Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zinsen

Literatur: Mayer-Wegelin, FR 1983, 289; Dahnke, IStR 1997, 490; Meilicke/Sangen-Emden, FR 1998, 938; Dörner, INF 2002, 328; Mitsch/Sondermann, INF 2004, 588 Zinsen für ein betrieblich veranlasstes Darlehen sind Betriebsausgaben. Für die Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung sind Zinsen und Kapital getrennt zu würdigen. Aus Umständen, die die Hingabe eines Darlehens ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Spenden von Betrieben gewerblicher Art

Spenden eines Betriebs gewerblicher Art können verdeckte Gewinnausschüttungen sein.[1] Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann vorliegen, wenn ein Betrieb gewerblicher Art durch Erbringen regelmäßiger und größerer Spenden den Unterhalt einer Einrichtung übernimmt, zu deren Schaffung und Unterhaltung der Träger rechtlich verpflichtet ist, zu der er sich durch Beschluss der zus...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.5 Klarer und eindeutiger Inhalt der Vereinbarung

Rz. 167 Der Inhalt der Vereinbarung muss nach Grund und Höhe eindeutig und klar sein.[1] Das ist der Fall, wenn ein unabhängiger Dritter sicher feststellen kann, welche Verpflichtungen beide Vertragsparteien zu erfüllen und welche Rechte sie haben. Rechte und Pflichten müssen ausreichend konkretisiert sein, d. h. sie müssen so konkret umschrieben werden, dass sie keiner weit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.7 Maßstab der Üblichkeit?

Rz. 193 In der Vergangenheit sind Vereinbarungen steuerlich z. T. nicht anerkannt, weil sie nach Ansicht der Rechtsprechung unüblich waren.[1] Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung wird hierbei allein aus der Unüblichkeit abgeleitet. Aspekte der Angemessenheit bleiben außer Betracht. Es handelt sich nicht um eine Ausprägung des Maßstabs der Angemessenheit und des ordentli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 290 Die vorstehende Fassung der Nr. 11 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen in Anpassung an den geltenden Zolltarif (statt "Genießb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.23.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 412 Die vorstehende Fassung der Nr. 23 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 18 Nr. 20 Buchst. a des Steueränderungsgesetzes 2001 v. 20.12.2001[2] wurde die Vo...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Konzessionsabgaben (Sondernutzungsentgelte)

Literatur: Lenz, Wpg 1992, 252; ders., Wpg 1993, 472; Schwind, DStZ 2005, 620. Konzessionsabgaben sind ein für Betriebe gewerblicher Art spezifisches Problem im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung. Es handelt sich um Abgaben, die der Betrieb gewerblicher Art oder eine Kapitalgesellschaft an den Träger für die Einräumung von Monopol- und ähnlichen Ausschlussrechten oder,...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Übersicht

Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter, der Arbeitnehmer (Geschäftsführer) ist, löst nur dann keine verdeckte Gewinnausschüttung aus, wenn sie aus betrieblichen Gründen gegeben wurde; sonst ist sie gesellschaftsrechtlich veranlasst. Betrieblich veranlasst ist eine Pensionszusage, wenn sie auch einem Arbeitnehmer bzw. Geschäftsführer gegeben worden wäre, der nicht Gesell...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Lebensmittel

Rz. 32 Die ermäßigte Besteuerung der Lebensmittel (Nahrungsmittel) hat in erster Linie sozialpolitische Gründe. Lebensmittel gehören zu den Gütern des lebensnotwendigen Bedarfs, für die schon der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Milderung der Regressionswirkung der USt (§ 12 Abs. 2 UStG Rz. 8) einen ermäßigten Steuersatz vorgesehen hatte.[1] Im Interesse einer möglichst...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.1 Begriff der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung

Rz. 70 In ständiger Rspr.[1] wird als Tatbestandsmerkmal der verdeckten Gewinnausschüttung eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft angenommen. Sie liegt vor, wenn ohne die Vornahme der fraglichen Handlung bzw. bei Vornahme der unterlassenen Handlung das Vermögen der Körperschaft höher gewesen wäre als es tatsächlich ist. Rz. 70a Die Bedeutun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.1.1 Qualifikation als Gewinnausschüttung

