Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Beginn und Ende des besonderen Kündigungsschutzes

Rz. 25 Der besondere Kündigungsschutz nach § 5 Abs. 1 PflegeZG ist nicht abhängig von einer Wartezeit. Pflegezeit kann damit bereits am ersten Tag des Beschäftigungsverhältnisses beansprucht werden. Er beginnt mit dem Zugang der Ankündigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG) oder Pflegezeit (§ 3 Abs. 1, 5 oder 6 PflegeZG)[1], höchstens jedoch 12 Wochen vor d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG K... / 2 Verbot der Kündigung

Rz. 2 Das Kündigungsverbot des § 18 schützt den Arbeitnehmer vor jeder Kündigung, losgelöst davon, ob diese wegen der Elternzeit oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Elternzeit oder aus anderen Gründen ausgesprochen werden soll. Auch eine betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsschließung ist nur möglich, wenn vorher die Aufsichtsbehörde dieser Kündigung zugestimm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG)

Rz. 9 Nach § 2 Abs. 1 PflegeZG haben Beschäftigte das Recht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, AGG ... / 3.2 Unterschiede KSchG/AGG: Beweislast

Rz. 10 Die Europarechtswidrigkeit des Ausschlusses dürfte sich auch aus den Regeln zur Beweislast ergeben. Für diese gelten die europäischen Vorgaben der Art. 8 der Richtlinie 2000/43/EG und Art. 10 der Richtlinie 2000/78/EG sowie des Art. 4 der Beweislastrichtlinie 97/80/EG. Hinsichtlich des Beruhens der Benachteiligung auf einem Grund nach § 1 AGG greift die Beweislastrege...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, AGG ... / 3.1 Unterschiede KSchG/AGG: Tatbestand

Rz. 6 Tatbestandlich ist das Diskriminierungsrecht strenger als das KSchG . Das KSchG erfasst in seiner aktuellen Ausdeutung durch die Rechtsprechung nicht alle diskriminierenden Kündigungen, d. h. Kündigungen können nach dem KSchG gerechtfertigt sein, sind aber dennoch diskriminierend. Hierfür lassen sich Beispiele finden: Schon in der Vergangenheit galt § 611a BGB a. F. bei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG K... / 4.1 Wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit

Rz. 11 Voraussetzung für den besonderen Kündigungsschutz ist grds. die wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit. Wird gegen die Schriftform[1] für die Inanspruchnahmeerklärung verstoßen, ist die Elternzeit nicht wirksam verlangt – es sei denn, der Arbeitgeber hat das nicht beanstandet und sich damit abgefunden, dass der Arbeitnehmer nicht mehr zur Arbeit erscheint. Ausnahmswe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Rechtsstellung nach Abberufung

Rz. 19 Wird das Organmitglied abberufen, sind 3 Konstellationen denkbar: Sofern bei Bestellung zum Organvertreter bereits ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestand und dieses durch ausdrückliche vertragliche Vereinbarung ruhend gestellt wurde, lebt dieses Arbeitsverhältnis nach Abberufung und Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags sowie nach Ablauf der da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 4.2 Verhältnis der Zwölftelung nach § 208 Abs. 2 SGB IX zur Wartezeit des § 4 BUrlG

Rz. 14 Da der Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX an den Erholungsurlaub nach dem BUrlG gekoppelt ist, besteht ein Anspruch auf den vollen Zusatzurlaub des schwerbehinderten Menschen auf jeden Fall erst, wenn die für den (regulären) Erholungsurlaub maßgebliche 6-monatige Wartezeit des § 4 BUrlG abgelaufen ist (s. oben Rz. 6). Besteht zwar die Schwerbehinderteneigenschaft, nicht a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 3 Koppelung an den Erholungsurlaub

Rz. 6 Bei dem Urlaub nach § 208 SGB IX handelt es sich um "Zusatz"-Urlaub. D. h., er kommt zu dem Erholungsurlaub hinzu und ist regelmäßig mit diesem zusammen zu gewähren. Ein Anspruch auf den vollen Zusatzurlaub besteht deshalb z. B. erst, wenn die für den regulären Erholungsurlaub maßgebliche 6-monatige Wartezeit erfüllt ist.[1] Da der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / 9 Präventionsverfahren

