Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 7.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kenntnisse über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen sind erforderlich. Die Wiedereinsetzung ist keine Fristverlängerung, sondern der Steuerpflichtige wird nur so behandelt, als habe er die Frist eingehalten. Diese Möglichkeit besteht sowohl nach der Abgabenordnung (§ 110 AO)[1] als auch nach der Finanzgerichtsordnung (§ 56 FGO). Die Gewährung der ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht: Weitere Urteile zur Haftung, zum Schadensersatz, zur Verjährung und zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. LG Aachen, Urteil v. 14.4.2021, 11 O 241/17: Anfechtungs- und Haftungsansprüche gegen einen Sanierungsberater in der Krise. LG Kassel, Urteil v. 14.10.2020, 8 O 2244/17: Die Zurechnung eines Schadensbeitrags des zweiten Steuerbe...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.3 Organisation der Kanzlei

Der Steuerberater kann mit einer guten Organisation seiner Kanzlei (vgl. § 4 Abs. 1 BOStB) und entsprechend zuverlässigem Personal die Haftungsrisiken minimieren. Zur ordnungsgemäßen Organisation gehört es, Vorsorgemaßnahmen für den Fall der Verhinderung des Steuerberaters zu treffen, v. a. wenn er "Einzelkämpfer" ist. Die dauerhafte wechselseitige Zusammenarbeit für solche ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.1 Informationsaufnahme/Informationsverarbeitung

Der Steuerberater nimmt ständig Informationen des Mandanten auf, während des persönlichen Beratungsgesprächs oder in Telefonaten bzw. über seine Mitarbeiter. Der Steuerberater muss grundsätzlich alle relevanten Unterlagen und Informationen vor der jeweiligen konkreten Beratung beim Mandanten (und beim Finanzamt) anfordern, um die Sachlage zu klären und die Rechtslage richtig ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Beseitigung der Rechtskraft

Rz. 13 Eine Beseitigung der formellen Rechtskraft ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zulässig. Sie ist möglich durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 233 ff. ZPO), ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren (§§ 578 ff. ZPO) und eine erfolgreiche Anhörungsrüge (§ 321a ZPO).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 23 An das Amts-/Landgericht In Sachen X ./. Y beantrage ich namens und mit Vollmacht des Beklagten: Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Amts-/Landgerichts ... vom ... (Az.: ...) wird gegen Sicherheitsleistung des Beklagten in Höhe von EUR 12.000, die der Beklagte durch schriftliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft der Sparkasse … erbringen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung regelt den Zeitpunkt des Eintritts der formellen (äußeren) Rechtskraft von Urteilen sowie – in entsprechender Anwendung – von anderen der formellen Rechtskraft fähigen Entscheidungen. Formelle Rechtskraft bedeutet die Unanfechtbarkeit der Entscheidung. Diese ist dann gegeben, wenn die Entscheidung mit einem ordentlichen Rechtsmittel oder einem befristete...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Hinweise

Rz. 24 Ausschließlich zuständig für die Entscheidung über den Antrag ist das Gericht, das über den Antrag auf Wiedereinsetzung zu entscheiden hat – nicht das Vollstreckungsgericht. Zweckmäßig ist es, diesen Antrag schon mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu verbinden, weil das Gericht ohnehin die Erfolgsaussichten des Antrags auf Wiedereinsetzung bei de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Folgen des Eintritts der formellen Rechtskraft

Rz. 11 Mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft wird die konkrete Entscheidung unangreifbar. Sie kann weder aufgrund eines ordentlichen Rechtsbehelfs noch aufgrund einer Gegenvorstellung abgeändert werden. Eine Abänderung ist nur noch bei erfolgreichen außerordentlichen Rechtsbehelfen wie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 233, 578 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Verfahren

Rz. 11 Das Notfristzeugnis wird von Amts wegen eingefordert. Zuständig für die Erteilung des Notfristzeugnisses ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Gerichts, bei dem das Rechtsmittel einzulegen ist. Der Urkundsbeamte prüft ausschließlich, ob vor Ablauf der Notfrist eine Rechtsmittelschrift (Einspruch, Rüge) eingegangen ist. Dazu muss er den Ablauf der Notfrist selb...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Urteile

