Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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§ 2 Haftungs-ABC / F. "BGB-AT" – Haftungsrisiken wegen Nichtbeachtung allgemeiner Vorschriften

Rz. 241 Was jüngeren Lesern aufgrund des erst kürzlich abgeschlossenen Studiums und frisch bestandener Examen vielleicht kaum entgehen mag, bildet in der Praxis immer wieder Anlass für Anwaltsregressfälle: Die Nichtbeachtung von Regelungen im allgemeinen Teil des BGB.[196] Rz. 242 Auch wenn es gerade für jüngere Menschen eine absolute Selbstverständlichkeit ist, in digitaler ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Prozessuale Fristen

Rz. 30 Ausfluss des arbeitsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatzes, der sich auch in der Pflicht der Arbeitsgerichte zur besonderen und vorrangigen Förderung von Kündigungsverfahren nach Maßgabe des § 61a ArbGG manifestiert, ist es bspw., dassmehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu A...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / VI. Der Widerspruch

Rz. 189 Entschließt sich der Antragsgegner Widerspruch einzulegen, ist Folgendes zu beachten: 1. Frist Rz. 190 Häufig wird von einer zweiwöchigen Widerspruchsfrist ausgegangen, die aber vom Gesetz her gar nicht existiert. Die Zwei-Wochen-Frist verbietet es ausschließlich dem Antragsteller, das Verfahren vor Ablauf dieser zwei Wochen mit der Beantragung des Vollstreckungsbesche...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / IV. Muster: Widerspruch

Rz. 346 Rz. 347 Alternativ zur Erklärung des Widerspruchs mit Hilfe des amtlichen Formulars besteht die Möglichkeit – für Rechtsanwälte oder registrierte Inkassodienstleister ab dem 1.1.2020 auch die Verpflichtung – der Antragstellung in nur maschinell lesbarer Form, d.h. über ca. 25 Fachsoftwareprogrammen (Übersicht unter www.mahnverfahren-aktuell.de) oder als Online-Mahnan...mehr

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FoVo 01/2019, Widerspruch gegen Eintragungsanordnung

Leitsatz Der Abnahme der Vermögensauskunft kann nicht mit materiellen Einwendungen widersprochen werden. Eine Wertgrenze für die Abnahme existiert nicht. AG Bergheim, Beschl. v. 12.10.2018 – 36 M 1004/18 1 I. Der Fall Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung ins Schuldnerverzeichnis Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und hat die Abnahme der Vermö...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / 5. Der Widerspruch

Rz. 60 Der Antragsgegner kann sich für die Einlegung des Widerspruchs eines entsprechenden Erklärungsvordruckes bedienen. Die Benutzung dieses Vordrucks ist jedoch nicht zwingend (vgl. § 692 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Trotzdem empfiehlt es sich natürlich, bei Erhalt eines Mahnbescheids den in der Regel beiliegenden Widerspruchsvordruck zu benutzen, da hierin die anzugebenden Daten n...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / XXVI. Muster: Klageumstellung nach Widerspruch des Beklagten zur Erledigungserklärung des Klägers

Rz. 649 Muster 13.26: Klageumstellung nach Widerspruch des Beklagten zur Erledigungserklärung des Klägers Muster 13.26: Klageumstellung nach Widerspruch des Beklagten zur Erledigungserklärung des Klägers An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird namens und in Vollmacht des Klägers nunmehr...mehr

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FoVo 01/2019, Widerspruch g... / Leitsatz

Der Abnahme der Vermögensauskunft kann nicht mit materiellen Einwendungen widersprochen werden. Eine Wertgrenze für die Abnahme existiert nicht. AG Bergheim, Beschl. v. 12.10.2018 – 36 M 1004/18mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / aa) Widerspruch nach § 924 ZPO

