Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / a) Vorlage von Unterlagen und Belegen

Rz. 92 Der Anspruchsverpflichtete hat zunächst alle Unterlagen vorzulegen, die zur Berechnung des Wertes des Pflichtteilsanspruchs erforderlichen sind.[215] Wurden im Nachlass zugehörige Gegenstände zeitnah nach dem Erbfall veräußert, so müssen die entsprechenden Kaufvertragsurkunden hier vorgelegt werden.[216] Allerdings reicht die Vorlage eines Kaufvertrages und der Schätz...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Streitwert

Rz. 195 Auch der Anspruch auf Wertermittlung bereitet die Zahlungsklage vor. Daher ist auch hier das Interesse des Klägers an der Wertermittlung für die Bestimmung des Streitwertgegenstands heranzuziehen und nicht die Kosten des Sachverständigengutachtens selbst.[389] Der Streitwert im Rahmen der Wertermittlungsklage ist daher, wie bei der Auskunftsklage, mit 1/10 bis ¼ des ...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / f) Berücksichtigung von Nießbrauchs- und Wohnungsrechten

Rz. 179 Ist eine Immobilie mit einem Nießbrauchs- oder einem Wohnungsrecht belastet, wirkt sich dies mindernd auf ihren Verkehrswert aus.[553] Die Grundlage für die Bewertung bildet zunächst der Wert des unbelasteten Grundstücks. Von diesem wird (jedenfalls) der abgezinste Wert des aus dem Nießbrauchs- bzw. Wohnungsrecht für den Berechtigten resultierenden wirtschaftlichen Vo...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / a) Auskunft über den realen Nachlass

Rz. 13 Um dem Pflichtteilsberechtigten die Realisierung seines Pflichtteilsanspruchs zu ermöglichen, muss der Erbe Auskunft über sämtliche zum Nachlass gehörenden Aktiva und Passiva erteilen, wobei die gesamten Berechnungsfaktoren gleichfalls offen zu legen sind.[22] Der Erbe muss alle Nachlassgegenstände genau bezeichnen und Informationen beifügen, die die Einordnung auf de...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 3. Auskunftsschuldner

Rz. 9 Auskunftsschuldner ist der Erbe, wobei mehrere Erben als Gesamtschuldner haften. Erteilt ein Miterbe die Auskunft mangelhaft, so haben sich dies die anderen Miterben zurechnen zu lassen.[14] Ist Vor- und Nacherbschaft angeordnet, so ist bis zum Eintritt des Nacherbfalls nur der Vorerbe Auskunftsschuldner. Erst mit Eintritt des Nacherbfalls wird auch der Nacherbe zur Au...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / c) Recht auf Zuziehung bei der Errichtung des Verzeichnisses § 2314 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB

Rz. 41 Der Pflichtteilsberechtigte hat auf Verlangen das Recht, sowohl bei der Errichtung des privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses als auch bei der Errichtung des Verzeichnisses durch den Notar anwesend zu sein. Dieses Recht dient – jedenfalls primär – dazu, dem Berechtigten bei einer erstmaligen Sichtung und Bewertung des gegenständlichen, sich nicht selten im Bestand...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / IV. Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB

Rz. 62 Der Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB steht dem Wortlaut nach jedem Erben und damit auch dem pflichtteilsberechtigten Miterben zu. Darüber hinaus ist im Hinblick auf § 2316 Abs. 1 BGB auch der pflichtteilsberechtigte Nichterbe auskunftsberechtigt.[161] Insoweit ist dann auch der nichterbende pflichtteilsberechtigte Abkömmling ebenso wie ein Erbe auskunftsverpflichtet....mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / B. Auskünfte aus dem Grundbuch und aus den Grundakten, §§ 12, 12a GBO und § 46 GBV

Rz. 75 Nach § 12 GBO ist die Einsicht in das Grundbuch jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Dieses Einsichtsrecht erstreckt sich auch auf Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, des Weiteren auf noch nicht erledigte Eintragungs- und Löschungsanträge. Rz. 76 Der Begriff "berechtigtes Interesse" ist umfassender als d...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / b) Auskunft über den fiktiven Nachlass

Rz. 19 Neben dem Anspruch auf Auskunft über die im Erbfall tatsächlich im Nachlass vorhandenen Aktiva und Passiva steht dem pflichtteilsberechtigten Nichterben darüber hinaus auch ein Anspruch auf Auskunft bezüglich aller seitens des Erblassers erfolgten anrechnungs- und ausgleichungspflichtigen Zuwendungen i.S.d. §§ 2315, 2316, 2052, 2055 BGB sowie wegen pflichtteilsergänzu...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / b) Amtlich aufgenommenes Bestandsverzeichnis

