Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Balkon (WEMoG) / 2 Erhaltung und Kostenverteilung

Auferlegung der Kostentragungspflicht per Vereinbarung Grundsätzlich können sowohl die Pflicht zur Erhaltung des Balkons als auch die entsprechende Kostentragungspflicht per Vereinbarung dem jeweiligen Wohnungseigentümer auferlegt werden, dessen Wohnung über einen Balkon verfügt. Er ist dann auch zur Erhaltung der im Gemeinschaftseigentum stehenden konstruktiven Bestandteile ...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Kamin (Wohnung)

Ein sich innerhalb einer Wohnung befindender "offener" Kamin ist Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Gegensprechanlage (Haustür)

Die Gegensprechanlage ist eine Einrichtung des gemeinschaftlichen Gebrauchs und damit Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Alarmanlage (Haus)

Eine Alarmanlage, die der Absicherung der Gebäudehülle oder bestimmter Bereiche der gemeinschaftlichen Anlagen (z. B. Tiefgarage) dient, ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Briefkastenanlage

Die Briefkastenanlage ist als Einrichtung des gemeinschaftlichen Gebrauchs Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Tapete (Wohnung)

Bei der Gestaltung der Innenwände eines Sonder- oder Teileigentums handelt es sich um Sondereigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Fassade

Der Außenputz eines Gebäudes, wie auch die Isolierschichten, Wärmedämmung, tragende Bauteile etc., sind zwingend Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Carport

Ein fest mit dem Grundstück verbundener Carport ist wesentlicher Bestandteil desselben und daher Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Kellergang

Die gemeinschaftlichen Flure, Kellergänge und Eingangsbereiche sind in der Regel Bestandteile des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Kinderspielplatz

Ein Kinderspielplatz dient dem gemeinschaftlichen Gebrauch und ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und damit Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Erhaltungsrücklage

Die Erhaltungsrücklage ist Bestandteil des Gemeinschaftsvermögens, das gemäß § 9a Abs. 3 WEG der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet ist und von ihr verwaltet wird. Der einzelne Wohnungseigentümer hat keinen Anteil am Verwaltungsvermögen, auch keinen ideellen.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Stellplatz

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sind Stellplätze gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG sondereigentumsfähig. Ist weder Sondereigentum nach neuem Recht noch ein Sondernutzungsrecht begründet, stehen Stellplätze, die sich außerhalb eines Gebäudes oder ebenerdig auf dem Dach einer Tiefgarage befinden, zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum.[1]mehr

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Amtsniederlegung (WEMoG) / 4 Resthonoraransprüche

Bei berechtigter Amtsniederlegung behält der Verwalter seinen vertraglichen Vergütungsanspruch, der seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erfüllen ist. Hinweis Resthonoraranspruch gegen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Bei gleichzeitiger außerordentlicher Vertragskündigung hat der Verwalter hinsichtlich seines gekürzten Honoraranspruchs (§ 615 BGB) die Möglichk...mehr

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Spielplatz im Wohnungseigen... / 1 Mögliche Beschränkungen

In der Hausordnung oder auch in einer speziellen Spielplatzordnung kann mehrheitlich das Kinderspielen beschränkt werden (z. B. auf bestimmte Zeiten, Altersbegrenzung, Art der Nutzung ("kein Fußball") etc.). Das Spielbedürfnis der Kinder ist hier sorgfältig und einzelfallbezogen gegen das Ruhebedürfnis vor allem älterer Mitbewohner abzuwägen. Hinweis Spielen im "Ziergarten" De...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Installation (Elektro)

Stromleitungen, die zu den Sondereigentumseinheiten führen (= Hauptleitungen), sind gemeinschaftliches Eigentum.[1] Ab der Abzweigung in das Sondereigentum können sie im Sondereigentum stehen, wenn das Stromsystem nicht ein Gesamtsystem darstellt, dessen ungestörter Gebrauch durch die Bildung von Sondereigentum eingeschränkt werden könnte.[2]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Fußbodenheizung

