Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

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§ 2 Handels- und Unternehme... / a) Zweigniederlassungen inländischer Rechtsträger

Rz. 235 Gem. § 13 Abs. 1 HGB sind errichtete Zweigniederlassungen inländischer Rechtsträger zur deklaratorischen Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung erfolgt hierbei jeweils durch vertretungsberechtigte Personen bei dem Gericht der Hauptniederlassung. Da nach zutreffender Auffassung[220] kompetenzrechtlich die Errichtung von Zweigniederlassungen dem Un...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Anmeldung und Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses

Rz. 1693 Nach § 184 AktG ist der Kapitalerhöhungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.[4377] Von dieser Anmeldung zu unterscheiden ist die spätere Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung nach § 188 AktG. Beide Anmeldungen können miteinander verbunden werden (§ 188 Abs. 5 Akt).[4378] Zuständig für die Anmeldung sind der Vorstand (in vertretungsber...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 2. Allgemeine Grundsätze

Rz. 257 Das WpÜG dient dem Ziel eines fairen und geordneten Verfahrens bei öffentlichen Angeboten.[593] Um dieses Ziel zu erreichen, stellt das WpÜG im Einklang mit der Übernahmerichtlinie[594] bestimmte allgemeine Grundsätze auf. Die Wichtigsten sind:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Zugänglichmachen von Dokumenten und des Teilnehmerverzeichnisses

Rz. 1390 Bei einer Online-Teilnahme müssen alle Dokumente, die in der Hauptversammlung zugänglich zu machen sind, auch den Online-Teilnehmern zugänglich sein. Dafür genügt es, dass diese Unterlagen während der Hauptversammlung online einsehbar sind. Regelmäßig sind diese Dokumente bereits auf der Homepage der Gesellschaft nach § 124a AktG eingestellt.[3890] Rz. 1391 Online-Te...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Löschung der Zweigniederlassung

Rz. 205 In mehreren Fällen verlangten die Registergerichte für die Eintragung der Aufhebung gem. § 13g Abs. 6 HGB die Durchführung eines Liquidationsverfahrens für die Zweigniederlassung, mit den entsprechenden Bekanntmachungen in den Verkündungsblättern etc.[395] Diese Rspr. übersieht, dass bei der Aufhebung der Zweigniederlassung eine Liquidation nicht stattfinden kann, da...mehr

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§ 3 Firmenrecht / c) Bezeichnung des Inhabers

Rz. 60 Bei der Firma des Einzelkaufmanns bietet § 17 Abs. 2 HGB eine Erleichterung der Parteibezeichnung. In der Klage braucht jedenfalls zunächst der Inhaber des Unternehmens nicht angegeben zu werden.[122] Dies hat wegen der dort herrschenden Beweisstrenge insb. praktische Bedeutung im Urkunden- oder Wechselprozess. Ansonsten ist es meist zweckmäßig, Prozessparteien nicht ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 123 Die österreichische OHG wird von jedem Gesellschafter einzeln vertreten, es sei denn, es sind Abweichungen hiervon im Handelsregister (sog. "Firmenbuch") eingetragen, § 125 HGB.[441] Der Umfang der Vertretungsmacht kann Dritten gegenüber nicht beschränkt werden.[442] Rz. 124 Wie im deutschen Recht sind bei der KG nach österreichischem Recht die Kommanditisten von der ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Insolvenz(antrags)verschleppung (§ 15a Abs. 4 und 5 InsO)

Rz. 259 Die Straftat der Insolvenzverschleppung bei haftungsbeschränkten Gesellschaften, also solchen, die keine natürliche Person als Vollhafter haben, ist durch das MoMiG aus den einzelnen, die Gesellschaften betreffenden Gesetzen herausgenommen und rechtsformübergreifend in § 15a Abs. 4 (Vorsatztat) und Abs. 5 (Fahrlässigkeitstat) InsO geregelt worden. Dadurch wurde zugle...mehr

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§ 13 Konzernrecht / a) Vorbereitung

Rz. 91 Die Eingliederung setzt zunächst einen Hauptversammlungsbeschluss der Hauptgesellschaft voraus. Der Vorstand soll eine Eingliederung nicht ohne Beteiligung der Aktionäre vornehmen können, da hiermit auch Risiken für die Hauptgesellschaft (Haftung für Altverbindlichkeiten gem. § 322 AktG und Verlustübernahme gem. § 324 Abs. 3 AktG) verbunden sind. Zum Schutz der Aktion...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Anfechtbarkeit