Rz. 96 Ist der Arrest ohne mündliche Verhandlung erlassen worden, kann der Antragsgegner bzw. sein Rechtsnachfolger nach § 924 ZPO Widerspruch erheben.[155] Rz. 97 Sachlich und örtlich zuständig ist generell das Gericht, das den Widerspruch erlassen hat (§ 802 ZPO).[156] Sofern der Arrest erst in der Beschwerdeinstanz ergeht, ist ebenfalls die Zuständigkeit des erstinstanzlic...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / XXIII. Muster: Widerspruch gegen einstweilige Verfügung

Rz. 311 Muster 16.23: Widerspruch gegen einstweilige Verfügung Muster 16.23: Widerspruch gegen einstweilige Verfügung An das Landgericht _________________________ In Sachen des _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen Herrn _________________________ – Antragsgegner – legen wir hiermit namens und kraft beigefügter Vollma...mehr

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FoVo 01/2019, Widerspruch g... / 1 I. Der Fall

Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung ins Schuldnerverzeichnis Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und hat die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt. Nachdem der Schuldner zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erschienen ist, hat der Gerichtsvollzieher angeordnet, ihn von Amts wegen in das Schuldnerverzeichnis einzutragen, wei...mehr

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FoVo 01/2019, Widerspruch g... / 2 II. Die Entscheidung

Voraussetzungen der Eintragung liegen vor Der Widerspruch ist formell zulässig, insbesondere rechtzeitig im Sinne des § 882 Abs. 1 S. 1 ZPO, jedoch in der Sache unbegründet. Der Schuldner ist seiner Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen, obwohl sämtliche Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft vorliegen. Materielle Ein...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / 5. Wirkung des Widerspruchs

Rz. 208 Der rechtzeitig eingelegte Widerspruch führt dazu, dass ein Vollstreckungsbescheid nicht mehr erlassen werden kann. Das Verfahren geht nur dann weiter, wenn wenigstens eine der Parteien nach § 696 Abs. 1 S. 1 ZPO Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellt. Ansonsten kommt das Mahnverfahren zum Stillstand. Die Akten werden nach § 7 Abs. 3c Aktenordnung n...mehr

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FoVo 01/2019, Widerspruch g... / 3 Der Praxistipp

Knappe Begründungen des AG Kurz und knapp hat das AG die Einwendungen des Schuldners zurückgewiesen. Die Überzeugungskraft von Entscheidungen liegt allerdings in deren Begründungen. Es ist dem Schuldner deutlich zu machen, warum er nicht gehört werden kann:mehr

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AGkompakt 8_9/2018, Gemeinsame Bescheidung mehrerer Widersprüche oder Einsprüche

Erlässt eine Behörde mehrere gesonderte Bescheide, so wird hiergegen in der Regel auch gesondert Widerspruch oder Einspruch eingelegt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Bescheide zeitversetzt ergehen. Solche Konstellationen kommen insbesondere im Steuerrecht vor, wenn jährliche Steuerbescheide ergehen, die dann innerhalb der jeweiligen Frist mit Einspruch angefochten werde...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / 3. Form

Rz. 197 Wie bereits ausgeführt, ist für den Widerspruch ein amtlicher Vordruck eingeführt, der dem Antragsgegner mit dem Mahnbescheid zugestellt wird (vgl. Muster Rdn 346). Anders als beim Mahnantrag und dem Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids ist die Verwendung dieses Vordruckes nicht zwingend vorgeschrieben, gleichwohl aber dringend zu empfehlen! Ab dem 1.1.2020 ...mehr

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AGkompakt 12/2018, Verfahre... / II. Gebühr auch ohne Erlass des Vollstreckungsbescheids

Erlass des Vollstreckungsbescheids ist nicht erforderlich Dass der beantragte Vollstreckungsbescheid auch erlassen wird, ist allerdings nicht Voraussetzung für den Anfall der Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV. Die Gebühr entsteht auch dann, wenn der Anwalt des Antragstellers nach Ablauf der "Widerspruchsfrist" den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragt hat, der Antrag...mehr

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AGkompakt 10/2018, Terminsg... / IV. Arrestverfahren

