Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / I. § 1615l BGB – ein Hybrid

Die Regelung des Betreuungsunterhalts für die Mütter und Väter nichtehelicher Kinder in § 1616l BGB ist schon häufiger auf rechtspolitische Kritik gestoßen. Die inneren Widersprüche des Gesetzes liegen offen zutage. Der Paragraph § 1615l ist ein Hybrid aus drei Elementen, nämlich des Schadensersatzes, des Verwandtenunterhalts und des Unterhalts in der Paarbeziehung. Diese Mi...mehr

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AGS 5/2018, Einfacher Anfal... / 2 Aus den Gründen

Zuständig für die Entscheidung ist nach dem aktuellen Geschäftsverteilungsplan des LSG i.V.m. dem Geschäftsverteilungsplan des 1. Senats die Berichterstatterin des Senats. Anzuwenden ist das RVG in der Fassung bis 31.7.2013, denn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG ist offensichtlich vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 1.8.2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Rechtsbehelfsverfahren: Grundsätzliches zur Abrechnung des Einspruchsverfahrens

Die häufigste Art des Rechtsbehelfsverfahrens ist der Einspruch gegen einen Steuerbescheid. § 40 Abs. 1 StBVV führt die grundsätzliche Regelung (die in den nachfolgenden Absätzen stark eingeschränkt wird) der Honorierung aus und lautet: "Für die Vertretung in Rechtsbehelfsverfahren vor Verwaltungsbehörden erhält der Steuerberater eine Geschäftsgebühr von 5/10 bis 25/10 einer ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 73 Hilfe in... / 2.3 Inhalt der Leistung

Rz. 7 Wie alle staatlichen Leistungen steht die Gewährung von Hilfen nach § 73 unter den Geboten von Sparsamkeit und Wirksamkeit. Leistungen kommen also nur bei Erfolgsaussicht in Betracht. Bei der Entscheidung, ob die Hilfe als Darlehen gegeben werden kann, hat der Träger der Sozialhilfe unter Berücksichtigung des Ausnahmecharakters der Vorschrift zu prüfen, ob die Rückzahl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.4 Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit

Rz. 24a Zu Fällen der Ermessensreduzierung auf Null vgl. Rz. 6 ff. Nach der Reform des Gründungszuschusses mit der Umwandlung des früheren Rechtsanspruches auf den Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung ist die befürchtete Welle an Widersprüchen und Klagen ausgeblieben. Auswirkungen auf die Mitnahme von Gründungszuschüssen konnten nicht eindeutig festgestellt werden. Rz...mehr

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Chi²-Test im Risikocontrolling / 5 Chi-Quadrat-Tests

Im Bereich der Signifikanztests soll im Folgenden eine in der Praxis besonders wichtige Klasse von statistischen Tests vorgestellt werden, nämlich die Chi²-Tests.[1] Die Chi²-Verteilung beschreibt das Verhalten einer Summe von Quadraten von k unabhängigen, N(0,1)-normalverteilten Variablen Xi : Freiheitsgrad Die Anzahl der betrachteten Variablen fließt in Gestalt des Freiheits...mehr

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Planungssysteme für eine mo... / 1.1 Prinzipien des Advanced Budgeting

Intelligente Planung für Antworten bei steigenden Anforderungen Eine Planung beschäftigt sich mit der systematischen Gestaltung der Zukunft eines Unternehmens. Eine Best-in-Class-Planung in Versicherungskonzernen sieht sich heute folgenden kritischen Anforderungen gegenüber: Alle Planzahlen werden in einem Tool geführt (Single-Data-Planning-Process). Alle Details zu Segmenten, ...mehr

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Pfandrecht (Miete) / 7 Selbsthilferecht

Vor dem Auszug des Mieters kann der Vermieter der Entfernung von Pfandgegenständen widersprechen und für den Fall, dass der Mieter trotzdem Gegenstände entfernt, dies mit Gewalt verhindern. Hinweis Konkrete Gefahr, keine Vorsorgemaßnahme Die Ausübung des Selbsthilferechts setzt dabei stets voraus, dass der Mieter mit der Entfernung von Gegenständen begonnen hat, oder dass dies...mehr

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Pfandrecht (Miete) / 6 Bestehenbleiben des Pfandrechts trotz Entfernen (Sperrrecht)