Rz. 205 Die verdeckte Gewinnausschüttung besteht aus einer Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensmehrung, die zu einer Minderung der Einkünfte (des Einkommens) auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, aber in schuldrechtlicher Form, führt.[1] Der Vorgang, der als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist, stellt also wirtschaftlich etwas anderes dar, als er se...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 6 Der Nachweis der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 278 Für die Frage, ob der Stpfl. den Nachweis führen muss, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, oder vielmehr die Finanzbehörde die (objektive) Beweislast dafür trägt, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist von den Grundsätzen der Rspr.[1] auszugehen. Danach trägt die Finanzbehörde die Feststellungslast für die den Steueranspruch begründenden T...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.2 Der Körperschaft zurechenbare Handlung

Rz. 74 Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung muss auf einer der Körperschaft zurechenbaren Handlung beruhen. Da das steuerliche Institut der verdeckten Gewinnausschüttung andere Zwecke verfolgt als das Zivilrecht,[1] ist auch der im Rahmen des Tatbestands der verdeckten Gewinnausschüttung verwendete Begriff der "Zurechnung" der Handlung ein steuerrechtlich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.1 Das Körperschaftsteuersubjekt als Leistender der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Da die verdeckte Gewinnausschüttung definiert wird als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters in schuldrechtlicher Form, ist als Leistender einer verdeckten Gewinnausschüttung jedes KSt-Subjekt geeignet, das in schuldrechtlicher Form handeln kann und das mitgliedschaftsrechtliche Beziehungen zu anderen Personen (Anteilsin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Besteuerung der Speisenabgabe in bestimmten Branchen

Rz. 67e Die aktuelle Verwaltungsregelung[1] enthält 16 Beispiele für unterschiedliche Arten von Speisenabgaben in unterschiedlichen Branchen. Diese Beispiele, um deren Formulierung die Verwaltung im Vorfeld lange gerungen hat, sind mehr als nur Erläuterungen der allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.2.4 Verdeckte Gewinnausschüttung an andere (nahestehende) Personen

Rz. 59 Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch vorliegen, wenn die Leistung, die zu der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung beim KSt-Subjekt führt, nicht unmittelbar an den Gesellschafter erfolgt, sondern an einen Dritten. Der Vorteil wird dann dem Gesellschafter mittelbar zugewendet. Voraussetzung ist immer, dass der Dritte Nutzen aus der Vermögensverl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.6 Verbot von Zwangsmitteln bei eingeleitetem Strafverfahren (Abs. 1 S. 3)

Rz. 25 Da die Frage, ob der Stpfl. mit den Zwangsmitteln in der Einzelfallsituation zu einer Selbstbelastung gezwungen würde, nur vom Stpfl. beantwortet werden könnte, andererseits die Zwangsmittel von der Finanzbehörde eingesetzt werden und diese daher die Glaubwürdigkeit entsprechender Äußerungen des Stpfl. zu beurteilen hätte, schließlich auch eine solche Äußerung des Stp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.6 Erkenntnis aus den Steuerakten

Rz. 53 Die Erkenntnis der Strafverfolgungsorgane muss sich aus den Steuerakten dieses beschuldigten oder angeklagten Stpfl. ergeben haben. Dies sind alle Akten dieses Stpfl., die die Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren oder im finanzgerichtliche Verfahren in Steuersachen führt.[1] In welchem Stadium des Besteuerungsverfahrens die Akten entstanden sind, z. B. im Einspruchs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.2 Offenbaren durch den Steuerpflichtigen

Rz. 42 Durch das Verwendungsverbot des § 393 Abs. 2 AO wird nur der mitwirkende Stpfl. gegen die Strafverfolgung geschützt, der die Tatsachen und Beweismittel der Finanzbehörde offenbart hat.[1] Offenbarungen des Bevollmächtigten[2] sind dem vertretenen Stpfl. zuzurechnen.[3] Entscheidend ist nur, dass der Bevollmächtigte unmittelbar auf Veranlassung des Stpfl. handelt.[4] H...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 1.1 Einordnung der Auslandskapitalgesellschaft in die Grundformen deutscher Outbound-Geschäftstätigkeiten

Rz. 1 Die handels- und steuerrechtliche Beurteilung der grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit einer deutschen Spitzeneinheit hängt entscheidend davon ab, in welcher Organisationsform diese Geschäftstätigkeit durchgeführt wird. Dabei lassen sich in Abhängigkeit der Entwicklungsstufe des Auslandsengagements die in Abbildung 1 dargestellten Grundformen unterscheiden: Der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebenleistungen / 2 Abgrenzung zur einheitlichen Leistung