Bei erkennbaren personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnis, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Schwierigkeiten und alle in Betracht kommenden inner- und außerbetrieblichen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung mit den innerbetrieblichen Funktionsträgern...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Kündigungsschutzrechtlicher Status des befristet Beschäftigten

Betriebliche Voraussetzung für das Bestehen des allgemeinen Kündigungsschutzes ist das Überschreiten der gemäß § 23 Sätze 2 und 3 KSchG maßgeblichen Mitarbeiteranzahl (sog. Schwellenwert). Bei der Feststellung der Zahl der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer sind befristet Beschäftigte voll mitzuzählen. Nur für Beschäftigte in Teilzeit sieht § 23 Satz 4 TzBfG ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Anwendbarkeit

Rz. 5 Voraussetzung für § 1a KSchG ist die Geltung des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes, seit 1.1.2004 nach § 23 KSchG in Betrieben und Verwaltungen mit i. d. R. mehr als 10 Arbeitnehmern.[1] Für Arbeitnehmer, die die 6-monatige Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG nicht erfüllen, sieht § 1a KSchG keine Abfindung vor. Satz 3 des Abs. 2 ändert daran nichts, da erst a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Höhe des Anspruchs

Rz. 29 Hat der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben auf die gesetzlich festgelegte Abfindung verwiesen, so richtet sich ihre Höhe nach den §§ 1a Abs. 2, 10 Abs. 3 KSchG [1] . Die Höhe der Abfindung beträgt nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KSchG 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Dabei wird auf § 10 Abs. 3 KSchG verwiesen, nicht aber auf die Höchs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Schwellenwert: Mindestzahl an Beschäftigten

Rz. 15 Dies gilt mit Ausnahme der §§ 4–7 KSchG und § 13 Abs. 1 Sätze 1 und 2 KSchG für die Vorschriften des 1. Abschnitts jedoch nur, sofern die in § 23 Abs. 1 Sätze 2–4 KSchG vorgeschriebene Mindestzahl an Beschäftigten nicht unterschritten wird. Demgegenüber finden die §§ 4–7 KSchG und § 13 Abs. 1 Sätze 1 und 2 KSchG sowie der 2. Abschnitt unabhängig von der Anzahl der Bes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.11 Kurzzeitbefristungen bis zu 6 Monaten

Auf der Grundlage der Befristungsrechtsprechung des BAG bedurfte eine Kurzzeitbefristung unterhalb von 6 Monaten regelmäßig nicht der Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund. Denn eine solche war nur erforderlich, wenn mit der Befristungsabrede Kündigungsschutzbestimmungen umgangen wurden. Angesichts der in § 1 Abs. 1 KSchG vorgesehenen Wartezeit von 6 Monaten konnte die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Voraussetzungen der Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit

Rz. 21 Materiell-rechtliche Folge einer sittenwidrigen Kündigung ist ihre Rechtsunwirksamkeit von Anfang an. Die Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit muss aber nunmehr[1] in jedem Fall innerhalb der Frist des § 4 KSchG (3 Wochen nach Zugang der Kündigung) geltend gemacht werden. Dies gilt für die Beendigungs- wie für die Änderungskündigung (s. Rz. 7). Rz. 22 Soweit das Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3.1 Anwendbarkeit des Abs. 2

Rz. 25 Voraussetzung für die Auflösung ist zunächst, dass die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Abs. 2 erfüllt sind. Dies ist dann nicht der Fall, wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, auf das (auch) die Bestimmung des Abs. 2 wegen § 23 Abs. 1 Satz 2 oder 3 KSchG keine Anwendung findet. Dies bedeutet, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen einer s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Kausalität zwischen Rechtsausübung und Benachteiligung

Rz. 27 Unzulässig ist eine Benachteiligung, "weil" der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Dies erfordert einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Benachteiligung und der Rechtsausübung[1], der aber nicht bereits dann gegeben ist, wenn die Rechtsausübung die Bedingung (conditio sine qua non) für die Benachteiligung ist. Die Rechtsprechung hält darüber h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Einzelfälle zur maßregelnden Kündigung

Rz. 31 Es verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB, wenn einem Arbeitnehmer, für dessen Arbeitsverhältnis kein allgemeiner Kündigungsschutz gilt, während oder sogar wegen einer Erkrankung gekündigt wird.[1] Begründet wird dies vielfach damit, die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 612a BGB lägen nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer erkrankt. Es fehle an ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saisonarbeitskraft / 4 Urlaubsanspruch

