Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Jeder Wohnungseigentümer ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zwangsverwalter.

Rn 58 Der Zwangsverwalter muss neben dem WEigtümer (Köln ZMR 08, 988; AG München ZMR 10, 998, 999) das laufende Hausgeld (BGH NJW 12, 1293 Rz 12; ZMR 10, 296) sowie die Forderungen aus § 28 I 1, II 1 bedienen; ggf muss der Gläubiger Vorschuss leisten (BGH ZMR 10, 296). Forderungen der GdW auf laufende Beiträge sind Ausgaben der Verwaltung (BGH NZI 09, 904). Rückständige Betr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fehlender Umlageschlüssel.

Rn 68 Bestimmen WEigtümer nicht entspr §§ 7, 8 HeizkV, wie die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage und des Betriebs der zentralen Heizungsanlage zu verteilen sind, und ist nicht ausnw § 7 I 2 HeizkV einschlägig, ist § 9a HeizkV und nicht § 16 II 1 anwendbar (Hambg ZMR 04, 769, 770); § 16 II 1 wird durch § 3 HeizkV die Tür versperrt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Mängel.

Rn 9 Beruft ein Nichtberechtigter die Versammlung ein, sind dort gefasste Beschl grds nicht nichtig (Hamm WuM 09, 477; BayObLG ZMR 05, 559, 560). Die Ladung muss allerdings von einer wenigstens potenziell für eine Ladung in Frage kommenden Person ausgesprochen werden. Beruft ein Dritter ein, der in keiner Beziehung zu den WEigtümern steht, können keine Beschl gefasst werden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 10 trägt dem Nebeneinander von gemE und SonderE, Besonderheiten des gemeinsamen Gebrauchs einschließlich dessen Kosten etc Rechnung. Inhaber des gemE sind die WEigtümer in Bruchteilsgemeinschaft als Miteigentümer (Vor §§ 1–49 Rn 1), §§ 741 ff, 1008 ff BGB. Inhaber der jeweiligen Wohnungseigentumsrechte (Vor §§ 1–49 Rn 11) sind jew die WEigtümer. Es ist zwischen den WE...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sachenrecht.

Rn 3 Sind Teilungsvertrag/Teilungserklärung insgesamt mangelhaft, war zB der Aufteiler geschäftsunfähig, ist die sachenrechtliche Begründung fehlgeschlagen (BGH NJW 90, 447 [BGH 03.11.1989 - V ZR 143/87]). Wird die Teilung indes im Grundbuch eingetragen, wird der Gründungsakt in dem Augenblick geheilt, in dem ein Dritter gutgläubig eines der gebildeten Wohnungseigentumsrecht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Durchführung.

Rn 16 Es bedarf für die sachenrechtlichen Akte grds nicht der Mitwirkung der anderen WEigtümer (BGH ZMR 01, 289, 291) oder dinglich Berechtigter (Hamm DNotZ 03, 355); etwas anderes kann vereinbart werden. Im Einzelfall bedarf die Vereinigung nach einer Erhaltungssatzung iSv § 172 I 1 BauGB einer Genehmigung (OVG Berlin-Brandenbg ZfIR 18, 423). Das durch die Vereinigung entst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sinn und Zweck.

Rn 12 Sinn und Zweck des § 18 II Nr 1 ist es zum einen, einen Anspruch auf eine ordnungsmäßige Verwaltung zu geben. Zum anderen ist § 18 II Nr 1 Maßstab für jegliches Verwaltungshandeln. Jede Verwaltungsentscheidung und jede Verwaltungsmaßnahme muss danach ordnungsmäßig sein, darf also nicht gegen das Interesse der Gesamtheit der WEigtümer nach billigem Ermessen verstoßen, u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Mehrhausanlagen.

I. Überblick. Rn 20 Für Mehrhausanlagen – als solche werden im Kern WE-Anlagen mit mehreren, voneinander getrennten Baukörpern (idR Häuser) verstanden – sieht das Gesetz keine Besonderheiten vor. Die Mehrhausanlage gilt, auch wenn sie aus mehreren unselbständigen ›Untergemeinschaften‹ (Rn 8) besteht, bei der Verwaltung als ein Objekt bzw eine GdW, sodass auch nur ein Verw bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einberufungsverlangen (§ 24 II).