In Arrestverfahren kann das Gericht stets durch Beschluss entscheiden (§ 922 Abs. 1 ZPO), so dass damit nach § 128 Abs. 4 ZPO eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist. Wird hier ein schriftlicher Vergleich geschlossen, löst dies keine Terminsgebühr aus. Fiktive Terminsgebühr nach Widerspruch möglich Anders verhält es sich, wenn der Arrestbeschluss erlassen worden is...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / 4. Anwaltskosten des Antragsgegners

Rz. 333 Für die Vertretung des Antragsgegners im gerichtlichen Mahnverfahren verdient der Rechtsanwalt eine 0,5 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3307 VV. Rz. 334 Meistens wird der Rechtsanwalt für den Antragsgegner erstmals im gerichtlichen Mahnverfahren tätig, indem er Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt. Auch hier bestimmt sich die Berechnungsgrundlage für die Gebühr nach de...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / I. Der Fall

Rz. 266 Die klagende Berufsgenossenschaft machte als Unfallversicherungsträgerin gegen den Beklagten aus übergegangenem Recht Schadensersatzansprüche aufgrund eines Fahrradunfalls am 5.7.2006 geltend, den die geschädigte Versicherte aufgrund eines Zusammenstoßes mit dem Fahrrad des Beklagten erlitten haben wollte. Der Beklagte stellte die Aktivlegitimation der Klägerin in Fr...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / 1. Frist

Rz. 190 Häufig wird von einer zweiwöchigen Widerspruchsfrist ausgegangen, die aber vom Gesetz her gar nicht existiert. Die Zwei-Wochen-Frist verbietet es ausschließlich dem Antragsteller, das Verfahren vor Ablauf dieser zwei Wochen mit der Beantragung des Vollstreckungsbescheids fortzusetzen. Innerhalb dieser Frist kann sich der Antragsgegner also sicher sein. Rz. 191 Der Ant...mehr

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zfs 01/2019, Zulässige (ein... / 2 Aus den Gründen:

"… I. Die Rechtsbeschwerde der Betr. ist zulässig und auch begründet." Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, die auf Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses und Zurückverweisung der Sache an das AG Hamburg zu neuer Verhandlung und Entscheidung angetragen hat, hat zur Begründung ihres Antrages ausgeführt: 1. Der Betr. wurde durch Bußgeldbescheid der Freien und Hansestadt H...mehr

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AGkompakt 12/2018, Verfahre... / III. Erstattungsfähigkeit

Gebühr ist grundsätzlich erstattungsfähig Die Gebühr der Nr. 3308 VV ist auch grundsätzlich nach § 91 Abs. 2 ZPO im Falle des Obsiegens erstattungsfähig, es sei denn, der Antragsteller oder sein Vertreter hatten bereits Kenntnis davon, dass noch ein "verspäteter" Widerspruch eingelegt worden ist. Daran wird es i.d.R. aber fehlen. Hinweis Die Gebühr für den Antrag auf Erlass ei...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / 4. Begründung

Rz. 204 Eine Begründung des Widerspruches ist nicht erforderlich. Rz. 205 Teilweise wird eine Begründung für nützlich gehalten, damit der Antragsteller in seiner Klagebegründung auf die Einwendungen des Antragsgegners eingehen oder auch ggf. eine außergerichtliche Einigung oder Verfahrensbeendigung in Erwägung ziehen kann. Rz. 206 Der Antragsteller wird sowohl von der Erhebung...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / 10. Abschlussschreiben

Rz. 199 Reagiert der Antragsgegner nach Zustellung des Titels nicht mit Rechtsbehelfen, besteht grundsätzlich die Aussicht, dass er den vorläufigen Titel als endgültigen Titel anerkennen will, wodurch weitere Auseinandersetzungen mit dem Antragsteller vermieden werden können. Wird der Antragsteller nicht initiativ, läuft er Gefahr, dass sein Arrest- bzw. Verfügungsanspruch z...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / 6. Der Einspruch

