Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

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§ 3 Testamentsgestaltung / 5. Bindungswirkung, Wechselbezüglichkeit und Abänderungsmöglichkeit

Rz. 428 Sinn und Zweck des Ehegattentestaments ist es, dass die gemeinschaftlichen Verfügungen wechselbezüglich angeordnet werden und dass diese dann nach dem Tod des Erstversterbenden gem. § 2271 Abs. 2 BGB ganz oder teilweise Bindungswirkung entfalten. Eine Bindungswirkung kann jedoch nur hinsichtlich der sog. wechselbezüglichen Verfügungen entstehen. Gemäß § 2270 Abs. 3 B...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Begriff der Wechselbezüglichkeit

Rz. 37 Unter Wechselbezüglichkeit versteht man die gegenseitige innere Abhängigkeit der beiderseitigen Verfügungen aus dem Zusammenhang des Motivs und wenn "eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll", § 2270 Abs. 1 BGB.[51] Beispiel Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Der eine würde den anderen nicht zum Erben einsetzen, wenn nicht auch der ander...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Muster: Feststellungsklage (Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments)

Rz. 286 Muster 8.5: Feststellungsklage (Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments) Muster 8.5: Feststellungsklage (Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _______________...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 3. Valutaverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigten

Rz. 74 Ein wirksames Deckungsverhältnis ist zwar notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung dafür, dass der Bezugsberechtigte die Versicherungsleistung dauerhaft behalten darf. Hierfür ist weitere Voraussetzung ein Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer (bzw. dessen Erben) und dem Bezugsberechtigten. Rz. 75 In den meisten Fällen kann man als Rechtsgrund für die ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / B. Feststellungsinteresse

Rz. 2 Der Erbe muss sein Erbrecht bei einer Vielzahl von Gelegenheiten nachweisen können – bei der Bank, beim Grundbuchamt, bei Versicherungen. In nahezu allen Fällen wird dieser Nachweis geführt mittels eines vom Nachlassgericht erteilten Erbscheins (§§ 2353 ff. BGB) oder einer beglaubigten Abschrift einer notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen samt nachlassgerich...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Erklärungs- und Inhaltsirrtum

Rz. 308 Wie § 119 Abs. 1 BGB so sieht auch § 2078 Abs. 1 BGB eine Anfechtungsmöglichkeit vor bei Erklärungs- und Inhaltsirrtum. Wille und Erklärung des Erblassers decken sich nicht. Der Erblasser will nicht, was er tatsächlich erklärt hat. Einem Inhaltsirrtum kann bei einem gemeinschaftlichen Testament der Irrtum über die eintretende Bindung des Überlebenden nach dem Tod des...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 4. Anfechtung der Rücknahme

Rz. 114 Da es sich bei der Rücknahme der letztwilligen Verfügung aus der amtlichen Verwahrung wegen der damit verbundenen Widerrufswirkung um eine letztwillige Verfügung handelt, kann diese nach h.M.[66] auch gem. §§ 2078 Abs. 2, 2080 BGB angefochten werden, wenn geltend gemacht wird, der Erblasser habe die Bedeutung der Rücknahme als eines Widerrufs nicht gekannt.[67] Ein I...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / c) Einseitige Verfügungen

Rz. 34 Im Erbvertrag können einseitige Verfügungen (z.B. Testamentsvollstreckungsanordnung, Teilungsanordnung) getroffen werden, die auch Inhalt eines einseitigen Testaments sein könnten, § 2299 Abs. 1 BGB. Das bedeutet aber auch, dass Erbeinsetzung, Vermächtnis- und Auflagenanordnung im Erbvertrag einseitige Verfügungen sein können. Entscheidend ist der Wille der/des Erblas...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / I. Erbenfeststellung

Rz. 84 In streitigen Fällen zwischen Erbprätendenten kann auch der Weg über eine Feststellungsklage im Zivilprozess gegangen werden, § 256 Abs. 1 ZPO. Das Erbrecht nach einer bestimmten Person ist ein Rechtsverhältnis, das zu klären ist. Ein Feststellungsinteresse ist deshalb grundsätzlich zu bejahen, auch wenn ein Erbscheinsverfahren bereits betrieben wird oder sogar schon ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / d) Gemeinschaftliches Testament

