Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Bauliche Veränderung... / 9.1.3 Angebote einholen

Selbstverständlich entspricht auch ein Beschluss über eine gemeinschaftliche Maßnahme der baulichen Veränderung lediglich dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn im Vorfeld der Beschlussfassung Vergleichsangebote eingeholt wurden. Angesichts der meist sehr hohen Kosten bei privilegierten Maßnahmen des § 20 Abs. 2 WEG n. F. oder auch sonstigen Maßnahmen der energetischen Moderni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Nutzung und Verwaltu... / 2.3.2.1 Kurzfristige Kreditaufnahme

Regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht ein Mehrheitsbeschluss, der kurzfristige Liquiditätsengpässe vermeiden soll.[1] Folgende Voraussetzungen sind zu beachten: Der Kreditbetrag darf nicht eine Summe übersteigen, die das 3-fache der monatlichen Hausgeldzahlungen der Gesamtgemeinschaft übersteigt.[2] Des Weiteren ist natürlich zu beachten, dass eine entsprechende Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung (WEMoG) / 2.2 Eingriff in die Grundprinzipien des WEG

Auch durch Vereinbarung kann nicht in unentziehbare und unverzichtbare Rechte der Wohnungseigentümer eingegriffen werden. Insoweit unterliegen die elementaren Grundprinzipien des WEG nicht der Disposition der Wohnungseigentümer. In diesem Zusammenhang ist verbreitet vom "Kernbereich" des Wohnungseigentums die Rede. Die Reichweite dieses "Kernbereichs" ist nicht abschließend ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 33 Einbruchschutz

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 101 Rechtsmittel im WE-Verfahren

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 37 E-Mobilität

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Nutzungen und Kosten... / 2.2.2.3 Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung bzw. der Erhaltung

Einschneidendste Änderungen bringt das WEMoG hinsichtlich der Änderung einer Verteilung der Kosten von Erhaltungsmaßnahmen, die derzeit noch als Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung bezeichnet werden. Einzelfallregelung § 16 Abs. 4 WEG a. F. erlaubt bislang eine Kostenverteilungsänderung lediglich im konkreten Einzelfall einer Maßnahme der Instandhaltung oder Instan...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderungen von A – Z (WEMoG)

Begriff Die Wohnungseigentümer können seit Inkrafttreten des WEMoG[1] am 1.12.2020 grundsätzlich bis zur Grenze der grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage[2] und der unbilligen Benachteiligung einzelner Wohnungseigentümer[3] sämtliche Maßnahmen beschließen, die über die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgehen. Vornahmebeschlüsse nach § 20 Abs. 1 WEG sind auf Grun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 7 Verfahrenskostenbelastung des Verwalters

Im Zuge der großen WEG-Reform im Jahr 2007[1] wurde mit § 49 Abs. 2 WEG a. F. eine Neuregelung statuiert, die in den Folgejahren für viel Diskussionsstoff gesorgt hat: Dem Verwalter können die Kosten eines wohnungseigentumsrechtlichen Verfahrens auch dann auferlegt werden, wenn er nicht Partei des Rechtsstreits ist, diesen aber aufgrund groben Verschuldens veranlasst hat. In ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 6.2.3 Vergütungsregelungen

Die Verwaltervergütung entspricht nach Höhe und Ausgestaltung dann den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sie dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügt. Nach aktueller BGH-Rechtsprechung[1] ist dieses Gebot nicht schon dann verletzt, wenn die vorgesehene Verwaltervergütung über den üblichen Sätzen liegt. Eine deutliche Überschreitung der üblichen Verwaltervergütung w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Verwaltungsbeirat – ... / 5.3 Auswirkung auf Entlastung

Die Haftungsbeschränkung hat zunächst keine Auswirkungen auf eine Beiratsentlastung. Entsprechend der Rechtslage bei der Entlastung des Verwalters, stellt auch die Entlastung des Verwaltungsbeirats ein negatives Schuldanerkenntnis i. S. v. § 397 Abs. 2 BGB dar.[1] Mit dem Entlastungsbeschluss erklären die Wohnungseigentümer also den Verzicht auf etwaige Ersatzansprüche gegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Bauliche Veränderung... / 9.1.4.4 Kreditaufnahme

Grundsätzlich kommt auch die Finanzierung einer Baumaßnahme durch Kreditaufnahme infrage. Gerade bei Maßnahmen der energetischen Modernisierung oder der privilegierten Maßnahmen des § 20 Abs. 2 WEG n. F. ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber es den Wohnungseigentümern erleichtern wollte, ihre Wohnanlage in wirtschaftlich vernünftiger Weise an die Erfordernisse der Zei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Anspruch des Mieters... / 2 Anspruchsberechtigte

Wohnraummieter § 554 BGB n. F. ist auf die Neuregelung in § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 WEG n. F. abgestimmt.[1] Dadurch soll der Anspruch des Mieters auf Erlaubnis der in § 554 BGB n. F. geregelten Maßnahmen bei Vermietung einer Eigentumswohnung mit den wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften über bauliche Veränderungen harmonisiert werden. Gewerbe- und Geschäftsraummieter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Schließung der Wohnungsgrundbücher