Bei haustechnischen Installationen für Wasser, Energie etc. handelt es sich um geschlossene Anlagen, deren eigenmächtige Veränderung Auswirkungen auf die Gesamtanlage haben kann. Heizleitungen der Fußbodenheizung können in diesem Zusammenhang auch innerhalb des Sondereigentums Bestandteil des Gemeinschaftseigentums sein.[1] Höchstrichterlich geklärt ist die Zuordnung nicht: ...mehr

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Mehrhausanlage (WEMoG) / 3.2 Haftung im Innenverhältnis zwischen den Wohnungseigentümern

Ist eine Kostenzuordnung nach dem Verursacherprinzip (z. B. Gebäude/Bauabschnitte) bereits in der Gemeinschaftsordnung vereinbart, sind nicht einbringbare Hausgeldausfälle nur auf die Miteigentümer der jeweiligen Gebäudegruppe umzulegen, in welcher der zahlungssäumige Miteigentümer eine Wohnung/Garage besitzt. Für den Fall der Beschlussfassung einer Untergemeinschaft über Erh...mehr

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Spielplatz im Wohnungseigen... / Zusammenfassung

Begriff Die erstmalige Anlegung eines Spielplatzes erfolgt in der Regel durch den teilenden Eigentümer bzw. Bauträger aufgrund einer entsprechenden Auflage in der Baugenehmigung. Einzelheiten wie Sandaustausch und Austausch von Spielgeräten sind Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung und können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprec...mehr

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Stecken gebliebener Bau (WE... / 4.3 Mehrhausanlagen

Soweit in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung eine wirtschaftliche Trennung für bestimmte Gebäude vereinbart sein sollte (so z. B. bei Mehrhausanlagen), so sind bei einem solchen Kostenverteilungsschlüssel die Kosten für die Herstellung eines noch nicht errichteten Gebäudes ausschließlich von den Erwerbern zu tragen, die eine Einheit in diesem Gebäude erworben hab...mehr

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Abmahnung im Wohnungseigent... / 7.3 Abmahnung gegenüber dem Verwalter

Da der Verwalter nach § 26 Abs. 3, 5 WEG jederzeit grundlos von seinem Amt abberufen werden kann, ist eine Abmahnung niemals Voraussetzung für die Abberufung des Verwalters. Allerdings endet der unabhängig von der Amtsdauer befristete Verwaltervertrag erst (spätestens) 6 Monate nach der Abberufung. Liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor, kann der V...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Dach

Alle Dächer (egal ob Flachdach, Giebeldach, Walmdach etc.) sind in allen konstruktiven Teilen für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes erforderlich und deshalb Gemeinschaftseigentum.[1] Auch das Glasdach eines Hofraums ist als konstruktiver Bestandteil zwingend Gemeinschaftseigentum. Weist die Teilungserklärung einen im Hof einer Wohnungseigentumsanlage mit einem Glasd...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Geschossdecken

Die tragenden Geschossdecken sind konstruktive Teile des Gebäudes und daher Bestandteile des Gemeinschaftseigentums.[1] Dies gilt auch für die Geschossdecken einer Tiefgarage, wozu insbesondere auch die aus Brandschutzgründen erforderliche Betonüberdeckung über der Bewehrung rechnet.[2]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Fensterladen (Rollladen/Jalousien)

Ein Fensterladen gilt als Außenanlage und ist daher Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1] Rollläden und somit auch die Rollladengurte stehen im Allgemeinen im Gemeinschaftseigentum. Dem Sondereigentum sind sie aber dann zuzuordnen, wenn die Rollläden nicht in die Außenwand integriert sind und ohne Beeinträchtigung der äußeren Gestaltung montiert und demontiert werden kön...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.9 Provision des makelnden Verwalters

