Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 3. (Kein) Anspruch auf Belegvorlage oder Belegeinsicht

Einen Anspruch auf Vorlage von Belegen im Auskunftsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 BGB oder auf Einsicht in diejenigen Belege, die dem Inhalt des Nachlassverzeichnisses zugrunde liegen, gibt es nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur im Pflichtteilsrecht nicht.[13] Der Gesetzgeber hat ausdrücklich auf die Normierung eines Belegvorlageanspruch bei der Reform des...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.3 Bewertung der Vermögensbeteiligung (§ 3 Nummer 39 Satz 4 EStG)

Rz. 18 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 3 Nummer 39 Satz 4 EStG ist die Vermögensbeteiligung mit dem gemeinen Wert bei der Überlassung anzusetzen. Die Vermögensbeteiligung kann aber auch mit dem gemeinen Wert bei Abschluss des für beide Seiten verbindlichen Veräußerungsgeschäfts angesetzt werden (BFH-Urteil vom 7. Mai 2014 – VI R 73/12 –, BStBl II S. 904). Der Wert der Verm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Ausgangspunkt: Begriffswelt des HGB und der Kostenrechnung

Rn. 282 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das EStG kennt keine Definition der HK (s Rn 256). Es muss das HGB angewandt werden, weil dieses über die 4. EG-Richtlinie steuerneutral gestaltet ist, dh die bis dahin vorliegende und auch heute noch gültige Steuerrechtslage, konkretisiert durch Rspr und Verwaltungsauffassung, umgesetzt hat. Deshalb enthält das EStG keine Regelung zur tech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Ermittlung des Teilwertes auf Grundlage der Teilwertvermutung

Rn. 419 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Im Hinblick auf das unter s Rn 418 dargestellte Schätzungserfordernis zur Ermittlung des Teilwertes mit meist erheblichen Ermessensintervallen hat sich die Rspr des BFH im Interesse der Justiziabilität mit Beweisregeln behelfen müssen (Gabert-Pipersberg in H/H/R, § 6 EStG, Rz 445ff (08/2021); Krumm in Brandis/Heuermann, § 6 EStG Rz 671 (05/...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter bis 2021

a) Überblick Rz. 1306 [Autor/Stand] Gesetzesänderung durch das AbzStEntModG mit Wirkung ab dem VZ 2022. Die Möglichkeiten zur Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter wurden mit dem AbzStEntModG[2] wesentlich geändert. Vor dem Hintergrund, dass Funktionsverlagerungen, die vor der Änderung durch das AbzStEntModG[3] erfolgt sind, aktuell noch Gegenstand von Betriebsprüf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Schätzungserfordernis

Rn. 418 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Mit dem Begriff der "Cash generating unit" lässt sich anschaulich das Problem der Teilwertermittlung speziell und allg der Bilanzierung darstellen (s §§ 4,5 Rn 18ff (Briesemeister)). Vermögen ist nun einmal ökonomisch dadurch definiert, dass eine bestimmte Einheit (zB Maschine oder auch Unternehmen) in der Zukunft "Kassenüberschüsse" erzeug...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines (Grundsätze, Zielrichtung und Kritik)

Tz. 1 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Neuregelung durch SEStEG § 22 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch regelt und komplettiert das System der Besteuerung der Sacheinlagetatbestände gem §§ 20 und 21 UmwStG. Gegenstand der Rechtsnorm ist die Besteuerung der AE mit den aus der Einbringu...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.5 Bestätigung der Höhe des nicht besteuerten Vorteils durch das Betriebsstättenfinanzamt (§ 19a Absatz 5 EStG)

Rz. 52 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das Betriebsstättenfinanzamt hat nach der Übertragung einer Vermögensbeteiligung an einen Arbeitnehmer im Rahmen einer gebührenfreien Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) den vom Arbeitgeber nicht besteuerten Vorteil zu bestätigen. Vor der Übertragung einer Vermögensbeteiligung ist keine Wertbestätigung möglich, da sich der Wert bis zur Übertragun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Keine Verlagerung wesentlicher immaterieller Wirtschaftsgüter und sonstiger Vorteile (Abs. 3b Satz 2)

..., wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass weder wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter noch sonstige Vorteile Gegenstand der Funktionsverlagerung waren. ... Rz. 1292 [Autor/Stand] Keine immateriellen Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Funktionsverlagerung. Nach § 1 Abs. 3b Satz 2 kommt eine Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter nur dann in Betracht, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 4 Erhebliche Abweichung zwischen Gewinnentwicklung und -erwartung (§ 1a S. 3 AStG)

Rz. 69 Erhebliche Abweichung Nur in bedeutenden (steuerlichen) Fällen soll § 1a AStG zu einer nachträglichen Verrechnungspreisanpassung über einen einmaligen Anpassungsbetrag führen. Daher greift die Preisanpassungsklausel nur in den Fällen, in denen eine sog. "erhebliche Abweichung" im 7-Jährigen Beobachtungszeitraum zwischen der (tatsächlichen) Gewinnentwicklung und der urs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Küting/Kessler, Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Bilanzrechtsprechung, GmbHR 1995, 345, 353; Ammelung ua, Die Teilwertabschreibung für GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 108; Hoffmann, SteuersenkungsG: Die Bilanzierung von Beteiligungen an KapGes, DB 2000, 1931; Fichtelmann, Bestimmung des Teilwerts im Rahmen einer ...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 1. Vorlage eines inhaltlich formell ordnungsgemäßen und schriftlich verkörperten Nachlassverzeichnisses

Zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs gem. § 2314 Abs. 1 BGB bedarf es durch den Erben der Vorlage eines schriftlich verkörperten Bestandsverzeichnisses i.S.d. § 260 Abs. 1 BGB, das den tatsächlichen und bei entsprechendem Verlangen auch den fiktiven Nachlass vollständig und richtig wiedergibt. Der Erbe ist verpflichtet, alle Informationen mitzuteilen, die den Pflichtteilsber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Im "Außenbereich"

Rn. 1071 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Bewertung der Entnahme für betriebsfremde Zwecke im Gefolge des Ausschlusses oder der Beschränkung der deutschen Besteuerung (s Rn 1056) ist mit dem gemeinen Wert iSd § 9 Abs 2 BewG, also in etwa dem fair value im Sprachgebrauch der internationalen Rechnungslegung, vorzunehmen. Normalerweise liegt der gemeine Wert höher als der Wiederb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbd) Berechnungsmethoden

Rn. 121 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Wie oben dargestellt (s Rn 118), findet die Lifo-Bewertungsmethode ihre sinnvolle Anwendung nur unter vorgängiger Anwendung der Gruppenbewertung gem § 240 Abs 4 HGB. Erforderlich ist deshalb die Bildung von Gruppen – einer Vorgehensweise, welcher sich die FinVerw in den beiden BMF-Schreiben (s Rn 119) dem Grunde nach angeschlossen hat. Sowo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Kostenaufschlagsmethode

Rz. 2662 [Autor/Stand] Kostenaufschlagsmethode. Bei der Kostenaufschlagsmethode (Rz. 721 ff.) wird der Verrechnungspreis dadurch bestimmt, dass zunächst die Selbstkosten des leistenden Unternehmens ermittelt und anschließend um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht werden. Die Ermittlung der Kosten soll dabei anhand von Kalkulationsmethoden erfolgen, die der Leistende au...mehr

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ZErb 09/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Berchtold/Karmanski/Richter (Hrsg.)Prozesse in SozialsachenVerfahren | Beitrag | Leistung3. Auflage, 2024Nomos, ISBN 978-3-8487-6375-7, 149 EUR Di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zustimmung des Arbeitnehmers im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 100 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 19a EStG gilt ausschließlich für das LSt-Abzugsverfahren. Der ArbG darf von der Besteuerung des Vorteils aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen nur absehen, wenn der ArbN dem zustimmt. Eine Nachholung der vorläufigen Nichtbesteuerung iRd > Veranlagung von Arbeitnehmern ist nicht zulässig (vgl § 19a Abs 2 EStG). ...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 5. Ablauf der Versteigerung