Überblick § 9 Abs. 1 Nr. 2 WEG a. F. wird mangels jeglicher Praxisrelevanz im Interesse der Rechtsvereinfachung gestrichen. Auch im Fall der Zerstörung der Wohnanlage bedarf es deshalb in Zukunft einer Aufhebung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.6.3 Berufungsverfahren

Auch im Berufungsverfahren waren nach § 50 WEG a. F. in aller Regel lediglich die Kosten eines Rechtsanwalts zu erstatten. Hatten die in 1. Instanz obsiegenden klagenden Wohnungseigentümer nach Zustellung der Berufungsschrift ausreichend Zeit, um sich auf einen Prozessbevollmächtigten zu verständigen und war eine Prozessvertretung durch mehrere Anwälte nicht geboten, weil al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Ein erster Überblick / 3.4.1 Verzugssanktionen

Bekanntlich verleiht § 21 Abs. 7 WEG a. F. den Wohnungseigentümern u. a. die Kompetenz, eine Regelung der Art und Weise von Zahlungen, der Fälligkeit und der Folgen des Verzugs zu beschließen. Der Gesetzentwurf zum WEMoG sah insoweit noch in § 19 Abs. 3 WEG-E die allgemeine Möglichkeit einer Beschlussfassung über die Sanktionierung von Pflichtverletzungen der Wohnungseigentü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Bauliche Veränderung... / 5.3 Nicht privilegierte Maßnahme

§ 20 Abs. 3 WEG n. F. begründet einen Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Gestattung einer baulichen Veränderung, wenn durch sie kein Wohnungseigentümer in rechtlich relevanter Weise beeinträchtigt wird oder etwa beeinträchtigte Wohnungseigentümer ihr Einverständnis mit der Baumaßnahme erklärt haben. Dies korrespondiert mit der bisherigen Rechtslage in § 22 Abs. 1 WE...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 133 Vermietete Eigentumswohnung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Eigentümerversammlun... / 1.2.1 Verwalterlose Gemeinschaft

Haben die Wohnungseigentümer keinen Verwalter bestellt, wird man zur Bejahung des Rechtsschutzbedürfnisses einer gerichtlichen Durchsetzung der Einberufungsermächtigung nach § 24 Abs. 3 WEG n. F. wohl das Erfordernis der Vorbefassung der übrigen Wohnungseigentümer mit dem Begehren einer entsprechenden Beschlussfassung voraussetzen müssen. Dies kann in der Weise erfolgen, das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Entziehung des Wohnu... / 3 Beschlussfassung

Die Neuregelung des § 17 WEG n. F. sieht ausdrücklich keine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer mehr über die Entziehung des Wohnungseigentums vor. Bereits in § 18 Abs. 1 Satz 2 WEG a. F. war die Ausübung des Anspruchs der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugewiesen, die über die Ausübung des Anspruchs ohnehin zwingend einen Mehrheitsbeschluss zu fassen hatte. Der bis...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 13 Bauliche Veränderung: Anspruch

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 81 Negativbeschluss

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 85 Nießbraucher

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 48 Gemeinschaftseigentum

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Eigentümerversammlun... / 5.1 Grundsätze

In der Wohnungseigentümerversammlung kann sich jeder Wohnungseigentümer durch jede beliebige Person vertreten lassen.[1] In aller Regel ist allerdings die Vertretung in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt, wobei sich diese Beschränkung in den häufigsten Fällen auf den Verwalter, andere Wohnungseigentümer oder den Eheg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 157 Zivilprozessordnung (ZPO), Verfahrensgrundsätze

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 120 Telekommunikation

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 11 Außenstellplatz

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 83 Nichtöffentlichkeit

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 50 Glasfasernetz

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 126 Unterlassungsansprüche im Wohnungseigentum

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 54 Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 17 Behinderter Wohnungseigentümer

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 89 Protokoll der Eigentümerversammlung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Fälligkeits- und Zah... / 1.8 Exkurs: Versorgungssperre

In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass ein Wohnungseigentümer dann von der Versorgung mit (Warm-)Wasser und Heizenergie ausgeschlossen werden kann, wenn er mit den fälligen Hausgeldzahlungen erheblich im Rückstand ist.[1] Die Versorgungssperre stellt dabei keine Verzugssanktion dar, vielmehr übt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihr Zurückbehaltungsrecht h...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 128 Vereinbarung im Wohnungseigentum

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 55 Haftung des Beirats

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 91 Prozesskosten im WE-Verfahren

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 95 Rasenfläche im Wohnungseigentum

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 134 Vermögensbericht/Vermögensstatus

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 57 Haftung des Verwalters

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 25 Beseitigung baulicher Veränderungen

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 93 Prozessverbindung

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 132 Verkehrssicherung im Wohnungseigentum

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 60 Insolvenz der Wohnungseigentümergemeinschaft

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 64 Kaufvertrag über Wohnungseigentum

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 99 Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 62 Instandhaltungsrücklage

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 66 Klagebefugnis des Verwalters

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 140 Verwalterhaftung

mehr