Ein Haupt- und Nebenleistungsverhältnis kann nur dann vorliegen, wenn die von dem Unternehmer erbrachte Leistung nicht schon grds. eine einheitliche Leistung darstellt. Einheitliche Leistungen, die nicht in einzelne selbstständige Leistungen unterteilt werden dürfen, liegen dann vor, wenn sie wirtschaftlich zusammengehören und ein unteilbares Ganzes darstellen. Dabei ist imme...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 3.1.2.2 Bilanzierung des Anteils der Höhe nach

Rz. 31 Die Zugangsbewertung des Anteils an der ausländischen Tochter(kapital)gesellschaft basiert auf der Wertkategorie der Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB, da die Anteile im Rahmen eines Erwerbsvorgangs in das (zumindest wirtschaftliche) Eigentum der Spitzeneinheit gelangen; zur Bestimmung der Anschaffungskosten sind der Anschaffungspreis, Anschaffungsnebenkosten ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue Formen der Unterweisung / 2.2 Nachteile der Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln

Die oben erwähnten Vorteile der Unterweisungen mit elektronischen Hilfsmitteln treten allerdings nur dann auf, wenn ein paar Rahmenfaktoren professionell gehandhabt worden sind. Und selbst dann gibt es noch ein paar Nachteile, die teilweise bereits genannt worden sind. Die Vorteile der flexiblen Handhabung von Unterweisungsinhalten kommen nur dann zum Vorschein, wenn die Tec...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue Formen der Unterweisung / Zusammenfassung

Überblick Digitalisierung und Industrie 4.0 sind Begriffe und Entwicklungen, die in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt gerückt sind. Die Arbeitswelt und die Gesellschaft werden sich dadurch vermutlich stärker verändern, als wir uns heute vorstellen können. Bei diesen und ähnlichen Diskussionen um Automatisierung, den Einsatz von Exoskeletten, künstliche Intellig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.4.1 Zuständigkeit für Teilabschlussbescheide (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 17 Abs. 1 Nr. 5 regelt die Zuständigkeit für Teilabschlussbescheide nach § 180 Abs. 1a AO. Beide Vorschriften wurden durch G. v. 22.12.2022[1] mit Wirkung vom 1.1.2023 in das Gesetz eingefügt. Nach § 180 Abs. 1a S. 1 AO können einzelne im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt werden, sol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.2 Anwendung des Abs. 3 auf Steuerpflichtige, die zusammen veranlagt werden können (Abs. 4)

Rz. 18 Stpfl., die zusammen veranlagt werden können[1], sind bei der Anwendung des Abs. 3 wie ein Stpfl. zu behandeln, also so, als wären die Einkünfte von einem Stpfl. bezogen worden. Ob sie tatsächlich die Zusammenveranlagung wählen, ist dabei bedeutungslos. Abs. 4 dient gerade dazu, Zuständigkeitswechsel infolge unterschiedlicher Ausübung des Wahlrechts für einzelne Veran...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5 Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 26 AO

Rz. 14 Ein Verstoß gegen § 26 AO kann sich sowohl daraus ergeben, dass die bisher zuständige Finanzbehörde trotz Zuständigkeitswechsel und fehlender Vereinbarung nach § 26 S. 2 AO weiter tätig wird, als auch daraus, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine nach § 26 S. 2 AO getroffene Vereinbarung nicht erfüllt waren bzw. die Entscheidung zur Fortführung des Verfah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Lagefinanzamt (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, Grundstücken, Betriebsgrundstücken und Mineralgewinnungsrechten ist für die gesonderte Feststellung das sog. Lagefinanzamt zuständig. Dies ist dasjenige FA, in dessen Bezirk der Betrieb, das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder das Mineralgewinnungsrecht liegt. Bei Erstreckung über den Bezirk mehrerer FÄ ist das FA zustän...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 3.1.3 Konzernabschluss der deutschen Spitzeneinheit

Rz. 45 Handelt es sich bei der deutschen Spitzeneinheit um eine Kapitalgesellschaft oder eine haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a HGB (Mutterunternehmen) und kann diese auf die ausländische Tochter(kapital)gesellschaft (Tochterunternehmen) "unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben" (§ 290 Abs. 1 Satz 1 HGB), so hat das Mutter...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.4 Problem Gestaltungsmissbrauch

Eine Option zur Steuerpflicht kann in bestimmten Fällen einen Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO darstellen, der zur Nichtanerkennung der Option führt. Insbesondere bei gewerblichen Zwischenvermietungsmodellen für die "Altgebäude", bei denen mit dem Bau vor dem 1.6.1984 begonnen wurde und die auch vor dem 1.4.1985 fertiggestellt worden waren, kann ein Gestaltungsmissbrau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.1.1 Einkünfte aus einzelbetrieblicher Tätigkeit

