Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / a) Widerspruch und Rechtshängigkeitsvermerk

aa) Formale Hürden für den Widerspruch Rz. 192 Der vom Gesetz zur Verfügung gestellte Widerspruch nach § 899 BGB, der gegen die Richtigkeit eines falschen Grundbucheintrags "protestiert", kann im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn entweder der Buchberechtigte die Eintragung bewilligt oder wenn eine einstweilige Verfügung ergangen ist, § 899 Abs. 2 BGB. Da wirksame Rechtss...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / aa) Formale Hürden für den Widerspruch

Rz. 192 Der vom Gesetz zur Verfügung gestellte Widerspruch nach § 899 BGB, der gegen die Richtigkeit eines falschen Grundbucheintrags "protestiert", kann im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn entweder der Buchberechtigte die Eintragung bewilligt oder wenn eine einstweilige Verfügung ergangen ist, § 899 Abs. 2 BGB. Da wirksame Rechtssicherung bei dinglichen Grundstücksrec...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / b) Widerspruch nach Einziehung des Erbscheins ohne Neuerteilung eines anders lautenden Erbscheins

Rz. 76 Denkbar ist der Fall, dass die Unrichtigkeit eines Erbscheins relativ leicht festzustellen ist, während unklar bleibt, wie die richtige Erbfolge aussieht. In einem solchen Fall ist der unrichtige Erbschein einzuziehen, einen neuen, anders lautenden Erbschein gibt es aber noch nicht. Rz. 77 Wurde der im Ersterbschein ausgewiesene Erbe im Grundbuch eingetragen, so droht ...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 2. Widerspruch gegen Grundbucheintragung

Rz. 172 Es besteht das Risiko, dass der rechtmäßige Eigentümer sein Recht durch einen dazwischentretenden Erwerb eines redlichen Dritten verliert (§§ 891, 892, 893 BGB), weshalb er ein Interesse an einer raschen Berichtigung des Grundbuchs hat. Darüber hinaus bedarf der wahre Berechtigte daher, bis die Berichtigung tatsächlich erfolgt ist, einer vorläufigen Sicherung seines ...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 3. Rechtshängigkeitsvermerk als Alternative zum Widerspruch

Rz. 188 Bei der Rechtskrafterstreckung eines Urteils macht § 325 Abs. 2 ZPO eine entscheidende Ausnahme: Die Rechtskrafterstreckung des Urteils gegen den Rechtsnachfolger bleibt aus, wenn dieser in Bezug auf die Rechtshängigkeit gutgläubig war. Mit anderen Worten: Wusste der Erwerber nichts von dem Rechtsstreit, so verbleibt es bei der Urteilswirkung gegenüber dem Beklagten....mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / bb) Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils

Rz. 164 Formulierungsbeispiel: Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils An das Amtsgericht – Grundbuchamt – (…) Eigentumswohnung, eingetragen im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts (…) für (…), Blatt (…), Gemarkung (…), Flur (...), Flst. Nr. (…), BV Nr. (…) hier: Eintragung eines Widerspruchs gegen das Eigentum des eingetragenen Eigentüme...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / bb) Vorteile des Widerspruchs

Rz. 193 Allerdings kann der Widerspruch trotzdem Vorzüge gegenüber dem Rechtshängigkeitsvermerk haben: Der Rechtshängigkeitsvermerk setzt die Zustellung einer Klage voraus, deren Streitgegenstand ein dingliches Recht an dem Grundstück ist. Mit der Zustellung der Klage erfährt der Anspruchsgegner und Beklagte zwingend von dem Rechtsstreit: Er könnte u.U. noch schnell an einen...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / aa) Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch

Rz. 160 In § 895 ZPO sieht das Gesetz eine vorläufige Sicherung des Berichtigungsanspruchs vor, indem mittels einer Fiktion mit Erlass des vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Abgabe der Berichtigungsbewilligung die Eintragung eines Widerspruchs oder der Vormerkung als bewilligt gilt. Die Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils ist nicht erforderlich.[96] Rz....mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 3. Einstweilige Verfügung