Rz. 278 Gepfändete und verwertbare Sachen können durch öffentliche Versteigerung vor Ort verwertet werden, § 814 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Öffentlich bedeutet, dass während der Dauer der Versteigerung jedermann Zutritt zu gewähren ist, soweit dies unter Berücksichtigung der Raumverhältnisse unter Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung möglich ist.[390] Rz. 279 Kursorischer Überbl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, ökonomischer Gehalt

Rn. 400 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die kaufmännische Gewinnermittlung erfolgt – abgesehen von Sonderfällen bei kleinen Einheiten – durch Vermögensvergleich (Bilanzierung). Der Gewinn ist demnach definiert als der Unterschiedsbetrag im Vermögen einer Rechnungslegungseinheit zwischen zwei Stichtagen, korrigiert um bestimmte Sonderposten (s §§ 4,5 Rn 5 (Briesemeister)). Zwischen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Einkommensteuergesetz

Rn. 410 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Legaldefinition in § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG (unverändert seit 1934 s Rn 405) stellt ersichtlich auf objektive Marktverhältnisse ab. Ein fiktiver Unternehmenswert wird in den Geschehensablauf der Wertermittlung eingefügt. Zusätzlich muss das Going-Concern-Prinzip vergleichbar § 252 Abs 1 Nr 2 HGB angewandt werden. Und schließlich wird der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Inhalt und Stellung der Zugangsbewertung im Bewertungssystem

Rn. 145 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Unmittelbar nach der Entscheidung für eine Einstellung eines (positiven oder negativen) WG in die Bilanz dem Grunde nach (Bilanzansatz, s §§ 4,5 Rn 594ff (Briesemeister)) stellt sich die Frage nach dem ersten Bewertungsschritt, der Ausgangsbewertung (s Rn 36) oder Zugangsbewertung. Folgerichtig nennt der Bewertungsparagraph gleich einleiten...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 1. Rechtsbeziehungen zwischen Pflichtteilsberechtigtem und Erben

Mit dem Erbfall entstehen beim pflichtteilsberechtigten Nichterben alle Ansprüche aus den §§ 2303 ff. BGB – folglich auch die Ansprüche aus § 2314 BGB.[24] Anspruchsgegner sind die Erben. Die schuldrechtlichen Ansprüche hat er gegenüber den Erben geltend zu machen. Dem pflichtteilsberechtigten Nichterben steht es nicht zu, seine Ansprüche selbst zu erfüllen, indem er bspw. e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / if) Gewinn- und umsatzabhängige Leistungen

Rn. 217 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Bei Vereinbarung gewinn- oder umsatzabhängiger Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb von WG besteht in systematischer Betrachtung ein intensives "Wechselverhältnis" zwischen Ansatz und Bewertung. Ein Ansatz – also die bilanzrechtliche Realisation – ist wesentlich v Unsicherheitsmoment der Wertermittlung belastet. "An sich" gilt als Re...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Vorgaben der OECD zu Preisanpassungsklauseln

Rz. 2686 [Autor/Stand] OECD-Praxis bis 2010. In den OECD-Leitlinien 2010 wird verschiedentlich festgestellt, dass die Ermittlung von Verrechnungspreisen für immaterielle Wirtschaftsgüter oftmals mit Schwierigkeiten verbunden sein kann.[2] Die OECD fordert insofern für den Fall, dass die Wertermittlung im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine hohe Unsicherheit aufweist bzw....mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Verlagerung auf einen Eigenproduzenten