Geklärt ist durch die Rechtsprechung des BGH, dass ein WEG-Verwalter grundsätzlich als Makler tätig werden darf, sofern sich nicht im konkreten Einzelfall ein Interessenkonflikt ergibt. Der Verwalter kann für eine erbrachte Maklerleistung also Provision verlangen und dies in einer gesonderten Vereinbarung regeln. Hinweis Überraschende Klausel Wird eine solche Provision deklara...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Treppenhaus

Die gemeinschaftlichen Flure, Kellergänge und Eingangsbereiche sind grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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Stecken gebliebener Bau (WE... / 3.1 Vorbereitungsarbeiten durch den Verwalter

Sofern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bereits über einen Verwalter verfügt, sollte dieser folgende Vorbereitungsarbeiten erledigen: Der Verwalter sollte überprüfen, ob bereits eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer besteht (was in aller Regel der Fall sein dürfte) und wer als Erwerber die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 WEG erfüllt, für wen also eine Auflassungsvorm...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Heizkörper

Bei haustechnischen Installationen für Wasser, Energie etc. handelt es sich um geschlossene Anlagen, deren eigenmächtige Veränderung Auswirkungen auf die Gesamtanlage haben kann. Daher können in diesem Zusammenhang die Anschlussleitungen inklusive der Heizkörper abhängig von der konkreten Heizungsanlage auch innerhalb des Sondereigentums Bestandteile des Gemeinschaftseigentu...mehr

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Ausgeschiedener Eigentümer ... / Zusammenfassung

Begriff Bei einem Sondereigentumsverkauf scheidet der Veräußerer zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch aus der Eigentümergemeinschaft aus. Im Fall der Zwangsversteigerung des Sondereigentums erfolgt der Eigentümerwechsel durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung. Stirbt ein Eigentümer, erfolgt der Eigentümerwechsel durch Eintritt des Erbfalls (Tod des Erblasse...mehr

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Bauträger (WEMoG) / 1 Allgemein

Der Bauträger ist abzugrenzen vom Baubetreuer, der auf dem Grundstück des Bauherrn in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Bauvorhaben vorbereitet oder durchführt. Im Unterschied zum Baubetreuer ist der Bauträger selbst Bauherr und tritt nach außen auch als Bauherr auf. Das Grundstück steht i. d. R. im Eigentum des Bauträgers. Der Bauträger ist Herr des gesamten Baugesche...mehr

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Werdender Wohnungseigentüme... / 2.2.1 Anspruch gegen den teilenden Eigentümer

Zunächst muss der Erwerber einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum gegen den teilenden Eigentümer haben. Rechtsgrund für diesen Anspruch muss nicht ausschließlich ein Kaufvertrag sein. Erfasst sind vielmehr sämtliche Verträge mit dem teilenden Eigentümer, die einen Anspruch auf Übertragung verleihen können, wie beispielsweise auch ein Schenkungsvertrag. Von § 8 A...mehr

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Aufrechnung im Wohnungseige... / 3 Gegenseitigkeit

Die Aufrechnung setzt grundsätzlich eine Gegenseitigkeit der Forderungen voraus. Bei dem Gläubiger der zur Aufrechnung stehenden Forderung muss es sich um den Schuldner der Gegenforderung handeln und umgekehrt. Aus diesem Grund ist die Aufrechnung eines Schuldners mit einer Forderung, die er gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer hat, mit einem Anspruch, den die Gemeinscha...mehr

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Speicher (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Speicherräume im Dachboden sind regelmäßig Gemeinschaftseigentum, wenn sie nicht ausdrücklich in der Teilungserklärung zum Sondereigentum bestimmt worden sind. Es ist auch möglich, an einzelnen Räumen Sondernutzungsrechte zugunsten einzelner Wohnungseigentümer zu begründen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung LG München I, Urteil v. 18.7.2013, 36 S 20429/12 WEG: ...mehr

