beteiligten zu 1 – der einzigen Tochter der Erblasserin – ein Alleinerbschein aufgrund zweier gleichlautender privatschriftlicher Testamente vom Dezember 2012 zu erteilen ist, oder die früheren notariellen Testamente wirksam bleiben, die eine teilweise abweichende Erbfolge vorsehen. Die 1927 geborene Erblasserin...mehr

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Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / II. Vorsorgevollmacht

1. Einleitung Auch jüngere Menschen müssen vertreten werden, wenn sie z. B. aufgrund eines Unfalls ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Dies gilt für medizinische Fragen sowie für das private und unternehmerische Vermögen. Eine umfassende Vorsorgevollmacht ist eine unbedingte Generalvollmacht, mit der einhergehenden Missbrauchsgefahr.[25] Diese ist bei eine...mehr

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Zerb 8/2015, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Vormundbenennung für jüngere Menschen

Einführung Unglücksfälle, wie vom ehemaligen Formel-1-Piloten Michael Schumacher oder dem niederländischen Prinz Friso von Oranien-Nassau, führen jüngeren Menschen vor Augen, dass auch für sie Vorsorgeregelungen wichtig sind. Da sie bei einem Unfall meistens in einer Lebensphase beruflicher Aktivität und besonderer familiärer Verantwortung betroffen werden, und die Situation ...mehr

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Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / 2. Missbrauchsgefahr

Zur Verringerung der Missbrauchsgefahr einer Vorsorgevollmacht für jüngere Menschen ist in zwei Richtungen zu denken: Zum einen kann eine inhaltliche Begrenzung vorgenommen werden, um einen eventuellen Schaden zu minimieren. Zustimmungsbedürfnisse durch Dritte in eine Vollmacht einzubauen erschwert deren Handhabung später erheblich. Die inhaltliche Begrenzung mit der Folge, ...mehr

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Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / 1. Einleitung

Auch jüngere Menschen müssen vertreten werden, wenn sie z. B. aufgrund eines Unfalls ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Dies gilt für medizinische Fragen sowie für das private und unternehmerische Vermögen. Eine umfassende Vorsorgevollmacht ist eine unbedingte Generalvollmacht, mit der einhergehenden Missbrauchsgefahr.[25] Diese ist bei einer Trennung de...mehr

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Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / 4. Zusammenleben ohne Trauschein

Für nicht miteinander verheiratete oder verpartnerte Paare ist eine Vorsorgevollmacht besonders wichtig. Auch wenn dies rechtlich nicht zu begründen ist, werden ohne eine Vorsorgevollmacht einem Ehegatten meist noch deutlich mehr Informationen gegeben und wird seinen Anweisungen eher gefolgt, als bei einem unverheirateten Partner. Für das Betreuungs- und das Unterbringungsve...mehr

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Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / 3. Unternehmervorsorgevollmacht

In unternehmerischen Belangen ist meistens ein schnelles Handeln ebenso notwendig, wie in persönlichen Angelegenheiten, um keinen Schaden entstehen zu lassen. Die Konzepte zur Unternehmervorsorgevollmacht sind aber noch rudimentär und weitgehend theoretischer Natur.[28] Ein Kernproblem bei der Unternehmervorsorge ist, dass es den bevollmächtigten Personen oft an Informationen...mehr