Das Pfandrecht bleibt bestehen, wenn das Entfernen "ohne Wissen" oder "unter Widerspruch" des Vermieters erfolgt. Durch die Regelung (sog. Sperrrecht) soll erreicht werden, dass der Vermieter das Pfandrecht nicht gegen seinen Willen verliert. Nach § 562a Satz 2 BGB kann der Vermieter der Entfernung nicht widersprechen, wenn sie den gewöhnlichen Lebensverhältnissen entspricht....mehr

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zfs 4/2018, Indizienbeweis ... / 2 Aus den Gründen:

" … [31] II. 1. a) Die Berufung des Kl. bleibt ohne Erfolg." [32] aa) Die Berufung ist unbegründet, soweit sie sich gegen die Abweisung der Klage wendet. Dem Kl. steht aus dem behaupteten Unfallereignis vom 17.1.2014 ein Schadensersatzanspruch aus §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, § 115 VVG, § 823 Abs. 1 BGB schon dem Grunde nach nicht zu, weil der Senat aufgrund des Ergebnisses d...mehr

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FF 4/2018, Paritätisches Um... / Leitsatz

1. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, den Gerichten für die Zuordnung von Rechten und Pflichten getrennt lebender Eltern eine paritätische Betreuung als Regel vorzugeben und eine abweichende gerichtliche Regelung als Ausnahme auszugestalten (so bereits BVerfG, Beschl. v. 24.6.2015 – 1 BvR 486/14, Rn 12). Hierzu steht der Beschluss des BGH v. 1.2.2017 (XII ZB 601/15, Rn ...mehr

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AGkompakt 4/2018, Kosten in... / 1. Die gesetzlichen Regelungen

Verfahren kann gesonderte Angelegenheit sein Hinsichtlich der Berechnung der Anwaltsvergütung erscheint das RVG auf den ersten Blick widersprüchlich zu sein, da es einerseits in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG anordnet, dass die Tätigkeit des Anwalts im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Urteils zum Rechtszug gehört und somit durch die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV abgegol...mehr

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FF 4/2018, Verjährung, Hemm... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten um rückständigen Kindesunterhalt für die Zeit von Juli 2011 bis August 2013. [2] Der Antragsteller ist der im Juni 1993 geborene Sohn des Antragsgegners. Er lebte während des streitgegenständlichen Unterhaltszeitraums bei seiner Mutter und befand sich in der allgemeinen Schulausbildung. Mit Schreiben vom 14.7.2011 forderte er den Antragsgegner ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Inhalt und Umfang der Anzeigepflichten

Rz. 13 [Autor/Stand] Anzuzeigen sind sämtliche Vermögensgegenstände und Forderungen des Erblassers, die sich an seinem Todestag im Gewahrsam des Anzeigepflichtigen befanden bzw. gegen ihn gerichtet waren (§§ 33 Abs. 1 Satz 1, 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e ErbStG i.V.m. § 1 ErbStDV). Geldvermögen ist detailliert per Vordruck mitzuteilen (§ 1 Abs. 1 Sätze 1, 3 ErbStDV).[2] Formula...mehr

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zfs 4/2018, Manipulierte Ve... / II. Anforderungen an den Nachweis der Einwilligung bei "gestellten Unfällen"

Die Haftung des Schädigers entfällt dann, wenn in ausreichendem Maße Umstände vorliegen, die die Feststellung gestatten, dass es sich bei dem behaupteten Unfall um ein manipuliertes Geschehen handelt. In diesem Fall scheitert der Ersatzanspruch bereits an der Einwilligung des Geschädigten. Ist der äußere Schadenshergang nachgewiesen, obliegt dem Kfz-Haftpflichtversicherer na...mehr

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AGS 4/2018, Erstattungsauss... / 1. Mahnverfahren und streitiges Verfahren

Der BGH[22] hat festgestellt, dass § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO auch für den Fall eines Anwaltswechsels zwischen Mahn- und dem streitigen Verfahren Anwendung findet, da auch hier der Grundsatz gilt, dass jede Partei die Kosten ihrer Prozessführung so niedrig zu halten hat, wie es sich mit einer ihre Rechte wahrenden Prozessführung verträgt, was durch § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO zum Ausdruc...mehr