Rz. 1552 Lediglich anfechtbare Beschlüsse muss der Notar beurkunden, da diese Beschlüsse zunächst wirksam sind, solange ihre Nichtigkeit nicht durch rechtskräftiges Anfechtungsurteil festgestellt wurde.[4057] Anders ist es, wenn mit diesen Beschlüssen unerlaubte oder unredliche Zwecke gem. § 4 BeurkG, § 14 Abs. 2 BNotO verfolgt werden.[4058] Davon zu unterscheiden ist die Fr...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 2. Person des Bevollmächtigten

Rz. 54 Handlungsbevollmächtigte können alle natürlichen Personen, die zumindest beschränkt geschäftsfähig sind,[125] und – im Gegensatz zur Prokura (vgl. oben Rdn 8) – auch juristische Personen,[126] insb. Handelsgesellschaften, sein. Letztere werden durch ihr jeweiliges Organ (Geschäftsführer, Vorstand) vertreten. Erteilt werden kann die Handlungsvollmacht auch einer GbR. Mö...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Relevanz des Rechtsverstoßes

Rz. 1407 Voraussetzung einer Anfechtung ist, dass der Rechtsverstoß für das Beschlussergebnis bei wertender Betrachtung relevant sein muss. Relevanz soll nach einer Ansicht jedoch nicht gegeben sein, wenn die Aktionäre frühzeitig über die Bedingungen der Online-Teilnahme und ihre eingeschränkten Rechte als Online-Teilnehmer informiert werden, etwa bei der Einberufung (§ 121 ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Anmeldung als Voraussetzung der Stimmrechtsausübung

Rz. 1416 Gestattet die Satzung oder der Vorstand qua Ermächtigung in der Satzung eine Stimmabgabe mittels Briefwahl, kommt es darauf an, ob die Satzung nach § 123 Abs. 2 Satz 1 AktG die Ausübung des Stimmrechts (und nicht nur die Teilnahme an der Hauptversammlung) davon abhängig macht, dass sich die Aktionäre vor der Hauptversammlung anmelden. Auch wenn das Anmeldeerforderni...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 2. Zustimmungserfordernisse

Rz. 192 Nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO bedarf die Veräußerung des Unternehmens oder Betriebes der Zustimmung[192] des Gläubigerausschusses bzw. der Gläubigerversammlung, wenn ein solcher nicht bestellt ist (§ 160 Abs. 1 Satz 2 InsO). Regelmäßig ist die Zustimmung dabei vor Veräußerung einzuholen (vgl. § 161 InsO). Liegt diese nicht vor, besteht die Gefahr der Untersagung durch...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Stimmrecht

Rz. 1380 Wesentlich ist die Ausübung des Stimmrechts. Str. ist, ob das Online-Stimmrecht lediglich für einzelne Gegenstände der Tagesordnung gestattet werden kann, bspw. für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, nicht aber hinsichtlich einer vorgesehenen Satzungsänderung. Dies wird z.T. bejaht.[3870] Ebenso umstritten ist, ob die Ausübung des Stimmrechts davon abhäng...mehr

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§ 5 Schiedsklausel / IV. Schiedsklausel als Auflage

Rz. 6 Es stellt sich die Frage nach der Rechtsnatur der Schiedsgerichtsklausel. Diese Frage ist nicht nur akademischer Natur. Von Bedeutung wird das Problem bei der Frage, ob eine Schiedsklausel mit bindender Wirkung nach § 2278 Abs. 2 BGB angeordnet werden kann. Dies wäre nur als Auflage möglich. J. Mayer [9] und Nieder [10] bejahen die Möglichkeit eine Schiedsklausel als Auf...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 9. Heilung

Rz. 777 Ob eine Heilung eines Vertrages in Betracht kommt, bei dem die Nachgründungsvorschriften des § 52 AktG nicht beachtet wurden, ist danach zu beurteilen, ob der Vertrag lediglich schwebend unwirksam oder bereits endgültig unwirksam ist. Rz. 778 Eine endgültige Unwirksamkeit ist gegeben, wenn die Hauptversammlung ihre Zustimmung verweigert, das Handelsregister den Vertra...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Heilung durch Nachholung der Handelsregisteranmeldung