Die Arbeitsverhältnisse von Saisonarbeitskräften fallen zwar unter das Bundesurlaubsgesetz. Aufgrund des kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses erfüllen diese jedoch meist nicht die 6-monatige Wartezeit des § 4 BUrlG. Den Saisonarbeitnehmern steht jedoch gemäß § 5 BUrlG Teilurlaub zu.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 6 Abs. 1 betrifft die "außerordentliche Kündigung". Dies ist i. d. R. eine Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. § 626 BGB, § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG, § 64 Abs. 1 SeemG), die das Arbeitsverhältnis ohne Rücksicht auf Kündigungsfristen, also meist – aber nichts stets (soziale Auslauffrist) – fristlos, beenden soll. Die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Voraussetzungen der Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit

Rz. 40 Abs. 3 sieht vor, dass die Vorschriften der §§ 1 bis 14 KSchG "mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 KSchG" auf eine aus anderen Gründen als der Sozialwidrigkeit unwirksame Kündigung keine Anwendung finden. Allgemein gilt demnach in prozessualer Hinsicht, dass die Regelungen der §§ 4 bis 7 KSchG auch bei Geltendmachung der Unwirksamkeit nach Abs. 3 stets zu beachten sind: Rz. 4...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Geltung des § 4 Satz 1 und der §§ 5 bis 7 KSchG

Rz. 11 Die Geltung des § 4 Satz 1 und der §§ 5 bis 7 KSchG durch den Verweis in Abs. 1 Satz 2 hat vor allem zur Folge, dass der Arbeitnehmer die dreiwöchige Klagefrist einhalten muss, wenn er die Rechtsunwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung gerichtlich geltend machen will; ansonsten gilt die außerordentliche Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 13 Zusatzurlaub

Ein bezahlter Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr steht schwerbehinderten Menschen (nicht Gleichgestellten) in der 5-Tage-Woche zu, soweit nicht tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungen einen längeren Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen vorsehen. In der 6-Tage-Woche beträgt der Zusatzurlaub 6 Arbeitstage, in der 4-Tage-Woche 4 Arbeitstage.[1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Kündigung als Maßnahme

Rz. 20 Das Maßregelungsverbot bezieht sich (nur) auf Benachteiligungen "bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme". Da der Begriff der "Vereinbarung" nach seinem Wortsinn als eine übereinstimmende Willensbekundung zweier Parteien, also als zweiseitiges Rechtsgeschäft, zu verstehen ist, ist die Bedeutung des § 612a BGB für den Kündigungsschutz angesichts des einseitigen Char...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pensionszusage an (beherrsc... / d) Wartezeit

Wirtschaftliche Entwicklung abwarten: Handelt es sich um eine neu gegründete Kapitalgesellschaft, darf die Zusage erst dann erteilt werden, wenn die künftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft verlässlich abgeschätzt werden kann.[42] Hierbei wird eine Wartezeit von 5 Jahren als ausreichend angesehen. Umwandlungen: Ändert das Unternehmen nur sein Rechtskleid (Umwandl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.5 Wartezeit bei Versorgung mit Zahnersatz (Abs. 2)

Rz. 64 Zwar ist grundlegende Voraussetzung für einen Anspruch auf Krankenbehandlung nur die Versicherteneigenschaft, die nicht zwangsläufig die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse zur Folge haben muss (z. B. die nach § 10 Familienversicherten). Von der Mitgliedschaft zu unterscheiden ist der so genannte nachgehende Anspruch auf Leistungen nach § 19 Abs. 2 (vgl. die dortige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pensionszusage an (beherrsc... / c) Probezeit

Gesellschaftsrechtliche Veranlassung: Die Erteilung der Pensionszusage unmittelbar nach der Anstellung und ohne die unter Fremden übliche Wartezeit ist in der Regel nicht betrieblich, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Begriff der Wartezeit: Der Begriff der Wartezeit wird hier im Sinne einer Probezeit verwendet. Für die steuerliche Beurteilung einer Pension...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pensionszusage an (beherrsc... / 3. Pensionszusagen und vGA (2. Prüfstufe)

Fremdvergleich: Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-GF ist steuerlich nur anzuerkennen, wenn die Vereinbarung einem Fremdvergleich standhält. Die gefestigte Rechtsprechung verlangt, dass die Pension, welche eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-GF zusagt, aus Sicht des Zusagezeitpunkts erdienbar sein muss. Beraterhinweis Neben der Erdienbarkeit ist die Ernstha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.6.4 Auswirkungen des Pauschalbeitrags