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FF 4/2018, Paritätisches Um... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung seines Antrags, ein paritätisches Wechselmodell zu begründen. [2] 1. Der Beschwerdeführer und die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens haben ein gemeinsames, im Jahre 2009 geborenes Kind. Sie waren nicht verheiratet, sind aber aufgrund einer Sorgeerklärung Inhaber der gemeinsamen elterlichen Sorge. Seit der Tre...mehr

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zerb 4/2018, Testierwille d... / Aus den Gründen

I. Die zulässigen Beschwerden der Beteiligten zu 7, 8 und 9 haben in der Sache Erfolg und führen zur Anweisung des Nachlassgerichts zur Erteilung eines neuen, dem eingezogenen Erbschein vom 28.11.2014 gleichlautenden Erbscheins (gemeinschaftlicher Erbschein, der bezeugt, dass die Erblasserin von den Beteiligten zu 7, 8 und 9 zu je 1/3 beerbt wurden). 1. Der Senat teilt nicht ...mehr

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zfs 4/2018, Anwaltswechsel ... / 2 Aus den Gründen:

" … [5] 2. Diese Ausführungen (des OLG München) halten der rechtlichen Nachprüfung nicht stand." [6] a) Mit Recht hat das Beschwerdegericht allerdings angenommen, dass die Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren nach Nr. 3307 S. 1 VV RVG nicht gem. S. 2 dieser Bestimmung auf die Verfahrensgebühr für das nachfolgende streitige Verfahren anzurech...mehr

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zerb 4/2018, Keine Gerichts... / Sachverhalt

Die Klägerin nimmt den Beklagten gemeinsam mit den gesondert verfolgten Frau B, wohnhaft in M (Landgerichtsbezirk ...), und Frau N, wohnhaft in H (ebenfalls Landgerichtsbezirk ...) als Miterben nach der am ... 2013 in M verstorbenen Frau C (im Folgenden: Erblasserin) in Anspruch. Gegen Frau N liegt ein vor dem AG ... erwirkter, rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vor. Das...mehr

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FF 4/2018, Verlängerung des... / 1 Gründe:

I. Der Kindesvater begehrt Umgang mit dem am … 2009 geborenen Kind X. X. stammt aus einer schon vor ihrer Geburt beendeten nichtehelichen Beziehung der jeweils 1980 geborenen Kindeseltern. Sie lebt mit einem dreijährigen Halbbruder und der Großmutter mütterlicherseits im Haushalt der allein sorgeberechtigten Kindesmutter. Den Vater ihres Halbbruders, der in einer eigenen Wohn...mehr

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AGS 4/2018, Entwerfen von T... / 3 Anmerkung 1

Karlsruhe locuta causa finita Um es – zunächst einmal – recht kurz zu machen: Die Entscheidung des BGH ist nicht wirklich überraschend, nachdem bereits drei Oberlandesgerichte übereinstimmend festgestellt hatten, dass der Entwurf eines Testaments oder eines einseitigen Schreibens die Geschäftsgebühr nicht auslöse, sondern über § 34 RVG zu honorieren sei. Nachdem dann auch der ...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.8 Rechtsbehelfe gegen Erstattungsbescheide

Rz. 43 Gegen Erstattungsbescheide ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Ein Widerspruch und die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens sind notwendige Voraussetzungen für eine sozialgerichtliche Klage. Während dieser Widerspruch beim reinen Erstattungsbescheid gegen den Bescheid insgesamt gerichtet ist, kann er sich bei zusammengefassten Bescheiden auch isoliert ...mehr

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Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.1.1 Schwerwiegender Fehler

Rz. 6 Eine der Voraussetzungen der Nichtigkeit ist ein besonders schwerwiegender Fehler, so dass ein schwerwiegender Fehler allein nicht ausreicht. Dieser besonders schwerwiegende Fehler muss dem Bescheid von Beginn an (also schon zum Zeitpunkt der Bekanntgabe) anhaften. Das Gesetz verlangt hier nicht – wie in anderen Vorschriften – die Verletzung von Form-, Verfahrens- oder...mehr

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Jansen, SGB X § 46 Widerruf... / 2.2.4 Rechtsbehelfe