Rz. 13 Hat ein Stpfl. innerhalb einer Gemeinde im Bezirk eines FA seinen Wohnsitz und übt er in derselben Gemeinde im Bezirk eines anderen FA eine land- und forstwirtschaftliche, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aus, so ist nach § 19 Abs. 3 S. 1 AO dasjenige FA für die ESt zuständig, das nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 AO für eine gesonderte Feststellung zuständig ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Regelung durch das FVG

Rz. 7 Das zur Ausführung von Art. 108 GG erlassene FVG regelt den Aufbau der Bundes- und der Landesfinanzverwaltung und unterscheidet dabei zwischen obersten Behörden, Oberbehörden, Mittelbehörden und örtlichen Behörden. Oberste Behörden sind das Bundesministerium der Finanzen[1] bzw. die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde[2], in der Regel das jeweilige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.2 Betriebsfinanzamt (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 Bei gewerblichen Betrieben mit Geschäftsleitung im Inland ist dasjenige FA zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Unter Geschäftsleitung ist nach § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung zu verstehen. Dieser befindet sich dort, wo der für die Geschäftsleitung maßgebende Wille gebildet wird, d. h. die für die laufende Geschäftsführu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verrechnungskonto / 1.5 Wareneingang/Warenausgang für Geschäftsvorfälle ohne Rechnung

Kommt die Ware z. B. ohne Rechnung im Unternehmen an, kann der Empfänger der Ware für den Wareneinkauf der Übersichtlichkeit wegen das Verrechnungskonto "Wareneingangs-Verrechnungskonto" benutzen. Damit ist gewährleistet, dass der Vorsteuerabzug nicht schon bei Erhalt der Ware geltend gemacht wird.[1] So buchen Sie richtig Ware im Wert von 590 EUR brutto wird ohne Rechnung an...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.3.2.1 Bedürfnisgewerbe (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 15 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2a kann die Bundesregierung eine Rechtsverordnung erlassen, in der Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe normiert werden, wenn dies zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist. Dabei handelt es sich um das sogenannte Bedürfnisgewerbe. Unterschieden werden kann dabei in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfe-Gesetz – EUAHiG v. 26.6.2013, BGBl I 2013, 1809)

Vorbemerkungen Rz. 1 Das EUAHiG dient der Anpassung des nationalen deutschen Steuerrechts an das Recht der Europäischen Union. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung in deutsches Recht um. Wie die Richtlinie v. 15.2.2011 die vorhergehende EG-Amtshilferichtlinie 77/799/EWG des...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.2.1 Identifikation von Verträgen mit Kunden

Rz. 8 Der erste Schritt des in IFRS 15 verankerten 5-stufigen Erlösrealisierungsmodells ist die Identifikation von Verträgen mit Kunden. Diese beinhaltet 2 Elemente, einerseits das Vorliegen eines Vertrags an sich und andererseits die Abgrenzung des Vertrags (gegenüber anderen Verträgen). Rz. 9 Nach IFRS 15.10 liegt ein Vertrag [1] erst zu dem Zeitpunkt vor, wenn alle in IFRS ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.1 Ausnahmen im Handelsgewerbe (Abs. 2 Nr. 2a)

Rz. 33 An bis zu 10 Sonn- und Feiertagen im Jahr kann die Aufsichtsbehörde im Handelsgewerbe eine Bewilligung aussprechen, wenn besondere Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen. Rz. 34 Hierbei ist nicht das Kalenderjahr entscheidend, sondern der auf die 1. Bewilligung folgende Jahreszeitraum.[1] Rz. 35 Es muss sich bei den Betrieben um solche hande...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kundenverträge und Fertigun... / 3.1 Realisationsprinzip als Grundsatz der Erlösrealisierung

Rz. 60 Wie bereits unter Rz. 5 erwähnt, finden sich in der deutschen Rechnungslegung – im Gegensatz zur internationalen Rechnungslegung – keine differenzierten Regeln zur Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen. Dementsprechend muss die Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführun...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.4.1 Zusätzliche Kosten zur Anbahnung eines Kundenvertrags