Rn 2 Nach § 24 II kann unter den dort genannten Voraussetzungen eine Einberufung verlangt werden. Der Verw darf und muss nach § 24 II prüfen, ob die erforderliche Anzahl das Begehren gestellt hat, die Textform eingehalten ist und Gegenstände für die Versammlung sowie ein Grund für die Eilbedürftigkeit benannt sind (formales Prüfungsrecht). Eine Prüfung, ob die angegebenen Gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, unter Ausschluss des Eigentümers eine bestimmte Wohnung in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude zu bewohnen oder in anderer Weise zu nutzen (Dauerwohnrecht). 2Das Dauerwohnrecht kann auf einen außerhalb des Gebäudes lie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bestellung des Verw außerhalb der Versammlung.

Rn 61 Wird der Verw in der Teilungserklärung oder dem Teilungsvertrag bestellt und hält man das für möglich (Rn 21), bedarf es nach hM einer Beglaubigung dieser Urkunde (BayObLG NJW-RR 91, 978, 979 [BayObLG 16.04.1991 - BReg. 2 Z 25/91]). Ein gerichtlich bestellter Verw (Rn 22) kann sich durch das Urt ausweisen. Gibt es keine Niederschrift, zB weil der Beschl nach § 23 III 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 15 Stehen einem WEigtümer mehrere Wohnungseigentumsrechte zu, kann er diese analog § 890 II BGB miteinander vereinigen (BGH ZMR 14, 297 = NJW 14, 1002 Rz 12). Durch die Vereinigung entsteht – handelt es sich nicht nur um eine bauliche Vereinigung – ein einheitlicher, vereinigter Miteigentumsanteil, verbunden mit dem SonderE an den vereinigten Wohnungen (BGH DNotZ 83, 487 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Störungen des gemE und des SonderE.

Rn 5 Verstößt ein WEigtümer oder ein Drittnutzer (s.a. § 13 Rn 8) gegen eine Benutzungsregelung und stört er zugleich die Benutzung des gemE und des SonderE, gilt in Bezug auf das gemE Rn 3, in Bezug auf das SonderE Rn 4 (BGH WuM 21, 766 Rz 8; ZMR 21, 826 Rz 13). Geruchs- und/oder Lärmbelästigungen müssen das SonderE nicht in einem besonderen Maß treffen (s.a. BGH ZMR 20, 67...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines (§ 25 I).

Rn 1 § 25 II–IV gelten nach § 25 I für: Beschl gem §§ 9b II, 12 IV 1, 16 II 2, 17 I, 19 I, 20 I, 21 IV 1, V 1, 23 I 2, III 2, 24 III, V, VIII 2, 26 I, 27 II, 28 I 1, II 1, III, 29 I 1 sowie für Beschl, die auf einer Vereinbarung iSv § 23 I 1 beruhen. Ausreichend ist grds eine einfache Mehrheit. Enthaltungen werden nicht mitgezählt (s.a. BGH ZMR 19, 776 Rz 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Actio pro societate bzw. pro socio.

Rn 18 Einzelne WEigtümer sind grds nicht befugt, Rechte der GdW durchzusetzen. Es sind indes Situationen denkbar, in denen der Verw – rechtsmissbräuchlich – seinen Verpflichtungen aus seiner Amtsstellung nicht nachkommt. In diesen Fällen kann er durch die WEigtümer abberufen werden bzw. die GdW kann ihn im Wege der Vornahmeklage auf Erfüllung gerichtlich in Anspruch nehmen u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Recht auf Einsicht (§ 24 VII 8).

Rn 30 § 24 VII 8 gibt dem WEigtümer oder einem Ermächtigten ein Recht auf Einsicht (dazu § 18 Rn 39), nicht auf Herausgabe. Ein besonderes berechtigtes wirtschaftliches oder rechtliches Interesse an der Einsicht ist nicht darzulegen. Es besteht idR kein Anspruch auf Fertigung und Aushändigung von Kopien. Wird die Beschl-Sammlung elektronisch geführt, besteht ein Anspruch auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Nutzungen.