Rz. 177 Bewilligt der "Buchberechtigte" die Eintragung eines Widerspruchs oder einer Vormerkung nicht, so hat der wahre Berechtigte (beim Widerspruch) bzw. der Anspruchsinhaber (bei der Vormerkung) die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung nach §§ 935 ff. ZPO zu erwirken. a) Glaubhaftmachung der Anspruchsvoraussetzungen Rz. 178 Um die einstweilige Verfügung zeitlich noch vo...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / dd) Rechtscharakter des Rechtshängigkeitsvermerks

Rz. 200 Der Rechtshängigkeitsvermerk ist weder Vormerkung noch Widerspruch, auch wenn ihm eine gewisse berichtigende Eigenschaft insofern zukommt, als er auf die Möglichkeit einer bevorstehenden Änderung des verlautbarten Rechtszustands im Hinblick auf den Ausgang des schwebenden Rechtsstreits hinweist. Die Berichtigung selbst kann erst durch ein der Klage stattgebendes Urte...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / gg) Die Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes bei einer Grundbuchberichtigungsklage

Rz. 204 Es kommen demnach bei der Grundbuchberichtigungsklage je nach Verfahrensstadium folgende Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes in Betracht:mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Gesetzliches Vertretungsrecht

Rz. 67 Der Wortlaut des § 2040 Abs. 1 BGB mit seinem Erfordernis der ausschließlichen Einstimmigkeit könnte einen Widerspruch zu § 2038 BGB mit seinen drei Abstufungen vermuten lassen. Bestünde zwischen § 2040 BGB und § 2038 BGB tatsächlich ein Widerspruch, so würde § 2038 BGB in den Fällen der ordnungsmäßigen Verwaltung und der Notverwaltung leerlaufen, wenn die betreffende...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / cc) Erfordernis der "doppelten Gutgläubigkeit" des Erwerbers

(1) "Doppelte Gutgläubigkeit" des Erwerbers Rz. 195 Um alle Erfordernisse eines gutgläubigen Erwerbs zu erfüllen, muss der Erwerber des streitbefangenen Grundstücks, wenn er tatsächlich vom Nichtberechtigten erwirbt, in zweierlei Hinsicht gutgläubig sein:mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / ff) Beschwerdemöglichkeit gegen die Eintragung bzw. Nichteintragung

Rz. 203 Lehnt das Grundbuchamt die Eintragung des Rechtshängigkeitsvermerks ab, so ist dagegen die formlose und unbefristete Beschwerde zum Oberlandesgericht gem. § 71 GBO statthaft; § 71 Abs. 2 S. 1 GBO ist auf den eingetragenen Rechtshängigkeitsvermerk nicht anzuwenden.[122]mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / (1) "Doppelte Gutgläubigkeit" des Erwerbers

Rz. 195 Um alle Erfordernisse eines gutgläubigen Erwerbs zu erfüllen, muss der Erwerber des streitbefangenen Grundstücks, wenn er tatsächlich vom Nichtberechtigten erwirbt, in zweierlei Hinsicht gutgläubig sein:mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / ee) Streitgegenstand: dingliches Recht oder obligatorischer Anspruch?

Rz. 201 In den zuvor beschriebenen Beispielsfällen (siehe Rdn 73 ff.) geht es nicht um die Erfüllung obligatorischer Ansprüche, sondern um die Durchsetzung dinglicher Rechte, die bei Grundstücken als Grundbuchberichtigungsansprüche erscheinen. Dass dingliche Ansprüche dieser Art mit dem Rechtshängigkeitsvermerk gesichert werden können, wurde oben dargelegt (siehe Rdn 187 ff....mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Die beiden Verordnungen treten gem. Art. 70 Abs. 1 EuGüVO bzw. Art. 70 Abs. 1 EuPartVO am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Anwendbar sind sie jedoch gem. Art. 69 Abs. 1 EuGüVO bzw. Art. 69 Abs. 1 EuPartVO grundsätzlich nur auf solche Verfahren, öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche, die am 29.1.2019 oder danach eingeleitet, ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 10. Der Auskunftsgläubiger