Rz. 61 Für die Einlegung des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid existiert kein Vordruck. Grundsätzlich gilt § 340 Abs. 1 und 2 ZPO. Danach muss die Einspruchsschrift konkret bezeichnen, gegen welchen Vollstreckungsbescheid der Einspruch (ganz oder teilweise) gerichtet wird. Rz. 62 Allerdings sind an die Form des Einspruches keine strengeren Anforderungen zu stellen...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 2. Die Reaktion des Beklagten

Rz. 97 Erklärt der Beklagte nicht selbst die Hauptsache für erledigt, nachdem er etwa die Klageforderung ausgeglichen hat, muss er auf die Erledigungserklärung des Klägers hin erwägen, ob er sich dieser anschließt. Rz. 98 Der Beklagte wird sich dann der Erledigungserklärung des Klägers anschließen, wenn die ursprüngliche Klage des Klägers tatsächlich zulässig und begründet wa...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / a) Mahnbescheid

Rz. 319 Der Anwalt des Antragstellers verdient für die Vertretung des Antragstellers eine 1,0 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3305 VV. Diese Gebühr fällt an, sobald der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids beim Gericht eingereicht wird. Als Berechnungsgrundlage für diese Gebühr dient der mit dem Mahnbescheidsantrag geltend gemachte Hauptanspruch. Rz. 320 Endet der dem Rechtsanwalt e...mehr

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FoVo 01/2019, Auswirkungen ... / 1 I. Der Fall

Außergerichtliches Forderungsverlangen Der Kläger ist Verwalter in dem auf Eigenantrag eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin, deren alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin die Beklagte seit dem 1.10.2008 bis zur Stellung des Insolvenzantrags war. Der Kläger forderte von der Beklagten unter Hinweis auf Zahlungen aus der Barkasse und von versch...mehr

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§ 7 Die Streitverkündung / 2. Verbot widersprechender Handlungen zur Hauptpartei

Rz. 37 Tritt der Streitverkündungsadressat dem Rechtsstreit bei, um die Hauptpartei zu unterstützen, wird er zum Streithelfer. Als Streithelfer bleibt er zwar Dritter (er wird nicht zur Partei des Rechtsstreits),[49] ist aber berechtigt, alle Angriffs- und Verteidigungsmittel (§§ 146 Abs. 1, 282 Abs. 1 ZPO) geltend zu machen und Prozesshandlungen vorzunehmen. Rz. 38 Soweit se...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / 6. Streitantrag

Rz. 212 Soweit Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt worden ist, können beide Parteien gem. § 696 Abs. 1 ZPO Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellen. Die Beantragung ist – anders als nach Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid – notwendig. Dieser Antrag kann schriftlich gestellt oder mündlich beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle angebracht wer...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Keine andere Möglichkeit zur Hilfe

Rz. 303 Nach dem Gesetz darf keine andere Möglichkeit zur Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG). Rz. 304 Hier spielen vor allem Berufsverbände, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Fachverbände, Haus- und Grundbesitzervereine, Mietervereine, Verbraucherzentralen etc., Behörden und Körperschaften des öffentl...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / A. Einleitung

Rz. 1 Wenn sich Ihr Mandant entschieden hat, den ihm zustehenden Zahlungsanspruch nicht nur außergerichtlich durch Sie anmahnen zu lassen, stellt sich die Frage der weiteren Vorgehensweise. Rz. 2 Der Gesetzgeber stellt zwei Möglichkeiten zur Verfügung, und zwar das gerichtliche Mahnverfahren sowie das Klageverfahren. Rz. 3 Das gerichtliche Mahnverfahren hat den Vorteil, besond...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / g) Die Stellungnahme zum Gutachten des Sachverständigen einschließlich der Erläuterung des Gutachtens und des Antrages auf ein neues Gutachten (oft als "Obergutachten" bezeichnet)