Rn 33 Die sonstigen Nutzungen (Früchte) stehen nach Sinn und Zweck abw von § 16 I 1 dem SNR-Berechtigten zu (BGH NZM 14, 643 Rz 10; BayObLG NZM 98, 335; LG Hamburg ZMR 11, 585, 586). Der Berechtigte kann das seinem Recht unterliegende gemE insb vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen. Der Berechtigte wird dadurch aber nicht wirtschaftlicher Eigentümer (FG Münste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Jedem Wohnungseigentümer gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Früchte des gemeinschaftlichen Eigentums und des Gemeinschaftsvermögens. Der Anteil bestimmt sich nach dem gemäß § 47 der Grundbuchordnung im Grundbuch eingetragenen Verhältnis der Miteigentumsanteile. Jeder Wohnungseigentümer ist zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Schutz.

Rn 13 Der Schutz des Miteigentums als Eigentum folgt neben Art 14 GG aus §§ 861, 862, 1004 BGB (BGH ZMR 20, 202 Rz 12 ff) und/oder aus § 14 I Nr 1. Er ist nach § 14 I Nr 1 und § 9a II Sache der GdW. Wird das Wohnungseigentum zB durch einen unzulässigen Gebrauch beeinträchtigt, kann die GdW gem § 985 BGB Herausgabe verlangen. Dieser Anspruch unterliegt gem § 902 I 1 BGB nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 24 Ein verdinglichtes SNR wird nach hM durch einen Vertrag zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden WEigtümer übertragen (München ZMR 16, 896). Die WEigtümer müssen sich nach hM analog §§ 877, 873 BGB über die Inhaltsänderung ihrer jeweiligen SonderE-Rechte einigen (BGH ZMR 20, 776 Rz 39). Die Änderung muss außerdem im Grundbuch eingetragen werden (BGHZ 73, 145, 149 =...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unterschriften (§ 24 VI 2).

Rn 19 Sinn und Zweck der Unterschriften, die jederzeit geleistet werden können (s.a. BGH ZMR 12, 644 = NJW 12, 2512 Rz 23; aA Ddorf ZMR 10, 548 = ZWE 10, 182), bestehen darin, dass die Unterschreibenden Verantwortung für die Richtigkeit übernehmen (BGH ZMR 01, 809 = NJW 01, 3339). Dass die Unterschreibenden an der Versammlung teilgenommen haben, ist danach logisch zwingend (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Inhalt.

Rn 23 Eigentumsgrenzen. Für die Eigentumsgrenzen ist der erstmalig ordnungsmäßige Zustand aus der Teilungserklärung (BGH NZM 16, 523 [BGH 26.02.2016 - V ZR 250/14] Rz 12) iVm dem Aufteilungsplan zu entwickeln (BGH NZM 18, 794 [BGH 20.07.2018 - V ZR 56/17] Rz 11/12; NJW 16, 473 [BGH 20.11.2015 - V ZR 284/14] Rz 10). Bau-Soll. Der bauliche Soll-Zustand ergibt sich aus den Verei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 19 I räumt den WEigtümern für die Verwaltung des gemE und dessen Benutzung sowie für die Benutzung des SonderE eine Beschl-Kompetenz ein. Diese Rechte können im Einzelfall zu einer Pflicht werden. § 19 II Nr 2 bis Nr 6 führt Beispiele für das an, was ua zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung iSv § 18 II gehört, § 19 II Nr 1, was man zur Regelung der Benutzung anordnen kann.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG.

Rn 28 Das GEIG v 18.3.21 (BGBl. I 354) regelt die Errichtung von und die Ausstattung mit der vorbereitenden Leitungsinfrastruktur und der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in zu errichtenden und bestehenden Gebäuden (dazu Dötsch MietRB 21, 276 ff). Nach § 8 I GEIG hat die GdW und haben die WEigtümer dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Versammlung der Wohnungseigentümer wird von dem Verwalter mindestens einmal im Jahr einberufen. (2) Die Versammlung der Wohnungseigentümer muss von dem Verwalter in den durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer bestimmten Fällen, im Übrigen dann einberufen werden, wenn dies in Textform unter Angabe des Zweckes und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Geschäftsordnung.

I. Vereinbarung. Rn 11 Die WEigtümer können sich durch Vereinbarung für Ablauf und Inhalt einer Versammlung eine Geschäftsordnung geben, zB wer die Versammlung leitet, ob geraucht werden darf, die Dauer der Redezeit (§ 23 Rn 11) etc. Eine vereinbarte Geschäftsordnungsregelung kann nur durch eine Vereinbarung wieder geändert werden. II. Geschäftsordnungsmaßnahme. Rn 12 Wird eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz (§ 16 I 1, 2).