Rz. 1915 Ist die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen, ist aber die dazugehörige Handelsregisteranmeldung fehlerhaft, weil sie etwa von dazu nicht befugten Personen vorgenommen wurde oder weil z.B. der Vorstand unterbesetzt war, kann eine Heilung einfach dadurch erfolgen, dass eine ordnungsgemäße Handelsregisteranmeldung nachgereicht wird.[4794]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Veränderte Beschlussgegenstände

Rz. 1424 Die Abgabe der Briefwahlstimmen erfolgt auf Grundlage der im Zusammenhang mit der Tagesordnung bekanntgemachten Beschlussvorschläge (§ 124 Abs. 3 AktG). Werden diese Beschlussvorschläge i.R.d. Hauptversammlung in veränderter Form zur Abstimmung gestellt, dürfen die Briefwahlstimmen ähnlich wie beim von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht berücksich...mehr

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§ 13 Konzernrecht / bb) Vorstandsbericht

Rz. 97 Der Vorstand hat gem. § 293g Abs. 2 AktG den Abschluss eines Unternehmensvertrages zu Beginn der Hauptversammlung mündlich zu erläutern. Die Niederschrift hierüber ist als Anlage dem Hauptversammlungsprotokoll beizufügen. § 64 Abs. 1 Satz 2 UmwG enthält eine vergleichbare Vorschrift. Für die Eingliederung hat das AktG keine Berichtspflicht vorgesehen. Das wird als Red...mehr

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§ 13 Konzernrecht / dd) Zustimmungsbeschluss bei der Hauptgesellschaft

Rz. 100 Gem. § 319 Abs. 2 AktG wird der Beschluss über die Eingliederung nur wirksam, soweit die Hauptversammlung der Hauptgesellschaft der Eingliederung zustimmt. Der Beschluss der eingegliederten Gesellschaft ist solange schwebend unwirksam. § 319 Abs. 2 AktG sieht für den Beschluss eine Mehrheit von ¾ des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vor. Die Satzung ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) AG und SE

Rz. 1042 Die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters muss keineswegs von einer GmbH wahrgenommen werden. An deren Stelle kann auch eine andere juristische Person treten. Zulässig ist bspw. auch die Rechtsform der AG & Co. KG.[1419] Allerdings findet sich diese Rechtsform in der Praxis nur selten. Die Ursache dafür dürfte v.a. in der geringeren Flexibilität des Aktienr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 152 Bei der tschechischen OHG ist vom Grundsatz der Einzelvertretungsbefugnis jedes Gesellschafters auszugehen, wenn nicht im Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt ist,[495] wobei allerdings lediglich eine voll geschäftsfähige natürliche Person handeln kann.[496] Bei der KG sind die Kommanditisten von der organschaftlichen Vertretung ausgeschlossen, da die Geschäfts...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1781 Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach den §§ 207 ff. AktG wird das Grundkapital der Gesellschaft dadurch erhöht, dass Beträge aus den Kapital- und Gewinnrücklagen in das Grundkapital eingestellt werden. Neues Kapital wird der Gesellschaft nicht zugeführt. Unzulässig ist eine solche Umwandlung von Rücklagen bzw. deren Zuführung in Grundkapital nach § ...mehr

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§ 13 Konzernrecht / a) Zuständigkeit und Inhalt

Rz. 54 Die Anmeldung muss der Vorstand bzw. müssen die Geschäftsführer der verpflichteten Gesellschaft vornehmen, und zwar jeweils in vertretungsberechtigter Anzahl. Hierzu besteht eine Verpflichtung aus § 407 Abs. 1 AktG i.V.m. § 14 HGB, die zwangsweise durchgesetzt werden kann.[153] Es besteht zudem eine -von der Anmeldung des Unternehmensvertrages unabhängige[154]- zwangs...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Online-Ausübung von Aktionärsrechten, Umfang und Einschränkungen

Rz. 1378 Nach § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG können die Satzung oder der Vorstand bei entsprechender Ermächtigung grds. frei entscheiden, ob die Aktionäre "sämtliche oder einzelne" Rechte in der Hauptversammlung "ganz oder teilweise" elektronisch ausüben können. Die Online-Teilnahme ist "echte" Teilnahme an der Hauptversammlung. Auch der Online-Teilnehmer muss die besonderen Teilna...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Nichtigkeit