Rz. 37 Nach § 20 Abs. 1 BNotO sind Notare für die amtliche Aufnahme eines Bestandsverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB zuständig. Der Pflichtteilsberechtigte hat zwar einen Anspruch auf Anwesenheit entsprechend § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, ist seinerseits selbst jedoch nicht antragsbefugt.[89] Zum privaten Verzeichnis besteht inhaltlich kein Unterschied; da der Notar nach s...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / d) Eidesstattliche Versicherung

Rz. 45 Hat der Pflichtteilsberechtigte Grund für die Annahme, dass das Bestandsverzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt errichtet wurde, so hat der Erbe auf Verlangen gem. § 260 Abs. 2 BGB über das Bestandsverzeichnis eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Es obliegt insoweit dem Pflichtteilsberechtigten, näher zu erläutern, warum das Verzeichnis unsorgfältig ...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / III. Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben

Rz. 55 § 2314 BGB stellt dem Wortlaut nach keine Rechtsgrundlage für Auskunftsansprüche des pflichtteilsberechtigten Miterben gegenüber weiteren Erben dar.[153] Als Miterbe ist dieser Gesamthänder und insoweit in der Lage, sich alle notwendigen Informationen hier selbst zu beschaffen. Gegebenenfalls besteht dann auch eine Mitwirkungspflicht der übrigen Miterben.[154] Rz. 56 E...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / B. Unternehmensbewertung – Rechtlicher Rahmen für die Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 12 Eine klare gesetzliche Vorgabe bezüglich der anzuwendenden Bewertungsmethode findet sich im Bereich des Pflichtteilsrechts ebenso wenig wie in den meisten anderen Rechtsbereichen, in denen der Unternehmenswert eine Rolle spielen kann.[5] Auch die Regelung in § 728 Abs. 1 S. 1 BGB,[6] nach der dem ausscheidenden Gesellschafter einer GbR eine "dem Wert seines Anteils an...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / Literaturtipps

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Klageantrag

Rz. 192 Anders als der Auskunftsanspruch ist der Anspruch auf Wertermittlung nicht auf die Übermittlung von Wissen gerichtet, sondern auf die Ermittlung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände und, damit verbunden, deren Schätzung. Der Klageantrag zwischen Auskunftsanspruch und Wertermittlungsanspruch ist daher streng voneinander zu unterscheiden. Nicht richtig ist daher de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Eignung der Daten des Gutachterausschusses (Abs. 3)

Rz. 52 [Autor/Stand] Die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten nach § 177 Abs. 2 BewG sind als geeignet anzusehen, wenn deren Ableitung weitgehend in demselben Modell erfolgt ist wie die Bewertung. Rz. 53 [Autor/Stand] Die Regelungen zur Ermittlung der Grundbesitzwerte nach dem Bewertungsgesetz sind strukturell – insb. aufgrund der Anpassung durch das Jahresst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Konzeption der Bewertungsregelungen

Rz. 32 [Autor/Stand] Die ursprünglich als Rechtsverordnung konzipierten Bewertungsregelungen sollten zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei gleichen Sachverhalten und zur Erleichterung der Bewertung von bebauten Grundstücken, Erbbaurechten und Gebäuden auf fremdem Grund und Boden für Zwecke der Erbschaftsteuer dienen. Dabei ist die Wertermittlung unter Be...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 6. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 183 Börsengehandelte Aktien werden grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[562] – angesetzt.[563] Das gilt auch, wenn dieser ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen sollte.[564] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Wertermittlungsanspruch gegenüber dem Erben

Rz. 186 Damit sich der Pflichtteilsberechtigte ein umfassendes Bild über den Wert des Nachlasses machen kann, steht ihm neben dem Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB auch ein Anspruch auf Wertermittlung bezüglich der Nachlassgegenstände zu (zum Wertermittlungsanspruch siehe § 9 Rdn 89 ff.). Der Anspruch auf Wertermittlung nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB ist vom Auskunf...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegenüber Miterben oder Beschenkten

Rz. 191 Unter bestimmten Voraussetzungen steht dem pflichtteilsberechtigten Erben gegenüber einem beschenkten Miterben nach § 242 BGB auch ein Wertermittlungsanspruch zu (vgl. § 9 Rdn 101). Fraglich ist, ob dem pflichtteilsberechtigten Erben auch gegenüber dem beschenkten Nichterben, der möglicherweise nach § 2329 BGB für den Pflichtteilsergänzungsanspruch haftet, nach § 242...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / a) Allgemeines