Rz. 163 Da dem Erben der Erbschaftsanspruch zusteht, ist er auch Inhaber des Auskunftsanspruchs gegen den Erbschaftsbesitzer. Der Auskunftsanspruch gehört zum Nachlass; bei Vorhandensein mehrerer Miterben kann jeder den Anspruch – auch gegen den Widerspruch der anderen – geltend machen, allerdings nach § 2039 BGB nur Leistung an alle Miterben verlangen. Ist Testamentsvollstr...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 3. Auskunftsgläubiger

Rz. 164 Inhaber des Erbschaftsanspruchs ist der Erbe, § 2018 BGB. § 2027 BGB bereitet diesen Hauptanspruch vor. Damit ist der wahre Erbe zugleich Berechtigter des Auskunftsanspruchs gegen den Erbschaftsbesitzer. Gibt es mehrere Miterben in Erbengemeinschaft, kann jeder einzelne den Anspruch – auch gegen den Widerspruch der anderen – geltend machen, allerdings nach § 2039 S. ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / VII. Verhältnis zwischen Europäischem Nachlasszeugnis und deutschem Erbschein

Rz. 410 Da das Europäische Nachlasszeugnis nicht an die Stelle des deutschen Erbscheins tritt, sondern beide nach Art. 69 Abs. 3 EuErbVO nebeneinander existieren, stellt sich die Frage, wie dieses Nebeneinander ausgestaltet ist und welche Risiken sich daraus ergeben. Rz. 411 Der bereits zitierte Erwägungsgrund 67 EuErbVO (siehe Rdn 354) geht von der Anwendung des Subsidiaritä...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / hh) Löschung des Rechtshängigkeitsvermerks

Rz. 205 Die Löschung des Rechtshängigkeitsvermerks erfolgt grundsätzlich auf Antrag, § 13 Abs. 1 GBO, und zwar aufgrund Diese jeweilige Voraussetzung ist du...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / (2) Entsprechende Anwendung der Gutglaubensvorschriften auf die Rechtshängigkeit

Rz. 196 Da § 325 Abs. 2 ZPO auf die Gutglaubensvorschriften des BGB verweist, kann gutgläubiger Erwerb nur stattfinden, wenn auch das materielle Recht diese Möglichkeit kennt. Dies ist beim Grundstückseigentum unproblematisch, da § 892 BGB die Voraussetzungen eines gutgläubigen Erwerbs regelt. Rz. 197 § 325 Abs. 2 ZPO regelt nur den Erwerb vom Nichtberechtigten für den Fall, ...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / (3) Zerstörung des guten Glaubens eines potenziellen Erwerbers

Rz. 198 War der Erwerber im Hinblick auf die materiellrechtliche Eigentümerposition bösgläubig, aber gutgläubig im Hinblick auf die Rechtshängigkeit, so kann der materiellrechtliche Erwerb nicht eintreten. Seine teilweise Gutgläubigkeit nützt dem Erwerber also nichts.[117] Rz. 199 War der Erwerber jedoch bezüglich der materiellrechtlichen Eigentümerposition gutgläubig, aber b...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / d) Rechtswirkungen des rechtskräftigen Urteils und grundbuchmäßiger Vollzug

Rz. 165 Die Bewilligungserklärung auf Eintragung des Klägers als Eigentümer im Grundbuch anstelle des Beklagten gilt gem. § 894 ZPO erst mit Rechtskraft des ergehenden Urteils als abgegeben. Erst jetzt kann die Berichtigung im Grundbuch vollzogen werden. Ein zuvor nach § 895 ZPO aufgrund des vorläufig vollstreckbaren Urteils eingetragener Widerspruch kann ohne Zustimmung des...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 3. Auskunftsgläubiger

Rz. 184 Auskunftsberechtigt ist in diesen Fällen der Erbe. Bei Vorhandensein mehrerer Miterben kann jeder den Anspruch – auch gegen den Widerspruch der anderen – geltend machen, nach § 2039 BGB allerdings nur als Leistung an alle Miterben.[207] Rz. 185 Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so ist der Anspruch vom Testamentsvollstrecker geltend zu machen, §§ 2211 f. BGB. Ber...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / I. Zuständigkeit des staatlichen Gerichts und des Schiedsgerichts