Rz. 1220 [Autor/Stand] Ausgangssachverhalt. Der Sachverhalt entspricht dem in Rz. 1214 dargestellten Sachverhalt. Allerdings beschließt die Geschäftsführung der A GmbH, auch die mit der Produktion der Kühlaggregate zusammenhängenden Patente auf die B Kft. zu übertragen. Zukünftig soll die B Kft. die Kühlaggregate selbständig weiterentwickeln. Darüber hinaus soll die B Kft. d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Nationale Preisanpassungsregel des § 1a

Rz. 2676 [Autor/Stand] Preisanpassung im Zeitablauf – Gesetzliche Fiktion. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008[2] wurde erstmals eine gesetzliche Preisanpassungsklausel in § 1 implementiert, die den Stpfl. in Einzelfällen zu nachträglichen Preisanpassungen verpflichtete. So hieß es in § 1 Abs. 3 Satz 11 a.F.: "Sind in den Fällen der Sätze 5 und 9 wesentliche immaterie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zukunftsorientierte Bewertung (Schätzung ieS)

Rn. 42 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Erst recht beginnen aber die Probleme bei den zukunftsorientierten Positionen, und das sind im Grunde genommen alle wesentlichen, die in der Bilanz erscheinen. Bsp: Abnutzbares Sach-AV (Maschinen, Autos) müssen entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ob damit der "wirkliche" Wert durch die Wahl des konkreten Abschreibungsbetrag...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Verrechnungspreisbestimmung bei negativen Einigungsbereichen

Rz. 1059 [Autor/Stand] Aufteilung negativer Einigungsbereiche/Wertfindung. In der Transaktionspraxis wird in Fällen eines negativen Einigungsbereichs unter Marktbedingungen die Konzessionsbereitschaft ausschließlich auf Seiten des Veräußerers festgemacht. Eine Transaktion kommt nur dann zustande, wenn der Veräußerer sein Anspruchsniveau im Hinblick auf den Preis einseitig va...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Reform durch das AbzStEntModG 2021

Rz. 1109 [Autor/Stand] Neuregelung des Tatbestands der Funktionsverlagerung. Mit dem AbzStEntModG vom 2.6.2021[2] wurden die Verrechnungspreisregeln in § 1 umfangreich überarbeitet und neu strukturiert (vgl. dazu Rz. 14.2). Dies führte dazu, dass sich die Regelungen zur Funktionsverlagerung, die seit dem UntStRefG 2008 in § 1 Abs. 3 Sätze 9, 10 verortet waren, nun mit folgen...mehr

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Abstandszahlung / 2 Bei frei finanziertem Wohnraum

Im frei finanzierten Wohnungsbau sind solche Vereinbarungen über die Zahlung eines Entgelts für zurückgelassene Gegenstände bzw. Einbauten grundsätzlich zulässig. Ein solcher Vertrag, durch den der Wohnungssuchende sich im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mietvertrags über Wohnräume verpflichtet, von dem Vermieter oder dem bisherigen Mieter eine Einrichtung oder ein Inve...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 5.1 Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt

Für handwerkliche Tätigkeiten gilt eine eigenständige Steuerermäßigung, deren Höchstbetrag bei 1.200 EUR liegt.[1] Auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG ist die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 1.200 EUR begrenzt.[2] Im Unterschied zu anderen För...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.4 Ableitung des Grund- und Bodenwerts aus Verkaufspreisen und aus Richtwerten

Rz. 187 Der Grund und Boden eines Betriebs ist mit den Anschaffungskosten anzusetzen.[1] Stattdessen kann der niedrigere Teilwert angesetzt werden. Zur Vereinfachung der Teilwertschätzung hat die Rechtsprechung Teilwertvermutungen aufgestellt. So entspricht der Teilwert eines Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs den Anschaffungskosten. Später sind die Wiederbeschaffungsk...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.12 Aufteilung des Gesamtkaufpreises

Rz. 157 Grundsätzliches Wer ein bebautes Grundstück erwirbt, muss den Kaufpreis aufteilen in Anschaffungskosten für den Grund und Boden und Anschaffungskosten des Gebäudes. Dabei sind zunächst die Boden- und Gebäudewerte gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in den Anschaffungskosten für den Grund- und Boden sowie ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.3 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung

Rz. 41 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile gehören grundsätzlich zum notwendigen Betriebsvermögen. Aus Vereinfachungsgründen besteht gemäß § 8 EStDV [1] ein Wahlrecht für eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile, deren Wert nicht mehr als ein Fünftel des Gesamtwertes des Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR beträgt. Diese Grundstücksteile brauchen nicht als Betr...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.3.2 Handelsbücher, Inventare usw.