Rz. 122 Soweit der gemeine Wert durch Schätzung zu ermitteln ist, kommen hierfür verschiedene Bewertungsmethoden in Betracht. Die h.M. unterscheidet insoweit verschiedene Arten von Grundstücken, deren Bewertung sich jeweils nach unterschiedlichen Grundsätzen richtet.[435] Dies entspricht auch der (schon seit langem in der Literatur favorisierten)[436] Vorgehensweise nach der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur

Die Hochzahl in den Fußnoten einer Kommentierung bezeichnet die Auflage.mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / VI. Mehrere Angelegenheiten im Pflichtteilsrecht

Rz. 34 Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs wird grundsätzlich zunächst Auskunft und Wertermittlung nach § 2314 BGB verlangt und anschließend der Anspruch beziffert. Erfolgt die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs im Wege der Stufenklage, handelt es sich im gebührenrechtlichen Sinne um eine Angelegenheit. Wird der Anspruch nach § 2314 BGB auf Auskunft oder W...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 3. Bezifferte Teilklage im Rahmen der Stufenklage

Rz. 249 Wird außergerichtlich weder der Zahlungsanspruch noch der Anspruch auf Auskunft und Wertermittlung erfüllt, ist der Pflichtteilsberechtigte zur Hemmung der Verjährung darauf angewiesen, den Pflichtteilsanspruch im Wege der Stufenklage geltend zu machen. Bei der Durchsetzung im Wege der Stufenklage wird es aber i.d.R. einige Jahre dauern, bis der Pflichtteilsberechtig...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / III. Beweislast

Rz. 194 Auch im Rahmen des Wertermittlungsanspruchs hat der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich seine Pflichtteilsberechtigung nachzuweisen. Des Weiteren besteht nach Ansicht des BGH der Anspruch auf Wertermittlung nur dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Zugehörigkeit des zu schätzenden Gegenstands zum Nachlass darlegt und beweisen kann oder diese unstreitig ist.[38...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / V. Verteidigungsvorbringen gegen den materiell-rechtlichen Wertermittlungsanspruch

Rz. 197 Aus § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB ergibt sich, dass dem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf Wertermittlung zusteht. Der Vorschrift des § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB kann jedoch nicht entnommen werden, dass der Wertermittlungsanspruch, z.B. bei Grundstücken, nur durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens erfüllt werden kann. Nur wenn sich der Pflichtteilsberechtigte n...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / a) Allgemeines

Rz. 220 Bei der Stufenklage nach § 254 ZPO wird ein noch nicht zu beziffernder Leistungsanspruch zusammen mit einem Hilfsanspruch (Auskunft, Wertermittlung) erhoben. Die Besonderheit hierbei ist, dass der noch nicht bezifferte Leistungsantrag auch in der sich später herausstellenden Höhe rechtshängig wird.[415] Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der unbezifferte Leis...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / c) Klageantrag

Rz. 222 Im Rahmen der Stufenklage kann der Pflichtteilsberechtigte die Reihenfolge und Zusammensetzung der Stufe der jeweiligen Hilfsansprüche je nach Notwendigkeit selbst bestimmen. Hat der Pflichtteilsberechtigte seitens des Erben keine Informationen erhalten, bietet es sich an, in der ersten Stufe die Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / e) Überspringen einer Stufe

Rz. 233 Hat der Kläger dem Anspruch auf Auskunft und dem Leistungsanspruch noch einen Wertermittlungsanspruch zwischengeschaltet und ist der Kläger aber nach Erfüllung des Auskunftsanspruchs in der Lage, den Pflichtteilsanspruch zu beziffern, ohne dass es eines weiteren Wertermittlungsanspruchs bedarf, kann der Kläger grundsätzlich unmittelbar auf den Leistungsantrag übergeh...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 3. Vorgehensweise beim Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch

Rz. 99 In den meisten Fällen ist der Pflichtteilsberechtigte in der Praxis auf den Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 BGB angewiesen, um seinen Pflichtteilsanspruch beziffern zu können. Da der Testamentsvollstrecker nach § 2215 Abs. 1 BGB verpflichtet ist, dem Erben ein Nachlassverzeichnis über alle Aktiva und Passiva des von ihm verwalteten Nachlasses vorzul...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / dd) Kein Leistungsanspruch nach Auskunftserteilung