Rz. 50 Nach IFRS 15.91 f. sind die zusätzlichen Kosten, die bei der Anbahnung eines Kundenvertrags anfallen, als ein eigenständiger Vermögenswert zu aktivieren, sofern diese Kosten ohne Vertragsabschluss nicht angefallen wären und das Unternehmen erwartet die Kosten über den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag wieder zu erlangen. Hierzu zählen vor allem an Unternehmensexter...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
KfW: Frisches Fördergeld für barrierefreies Wohnen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt der staatlichen Förderbank KfW über das Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen" (Programm 455-B) in Wohngebäuden auch für das Jahr 2023 wieder 75 Mio. EUR zur Verfügung. Die Zuschüsse können seit dem 13.7.2023 von privaten Bauherren online beantragt werden. Im kommenden Jahr ist im Etatansatz der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Übergangsvorschriften in § 21 EUAHiG waren bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016[1] in § 20 EUAHiG geregelt. Der bisherige S. 1 von § 20 EUAHiG ist nunmehr § 21 Abs. 1 EUAHiG, der bisherige S. 2 wurde zu § 21 Abs. 2 EUAHiG. Die Abs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gesundheitsimmobilien: Investoren agieren selektiv

Im 1. Halbjahr 2023 entfiel nach Zahlen des Immobiliendienstleisters CBRE auf den deutschen Investmentmarkt für Gesundheitsimmobilien ein Transaktionsvolumen von 603 Mio. EUR – damit liegt das Ergebnis 57 % unter dem Niveau des 1. Halbjahrs 2022. Ein Anteil von 50 % (301 Mio. EUR) entfiel demnach auf Pflegeheime, 240 Mio. EUR auf betreutes Wohnen (40 %) und die restlichen 10...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kaufen teurer als zur Miete wohnen?

Die Zehnerjahre waren paradiesisch für den Erwerb von Wohnungen und Häusern – die Zeiten sind wohl vorerst vorbei. Derzeit ist Kaufen teurer als Mieten, heißt es im aktuellen Empirica-Index. Im Durchschnitt aller Baujahre sinken die Indices von Eigentumswohnungen (-1,6 %) sowie von Ein- oder Zweifamilienhäusern (-1,5 %) im Empirica-Immobilienpreisindex für das 2. Quartal 2023...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 353 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG unterliegt – seit dem 1.1.2004 – die Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg der USt (Einfuhrumsatzsteuer – EUSt). Die Einfuhr setzt grundsätzlich voraus, dass eine Ware aus dem Drittlandsgebiet stammt und im Inland in den freien Verkehr gebracht wird. Anders als die USt für Lieferung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Ausland nach § 1 Abs. 2 UStG

Rz. 511 Ausland i. S. d. UStG ist nach § 1 Abs. 2 S. 2 UStG das Gebiet, das nach der Definition des Satzes 1 nicht Inland ist. Inland und Ausland schließen sich damit inhaltlich vollständig aus. Dabei erfasst der Begriff des Auslands nicht nur "Landgebiete", sondern auch Gebiete, die zu keinem anderen Staatsgebiet gehören (z. B. Hohe See, Luftgebiet über der Hohen See, Weltr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einfuhr im Inland

Rz. 360 Bis zum 31.12.2003 unterlag die Einfuhr von Gegenständen (aus dem Drittlandsgebiet) in das Inland oder die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg der EUSt.[1] Die bis zum 31.12.2003 geltende Fassung setzte voraus, dass der Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in die bezeichneten Gebiete gelangte. Der EUSt unterlag damit der tatsächliche Vorgang des Gelangens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.3 Einzelfälle

Rz. 60 Arzneimittelabschläge: Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] muss die Bemessungsgrundlage von dem Betrag gebildet werden, der dem Preis entspricht, zu dem ein pharmazeutisches Unternehmen Arzneimittel an Apotheken verkauft hat, abzüglich des Abschlags, der gegenüber den Unternehmen der privaten Krankenversicherung anfällt, wenn diese ihren Versicherten deren Kosten für den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.4 Einzelfälle zum Leistungsaustausch

Rz. 84 Abgeordnetenbezüge: Bezüge eines Parlamentsabgeordneten unterliegen nicht der USt, da die Abgeordneten keine Leistung im wirtschaftlichen Sinne ausführen.[1] Rz. 85 Abgabe verzehrgeeigneter Lebensmittel an karitative Einrichtungen: Geben Unternehmer unentgeltlich Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder bei Frischware kurz vor Ablauf der Verkaufs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.2 Rückgabe – Rücklieferung

Rz. 191 Das Rückgängigmachen (die Rückgabe des Liefergegenstandes) ist von der Rücklieferung genau zu trennen. Insbesondere in dem Fall, in dem nach der ursprünglichen Verschaffung der Verfügungsmacht zwischen den Geschäftspartnern eine Übertragung der Verfügungsmacht auf den früheren Lieferer vereinbart oder auf Anforderung gewährt wird, ist die Unterscheidung notwendig, ob...mehr