Rn 1 Nach § 16 I 1 hat jeder WEigtümer ein Mitnutzungsrecht. Nutzungen idS sind die unmittelbaren und mittelbaren Sach- und Rechtsfrüchte des gemE (die Erträge). Bsp: Erzeugnisse der unbebauten Grundstücksflächen, zB Blumen, Gemüse oder Obst sowie das Holz gefällter oder durch Unwetter entwurzelter Bäume, Nutzungsentschädigungen aus rechtsgrundloser Bereicherung (Ddorf NJW-R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Übersicht.

Rn 18 Bei der Nichtigkeitsklage handelt sich um eine § 256 I ZPO unterfallende Feststellungsklage, die auf ein Nichtigkeitsurteil zielt. Das Recht zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage steht nach § 44 I 1 jedem WEigtümer zu (s.a. BGH NJW 12, 2578 Rz 9). Für die Frage des Rechtsschutzinteresses des Nichtigkeitsklägers ist es bedeutungslos, ob er für oder gegen den Beschl gesti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verhältnis zu WEigtümern.

Rn 46 Im Verw-Vertrag können den WEigtümern keine Pflichten oder Lasten auferlegt werden (BGH NJW 12, 1152 Rz 9 = ZMR 12, 461), auch können im Verw-Vertrag dem Verw ggü den WEigtümern obliegende Pflichten, etwa aus § 27 I Nr 1, nicht eingeengt oder konkretisiert werden; vielfach verkannt, vgl etwa unklar BGH ZWE 20, 44 Rz 28 ff; München ZWE 09, 27, 30; LG München I IMR 11, 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Besonderheiten.

Rn 55 In Bezug auf den ›WEigtümer‹ sind im Einzelfall Besonderheiten zu beachten: ›WEigtümer‹ ist auch der werdende WEigtümer (BGH WuM 18, 340 Rz 18; NZM 16, 266 [BGH 11.12.2015 - V ZR 80/15] Rz 7). Neben diesem schuldet der Veräußerer nicht (§ 8 III). Mehrere Inhaber eines Wohnungseigentums haften samtverbindlich (Köln MDR 15, 595; München FD-ErbR 12, 339348), weshalb zB die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Anspruch auf bauliche Veränderung.

Rn 56 Soweit die übrigen WEigtümer durch eine bauliche Veränderung nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, besteht nach § 20 III ein Anspruch auf Zustimmung zur baulichen Maßnahme (Rn 36). Dieser kann einem Anspruch auf Beseitigung nicht entgegengehalten werden (BGH v. 17.3.23 – V ZR 140/22).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wirksamkeit.

Rn 4 Die Teilungserklärung wird mit der Eintragung in das Grundbuch bzw mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher wirksam (BGH ZMR 17, 70 Rz 17; aA BGH NJW 20, 610 Rz 23: Eingang beim GBA). Bis zu diesem Zeitpunkt hat sie keinerlei materiell-rechtliche Wirkung (BGH ZMR 17, 70 Rz 17). War das Grundstück Eigentum von Bruchteilseigentümern, setzt sich dieses an den Wohnungs- bzw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 5 Der Alleineigentümer kann die Teilungserklärung, solange kein Erwerber eine Vormerkung erlangt hat, durch eine einfache einseitige Erklärung in der Form des § 29 GBO beliebig ändern (BGH NJW 20, 610 Rz 12; ZWE 17, 169 Rz 25). Dies gilt unabhängig davon, dass der Alleineigentümer schuldrechtlich bereits zu diesem Zeitpunkt der Zustimmung der Erwerber bedarf (BGH NJW 20, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestandskraft.