Rz. 10 § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB erfasst das eigentliche Buchungswerk einschließlich des zur Buchführung gehörenden Jahresabschlusses, wie es sich aus der systemgerechten Verarbeitung (Buchung) der Buchungsbelege und dem periodengerecht aufgestellten Jahresabschluss ergibt. Dazu gehören notwendige Arbeitsanweisungen und andere Organisationsunterlagen, ohne die die Bücher und Ab...mehr

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Sachbezüge-ABC / Gebrauchtwagen, verbilligter Erwerb durch Arbeitnehmer

Der Erwerb eines Dienstwagens vom Arbeitgeber führt beim Arbeitnehmer zu Zufluss von Arbeitslohn, wenn der gezahlte Kaufpreis hinter dem nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bestimmenden Wert des Fahrzeugs zurückbleibt. Für den danach maßgeblichen üblichen Endpreis des Fahrzeugs ist nicht auf den Händlereinkaufspreis abzustellen, sondern auf den Preis, den das Fahrzeug unter Berüc...mehr

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Sachbezüge-ABC / Aktienüberlassung

Es ist der Börsenkurs zum Ausgabebetrag anzusetzen, auch bei einem vertraglichen Veräußerungsverbot bzw. einer Sperrfrist. Der Ansatz mit 96 % ist abzulehnen, da der gemeine Wert anzusetzen ist.[1] Aus den gleichen Erwägungen wird ein Rabattfreibetrag nicht gewährt.[2] Die Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG findet ebenfalls keine Anwendung.[3] Dem Arbeitnehmer f...mehr

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Sachbezüge-ABC / Gesellschaftsanteile

An Arbeitnehmer überlassene Gesellschaftsanteile sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das gilt auch, wenn sie im Hinblick auf ein künftiges Dienstverhältnis überlassen werden.[1] Als Wert der Vermögensbeteiligung ist bei Gesellschaftsanteilen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b und d bis l sowie Abs. 2 bis 5 5. VermBG der gemeine Wert[2] anzusetzen.[3] Die Anwendung der Sa...mehr

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Abschreibung / 4.2 Wertverzehrthese

Planmäßige Abschreibungen dienen erst in 2. Linie einer möglichst genauen Wertermittlung am Bilanzstichtag. Ihre Vornahme hängt nicht davon ab, ob der Vermögensgegenstand in dem betreffenden Wirtschaftsjahr tatsächlich auch eine Wertminderung erfahren hat. Planmäßige Abschreibungen müssen auch vorgenommen werden, wenn feststeht, dass eine Wertminderung in dem betreffenden Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.5 Ehescheidungsverfahren

Rz. 108 Ehescheidungen sind gem. § 1564 BGB nur durch einen Gerichtsbeschluss möglich. Zur Vornahme einer Scheidung ist ein familiengerichtliches Verfahren deshalb unausweichlich. Hiermit in Zusammenhang stehende Kosten waren daher nach alter Rechtslage regelmäßig als außergewöhnliche Belastung abziehbar (H 33.1–33.4 "Scheidung" EStH 2012).[1] Neben den Verfahrenskosten zähl...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / e) Zusammenfassende Tabelle

Die nachstehende Tabelle fasst die Eckpunkte der vorstehenden Ausführungen als Übersicht zusammen. Übersicht 2mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1376 BGB – Wertermittlung des Anfangs- und Endvermögens.