Rz. 11a Anders als bei den Beiträgen, die der Arbeitgeber nach § 172 Abs. 1 und 2 zu tragen hat, und entgegen dem ursprünglichen Gesetzesentwurf (BT-Drs. 14/288), kommt den arbeitgeberseitigen Pauschalbeiträgen, die nach § 172 Abs. 3 zu tragen sind, anwartschaftsbegründende bzw. -erhöhende Wirkung zugunsten der versicherungsfrei geringfügig Beschäftigten zu. Dies ergibt sich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ziel der Eingliederungshilfe i. S. d. § 35a ist es, den Betroffenen bei einer bestehenden seelischen Behinderung nach Möglichkeit wieder in die Gesellschaft einzugliedern, bzw. bei einer drohenden seelischen Behinderung dessen Ausgliederung zu vermeiden (zur Zielsetzung vgl. auch Münder, § 35a SGB VIII, Rz. 62; Wiesner, § 35 a SGB VIII Rz. 99, der die Zielsetzung noch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4.6 Besonders niedriges Arbeitseinkommen, Minuseinkommen, Mindestbeitrag

Rz. 21 Der versicherungspflichtig selbständig Tätige konnte nach der bis zum 31.12.1998 geltenden Gesetzesfassung grundsätzlich auch bei Arbeitseinkommen unter 630,00 DM (bis 31.12.2001 der maßgebliche Grenzbetrag) einkommensgerechte Beitragszahlung wählen. Da ein Mindestbeitrag nicht vorgeschrieben war, war ein Versicherter bei einem Minuseinkommen trotz Versicherungspflich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.6 Serviceangebote des Hausarztes

Rz. 34 Ferner ist der Hausarzt gegenüber dem Hausärzteverband e. V. und der Krankenkasse nach § 3 Abs. 4 des Vertrages zur Behandlung der eingeschriebenen Versicherten und dabei insbesondere zu folgenden besonderen Serviceangeboten für diese Versicherten verpflichtet: Angebot einer werktäglichen Sprechstunde, d. h. ein Sprechstundenangebot an allen Werktagen von Montag bis Fr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Satz 5 der Erstfassung der Vorschrift ist durch das KOV-Anpassungsgesetz 1990 v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1211) gestrichen worden. An seine Stelle ist § 27a getreten. Bei der Versorgung mit Zahnersatz hat das am 1.1.1993 in Kraft getretene Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) eine personelle Einschränkung getroffen, die insbesondere Asylsuchende ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.3 Freiwillige Teilnahme des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 regelt das Recht der Versicherten, sich freiwillig für eine Teilnahme an der HzV zu entscheiden. Die allgemeinen Vorgaben zur Abgabe der Teilnahmeerklärung ergeben sich aus der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 217f Abs. 4a, die mit Wirkung zum 26.8.2013 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie ist für die Krankenkassen verbindlich, sodass sie in den for...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 3 KSchG gilt für die Beendigungs- und die Änderungskündigung [1], dem Wortlaut nach aber nur für die sozial ungerechtfertigte, d. h. die ordentliche Kündigung. Die Vorschrift kommt demgemäß nur zum Tragen, wenn das Kündigungsschutzgesetz überhaupt anwendbar ist, d. h. die Wartezeit erfüllt und eine ausreichende Beschäftigtenzahl gegeben ist (§§ 1 Abs. 1, 23 Abs. 1 KSc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.1.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 33 In zeitlicher Hinsicht gilt der besondere Kündigungsschutz des internen Datenschutzbeauftragten von seiner gesetzlich vorgesehenen Bestellung bis ein Jahr nach dem Ende seines Amtes (§ 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BDSG). Für das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes ist es ohne Bedeutung, dass die Kündigung während der Probezeit bzw. Wartezeit von 6 M...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Pensionszusage