Rn 28 Wird ein rechtswidriger, aber nicht nichtiger Beschl nicht angegriffen, erwächst er in Bestandskraft (BGH NJW 13, 65 Rz 15 = ZMR 13, 210; NJW 12, 3719 Rz 8 = ZMR 13, 127); Entsprechendes gilt, wenn ein Beschl zwar angefochten wird, die Anfechtungsklage aber rechtskräftig abgewiesen wird oder sich auf andere Weise erledigt, zB durch Klageverzicht, Klagerücknahme, Erledi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 59 Nach § 26 IV reicht es, dass der Verw, der sein Amt durch öffentlich beglaubigte Urkunde nachweisen müsste, zB nach § 29 GBO iRv § 12 I (dazu § 12 Rn 11), 1. die Niederschrift vorlegt, in die der Bestellungsbeschl iSv § 24 VI 1 aufgenommen ist und 2. die nach § 24 VI 2 geleisteten Unterschriften nach § 129 BGB öffentlich beglaubigt sind; dazu muss der Notar nicht auf d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Umfang.

Rn 59 Der Anspruch umfasst Substanzschäden, aber wohl auch sämtliche adäquat kausal im Zusammenhang mit der Maßnahme stehenden Schäden (BGH ZMR 18, 777 Rz 11; München ZMR 08, 562). Schaden ist eine Zerstörung, aber auch eine bloße Verschlechterung (BGH NJW 16, 1310 Rz 26). Zu erstatten sind zB entgangener Gewinn (Frankf NZM 07, 251, 252; LG Frankfurt aM ZWE 14, 403), Umzugs-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Durchführung der Hausordnung.

Rn 14 Der Verw muss für die Durchführung der Hausordnung (§ 19 II Nr 1) Sorge tragen (BTDrs 19/22634, 47). Zur Durchführung muss er durch Maßnahmen tatsächlicher Art auf ihre Einhaltung hinwirken (BayObLGZ 72, 94). Für die Durchführung macht es keinen Unterschied, ob eine Regelung beschlossen oder vereinbart ist. Der Verw genügt dieser Pflicht durch: Aufklärung über die Inha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Isolierter Miteigentumsanteil.

Rn 10 Ist ein Miteigentumsanteil mit einem (noch) nicht zum Vollrecht erstarkten SonderE verbunden, wird er als isoliert (substanzlos oder sondereigentumslos) bezeichnet (§ 7 Rn 5). Die rechtsgeschäftliche Begründung eines isolierten Miteigentumsanteils ist unzulässig (§ 7 Rn 4). Zur Änderung s § 7 Rn 5. Der Inhaber eines isolierten Miteigentumsanteils ist WEigtümer (BGH ZMR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Anmerkungen.

Rn 28 Ist ein Beschl oder ein Urt angefochten oder aufgehoben, ist dies gem § 24 VII 4 anzumerken. Nach § 24 VII 5, 6 ist eine Löschung möglich, aber nicht notw. Als Anm reicht, dass ein Beschl oder eine gerichtliche Entsch angefochten ist (etwa ›angefochten mit Klage vom …‹ oder ›aufgehoben durch (Zweit-)Beschl vom …‹). Die Anm ist unmittelbar bei dem Beschl oder der gerich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Gestattungsvereinbarung.

Rn 15 Die WEigtümer können eine Gestattung iSv § 20 I bereits in einer Vereinbarung aussprechen und damit den Beschl nach § 20 I vorwegnehmen (BGH NJW 14, 1090 [BGH 07.02.2014 - V ZR 25/13] Rz 8; ZWE 13, 131 Rz 9). Die Gestattungsvereinbarung kann bereits in der Gemeinschaftsordnung enthalten sein (München NJOZ 19, 1562 Rz 49; LG Hamburg ZWE 17, 450 Rz 15). Eine Gestattungsv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Prüfung.

Rn 16 Der Veräußerer ist iRd Zustimmungsverfahrens verpflichtet, dem Zustimmungsberechtigten jede ihm mögliche Information über den Erwerber zu geben oder diesen zu einer Selbstauskunft (Inhalt: Vermögen + Einkommen) zu veranlassen (Hambg ZMR 04, 850, 851; Köln NJW-RR 96, 1296, 1297; AG Ansbach ZMR 14, 240). Die Erfüllung der Informationspflicht kann zur Vorbedingung für die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kenntnis von Beschl-Klage und Möglichkeit der Streithilfe.