Rz. 244 Der Kläger kann den Auskunftsantrag für erledigt erklären, wenn der Beklagte das Auskunftsbegehren nach Eintritt der Rechtshängigkeit erfüllt hat.[452] Erklären die Parteien der Stufenklage die Hauptsache nach der Auskunftserteilung übereinstimmend für erledigt, hat das Gericht unabhängig von der Frage, ob tatsächlich ein Fall der Erledigung vorliegt, gem. § 91a ZPO ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Maßgebender Stichtag

Rz. 43 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 hat der Gesetzgeber die bisherige Verortung der in § 183 Abs. 2, § 187 Abs. 2., § 188 Abs. 2 und § 191 Abs. 1 BewG enthaltenen Regelungen neu strukturiert. Mit dem Jahressteuergesetz 2022[2] wurden die Einzelregelungen durch entsprechende Verweise auf § 177 BewG ersetzt. Somit wird die bisherige Verortung der R...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 2317 BGB handelt es sich beim Pflichtteilsanspruch um einen Geldanspruch, der mit dem Erbfall entsteht. Fällig wird der Pflichtteilsanspruch mit Geltendmachung gegenüber dem Pflichtteilsschuldner, d.h. gegenüber dem Erben oder, wenn die Voraussetzungen des § 2329 BGB vorliegen, gegenüber dem Beschenkten.[1] Der Pflichtteilsberechtigte kann seinen Pflichtteilsans...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / I. Materiell-rechtlicher Wertermittlungsanspruch

1. Wertermittlungsanspruch gegenüber dem Erben Rz. 186 Damit sich der Pflichtteilsberechtigte ein umfassendes Bild über den Wert des Nachlasses machen kann, steht ihm neben dem Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB auch ein Anspruch auf Wertermittlung bezüglich der Nachlassgegenstände zu (zum Wertermittlungsanspruch siehe § 9 Rdn 89 ff.). Der Anspruch auf Wertermittlu...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / D. Auskunftsanspruch über Vorempfänge

Rz. 113 Neben dem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB hinsichtlich des tatsächlichen und fiktiven Nachlasses steht dem pflichtteilsberechtigten Abkömmling auch ein Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB gegenüber den übrigen Abkömmlingen zu. Dies unabhängig davon, ob die anderen Abkömmlinge Erben geworden sind oder nicht.[146] Nicht ganz eindeutig ist das Verhältnis zwischen dem Au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Maßgebender Auswertungszeitraum

Rz. 35 [Autor/Stand] Die zunächst mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz[2] vorgenommene Ergänzung des § 177 BewG stand im Zusammenhang der Reaktion des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des BFH zu den Liegenschaftszinssätzen.[3] Der BFH hatte entschieden, dass durch den Gutachterausschuss ermittelte örtliche Liegenschaftszinssätze für die Grundbesitzbewertung für Zwec...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / III. Stichtagsprinzip

1. Grundsatz und Grenzen Rz. 8 Ein prägender Grundsatz der Ermittlung von Nachlassbestand und Nachlasswert ist das Stichtagsprinzip. Denn der Nachlassbestand ergibt sich aus der Differenz der Aktiva und Passiva bezogen auf den Bewertungsstichtag. Maßgeblich für die erforderliche Feststellung beider ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 S. 1 BGB), d.h. de...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / 1. Pflichtteilsrechtliche Bewertung von Geschäftsanteilen

Die pflichtteilsrechtliche Bewertung von Geschäftsanteilen erfolgt nach den vorstehenden allgemeinen Grundsätzen, d.h. der gemeine Wert der Anteile ist zu ermitteln.[6] Im Rahmen der Bewertung ist zwischen der Ermittlung des Unternehmenswerts – der sich auf die Gesamtheit aller Gesellschafter bezieht – und dem Wert des maßgeblichen, auf den einzelnen Gesellschafter entfallend...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / Literaturtipps

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 7. Vorempfänge

Rz. 264 Beruft sich der Erbe auf das Vorliegen von ausgleichspflichtigen oder anrechnungspflichtigen Zuwendungen, so trägt er hierfür ebenfalls die Beweislast.[489] Macht der Pflichtteilsberechtigte dagegen geltend, dass ihm aufgrund eigener Leistungen gegenüber dem Erblasser ein erhöhter Pflichtteilsanspruch nach den Vorschriften der §§ 2057a, 2316 BGB zusteht, hat er die v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung des gemeinen Werts des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft

Rz. 1715 [Autor/Stand] Ausgangspunkt für die Wertermittlung ist § 11 Abs. 2 BewG. Danach gilt: Lässt sich der gemeine Wert nicht aus Verkäufen unter fremden Dritten ableiten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, so ist er unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für ertragsteu...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / a) Prozesskostenhilfe des Klägers

Rz. 272 Wird im Rahmen einer Stufenklage seitens des Klägers Prozesskostenhilfe beantragt, so ist diese grundsätzlich für alle Stufen zu gewähren, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.[498] Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsanspruch ungewiss ist.[499] So bezieht sich grundsätzlich eine vorbehaltslose Prozesskostenhilfe auf sämtliche Stufen des Verfahrens.[500] D...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / I. Vorgehen im Wege der Leistungsklage

Rz. 215 Da es sich beim Pflichtteilsanspruch grundsätzlich um einen Zahlungsanspruch handelt, kann der Pflichtteilsberechtigte diesen durch Leistungsklage geltend machen. Der Pflichtteilsberechtigte ist zuvor nicht verpflichtet, Auskunftsklage zu erheben oder beide Ansprüche in Form einer Stufenklage miteinander zu verbinden. Liegt eine auslegungsbedürftige letztwillige Verf...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 219 Der sicherste Weg der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs ist die prozessuale Vorgehensweise durch Erhebung einer Stufenklage (§ 254 ZPO). Dies insbesondere dann, wenn sich Verjährungsprobleme stellen könnten und wenn aller Voraussicht nach auch tatsächlich ein Zahlungsanspruch, in welcher Höhe auch immer, besteht. Ist dagegen ungewiss, ob überhaupt ein Zahlungs...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / I. Ordentlicher Pflichtteilsanspruch, § 2303 BGB

Die Geschäftsanteile an einer GmbH sind gem. § 15 Abs. 1 GmbHG regelmäßig frei veräußerlich und vererblich. Die Vererblichkeit des Geschäftsanteils kann gesellschaftsvertraglich nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Geschäftsanteile an einer gGmbH, welche somit ebenfalls in den Nachlass fallen. Bei der Berechnung des Pflichtteils ist gem. § 2311 Abs. 1 S. 1 BGB der ...mehr

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§ 4 Pflichtteilsrestanspruc... / V. Ausschlagungsentscheidung

Rz. 30 Auch hier steht der Pflichtteilsberechtigte vor einer schwierigen Entscheidung, allerdings nicht unter dem Zeitdruck wie bei einer Erbeinsetzung. Bezüglich des Pflichtteilsanspruchs steht ihm zur Abschätzung ein Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 BGB zu. Schwierig wird aber vor allem die Entscheidungsfindung, wenn das Vermächtnis beschwert i.S.v. § 230...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 5. Gewerbliche Unternehmen, Gesellschaftsbeteiligungen

Rz. 181 Soweit der gemeine Wert eines im Nachlass befindlichen gewerblichen Unternehmens nicht aus einem zeitnahen Kauf- bzw. Verkaufspreis abgeleitet werden kann, ist auch hier der Wert im Wege der Schätzung zu bestimmen. Eine allgemein anerkannte und durchweg gültige Bewertungsmethode ist aber weder in der Rechtsprechung noch im Schrifttum auszumachen.[558] Rz. 182 Als unbe...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / I. Stufen der Nachlassbewertung

Rz. 1 Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Er wird daher bestimmt durch die Pflichtteilsquote (siehe § 3 Rdn 42 ff.) und die Höhe des Nachlasswertes. Zur Ermittlung der Höhe des Nachlasswertes machen die §§ 2311 und 2312 BGB (für das Landgut) sowie § 2313 BGB für bedingte, unsichere und ungewisse Rechte und Verbindlichkeiten z...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / VI. Zwangsvollstreckung des Wertermittlungsanspruchs

Rz. 199 Die Vollstreckung des Wertermittlungsanspruchs (Vorlage der berechnungserheblichen Unterlagen und Sachverständigengutachten) erfolgt als unvertretbare Handlung ebenso wie der Auskunftsanspruch nach § 888 ZPO (siehe Rdn 177 ff.).[391] Nach Auffassung des OLG Hamm[392] richtet sich die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung der titulierten Verpflichtung des Schuldners, G...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / VI. Dokumentation des Unternehmenswerts

Rz. 183 Der Unternehmenswert bzw. der Wert der Unternehmensbeteiligung spielt also für sämtliche pflichtteilsbezogenen Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge eine entscheidende Rolle. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, nicht nur eine konkrete Vorstellung vom Unternehmenswert zu entwickeln, sondern diese auch in geeigneter Form zu dokumentieren. Sowei...mehr