Rz. 75 Ob ein gemeinschaftliches Testament als solches zulässig war, bestimmte sich aber nach dem Erbstatut. Auch die Form des Widerrufs letztwilliger Verfügungen bestimmte sich nach den vorgenannten Regeln, vgl. Art. 26 Abs. 2 EGBGB a.F. Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten werden von einigen Rechtsordnungen abgelehnt.[90] Die Gültigkeit gemeinschaftlicher Testamente b...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Geldschenkung zwischen Eltern und Kindern zwecks Finanzierung von Anschaffungen (Bauplatz, Eigentumswohnung, Umbau, Wohnungseinrichtung etc.), Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen

Rz. 138 Muster 1.1: Geldschenkung zwischen Eltern und Kindern zwecks Finanzierung von Anschaffungen (Bauplatz, Eigentumswohnung, Umbau, Wohnungseinrichtung etc.), Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen Muster 1.1: Geldschenkung zwischen Eltern und Kindern zwecks Finanzierung von Anschaffungen (Bauplatz, Eigentumswohnung, Umbau, Wohnungseinrichtung etc.), Ausschluss d...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.1.2 Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer

Für Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG, die der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, ist die Einkommensteuer grundsätzlich mit dem Steuerabzug abgegolten.[1] Die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs gilt auch für die nach § 43 Abs. 1 i. V. m. § 51a Abs. 2b EStG als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer erhobene Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.[2] Ab dem 1.1.2015 wird die...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.3 Widerruf und Rückgabe in Verbraucherverträgen

Das "Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen" ist in § 355 BGB verankert und gilt immer dann, wenn es dem Verbraucher an anderer Stelle in- oder außerhalb des BGB gesetzlich eingeräumt wird. Auf das Widerrufsrecht nach § 355 BGB verweisen etwa § 312g Abs. 1 BGB für außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge i. S. d. § 312b BGB und für Fernabsatzverträge i. S. d. § 3...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.3.3 Rechtsfolgen des Widerrufs

Die Rechtsfolgen des Widerrufs sind in § 355 Abs. 3 BGB geregelt, wonach die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren sind.Im Übrigen greifen für die einzelnen Vertragsarten spezielle Regelungen, etwa § 357 BGB für außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge und Fernabsatzverträge sowie § 357a BGB für Verträge über Finanzdienstleistungen. Beim Verbrauchs...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.3.1 Modalitäten des Verbraucherwiderrufs

Der Widerruf des Verbrauchers muss gemäß § 355 Abs. 1 BGB keine Begründung enthalten und innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer erklärt werden. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrages eindeutig hervorgehen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts ande...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.3.4 Wertersatz für nicht bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme

Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs eines außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrages oder eines Fernabsatzvertrages nach § 355 i. V. m. § 357 BGB nicht nur die erhaltene Sache zurückzugeben, sondern auch Wertersatz zu leisten[1], soweit der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften ...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.2.1 Erste Ebene: Landesbehörde

Breit aufgestellt ist die erste Reihe der zuständigen Behörden. In jedem Bundesland ist die jeweilige Landesbehörde zuständig für die Schlichtungsstellen mit Sitz in ihrem Land. Sie entscheidet über die Anträge auf Anerkennung als private Verbraucherschlichtungsstelle, über Widerruf oder Rücknahme der Anerkennung und hat die Aufsicht über die ansässigen Verbraucherschlichtun...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.2.3 Pyramidenspitze: BfJ

Die Pyramidenspitze bildet die "zentrale Anlaufstelle", die beim Bundesamt der Justiz (BfJ) angesiedelt ist. Es bestehen Berichtspflichten von der Pyramidenbasis nach oben in die Spitze. Die Landes- und Bundesbehörden geben dem BfJ alle Informationen zur Anerkennung, zum Widerruf oder zur Rücknahme der Anerkennung privater Verbraucherschlichtungsstellen, zur Einrichtung und Auf...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.3.2 Einheitliche Höchstfrist von 12 Monaten

Ist der Beginn der Widerrufsfrist wegen fehlender oder unzureichender Belehrung des Verbrauchers gehemmt, erlischt dessen Widerrufsrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss bzw. nach Erhalt der Ware beim Verbrauchsgüterkauf (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB) oder nach Übergabe der Vertragsurkunde und des Antrags beim Verbraucherdarlehensvertrag (§ 356b Abs. 2 Satz 4...mehr

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Direktvertriebsvertrag / 4.4 Folgen des Widerrufs