Rz. 1551 "Erkennbar" nichtige Hauptversammlungsbeschlüsse darf der Notar nicht beurkunden. Dies gilt erst recht, wenn sie einen strafbaren Inhalt haben (§ 4 BeurkG, § 14 Abs. 2 BNotO). Bloße Zweifel an der Rechtmäßigkeit genügen dagegen nicht.[4054] Regelmäßig wird es aber so sein, dass der Notar die Frage der Nichtigkeit nicht zweifelsfrei feststellen kann. In diesem Fall i...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / bb) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 219 Bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln erfolgt gem. § 210 AktG nur eine Anmeldung durch den Vorstand (vertretungsberechtigende Anzahl von Vorstandsmitgliedern genügt) und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Mit Eintragung des Beschlusses ist das Grundkapital nach § 211 AktG erhöht. Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.35: Kapita...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Muster: Beschluss über die ordentliche Kapitalherabsetzung

Rz. 1859 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.30: Beschluss über die ordentliche Kapitalherabsetzungmehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Falsche Angaben gegenüber dem Handelsregister

Rz. 245 Falsche Angaben sind nach § 82 GmbHG für den Geschäftsführer bzw. § 399 AktG für den Vorstand strafbar. Die Gefahr steigt mit Insolvenznähe ("Sanierungsschwindel"), die Gefahr der Entdeckung ist insb. mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH gegeben. Diese Strafgefahren sind besonders in den Fällen des Hin- und Herzahlens nach §§ 19 Abs. 5 G...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Anfechtbarkeit

Rz. 1543 Ein lediglich anfechtbarer Beschluss ist zwar rechtswidrig, aber zunächst wirksam. Die Wirksamkeit kann nur nachträglich mit der Anfechtungsklage beseitigt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es zu streng, dem Versammlungsleiter von vornherein das Recht abzusprechen, anfechtbare Beschlüsse zur Abstimmung zu stellen.[4039] Vielmehr wird man dem Versammlungsleite...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Muster: Beschluss über die vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 1872 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.31: Beschluss über die vereinfachte Kapitalherabsetzungmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Muster: Beschluss über die Kapitalherabsetzung durch Einziehung

Rz. 1882 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.32: Beschluss über die Kapitalherabsetzung durch Einziehungmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / n) Antrag auf Sonderprüfung

Rz. 1086 Anträge auf Sonderprüfung können im Einzelfall ohne vorherige Ankündigung gestellt werden, wenn sie die Kriterien eines ergänzenden Antrags erfüllen.[3197] Ein solcher Antrag kann im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt Entlastung gestellt werden, wenn davon Vorgänge im Entlastungszeitraum betroffen sind.[3198] Gleiches gilt für eine rechnungslegungsbezogene Sond...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 118 Die vennootschap onder firma (v.o.f.) entspricht der OHG und wird von jedem Gesellschafter einzeln vertreten, wobei diese Vertretungsbefugnis nur für Geschäfte gilt, die dem Gesellschaftszweck dienen, und gesellschaftsvertraglich einzelne Gesellschafter von der Vertretung ausgeschlossen werden können.[432] Ausschluss und Beschränkungen der Vertretungsmacht müssen, da...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 7. Nichteinberufung der Gesellschafterversammlung

Rz. 542 Nach §§ 49 Abs. 3 GmbHG, 92 Abs. 1 AktG haben der Geschäftsführer bzw. der Vorstand bei Verlust der Hälfte des Stamm- bzw. Grundkapitals, d.h. zu dem Zeitpunkt, in dem das Vermögen der Gesellschaft nur noch die Verbindlichkeiten und die Hälfte des Stammkapitals deckt, unverzüglich die Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung einzuberufen. Maßgeblich sind die Bewertungsr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Prokurist

Rz. 21 Bei Prokuristen kommt eine Feststellung zur Verfügungsberechtigung über Grundbesitz hinsichtlich Veräußerung und Belastung hinzu, die diesen zusätzlich verliehen werden muss und dann im Handelsregister eintragungsfähig ist (§ 49 Abs. 2 HGB). Auch der nicht besonders ermächtigte Prokurist ist per se zum Erwerb von Immobilien berechtigt. Dabei kann er das erworbene Grun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / l) Vorsitzender des Aufsichtsrats