Rz. 449 Hat der Sachverständige sein Gutachten erstattet, so ist zu prüfen, ob dieses die Beweisfrage für die Partei günstig oder ungünstig beantwortet. Rz. 450 Hinweis Diese Aufgabe muss unmittelbar nach Eingang des Gutachtens geleistet werden, andernfalls eine Präklusion drohen kann, § 411 Abs. 4 ZPO. Soweit das Gutachten die Rechtsposition des eigenen Mandanten stärkt, kan...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / III. Die Anträge und Formvorschriften

Rz. 52 Nach § 690 ZPO wird der Mahnbescheid nur auf Antrag erlassen. Für die Anträge des Antragstellers ist die Benutzung der eingeführten Vordrucke gem. § 703c Abs. 2 Nr. 1 und 2 ZPO vorgeschrieben, soweit sie nicht gem. § 702 Abs. 2 ausgeschlossen ist (vgl. Rdn 5).[11] Rz. 53 Lediglich die Reaktionen des Schuldners, also der Widerspruch gegen den Mahnbescheid und der Einspr...mehr

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§ 8 Obliegenheiten / 4. Hinweise

Rz. 24 Die Gebühren werden gem. § 2 Abs. 1 RVG nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Insoweit kommt es maßgeblich auf den Gegenstand und den Umfang der anwaltlichen Beauftragung und Bevollmächtigung durch den VN an. Wie das LG Frankfurt festgestellt hat, ist hierbei auf eine formale Betrachtungsweise abzustellen, auch w...mehr

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AGS 01/2019, Gerichtskosten... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 66 Abs. 1 GKG zulässige Erinnerung ist – nach derzeitigem Sachstand – unbegründet: Nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Befugnisse und der Stellung des Nebenintervenienten in den §§ 66 ff. ZPO ist der Streithelfer zwar zur Einlegung von Rechtsmitteln befugt (§§ 66 Abs. 2, 67 ZPO); allerdings wird er hierdurch nicht selbst Partei des Rechtsmittelverfahrens, sonde...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / b) Erste Ausnahme

Rz. 217 Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Antragsteller und Antragsgegner vor der Abgabe übereinstimmend die Abgabe an ein anderes, nicht im Mahnantrag bezeichnetes Gericht wünschen. Rz. 218 Ein solcher Antrag ist allerdings nur zu berücksichtigen, solange die Abgabe an das im Mahnbescheid bezeichnete Gericht noch nicht vollzogen ist.mehr

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zfs 01/2019, Zulässige (ein... / Leitsatz

1. Wird das Einverständnis mit der Entscheidung im Beschlussverfahren unter einer einschränkenden Bedingung erklärt, steht diese Erklärung dem ausdrücklichen Widerspruch nach § 72 Abs. 1 S. 1 OWiG gleich. 2. Die Erteilung des bedingten Einverständnisses mit der Entscheidung im Beschlussverfahren ist zulässig, sofern es sich um eine Bedingung handelt, deren Erfüllung in der Ha...mehr

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§ 20 Wiedereinsetzung in de... / 5. Die Kosten des Wiedereinsetzungsverfahrens

Rz. 175 Für das Wiedereinsetzungsverfahren entstehen keine besonderen Gerichtsgebühren. Erhoben werden nur die Auslagen. Rz. 176 Für den allein die Wiedereinsetzung betreibenden Rechtsanwalt entsteht eine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3403 VV, auf 0,5 ermäßigt bei vorzeitiger Beendigung (Nr. 3405 VV), wenn er nicht schon in derselben Instanz beauftragt war. Für den Fall, dass...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / b) Frist

Rz. 228 Die Anspruchsbegründung soll innerhalb von zwei Wochen vorgelegt werden. Rz. 229 Das Setzen der Zwei-Wochen-Frist durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle markiert im Prinzip den Eintritt des Verfahrensstillstandes gem. § 204 Abs. 2 S. 2 BGB, falls das Verfahren danach nicht weiter betrieben wird. Rz. 230 Nach dem Eingang der Anspruchsbegründung verfährt das Gerich...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / a) Grundsatz