4.4.1 Rückgabepflichten § 357 BGB regelt die Folgen des Widerrufs. Widerruft der Verbraucher, ist jede Vertragspartei verpflichtet, der anderen die empfangenen Leistungen innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben[1], wobei sich der Fristbeginn nach § 355 Abs. 3 Satz 2 BGB bestimmt. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren.[2] Der Unternehmer träg...mehr

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Direktvertriebsvertrag / 4.2 Widerrufsform und -frist

Der Verbraucher und Unternehmer sind auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat.[1] Gründe müssen nicht angegeben werden, auch das Wort "Widerruf" ist entbehrlich. Bei einem Verbraucherwiderruf schadet es nicht, wenn der Vertrag dem Wortlaut nach "gekündigt" wird.[2] Der W...mehr

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Direktvertriebsvertrag / 4.4.1 Rückgabepflichten

§ 357 BGB regelt die Folgen des Widerrufs. Widerruft der Verbraucher, ist jede Vertragspartei verpflichtet, der anderen die empfangenen Leistungen innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben[1], wobei sich der Fristbeginn nach § 355 Abs. 3 Satz 2 BGB bestimmt. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren.[2] Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefa...mehr

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Direktvertriebsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Direktvertriebsverträge sind "außerhalb von Geschäftsräumen" geschlossene Verträge (früher: Haustürgeschäfte), für die spezielle – für den Käufer vorteilhafte – Widerrufs- und Informationsregelungen gelten. Direktvertriebsverträge sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über entgeltliche Leistungen (Kauf-, Werk-, Dienst-, Makler-, Partnervermit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktvertriebsvertrag / 4.1 Widerrufsbelehrung

Der Unternehmer muss bei einem Direktvertriebsvertrag den Verbraucher über dessen Widerrufsrecht informieren.[1] Diese Information muss Folgendes enthalten: Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 1 BGB sowie das Muster für das Widerrufsformular.[2] u . U. einen Hinweis darauf, dass der Verbraucher im Widerrufsfall die Kosten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktvertriebsvertrag / 4.4.2 Kosten

Der Verbraucher trägt grundsätzlich die Kosten der Rücksendung der Ware, ohne dass es auf den Preis der zurückzusendenden Ware ankommt.[1] Voraussetzung der Kostentragung durch den Verbraucher ist allerdings, dass der Unternehmer den Verbraucher zuvor gem. Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EGBGB unterrichtet hat und sich nicht selbst bereit erklärt hat, die Kosten zu tragen....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktvertriebsvertrag / 4.3 Fristbeginn – regelmäßig erst nach ordnungsgemäßer Belehrung

Bei Verbrauchsgüterkäufen beginnt die Widerrufsfrist grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den physischen Besitz an der Ware erlangt hat.[1] Der Lauf der Widerrufsfrist beginnt aber erst, wenn der Unternehmer dem Verbraucher die vom Gesetz vorgeschriebene Belehrung über sein Recht zum Widerruf mitgeteilt hat (s. o. Tz. 4.1, aber auch Tz. 6).[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktvertriebsvertrag / 1.2 Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

§ 312 b BGB schützt den Verbraucher umfassender als früher. Die Rechtsprechung zum früheren Haustürgeschäft gilt insoweit weiterhin entsprechend.[1] Verträge, die durch mündliche Verhandlung am Arbeitsplatz des Kunden oder in einer Privatwohnung zustande kommen, sind also immer Direktvertriebsverträge i. S. des § 312 b Abs. 1 Nr. 1 BGB.[2] Dabei muss es sich nicht um die Wohn...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zustimmungsverweigerung des... / 1.1.4 Einstellung von Leiharbeitnehmern

Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers nicht wegen eines Verstoßes gegen das Gleichstellungsgebot in § 9 Nr. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG verweigern. Das mit dem Gleichstellungsgebot verbundene gesetzliche Ziel verlangt nicht danach, dass im Verletzungsfall eine Beschäftigung des Leiharbeitnehmers ganz unterbleibt. Vielmehr widerspräche es ger...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.10 Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG bei Sachzuwendungen

Geschenke an Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer führen – ebenso wie Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer – bei den Beschenkten zu geldwerten Vorteilen und müssen versteuert werden. Hinweis Pauschalierungswahlrecht für Sachzuwendungen Unternehmen, die aus betrieblichem Anlass ein Geschenk machen, "können" den geldwerten Vorteil pauschal mit 30 % versteuern (Pauschalier...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 3.1 Der Arbeitnehmerbegriff der RL 92/85/EWG und der RL 98/59/EWG