Rn 46 Nach allgemeinen Überlegungen ist es eine ungeschriebene Voraussetzung, dass dem entspr WEigtümer die Beschl-Klage nach § 44 II 2 bekanntgegeben worden ist oder er auf andere Weise von der Beschl-Klage so erfahren hat, dass er sich daran als Streithelfer beteiligten konnte. Erfährt ein WEigtümer erst nach Rechtskraft von einer Beschl-Klage, muss er von der Rechtskraft ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufhebung durch Pfändungsgläubiger/Insolvenzverwalter (§ 11 II).

Rn 6 § 11 II schließt das Recht eines Pfändungsgläubigers nach § 751 BGB sowie das Recht des Insolvenzverwalters nach § 84 II InsO aus. Etwas anderes gilt, wenn die WEigtümer einen Aufhebungsvertrag (Rn 3) geschlossen haben oder ein außerordentlicher Aufhebungsanspruch (Rn 4) besteht. Bei Zerstörung des Gebäudes erstrecken sich Pfandrechte auf etwaige Versicherungssummen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Nachbareigentum.

Rn 30 Eine nicht tragende Wand, die 2 Räume trennt, die jew im SonderE stehen, steht nach hM wie eine Grenzwand im ›Nachbareigentum‹ und soll va eine entspr Anwendung der §§ 921, 922 BGB ermöglichen (Schlesw ZMR 07, 726; München NZM 06, 344). Nach Ansicht des BGH kommt vertikal (›lotrecht‹) geteiltes SonderE in Betracht (BGH NJW 16, 473 [BGH 20.11.2015 - V ZR 284/14] Rz 19)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gegenstand (§§ 1 V, 5 II, III).

Rn 11 Nach § 1 V iVm § 5 II, III sind grds gemE: Das Grundstück, damit also sämtliche Außenflächen, zB Atrien, Gärten, Innenhöfe (§ 5 Rn 4 ›Innenhof‹), Kfz-Stellplätze, auch unter einem ›Carport‹ (BayObLG NJW-RR 86, 761 [BayObLG 06.02.1986 - 2 Z 70/85]), Müllstandsplätze, Spielplätze, Straßen, Terrassen (KG ZWE 15, 118; Köln DNotZ 82, 753 [OLG Köln 21.04.1982 - 2 Wx 13/82]), ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Ein SNR entsteht durch eine – ggf schlüssige (BGH ZWE 17, 169 Rz 16; 13, 131 Rz 11; § 10 Rn 8) – Vereinbarung iSv § 10 I 2 oder nach §§ 8 II, 5 IV 1 (BGH ZMR 18, 681 Rz 13; NZM 17, 447 Rz 31); die Begründung durch Beschl wäre nichtig (BGH NJW 14, 1879 Rz 16; ZMR 00, 771, 772). Die formunwirksame Einräumung von SonderE kann ggf gem § 140 BGB in ein SNR ausgelegt oder um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abweichender Wille.

Rn 4 Etwas anderes gilt, wenn sich ein Wille, weiterhin zu gelten, aus der Vereinbarung mit hinreichender Deutlichkeit ergibt (BRDrs 168/20, 95). Dies ist der Fall, wenn sich im Wege der Auslegung aus der Vereinbarung der Wille ergibt, dass die Vereinbarung auch ggü künftigen Gesetzesänderungen Vorrang genießen sollte (BRDrs 168/20, 95). Dieser ›Versteinerungswille‹ muss sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zum Raum ›gehörig‹.

Rn 15 Ein Bestandteil ›gehört‹ zu einem Raum, wenn er sich im Bereich der im SonderE stehenden Räume befindet (arg § 5 II). Dieses ist der Fall, wenn er sich innerhalb der räumlichen Umfassung des Raums befindet oder wenn er außerhalb des Raums liegt, aber diesem funktional/dienend zuzuordnen ist (Ddorf ZMR 01, 216; aA LG Itzehoe ZMR 16, 904; LG München I ZMR 11, 326; offeng...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Klage auf Zustimmung.

Rn 20 Wird die fällige Zustimmung nicht erteilt, kann der Veräußerer auf Zustimmung klagen (BGH ZMR 11, 813 Rz 5). Der Anspruch ist fällig, wenn der Kläger sämtliche Informationen iSv Rn 16 gegeben hat (Celle ZMR 09, 545). Zu verklagen ist der, von dessen Zustimmung die Veräußerung abhängt (BGH ZMR 11, 813 Rz 6). Bestimmt eine Vereinbarung den Verw als Dritten, ist dieser zu...mehr