Gesetzestext (1) Der Berechnung des Anfangsvermögens wird der Wert zu Grunde gelegt, den das beim Eintritt des Güterstands vorhandene Vermögen in diesem Zeitpunkt, das dem Anfangsvermögen hinzuzurechnende Vermögen im Zeitpunkt des Erwerbs hatte. (2) Der Berechnung des Endvermögens wird der Wert zu Grunde gelegt, den das bei Beendigung des Güterstands vorhandene Vermögen in di...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / F. Prozessuales zum Anspruch auf Auskunft und Wertermittlung

Rz. 102 Die Ansprüche auf Auskunfts- und Wertermittlung des § 2314 BGB können sowohl einzeln im Wege der Leistungsklage als auch gem. § 254 ZPO als Stufenklage verfolgt werden. Der Antrag auf Auskunft ist dabei möglichst konkret zu fassen, damit er später auch vollstreckt werden kann. Der Klageantrag sollte sich demzufolge auf die folgenden Punkte, die ein Nachlassverzeichni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Wertermittlung (Abs 5).

Rn 17 V verweist wegen der Einzelheiten der Wertermittlung auf die §§ 39–47. Die §§ 39, 40 beschreiben in abstrakter Form zwei alternative Bewertungsmethoden und überlassen es dem Rechtsanwender, die zu bewertenden konkreten Versorgungsanrechte einer der beiden alternativen Methoden zuzuordnen. § 41 enthält eine Sonderregelung für bereits laufende Versorgungen. In den folgen...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / A. Überblick zur Bestands- und Wertermittlung

I. Stufen der Nachlassbewertung Rz. 1 Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Er wird daher bestimmt durch die Pflichtteilsquote (siehe § 3 Rdn 42 ff.) und die Höhe des Nachlasswertes. Zur Ermittlung der Höhe des Nachlasswertes machen die §§ 2311 und 2312 BGB (für das Landgut) sowie § 2313 BGB für bedingte, unsichere und ungewisse...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / G. Klage auf Wertermittlung

I. Materiell-rechtlicher Wertermittlungsanspruch 1. Wertermittlungsanspruch gegenüber dem Erben Rz. 186 Damit sich der Pflichtteilsberechtigte ein umfassendes Bild über den Wert des Nachlasses machen kann, steht ihm neben dem Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB auch ein Anspruch auf Wertermittlung bezüglich der Nachlassgegenstände zu (zum Wertermittlungsanspruch sieh...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung

A. Auskunftsansprüche I. Einleitung Rz. 1 Dem Pflichtteilsberechtigten stehen die folgenden Auskunftsansprüche zur Verfügung:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Wertermittlung.

Rn 23 Für die Bewertung des zugewiesenen Gegenstandes ist grds der objektive Verkehrswert zu dem Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Durchführung der Teilungsanordnung verlangt werden kann (Soergel/Lettmaier § 2048 Rz 21). Eine Ausn gilt nach § 2049 für Landgüter. Die Bewertung eines Unternehmens erfolgt nach der Mittelwertmethode, wonach Substanz- und Ertragswert addiert werden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wertermittlung.

Rn 8 Bestimmungen des Erblassers dürfen dem Pflichtteilsberechtigten nur vorteilhaft, nicht nachteilig sein (II 2). In einer Wertbestimmung kann eine zulässige teilweise Pflichtteilsentziehung (§§ 2333 ff), bei der § 2336 zu beachten ist, oder eine Teilungsanordnung, soweit sie den Pflichtteil nicht verkürzt, liegen (§ 2048).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Wertermittlung.

Rn 13 Die Bewertung des Nachlasses erfolgt zum Zeitpunkt des Erbfalls (BGHZ 96, 174), die Zuwendung dagegen gem II zu dem ihrer Vornahme. Rn 14 Mangels gesetzlicher Vorgaben wird der Wert durch Schätzung ermittelt: Zugewendete Forderungen sind mit dem Verkaufs-, nicht aber mit dem Nennwert anzugeben. Mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens kann der Geldbetrag festgestellt ...mehr