Hier vertritt der Europäische Gerichtshof (EuGH) im speziellen Zusammenhang einen gegenüber der Rechtslage in Deutschland abweichenden Begriff: RL 92/85/EWG: Gesundheitsschutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen Für die Zwecke der RL 92/85/EWG des Rates vom 19.10.1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Widerruf des Verzichts

Tz. 15 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Widerruf der Option kann frühestens nach Ablauf der Fünfjahresfrist erfolgen. Die Optionserklärung muss dann mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden (§ 19 Abs. 2 Satz 3 UStG, Anhang 5). Die Widerrufserklärung ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das es gelten soll,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Erfüllung der ArbG-Pflichten auf Antrag (§ 38 Abs 3a S 2–5 EStG)

Rn. 112 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 3a S 2 EStG kann das FA zulassen, dass ein inländischer Dritter die LSt-Pflichten des ArbG im eigenen Namen erfüllt. Der Dritte muss seinen Wohnsitz, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz im Inland haben, um sicherzustellen, dass dieser auch der lohnsteuerlichen Aufsicht unterliegt. Die Übernahme durch einen Dritten ist sow...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsnatur der Freistellungsbescheinigung

Rn. 37 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Freistellungsbescheinigung ist im Gegensatz zum Freistellungsbescheid im Erstattungsverfahren nach § 50c Abs 1 S 2 EStG kein Steuerbescheid iSd § 155 AO, sondern ein VA iSd § 118 AO, da sie nur für die Abzugspflicht des Vergütungsschuldners von Bedeutung ist und keine abschließende Entscheidung über die sachliche StPfl des Vergütungsgläu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Berufsaufsichtliche Maßnahmen

Rn. 51 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Bei einer schuldhaften Verletzung seiner Berufspflichten muss der AP nach § 67 Abs. 1 WPO auch mit berufsaufsichtlichen Konsequenzen rechnen. Liegt eine Berufspflichtverletzung vor, so kann diese mit einer berufsaufsichtlichen Maßnahme geahndet werden (vgl. § 68 Absatz 1 Satz 1f. WPO). Als Sanktionierungsmaßnahmen kommen Rüge, Geldbuße bis 50...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, zfs Aktuell / 3.1 Unwirksamkeit der formularmäßigen Anspruchsabtretung an die Finanzierungsbank (BGH, Urt. v. 24.4.2023 – VIa ZR 1517/22)

Der BGH hat mit Urt. v. 24.4.2023 (VIa ZR 1517/23) im Zusammenhang mit der Aktivlegitmation des Klägers in einem Diesel-Verfahren entschieden, dass die in den AGB einer Finanzierungsbank enthaltene Klausel über die Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Käufers und Darlehensnehmers gegen den Verkäufer und Hersteller eines Dieselfahrzeugs unwirksam ist. Nach der Klausel seien...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bitz, Schlussfolgerungen aus dem Grundsatzurteil des BFH zum Wegfall der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung für verschiedene Fallgruppen, DB 1984, 1492; Busse, Steuerliche Möglichkeiten und Grenzen beruflicher Betätigung nach Praxisveräußerung, BB 1989, 1951; Zugmaier, Das Verpächterwahlrecht bei der Verpachtung gewerblicher, land- und forstwirtschaftlicher sowie freibe...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 8. Planänderungen (modifications), vorzeitige Beendigung durch entschädigungslose Rücknahme (cancellation) oder Leistung einer Kompensationszahlung (settlement)

Tz. 36 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Planänderungen ieS (modifications) sind meist dadurch motiviert, dass sich die ursprünglichen Bedingungen als nicht mehr realistisch erweisen. Häufige Modifikationen gab es bspw. Nach dem Einbruch der Aktienkurse zu Beginn des Millenniums und im Zuge der Finanzmarktkrise. Indes ist auch der umgekehrte Fall denkbar, wenngleich dieser wesentlic...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbaussch... / 1 Tatbestand

Die Klägerin macht gegenüber den Beklagten 1) bis 3) Pflichtteilsansprüche nach Erbausschlagung geltend und gegenüber dem Beklagten 4) als Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass. Die Klägerin, die zugleich Adoptivtochter der Erblasserin ist, und die Beklagten zu 1) und 2) sind die leiblichen Nichten der Erblasserin, der Bekl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsfolgen bei Freistellung sowie bei Verstoß gegen die Abzugsverpflichtung