Rz. 14 Der Widerruf ist als Ermessensentscheidung und nicht als Anspruch des Betroffenen geregelt, so dass dieser keinen Anspruch auf Widerruf geltend machen kann, der mit Widerspruch und Anfechtungs- und Verpflichtungsklage durchsetzbar wäre. Es besteht aber ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung. Ein abgelehnter verfahrensrechtlicher Antrag auf Widerruf ist dah...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.2.3 Überprüfungs- und Rücknahmepflicht

Rz. 19 Wird ein Anspruch auf Überprüfung im Zusammenhang mit Leistungen oder Beiträgen geltend gemacht, ist die Behörde zur Überprüfung der früheren Entscheidung verpflichtet. Ein solcher Überprüfungsantrag kann auch in einem verfristeten Widerspruch liegen. Eine solche Auslegung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Widerspruchsfrist erheblich überschritten wurde od...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1.5 Nachträgliche Hinzuziehung eines Beteiligten (Nr. 6)

Rz. 30 Wer Beteiligter i. S. d. Nr. 6 ist, ergibt sich aus § 12 Abs. 2 Satz 2 (notwendige Hinzuziehung), nicht auch aus Satz 1 (Hinzuziehung nach Ermessen). Soweit die Auffassung vertreten wird, auch die Hinzuziehung nach Ermessen i. S. d. § 12 Abs. 2 Satz 1 sei von Nr. 6 erfasst, so wird dabei nicht hinreichend beachtet, dass nach dem Wortlaut dieser Bestimmung nur die "erf...mehr

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Jansen, SGB X § 46 Widerruf... / 2.3 Zuständige Behörde (Abs. 2)

Rz. 16 Bis zur Unanfechtbarkeit ist die Behörde oder bei Widerspruch deren Widerspruchsbehörde für den Widerruf zuständig, die den belastenden rechtmäßigen VA erlassen hatte. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit ist die Behörde für den Widerrufs-VA zuständig, die den Ausgangsbescheid hätte erlassen müssen (vgl. die Komm. zu § 44).mehr

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Jansen, SGB X § 43 Umdeutun... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 21 Eigenständige Vorschriften für den Rechtsschutz gegen Umdeutungen bestehen nicht. Da die Umdeutung nach § 43 ein VA ist (str.), wird dieser Gegenstand eines laufenden Widerspruchsverfahrens gemäß § 86 Abs. 1 SGG. Rz. 22 Ist der Ursprungsbescheid mit Widerspruch angegriffen, kann eigenständig im Widerspruchsverfahren oder im Widerspruchsbescheid die Umdeutung vorgenomme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 2.4 Folgen unbeachtlicher Verfahrensmängel

Rz. 22 Da die Vorschrift allein die Frage der Aufhebung eines VA bei Form- oder Verfahrensmängeln betrifft, gilt sie nur für die Überprüfung eines VA im Widerspruchsverfahren oder bei Anfechtungs- bzw. kombinierter Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gegen einen erlassenen VA. Sie ist auch im Fall eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 zu beachten. Zur Kostenfolge nach § 63...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.3 Verfahrensfehler als Wiedereinsetzungsgrund (Abs. 3)

Rz. 41 Bei unverschuldeter Versäumung einer Verfahrensfrist ist Wiedereinsetzung zu gewähren (§ 67 SGG). Für den Fall der fehlenden Begründung oder der unterlassenen Anhörung fingiert Abs. 3 die Versäumung der Widerspruchsfrist als nicht verschuldet. Diese Fiktion beruht darauf, dass sich in diesen Fällen aufgrund der fehlenden tatsächlichen und rechtlichen Gründe und Begrün...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 4 Die Vorschrift ist nur für VA anwendbar, die einen belastenden Inhalt haben (nicht begünstigend). Dies wird in Abs. 2 für sonstige belastende (nicht begünstigende) VA angeordnet, wobei die ausdrückliche Erwähnung belastender VA in Abs. 2 nur deklaratorisch ist. Auch Abs. 1 betrifft ausschließlich belastende VA (Leistungsablehnung – auch teilweise – sowie jeder Eingriff...mehr

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Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 2.4 Widerrufsverfahren

Rz. 33 Dieser Widerruf, der in der Regel von Amts wegen eingeleitet wird, ergeht durch Bescheid und bedarf der vorherigen Anhörung nach § 24. Ob die Behörde einen solchen Widerrufsbescheid erlässt, steht in deren pflichtgemäßem Entschließungsermessen. Der Gebrauch des Ermessens hat sich inhaltlich an der Zwecksetzung der Geld- oder Sachleistung oder der damit verbundenen Auf...mehr