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Speicher (WEMoG) / 2 Speicherausbau zu Wohnzwecken

Sollen Speicherräume zu Wohnzwecken aus- oder umgebaut werden, stellt dies eine bauliche Veränderung dar. Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) bedürfen alle baulichen Veränderungen eines Gestattungsbeschlusses. Auf eine Beeinträchtigung von Wohnungseigentümern kommt es nicht mehr an, allerdings darf nach § 20 Abs. 4 WEG kein Wohnungseigentü...mehr

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Vertretung in der Eigentüme... / 5 Muster einer Stimmrechtsvollmacht

Praxis-Beispiel Stimmrechtsvollmacht Vollmacht zur Eigentümerversammlung am ________mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Mauer (nichttragend)

Eine nichttragende Mauer im Bereich eines Sonder- oder Teileigentums ist Bestandteil des Sondereigentums. Diese darf nach Belieben beseitigt oder verändert werden. Für eine nicht tragende Mauer, die nicht zwingend Gemeinschaftseigentum nach § 5 Abs. 2 WEG ist und zwei Sondereigentumseinheiten voneinander oder eine Sondereigentumseinheit vom Gemeinschaftseigentum trennt, kann ...mehr

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Verzug und Verzugszinsen im... / 2.3 Veräußerungszustimmung

Schreibt die Gemeinschaftsordnung die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung eines Wohnungseigentums vor, so kann die Zustimmung nur aus Gründen in der Person des Erwerbers versagt und nicht aus anderen Gründen zurückgehalten werden. Ist der Verwalter mit der Erteilung der erforderlichen Zustimmung zur Veräußerung in Verzug[1], kann er für die Kosten der Rechtsverfolgung ...mehr

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Vertretung in der Eigentüme... / 6.3 Checkliste

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Mauer (tragend)

Tragendes Mauerwerk ist als konstruktives Element für die Standsicherheit des Gebäudes verantwortlich und deshalb grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums, auch wenn es sich im Bereich eines Sonder- oder Teileigentums befindet. Es darf nicht beseitigt oder verändert werden.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Kfz-Abstellplatz

Ein Fahrzeugabstellplatz (kein Tiefgarageneinstellplatz) ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Dies gilt ebenso für die Fahrbahnmarkierung, den Unterbau und den Beton/Asphalt. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kann auch an Außenstellplätzen Sondereigentum begründet werden. Die neue Fassung des § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG fingiert insoweit die Raumeigenschaft von Stell...mehr

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Verzug und Verzugszinsen im... / 3.4 Entziehung des Wohnungseigentums

Der Verzug eines Wohnungseigentümers im Rahmen seiner Kosten- und Lastenbeitragspflicht kann einen Grund für die Entziehung des Wohnungseigentums gemäß § 17 Abs. 2 WEG darstellen, wenn dieser Zahlungen stets erst dann leistet, wenn entsprechende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet wurden. Im Übrigen aber kann die Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums seit...mehr

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Verzug und Verzugszinsen im... / 3.1.4 "Hausgeldvorfälligkeit"

Viele Gemeinschaften sind bestrebt, die Zahlungsmoral ihrer Mitglieder dadurch zu stärken, indem bestimmte Vorfälligkeits- oder Verfallsklauseln vorsehen, dass bei Verzug mit bestimmten Hausgeldzahlungen sofort das ganze auf die jeweilige Wirtschaftsperiode entfallende Hausgeld zur Zahlung fällig wird. Regeln die Wohnungseigentümer konkret für eine bestimmte Wirtschaftsperiod...mehr

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Zweitbeschluss (WEMoG) / 1 Inhaltsgleicher Zweitbeschluss