Rz. 6 Urteile, die einem an sich statthaften ordentlichen (befristeten) Rechtsmittel (Berufung oder Revision), Rechtsbehelf (Einspruch) oder der Rüge nach § 321a ZPO unterliegen, werden mit Ablauf der Rechtsmittel-, Einspruchs- und Rügefrist sowie dem Ablauf der Frist der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 Abs. 2 ZPO) formell rechtskräftig, sofern das entsprechende Rechtsmitte...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Eine einstweilige Einstellung oder auch eine Erschwerung der Zwangsvollstreckung nach dieser Bestimmung ist zunächst unmittelbar dann möglich, wenn ein Antrag auf Wiedereinsetzung (§ 232 ZPO) in den vorigen Stand wegen der Versäumnis der Einspruchs-, Rechtsmittel- oder auch Rechtsmittelbegründungsfrist im Hinblick auf ein Urteil gestellt ist, wenn zur Wiederaufnahme (§...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgeltungsbereich der Pauschgebühren

Rz. 4 Die Pauschgebühren der VV 4100 ff. erfassen die gesamte Tätigkeit des Anwalts in den jeweiligen Verfahrensabschnitten. Hierzu zählen: Rz. 5 Innerhalb dieser Verfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts

Rz. 242 Gegen den Beschluss, durch den der Geschäftswert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist (§ 79), ist die Beschwerde statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt. Die Beschwerde ist auch statthaft, wenn sie das Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Fr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest. (2) 1Der Antrag ist erst zulässig, wenn die Vergütung fällig ist. 2Antragsberechtigt s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 81 In den §§ 33 Abs. 5, 56 Abs. 2 S. 1 wird das Verfahren über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geregelt, wenn der Beschwerdeführer unverschuldet an der Einhaltung der Frist zur Einlegung der Beschwerde oder der weiteren Beschwerde nach § 33 Abs. 3 S. 3, Abs. 6 S. 4 verhindert war. Diese Vorschriften gehen als speziellere Regelungen für diese Verfahren den allge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Form und Frist/Beschwerdesumme

Rz. 74 Die weitere Beschwerde ist bei dem LG schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 33 Abs. 7) einzulegen, das sie zugelassen hat, damit dort zunächst eine Abhilfeprüfung durchgeführt werden kann (§ 33 Abs. 6 S. 4 i.V.m. Abs. 4 S. 1). Zur Einreichung als elektronisches Dokument vgl. Rdn 47 f. Beim OLG kann die weitere Beschwerde nicht rechtswirksam eingelegt we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Fristversäumung wegen unterlassener oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 84 Gem. § 12c hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Hat der Beschwerdeführer die Frist zur Einlegung der Beschwerde bzw. weiteren Beschwerde gegen die Erinnerungs- oder Beschwerdeentschei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Gleichstellung von Mandant und Staatskasse

Rz. 158 Ein eindeutiger und damit leicht feststellbarer Verstoß gegen den Grundsatz kostensparender Prozessführung kann aber ausnahmsweise im Festsetzungsverfahren nach § 55 zu berücksichtigen sein. So hat das OLG Hamm[332] eine zum Verlust des Vergütungsanspruchs führende Pflichtwidrigkeit in einem Fall bejaht, in dem der beigeordnete Anwalt die Sorgerechts- und die Umgangs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einlegung bei demselben Gericht

Rz. 126 Nr. 10, 1. Hs. greift nur dann, wenn das Rechtsmittel bei demselben Gericht eingelegt wird, dessen Entscheidung angefochten wird. Da Berufung und Revision in Strafsachen bei dem Gericht einzulegen sind, dessen Entscheidung angefochten wird, dürfte diese Voraussetzung immer gegeben sein. Gleiches gilt für die Beschwerden nach VV 4145, 4146 (§ 306 Abs. 1 StPO), nach § ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beschwerdefrist

Rz. 186 Die Beschwerde, auch die zugelassene Beschwerde, muss innerhalb von sechs Monaten eingelegt werden, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache rechtskräftig geworden ist oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat (§ 68 Abs. 1 S. 3 GKG i.V.m. § 63 Abs. 3 S. 2 GKG). Rz. 187 Ist allerdings der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt wo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Einlegung eines Rechtsmittels nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10

Rz. 30 Als Ausnahme zu § 17 Nr. 1 ordnet § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 in Ergänzung der VV Vorb. 4.1 an, dass die Einlegung eines Rechtsmittels bei dem Gericht desselben Rechtszugs noch durch die Verfahrensgebühren nach VV 4102 ff. abgegolten wird. Dies gilt sowohl für die Einlegung der Berufung oder Sprungrevision beim AG als auch für die Einlegung der Revision beim LG.[6] Rz. 31...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren für die Hilfeleistung bei Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

Rz. 27 Die Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten sind im Vierten Abschnitt der StBVV geregelt, konkret in den §§ 21 bis 31 StBVV. Die Gebühren errechnen sich aus dem zur Anwendung kommenden Gegenstandswert (siehe dazu Rdn 7), der die Höhe der zum Ansatz kommenden vollen Gebühr vorgibt, und dem auf den konkreten Fall anzuwendenden Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Fristbeginn