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Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 2.1.2 Ende der Hemmung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 14 Abs. 1 Satz 2 regelt nunmehr, dass die Hemmung mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des VA oder 6 Monate nach einer anderweitigen Erledigung des VA endet. Unanfechtbar wird der VA, wenn die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat bzw. drei Monaten bei Bekanntgabe im Ausland (§ 84 Abs. 1 SGG) abgelaufen ist. Ist die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig oder fehlt sie, tritt Unanfe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.1 Generalklausel (Abs. 1)

Rz. 4 Mit der Generalklausel des Abs. 1 über die Nichtigkeit bei einem besonders schweren offenkundigen Fehler wurde die bereits vor dem SGB X und anderen Verfahrensregelungen in der Rechtsprechung anerkannte und angewandte Evidenz-Theorie mit allen damit verbundenen Unklarheiten als Gesetzestext übernommen. Rz. 5 Sowohl der unbestimmte Rechtsbegriff des besonders schweren Fe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.5 Rücknahmeverfahren und Rechtsbehelfe, Beweislast

Rz. 32 Die Rücknahme erfolgt durch einen VA (Rücknahmebescheid), dem im Regelfall ein Verwaltungsverfahren vorangeht. Dieses kann nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen eingeleitet werden (§ 18 Satz 1). Der rechtswidrig Begünstigte ist grundsätzlich vor Erlass des Rücknahmebescheides anzuhören, wenn nicht der Ablauf einer der in Abs. 3 oder 4 genannten Fristen droht (§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 2.2 Unanfechtbarer Verwaltungsakt (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 enthält seit der Änderung durch das HZvNG ab 1.1.2002 eine eigenständige Verjährungsfrist für Ansprüche, die durch unanfechtbare VA festgestellt sind. Danach beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre, unabhängig davon, welche kürzere Verjährungsfrist sonst für den Anspruch maßgeblich war. Dies entspricht der einem rechtskräftigen Urteil (§ 197 Abs. 2 Nr. 3 BGB) ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 51 Rückgabe... / 2.3 Rückforderungsbescheid

Rz. 11 Der Herausgabeanspruch kann von der Behörde durch VA (Rückgabebescheid) gegenüber dem Verpflichteten oder Besitzer geltend gemacht und dann im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden (eine Frist von 10 Tagen für die Herausgabe eines Schwerbehindertenausweises ist angemessen, Zwangsgelder können ggf. angedroht und verhängt werden, LSG Nordrhein-Westfalen, Urte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3.2 Verwaltungsakte mit Dauerwirkung (Abs. 3)

Rz. 20 Abs. 3 enthält keine eigenständige Ermächtigungsgrundlage für die Rücknahme. Er enthält vielmehr eine Vertrauensschutzregelung in Gestalt von Ausschlussfristen für die Rücknahme (nur) von VA mit Dauerwirkung (zum Begriff vgl. Komm. zu § 48). Dem liegt zum Teil die Überlegung des Vertrauensschutzes wegen getroffener Vermögensdispositionen (Ausrichtung des Lebensstils a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 2.1.1 Hemmung durch Verwaltungsakt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Vorschrift selbst enthält, mit Ausnahme des Abs. 2, keine Regelungen über Verjährungsfristen, sondern knüpft an solche an (vgl. §§ 25, 27 SGB IV, § 45 SGB I oder § 50 Abs. 4). Sie gilt nur hinsichtlich eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs der Behörde gegen den Bürger. Dies folgt schon daraus, dass mit einem VA nur öffentlich-rechtliche Ansprüche geltend gemacht u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1 Heilung von Verfahrens- oder Formfehlern (Abs. 1)

Rz. 5 Die Heilung von Form- oder Verfahrensfehlern ist nur in den Fällen möglich, in denen der VA nicht schon nach § 40 nichtig ist. Für bestimmte Formmängel wird durch § 40 Abs. 2 Nr. 1 und 2 die Nichtigkeit ausdrücklich bestimmt, während § 40 Abs. 3 andere Mängel ausdrücklich als Nichtigkeitsgründe ausschließt (vgl. Komm. zu § 40). Die Möglichkeit der Heilung der in Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung entspricht mit Abweichungen § 44 VwVfG und § 125 AO und beschreibt die – praktisch seltenen – Fälle, in denen ein Verwaltungsakt (VA) keine Rechtswirkungen entfaltet, weil er nichtig ist. Der Begriff der Nichtigkeit ist von dem Begriff der Rechtswidrigkeit streng zu unterscheiden. Während aus materiellen oder formellen Gründen rechtsfehlerhafte VA grundsät...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.4 Verzinsung (Abs. 2a)