Rn. 46 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Freistellung erfüllt und wurde diese durch das BZSt erteilt, kann der Steuerabzug unterbleiben bzw zu einem niedrigeren Steuersatz vorgenommen werden. Wichtigste Folge für den Schuldner ist die damit einhergehende zukunftsbezogene Entbindung von der Haftung für die Steuerabzugsbeträge (s § 5...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Anwendungsbereich und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ("ErbStAnpG 2016")[2] regeln nunmehr die §§ 13a, 13b, 13c, 19a, 28 und § 28a ErbStG aktuell die zu gewährenden Verschonung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Berichterstattung bei Kündigung eines Mandats und in anderen Fällen des Prüferwechsels

Rn. 100 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Im Fall einer Kündigung des Prüfungsauftrags durch den AP aus einem wichtigen Grund (vgl. § 318 Abs. 6f.) hat der AP gemäß § 318 Abs. 6 Satz 4 gegenüber den Organen des geprüften UN über das Ergebnis der bisherigen Prüfung zu berichten. § 321 ist entsprechend anzuwenden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Feststellungen des bisheri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfahren der Freistellung

Rn. 32 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG wird die Freistellung im Abzugsverfahren nur auf Antrag vom BZSt gewährt; antragsberechtigt aus eigenem Recht ist nur der Vergütungsgläubiger, dh entweder der zivilrechtliche Vertragspartner oder der wirtschaftliche Eigentümer nach § 39, 42 AO als steuerliches Zurechnungssubjekt ( BFH vom 18.05.2021, I R 77/17,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Gegenstand der Mitteilungspflicht

Rz. 2 Die Mitteilungspflicht besteht bei Einstellungen und personellen Veränderungen. Der Begriff der Einstellung ist derselbe wie bei § 99 BetrVG (vgl. dort). Wird ein Arbeitnehmer zum leitenden Angestellten befördert, etwa durch Erteilung einer Prokura, dann richtet sich die Beteiligung des Betriebsrats nicht nach § 99 BetrVG, sondern nach dieser Vorschrift.[1] Rz. 3 "Perso...mehr

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Sozialwohnung / 1.1 Beginn der Eigenschaft "öffentlich gefördert"

Eine Wohnung, für die die öffentlichen Mittel vor der Bezugsfertigkeit bewilligt worden sind, gilt von dem Zeitpunkt an als öffentlich gefördert, an dem der Bewilligungsbescheid dem Bauherrn zugegangen ist.[1] Sind die öffentlichen Mittel erstmalig nach der Bezugsfertigkeit der Wohnung bewilligt worden, gilt die Wohnung, wenn der Bauherr die Bewilligung der öffentlichen Mitt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.3.1 Ehegatten

Rz. 113 Die bloße eheliche Beziehung zum Mehrheitsgesellschafter ist für die Annahme einer personellen Verflechtung nicht ausreichend. Soweit Ehegatten sowohl an den zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgütern als auch an der Betriebsgesellschaft beteiligt sind, können diese wie einander fremde Dritte eine geschlossene Personengruppe – dies gilt auch bei unterschiedlich hohen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.2 Stimmrechtsbindungsverträge und Stimmrechtsvollmachten

Rz. 112 Die Instrumente Stimmrechtsbindungsvertrag [1] oder unwiderrufliche Stimmrechtsvollmacht [2] können gleichermaßen zur Schaffung oder Verhinderung personeller Verflechtung eingesetzt werden.[3] Das heißt umgekehrt aber auch, dass im Falle der Schaffung einer personellen Verflechtung, die Aufhebung des Stimmbindungsvertrags zum Wegfall der personellen Verflechtung und som...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.5.2 Steuerabzug bei Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten

Rz. 56 § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG ordnet den Steuerabzug an für Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von "Rechten, insbes. von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten". Die Begriffe "Urheberrechte" und "gewerbliche Schutzrechte" werden sonst, insbes. in § 49 EStG, als einkommensteuerliche Tatbestandsmerkmale nicht verwandt; sie stammen a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.1 Zeitpunkt der Entstehung

Rz. 225 Die Betriebsaufspaltung gilt in dem Zeitpunkt als entstanden, zu dem die sachliche und personelle Verflechtung kumulativ vorliegen.[1] Dabei ist es für die steuerliche Beurteilung ohne Bedeutung, ob die Voraussetzungen zur Annahme einer Betriebsaufspaltung bewusst oder unbewusst herbeigeführt wurden. Rz. 226 Bei der echten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) fällt der Zeitpu...mehr