Ist der Erstbeschluss fehlerhaft zustande gekommen, z. B. weil er auf der Tagesordnung in der Einladung nicht hinreichend angekündigt war, so kann es sinnvoll sein, den Beschluss gleichen Inhalts auf der nächsten Eigentümerversammlung noch einmal zu fassen, sodass der Beschluss nunmehr rechtsfehlerfrei zustande kommen kann. Wird der inhaltsgleiche Zweitbeschluss sodann besta...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Photovoltaikanlage

Eine dachintegrierte Anlage ist wesentlicher Bestandteil des Gebäudes und steht damit zwingend im Gemeinschaftseigentum.[1] Beschließen die Wohnungseigentümer die Errichtung einer Aufdachanlage, die allen Wohnungseigentümern dient, handelt es sich ebenfalls um Gemeinschaftseigentum. Möchte ein einzelner Wohnungseigentümer eine Solaranlage zum individuellen Gebrauch installie...mehr

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Stecken gebliebener Bau (WE... / 4.2 "Überzahlung" an den Bauträger

Es ist häufig der Fall, dass einer der (werdenden) Wohnungseigentümer vor der Insolvenz des Bauträgers mehr an diesen bezahlt hat als andere (werdende) Miteigentümer. Die einzelnen Erwerber leisten oft Beträge in unterschiedlicher Höhe an den Bauträger. In einem solchen Fall ist es umstritten, ob derjenige Erwerber, der bereits einen höheren Betrag an den Bauträger geleistet...mehr

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Mehrhausanlage (WEMoG) / 5 Verwaltung

Eine als Mehrhausanlage bestehende Eigentümergemeinschaft hat eine gemeinsame Verwaltung, die durch Beschlussfassung aller Miteigentümer der beschlussfähigen Eigentümerversammlung bestellt wird. Über die Bestellung des Verwalters ist zwingend innerhalb der Gesamtgemeinschaft zu beschließen. Ein Beschluss über die Bestellung eines "Unterverwalters" für eine Untergemeinschaft ...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Einnahmen (Erträge)

Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Werbeanbringung an Gemeinschaftseigentum oder sonstige Forderungen sind Gemeinschaftsvermögen, das gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet ist. Achtung: Das Gemeinschaftseigentum, also die Wohnanlage nebst Außenanlagen ist den Wohnungseigentümern zu Bruchteilen zugeordnet. Insoweit bilden sie...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Lichtschacht

Lichtschächte, die der Beleuchtung gemeinschaftlicher Treppenhäuser oder sonstiger Gemeinschaftsräume dienen, sind Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Ebenso verhält es sich mit Lichtschächten, die sich im Bereich von Sonder- oder Teileigentumseinheiten befinden, da diese in der Regel der Dacheindichtung zugehören.[1]mehr

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Vertretung in der Eigentüme... / 6.2 Beistand des einzelnen Eigentümers

Eigentümer nimmt mit seinem persönlichen Berater an der Versammlung teil Der einzelne Wohnungseigentümer kann in der Versammlung einen Beistand als Berater hinzuziehen. Voraussetzung: Die Teilungserklärung enthält keine Beschränkungen und der Eigentümer weist ein berechtigtes Interesse für diese Maßnahme nach. Ist ein Rechtsanwalt im Auftrag der Gemeinschaft der Wohnungseigen...mehr

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Mehrhausanlage (WEMoG) / 4 Stimmrecht

Grundsätzlich gilt (sofern in der Gemeinschaftsordnung keine andere Bestimmung zu finden ist) auch für eine Mehrhausanlage die Stimmrechtsregelung nach § 25 Abs. 2 WEG. Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme (Kopfprinzip), ganz gleich, ob Wohnung, Laden oder Garage und in welchem Bauabschnitt. Hinweis Gemeinschaftsordnungen beachten Als vorrangiges Recht sind besondere Stimmr...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Definition der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt.[1] Hiervon ist selbst dann auszugehen, wenn der Verwalter den Vertragstext nicht selbst erstellt, sondern einen bereits erstellten Vertrag übernommen hat: Hierbei kommt es nicht darauf an, ob de...mehr