Rz. 23 Obwohl grundsätzlich ein Erstattungsanspruch nicht mit einer Zinsverpflichtung verbunden ist, wurde für bestimmte Tatbestände durch Abs. 2a eine eigenständige Verzinsungspflicht eingeführt. Sie besteht jedoch nur in den Fällen, in denen Leistungen zur Förderung von Einrichtungen oder ähnliche Leistungen erbracht worden sind, also zweckgebundene Subventionszahlungen vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.2 Rechtswidrige Belastung (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 enthält eine Legaldefinition der Rechtswidrigkeit (Fehlerhaftigkeit) eines VA, wonach sie sich aus einer fehlerhaften Rechtsanwendung oder aus einem zu Unrecht angenommenen Sachverhalt ergeben kann, wobei zwischen Sachverhalt und Rechtsanwendung Wechselbeziehungen bestehen. Zwischen unrichtiger Rechtsanwendung und/oder unrichtigem zugrunde gelegtem Sachverhalt u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Blüggel, Die fehlerhafte Anhörung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren und Möglichkeiten ihrer Heilung, SGb 2001 S. 294. Dörr, Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtliche Herstellung, Monographie, 4. Aufl. 2009. Felix, Die Relativierung von Verfahrensrechten im Sozialverwaltungsverfahren, kritische Anmerkungen zur Neufassung der §§ 41 und 42 SGB X, NZS 2001 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Der Anwendungsbereich des § 48 erstreckt sich auf alle VA, die dem Geltungsbereich des SGB unterfallen, also auch auf solche Gesetze, die nach § 68 SGB I als besondere Teile des Sozialgesetzbuchs gelten. Grundsätzlich keine Anwendung fand § 48 nach der Rechtsprechung des BVerwG auf solche VA, die im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfe nach dem bis zum 31.12.2004 gelte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 43 Umdeutun... / 2.1 Umdeutung

Rz. 4 Unter Umdeutung eines VA (Konversion) ist die mit Rückwirkung auf den Ausgangsbescheid vorgenommene nachträgliche Änderung und Ersetzung eines rechtsfehlerhaften VA zu verstehen. Sie bezieht sich im Ergebnis auf den Erhalt eines fehlerhaften VA, wobei dieser durch die Umdeutung einen anderen rechtlich möglichen materiellen Inhalt erhält. Dies schließt ein, dass auch di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.1.1 Beginn der Wirksamkeit (Satz 1)

Rz. 3 § 39 definiert den Begriff der Wirksamkeit nicht. Der Inhalt dieses Begriffes wird vielmehr vorausgesetzt, wobei in Literatur und Rechtsprechung zwischen der äußeren und der inneren Wirksamkeit unterschieden wird (BVerwG, Urteil v. 21.6.1961, 7 C 398.59). Die äußere Wirksamkeit eines VA setzt mit seiner Bekanntgabe ein (§ 37), womit der VA existent wird. Mit dem Begriff...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Wirkungen eines Verwaltungsaktes (VA) auf die Verjährung. Sie entspricht nach Inhalt und Zwecksetzung § 53 VwVfG. Die Regelung ist Folge der einseitigen Befugnis der Behörde, ihre Ansprüche durch VA festzusetzen und diese auch im Vollstreckungswege durchzusetzen, ohne gerichtliche Hilfe durch Klageerhebung in Anspruch zu nehmen. Die Hemmung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.2 Dauer der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 stellt den Grundsatz auf, dass ein VA wirksam bleibt, solange und soweit seine Wirksamkeit nicht ausdrücklich beseitigt oder die darin enthaltene Regelung aus sonstigen Gründen erledigt ist. Durch seine Wirksamkeit erhält der VA seine von der materiellen Rechtslage unabhängige eigene Rechtsqualität als eigenständiger Rechtsgrund und als Rechtsgrundlage für das,...mehr