Rz. 38 Ist die angefochtene Entscheidung nicht zugestellt und der Lauf der Beschwerdefrist damit nicht in Gang gesetzt worden,[107] findet § 569 Abs. 1 S. 2 ZPO Anwendung.[108] Fristbeginn ist dann spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.[109] Bei schuldloser Versäumung der Beschwerdefrist kann binnen zwei Wochen Wiedereinsetzung in den vorigen Stan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausschlussfrist und Entscheidung

Rz. 168 Nach Fristablauf kann der Urkundsbeamte den Vorgang sofort abschließen und einen etwaigen Überschuss an die Partei auskehren. Mit Weiterungen braucht er nicht zu rechnen, da im Interesse der Abrechnungsklarheit der Anspruchsverlust des beigeordneten Anwalts endgültig ist. Abs. 6 regelt eine Ausschlussfrist. Die Frist ist keine Notfrist; eine Wiedereinsetzung in den v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung

Rz. 20 Eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ist rechtlich nicht relevant. Die Festsetzung bzw. die gerichtliche Entscheidung ist wirksam. Durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung wird insbesondere ein gesetzlich ausgeschlossener Rechtsbehelf nicht eröffnet[36] und eine Rechtsmittelfrist nicht in Gang gesetzt.[37] Ist der Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung im RVG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgeltungsbereich

Rz. 2 Das gerichtliche Verfahren beginnt, wie sich aus der Legaldefinition in Anm. zu VV 4104 ergibt, mit:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Hauptsacheverfahren

Rz. 40 In Zivilverfahren ist nach § 128 Abs. 1 ZPO in allen Instanzen grundsätzlich eine mündliche Verhandlung vorgesehen. Nach § 128 Abs. 4 ZPO können allerdings Entscheidungen, die nicht Urteile sind, grundsätzlich ohne mündliche Verhandlung ergehen. Bei solchen Beschlussverfahren kann eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 daher nur ausnahmsweise, nämlich nur dann ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Form

Rz. 47 Die Beschwerde bedarf ebenfalls keiner Form. Sie kann gem. Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 7 S. 1 schriftlich eingelegt, zu Protokoll erklärt oder als elektronisches Dokument eingereicht werden. Die Einlegung durch elektronisches Dokument setzt aber voraus, dass in dem Verfahren, in dem der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt seine Vergütung erhält, die anwend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr (VV 5113)

Rz. 7 Für das Verfahren über die Rechtsbeschwerde erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach VV 5113. Rz. 8 Eine entsprechende Anwendung auf andere Verfahren, wie z.B. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht zulässig.[2] Rz. 9 Die Verfahrensgebühr ist eine Pauschalgebühr, die sämtliche Tätigkeiten im Rechtsbeschwerdeverfahren abdeckt (VV Vorb. 5.1 Abs. 2), einschließ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Rechtsbehelfe

Rz. 6 Zu belehren ist über sämtliche Rechtsbehelfe, insbesondere also über die Da der Wortlaut der Vorschrift nur anfechtbare Entscheidungen erfasst, muss nicht belehrt werden, wenn kein R...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5 Der Zeitpunkt, zu dem der Datensatz mit den Angaben zu der grenzüberschreitenden Steuergestaltung zu übermitteln ist, ist durch drei Ereignisse definiert, wobei es genügt, wenn eines dieser Ereignisse eingetreten ist. Maßgebend ist das am frühesten eingetretene Ereignis. Der Datensatz ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Tages zu übermitteln, an dem dieses erste ...mehr

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AGS 05/2021, Prozesskostenh... / I. Sachverhalt

Der BGH hat durch Beschl. v. 1.9.2020 die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des LG Görlitz, das den Angeklagten u.a. wegen besonders schweren Raubes verurteilt und Adhäsionsentscheidungen zugunsten des Neben- und Adhäsionsklägers getroffen hatte, als offensichtlich unbegründet verworfen. An dem Verfahren war der Nebenkläger beteiligt. Der hat am 9.11.2020 beantragt, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderung an Rechtsbehelfsbelehrung wegen Klageerhebung durch elektronisches Dokument

Leitsatz Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig, wenn sie in einer der nach § 55 Abs. 1 FGO wesentlichen Aussagen unzutreffend bzw. derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch bei objektiver Betrachtung die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint. Sachverhalt Die Familienkasse erließ einen Bescheid über die Aufhebung von Kindergeld und f...mehr