Rz. 74 Ist für die Hauptsache die Zuständigkeit des Schiedsgerichts vereinbart, so sind die staatlichen Gerichte trotzdem neben dem Schiedsgericht für Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes zuständig, § 1033 ZPO. Auch das Schiedsgericht selbst kann auf Antrag einer Partei vorläufige oder sichernde Maßnahmen anordnen, soweit nichts anderes vereinbart ist, § 1041 Abs. 1 ZPO. ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 6. Beendigung der Nachlassverwaltung

Rz. 146 Die Nachlassverwaltung endet nicht von selbst nach § 1918 Abs. 3 BGB. Das Nachlassgericht hat die Nachlassverwaltung vielmehr aufzuheben, wenn der Grund für ihre Anordnung nicht mehr besteht, §§ 1975, 1919 BGB. Kraft Gesetzes endet die Nachlassverwaltung mit der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens, § 1988 Abs. 1 BGB. Zeigt sich, dass eine die Kosten des Verfahr...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / IV. Verfahrensrechtliche Alternative zur Grundbuchberichtigungsklage: das Erbscheinsverfahren

Rz. 168 Die Grundbuchberichtigungsklage bezieht sich lediglich auf ein konkretes Grundstück/mehrere konkrete Grundstücke, während das Erbscheinsverfahren die Erbfolge als Ganze in den gesamten Nachlass betrifft. Das Erbscheinsverfahren unterliegt dem Amtsermittlungsgrundsatz nach den §§ 26, 29 und 352d FamFG (für Erbfälle bis zum 16.8.2015 gilt § 2358 BGB a.F.); das kann im ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Grundsatz und Ausnahme

Rz. 114 Nach dem Prinzip gesamthänderischer Bindung könnten Forderungen, die zum Nachlass gehören, grundsätzlich nur von allen Erben gemeinsam geltend gemacht und eingezogen werden. Dies wäre für die Praxis jedoch viel zu schwerfällig. Deshalb macht § 2039 S. 1 BGB eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Jeder Miterbe hat die Befugnis, eine Nachlassforderung allein geltend zu mac...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / I. Testamentsvollstreckervermerk

Rz. 98 Ist ein Testamentsvollstrecker ernannt, so steht ihm und nicht dem oder den Erben die Verfügungsbefugnis über die Nachlassgegenstände und damit auch über die Nachlassgrundstücke zu, §§ 2205, 2211 BGB. Rz. 99 Da der Erbe durch die Ernennung eines Testamentsvollstreckers in seiner Verfügungsmacht beschränkt ist, sieht § 52 GBO vor, dass bei Eintragung des Erben als Eigen...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / (5) Umdeutung wechselbezüglicher Verfügungen eines wegen Testierunfähigkeit unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 144 OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.2.2016 Das OLG Düsseldorf hat in einem obiter dictum die Möglichkeit der Umdeutung wechselbezüglicher Verfügungen eines wegen Testierunfähigkeit des einen Ehegatten unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments in wirksame Verfügungen eines Einzeltestaments des testierfähigen anderen Ehegattens dargestellt:[122] Zitat "Aber auch die Eigensch...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / I. Erste Maßnahmen, Obduktion, Organspende

Rz. 69 Verstirbt ein Mensch, ist ein Arzt zu verständigen. Dieser stellt den Tod fest. Gibt es keine Anzeichen für Fremdverschulden, besteht für die Benachrichtigung eines Bestatters keine Eile. Grundsätzlich kann ein Leichnam 48 Stunden in der Wohnung verbleiben. Ein "Leichengift" gibt es nicht. Die Übung des Umgangs mit dem Tod ist in unserer Gesellschaft weitgehend verlore...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 2. Der Grundbuchberichtigungsanspruch – weitere Beispielsfälle

Rz. 141 Zur besseren Veranschaulichung sollen noch zwei weitere Beispielsfälle betrachtet werden. Rz. 142 Beispielsfall 2 Erblasser E hat ein Testament hinterlassen, wonach A zum Alleinerben eingesetzt wurde; die Kinder K1 und K2 sind enterbt und deshalb lediglich pflichtteilsberechtigt. A lässt sich im Wege der Grundbuchberichtigung als Alleineigentümer des Grundbesitzes des...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / I. Voraussetzungen für eine Vollstreckbarerklärung