Rz. 979 § 107 Abs. 1 AktG geht von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter aus. Rz. 980 Die Wahl des Vorsitzenden erfolgt durch Beschluss des Aufsichtsrates nach § 108 AktG. Es genügt einfache Stimmenmehrheit. Die Satzung kann weitere Einzelheiten anordnen.[2925] Die Amtszeit des Aufsichtsratsvorsitzenden richtet sich nach dessen Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Bei einer ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Externe Gründungsprüfung

Rz. 676 Bei der Sachgründung ist der Bericht eines externen Gründungsprüfers nach § 33 Abs. 2 Nr. 4 AktG obligatorisch. Der Gegenstand der Prüfung der externen Gründungsprüfer stimmt mit derjenigen von Vorstand und Aufsichtsrat überein (§ 34 Abs. 1 AktG). Eine vorherige Anhörung der IHK ist nicht mehr erforderlich. Eine Gründungsprüfung durch den Notar scheidet bei der Sachg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 138 Im schwedischen Recht existiert als offene Handelsgesellschaft die "handelsbolag", bei der grundsätzlich jeder Gesellschafter zur Vertretung berechtigt ist und die Vertretungsverhältnisse im Handelsregister einzutragen sind.[464] Rz. 139 Bei der Kommanditgesellschaft (kommanditbolag) ist der Kommanditist – wie im deutschen Recht – weder geschäftsführungsbefugt noch zu...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Organbefugnisse

Rz. 433 Als Gesellschafter kann der Treuhänder auch Organbefugnisse in der Hauptgesellschaft wahrnehmen, z.B. als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied. Seine Doppelrolle begründet eine besondere Pflichtenlage ggü. der Gesellschaft (als Gesellschafter und als Vorstand/Geschäftsführer) auf der einen und ggü. dem Treugeber auf der anderen Seite. Den Pflichten ggü. der Gesells...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Komplementäre

Rz. 2248 Die Komplementärstellung wird bei der Gründung oder später mittels Satzungsänderung übernommen. Nach § 281 Abs. 1 AktG sind die Angaben über die Identität der persönlich haftenden Gesellschafter zwingender Satzungsbestandteil. Sämtliche Komplementäre, auch die nicht vertretungsberechtigten und nicht geschäftsführungsbefugten Komplementäre, müssen der Satzungsänderun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Bilanzgewinn, Einlagenrückgewähr; absteigende und aufsteigende Darlehen (Cash-Pool)

Rz. 1025 In vermögensrechtlicher Sicht haben die Aktionäre nur Anspruch auf den Bilanzgewinn (§ 58 Abs. 4 AktG).[3034] Eine Vergütung für statutarische Nebenleistungen ist darüber hinaus nach § 61 AktG zulässig. I.Ü. ist nach dem Kapitalerhaltungsgrundsatz eine Einlagenrückgewähr unzulässig (§ 57 AktG). § 57 Abs. 1 AktG erfasst Leistungen der AG an den Aktionär. Ebenso falle...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Stiftungsvermögen

Rz. 627 Die Stiftung muss bereits bei der Errichtung derart mit Vermögenswerten ausgestattet sein, dass "die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint" (§ 80 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Stiftungsbehörde wird einer Stiftung regelmäßig bereits die Anerkennung versagen, wenn das vom Stifter bereit- oder in Aussicht gestellte Vermögen nicht ausreicht...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Checkliste: Bargründung

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Handelsregisteranmeldung

Rz. 677 Die Handelsregisteranmeldung entspricht weitgehend der Bargründung. Zusätzlich gilt:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (GmbH & Co. KG in eine AG)

Rz. 337 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.44: Umwandlungsbeschluss bei der Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine AG (Niederschrift über eine Gesellschafterversammlung) (Urkundseingang) _________________________ Die Erschienenen baten um Beurkundung der folgenden Umwandlung und erklärten: A. Sachstand ( Anm.: Die Ausführungen zur Rechtslage können entsprec...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Personen mit Führungsaufgaben

Rz. 111 Die Mitteilungspflicht des Art. 19 Abs. 1 MMVO richtet sich zunächst an Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen. Das gilt für Emittenten, diemehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / p) Vergütung des Aufsichtsrates

Rz. 1005 Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 AktG kann den Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine Vergütung qua Satzung oder durch Hauptversammlungsbeschluss gewährt werden. Im Zweifel gilt der Hauptversammlungsbeschluss so lange, so lange er nicht durch einen anderen Beschluss ersetzt wurde.[2984] Die Vergütung soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsic...mehr