Rz. 62 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Andere als die sozialgesetzlich vorgesehenen Leistungen der KapGes für die Kranken-, Pflege-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung besonders des beherrschenden GesGf müssen unter Berücksichtigung der Gesamtbezüge angemessen sein und im Voraus vereinbart werden (> Rz 26, > Rz 39 ff), wenn sie Teil der > Betriebsausgaben der KapGes und > Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.4 Rückausnahme (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 19 Abs. 2 Satz 1 sieht für die generelle Außerachtlassung der Ermittlung von Entgeltpunkten nach Abs. 2 Satz 1 zwei Rückausnahmen vor. So gilt Satz 1 nicht für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, auf die erst nach Erfüllung einer Wartezeit von 20 Jahren ein Anspruch besteht (Nr. 1) und für freiwillige Beiträge, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit während eines Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.1.1 § 51 Abs. 3a Satz 1

Rz. 35 Nach Satz 1 HS 1 sind durch den Verweis auf § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 bis 3 solche Zeiten, die für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bei einem Anspruch auf Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2 herangezogen werden können, gleichzeitig auch Grundrentenzeiten (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.4 Negativkatalog (Satz 3)

Rz. 42 Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld sind ausdrücklich von der Berücksichtigung als Grundrentenzeiten ausgenommen. Der Gesetzgeber hat dies bewusst anders als bei der Anrechnung auf die Wartezeit von 45 Jahren bei der Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2 geregelt (BT-Drs. 19/18473...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.2 Grundlage für die persönlichen Entgeltpunkte – maßgebliches Versicherungskonto nach Abs. 2

Rz. 18 Auf welches Versicherungskonto für eine Rente abzustellen ist, regelt Abs. 2 und stellt klar, dass es für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte bei den Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei den Erziehungsrenten auf die Entgeltpunkte des Versicherten – Nr. 1 und bei den Witwen-, Witwer- und Halbwaisenrenten auf die Entgeltpunkte des ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.5 Ausschluss der Nachversicherung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 46 Gemäß Abs. 2 Satz 3 wird bei einem Ausscheiden aus einem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis durch Tod nur nachversichert, wenn für die Hinterbliebenen kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung besteht, jedoch ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente gemäß § 46 (Witwenrente und Witwerrente) und § 47 (Erziehungsrente) geltend gemacht werden kann. Durch die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.5 Weitere nicht berücksichtigungsfähige Zeiten

Rz. 45 Nicht berücksichtigungsfähig (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm. 3.) und damit keine Grundrentenzeiten sind auch: Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen, Zeiten der Schulausbildung, Monate mit Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben nach § 70 Abs. 3, Zurechnungszeiten (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsren...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.17 Zusätzliche Altersversorgung (§ 20 TVHöD)

§ 20 TVHöD bestimmt, dass die Studierenden Anspruch auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung unter Eigenbeteiligung haben. Maßgebend insoweit sind der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) vom 1.3.2002 sowie der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersversorgung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.7 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Mitteilungspflicht

Rz. 21 Die Mitteilungspflicht stellt keine einklagbare Forderung dar, da es sich nicht um eine selbstständige Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis handelt.[1] Kommt der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht nicht nach, hat dies auch keine Auswirkungen auf seinen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG. [2] Dem Arbeitgeber steht auch kein Leistungsverweigerungsrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2024, Editorial

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Freunde der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, wussten Sie, dass es im US-Bundesstaat Colorado verboten ist, an Sonntagen mit schwarz lackierten Autos zu fahren? Oder dass Sie in New Jersey nie wieder ein Wunschkennzeichen beantragen können, wenn Sie einmal wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt wurden? Nein? Nun ja, diese aus dem Bereich des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 § 5 EZFG auferlegt allen Arbeitnehmern i. S. d. § 1 Abs. 2 EFZG (also nicht Heimarbeitern gem. § 1 Abs. 1 EFZG) Mitteilungs- und Nachweispflichten. Die Pflichten aus § 5 EZFG bestehen nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf deren Einhaltung verzichtet hat. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer überhaupt einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber seinem Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.14.1 Entgelt im Krankheitsfall, § 16 TVHöD

§ 16 Abs. 1 TVHöD sieht vor, dass Studierende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Studienvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen das Studienentgelt (§ 9 TVHöD) in entsp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.5 Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 Buchst. c

Rz. 26 § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG kommt bei Vorliegen von 2 kumulativen Voraussetzungen zur Anwendung: Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit und Ausscheiden in der ersten Kalenderjahreshälfte Da mit Erfüllung der Wartezeit nach § 4 BUrlG der Vollurlaubsanspruch entsteht, handelt es sich bei § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG um eine Vorschrift, die den Vollurlaubsanspruch entweder gekür...mehr