Rz. 70 Aus Schiedssprüchen selbst kann keine Zwangsvollstreckung erfolgen, sondern nur aus den Entscheidungen, die Schiedssprüche – auch vereinbarte – für vollstreckbar erklären, § 794 Abs. 1 Nr. 4a ZPO.[97] In einem Rechtsgestaltungsakt wird dem Schiedsspruch durch das staatliche Gericht die Vollstreckbarkeit verliehen, § 1060 ZPO. Einem Antrag auf Vollstreckbarerklärung is...mehr

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Zur Anfechtung von Beschlüssen bei nicht ordnungsgemäß einberufener Versammlung

Zusammenfassung Bei einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Gesellschafterversammlung liegt trotz Anwesenheit und Teilnahme aller Gesellschafter an der Versammlung und Beschlussfassung durch die Gesellschafter keine Vollversammlung vor, wenn ein Gesellschafter mit der Abhaltung der Versammlung nicht einverstanden ist. Auch die Stimmabgabe des widersprechenden Gesellschafters ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Vorsteuerabzug bei Widerspruch gegen eine Gutschrift

Leitsatz Eine Gutschrift, die ihre Wirkung als Rechnung verloren hat, berechtigt nicht mehr zum Vorsteuerabzug. Ein wirksamer Widerspruch ist auch gegen eine zutreffende Gutschrift möglich, eine Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts sieht das UStG nicht vor. Sachverhalt Im Kern ging es um die Frage, ob ein auf Veranlassung der Steuerfahndung Jahre später vom Gutschrif...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 6.1 Inhalt der Regelung

Der Inhalt der Regelung in § 613a Abs. 5 BGB besteht darin, dass den Betriebsveräußerer – wie auch den Erwerber – eine Unterrichtungspflicht trifft gegenüber den von dem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmern die inhaltlich vorgegeben ist und von deren Erfüllung der Beginn der Frist für den Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses abhängt....mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 4.2 Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

Die Wirkungen des § 613a BGB treten kraft Gesetzes ein. Dementsprechend ist auch keine Zustimmung des Arbeitnehmers zum Übergang des Arbeitsverhältnisses erforderlich. Der Arbeitnehmer kann der bevorstehenden oder bereits eingetretenen Rechtsfolge nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1] und der gesetzlichen Regelung in § 613a Abs. 6 BGB jedoch widersprechen. Dieser Widerspru...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 6.3 Verwirkung des Widerspruchsrechts?

Ist die Unterrichtung nicht erfolgt oder fehlerhaft, was bei den sehr weitgehenden Anforderungen an den Umfang der Unterrichtung leicht möglich ist, so kann der betroffene Mitarbeiter unter Umständen noch nach Jahren sein Widerspruchsrecht geltend machen. Dies z. B. wenn die übernehmende Firma insolvent wird. Zeitliche Grenze der Ausübung des Widerspruchsrechts ist jedoch di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 6.2.1 Die rechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs

Nach der Rechtsprechung des BAG[1] ist zu unterscheiden in die unmittelbar aus dem Betriebsübergang sich ergebenden Rechtsfolgen sowie die mittelbaren Folgen. Unmittelbare Rechtsfolgen Das BAG fasst hierunter sämtliche in § 613 a Abs. 1 bis 4 BGB unmittelbar geregelten Folgen, auch abhebend auf die Begründung zum Gesetz. Die unmittelbaren rechtlichen Folgen betreffen[2] den Ein...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 2.3 Überführung von Einrichtungen in eine privatrechtliche Rechtsform

Zu einem nicht geringen Teil wird die betriebliche Organisationseinheit insgesamt verselbstständigt – in privatrechtliche Rechtsformen wie der GmbH oder AG übergeführt. Dies hat den Vorteil, dass die Dienstleistung auch anderen Unternehmen, z. B. der Konkurrenz, angeboten werden kann. Einrichtungen, die bisher als Eigenbetrieb des Landkreises, der Kommune geführt wurden, werd...mehr