Rz. 215 Nach Stellung des Streitantrages hat der Rechtspfleger die Sache von Amts wegen an das gem. § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO im Mahnantrag bezeichnete Prozessgericht abzugeben. Der Rechtspfleger macht keine Zuständigkeitsprüfung. Diese ist dem Gericht vorbehalten, an das abgegeben wird. Rz. 216 Wenn das im Mahnantrag bezeichnete Empfangsgericht mit dem Gericht identisch ist, be...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / c) Zweite Ausnahme

Rz. 219 Eine weitere Ausnahme gilt bei einer Mehrheit von Antragsgegnern. Auch hier kann unabhängig von einer bei den Empfangsgerichten eingetretene Rechtshängigkeit nachträglich ein anderer, gemeinsamer Gerichtsstand entstehen und zwar, wenn der Kläger gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO Antrag auf Bestimmung eines für die gemeinsame Verhandlung und Entscheidung zuständigen Gerichts...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / XX. Muster: Antrag des Beklagten auf Durchführung des streitigen Verfahrens

Rz. 643 Muster 13.20: Antrag des Beklagten auf Durchführung des streitigen Verfahrens Muster 13.20: Antrag des Beklagten auf Durchführung des streitigen Verfahrens An das Amtsgericht – Mahnabteilung – in _________________________ In dem Mahnverfahren Antragsteller ./. Antragsgegner Az.: _________________________ wird namens und in Vollmacht des Antragsgegners nach § 696 Abs. 1 ZPO b...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / 8. Das Verfahren beim Streitgericht

Rz. 226 Nachdem die Akten beim Streitgericht eingegangen sind, hat die Geschäftsstelle dieses Gerichts dem Antragsteller unverzüglich aufzugeben, seinen Anspruch zu begründen. a) Begründung des Anspruchs Rz. 227 Diese Anspruchsbegründung soll den Mahnbescheid, der keine Begründung enthält, zu einer vollwertigen Klage machen. Die Begründung muss nach Form und Inhalt den Anforde...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / a) Begründung des Anspruchs

Rz. 227 Diese Anspruchsbegründung soll den Mahnbescheid, der keine Begründung enthält, zu einer vollwertigen Klage machen. Die Begründung muss nach Form und Inhalt den Anforderungen einer Klageschrift (§§ 253, 130, 131 ZPO) genügen.mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / 2. Ausnahmen

Rz. 195 Im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren beträgt die Widerspruchsfrist nach § 46a Abs. 3 ArbGG nur eine Woche. Rz. 196 Bei Auslandszustellung beträgt die Widerspruchsfrist nach § 32 Abs. 3 AVAG einen Monat.mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / aa) Beweiskraft des Tatbestandes

Rz. 63 Der Tatbestand des Urteils liefert gem. § 314 S. 1 ZPO Beweis für das mündliche Parteivorbringen. Er kann nur durch das Sitzungsprotokoll entkräftet werden (§ 314 S. 2 ZPO).[111] Zum Tatbestand gehören nicht nur die tatsächlichen Feststellungen, die im erstinstanzlichen Urteil unter der Rubrik "Tatbestand" festgestellt werden; vielmehr zählen hierzu auch die tatsächli...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / b) Zentrale Mahngerichte – Automatisiertes Mahnverfahren

Rz. 45 Käme es grundsätzlich auf das Wohnsitzgericht des Antragstellers an, wären die jeweils zuständigen Mahngerichte natürlich über das Bundesgebiet weit verstreut. Deshalb hat der Gesetzgeber in § 689 Abs. 3 ZPO – zwecks schnellerer und rationellerer Erledigung – eine Zentralisierung der Mahnverfahren ermöglicht. Rz. 46 Außerdem ist den Gerichten gem. § 689 Abs. 1 S. 2 ZPO...mehr