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zfs 9/2018, EU-Fahrerlaubni... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Der Antrag ist teilweise unzulässig. Soweit der Antrag zulässig ist, ist er auch begründet." Der ASt. begehrt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherzustellen, soweit er gegen Ziff. 1 und Ziff. 2 des Bescheids der AG vom 15.3.2018 gerichtet ist und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen, soweit er gegen Ziff. 4 des Bescheids der AG vom 15.3....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Unverhältnismäßigkeit der Einsetzung

Rn 31 Die Einsetzung eines vorläufigen Ausschusses muss auch unterbleiben, wenn diese im Hinblick auf die zu erwartende Insolvenzmasse unverhältnismäßig ist. Dabei ist der Aufwand der Ausschusstätigkeit, der sich maßgeblich in den Kosten des Ausschusses manifestiert, in ein Verhältnis zur erwarteten Insolvenzmasse zu setzen.[55] Das Gericht wird sich hierfür im Regelfall ein...mehr

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FF 9/2018, Das Gesetz zur E... / IV. Fazit

Die Einführung der freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 1631b Abs. 2 BGB war notwendig. Da die Rechtsprechung diese Frage nicht klären durfte, war der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Allerdings fällt auf, dass die freiheitsentziehende Maßnahme aufgrund der Verweisungskette gemäß § 167 Abs. 1 S. 1 FamG mit den §§ 312 ff. FamFG nicht im Einzelnen harmonisiert worden is...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Besonderheiten bei Nutzungsrechten

Rz. 142 [Autor/Stand] Probleme bereiten in der Praxis die Fälle, in denen ein bebautes Grundstück, das im Ertragswertverfahren zu bewerten ist, mit einem Nutzungsrecht, z.B. mit einem Nießbrauch, belastet ist. Zwar ist unstreitig, dass das Nutzungsrecht bei der Ermittlung des Ertragswerts nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG nicht berücksichtigt werden kann, da es für den Ansatz der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Umfassende Erweiterung der Öffnungsklausel ab 2007

Rz. 61 [Autor/Stand] Durch die Pauschalierungen bei den Bewertungsmethoden können im Einzelfall Überbewertungen eintreten. Deshalb lässt § 138 Abs. 4 BewG zum Schutz des Steuerzahlers den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts zu. Die mit dem Jahressteuergesetz 2007[2] zu Lasten der bisherigen Einzelregelungen[3] eingeführte umfassende Öffnungsklausel gilt für alle wirtsc...mehr

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FF 9/2018, Brautgaben im de... / I. Gegenstand und Funktion der Brautgabe

Zwischen Ehegatten mit muslimischem Hintergrund kommt es im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung vielfach auch zum Streit über die Brautgabe. Bei dieser handelt es sich um eine Vermögensleistung, zu deren Erbringung sich der Mann der Frau gegenüber anlässlich der Eheschließung verpflichtet. Die Vereinbarung einer Brautgabe entspricht islamischer Rechtstradition und ist in...mehr

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zfs 9/2018, Intransparenz d... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Zutreffend legt das BG seiner Entscheidung zugrunde, dass der Rechtsschutzfall erst in versicherter Zeit durch die Weigerung der Bank eingetreten ist, die Wirksamkeit des vom Kl. erklärten Widerrufs anzuerkennen." Für die Festlegung des dem Vertragspartner des VN vorgeworfenen Pflichtenverstoßes i.S.v. § 4 Abs. 1 S. 1 Buchst. c) ARB 2008 ist der Tatsachenvortrag entsche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nachweis durch ein Gutachten

a) Qualifikation der Sachverständigen Rz. 79 [Autor/Stand] Aus der einschränkenden Formulierung "regelmäßig" kann auch abgeleitet werden, dass in der Praxis vorrangig auf die Qualität des Gutachtens und erst in zweiter Linie auf die formelle Qualifikation des Gutachtenden abzustellen ist. Während in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 1999[2] zunächst regelmäßig ein Gutachten ein...mehr

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zerb 9/2018, Unzuständigkei... / Aus den Gründen

Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob Art. 4 der Verordnung Nr. 650/2012 dahin auszulegen ist, dass er einer Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren entgegensteht, die vorsieht, dass, auch wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in diesem Mitgliedstaat hatte, dessen Geri...mehr