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FF 04/2021, Wiedereinsetzun... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner im Stufenverfahren auf Trennungsunterhalt in Anspruch. Das Familiengericht hat den Antrag in der Auskunftsstufe mit einem der Antragstellerin am 27.1.2020 zugestellten Teilbeschluss abgewiesen. Hiergegen hat die Antragstellerin rechtzeitig Beschwerde eingelegt. Nachdem eine Beschwerdebegründung nicht innerhalb der bi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beseitigung rechtskräftiger Entscheidungen

Rz. 47 [Autor/Stand] Umstritten ist die Behandlung der Verfolgungsverjährung nach Beseitigung rechtskräftiger Entscheidungen. Sie kann erfolgen durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen versäumter Rechtsmittelfrist (§ 46 Abs. 2 StPO), Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 370 Abs. 2 StPO) oder Aufhebung eines Urteils durch das BVerfG (Art. 93, 100 GG, §§ 78, 79, 95 Abs. 2 BV...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Ende der Verfolgungsverjährung

Rz. 124 [Autor/Stand] Der Lauf der Strafverfolgungsverjährung endet mit Fristablauf oder sobald ein Urteil bzw. ein Strafbefehl rechtskräftig wird (zur Rechtskraft des Urteils s. § 385 Rz. 758; zur Rechtskraft des Strafbefehls s. § 400 Rz. 184 ff.)[2]. Allerdings läuft die Verfolgungsverjährung noch, solange die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung noch ausste...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.7 Weitere anwendbare Bestimmungen der ZPO

Rn 35 Entsprechend anwendbar sind weiter die §§ 136–144, 156 ZPO über die mündliche Verhandlung, hier über die Leitung, und die Ausübung der Sitzungspolizei (§§ 176-183 GVG), des Weiteren die Vorschriften der §§ 159 ff. ZPO über die Protokollierung. Rn 36 §§ 166 ff. ZPO über Zustellungen sind mit den besonderen Maßgaben der §§ 8, 9, 307 Abs. 1 Satz 3 entsprechend anwendbar, G...mehr

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FF 04/2021, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 16.12.2020 – XII ZB 26/20 a) Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, nach § 61 Abs. 2 und 3 FamFG eine Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde zu treffen, weil es von einer Beschwer über 600 EUR ausgegangen ist, und hat das Beschwerdegericht diese Entscheidung nicht nachgeholt, obwohl es von einer geringeren Beschwer ausgegangen ist...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kollegenecke: Fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen für 2019

Frage: Eine sachgerechte und gleichmäßige Beratung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe setzt u. a. voraus, dass ihnen hierfür genügend Zeit zur Verfügung steht. Die Corona-Pandemie stellt die Angehörigen der steuerberatenden Berufe aber in besonderer Weise u. a. durch die Bearbeitung der akuten Corona-Hilfsanträge vor zusätzliche Anforderungen und bindet enorme Kapaz...mehr

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AGS 03/2021, Folgen einer u... / V. Verfahrensweise in der Praxis

Angesichts der die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unrichtigen oder sogar unterbliebenen Rechtsbehelfen einschränkenden Rspr. muss der Rechtsanwalt seine Verfahrensweise auf diese Rechtswirklichkeit einstellen. Allein eine unterbliebene oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung stellt danach keinen Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Antrag auf Berichtigung, Frist

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Berichtigung der nicht laufend veranlagten Steuern erfolgt nur auf Antrag, der bis zum Ablauf des Jahres zu stellen ist, das auf den Eintritt der Bedingung folgt (§ 5 Abs. 2 Satz 2 BewG). Unter dem Geltungsbereich der Reichsabgabenordnung war die Antragsfrist eine Ausschlussfrist i.S.d. § 83 Abs. 2 RAO. Das bedeutete, dass die Frist durch das FA nicht...mehr

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AGS 03/2021, Folgen einer u... / II. Praktische Folgen

Angesichts dieser Regelung könnte der Eindruck entstehen, dass einem Rechtsanwalt, der die Frist zur Einlegung einer Beschwerde oder einer weiteren Beschwerde versäumt, bei einer völlig fehlenden oder unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung gewissermaßen automatisch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden muss, weil ja nach der gesetzlichen Regelung ein fehlendes Ver...mehr

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AGS 03/2021, Fragen und Lös... / 2. Lösung zu Fall 2

Gem. § 56 Abs. 2 S. 1 HS 2 RVG i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 3 RVG ist die Beschwerde gegen die auf die Erinnerung ergangene Entscheidung des Amtsgerichts nur zulässig, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingelegt wird. Diese Frist hat Rechtsanwalt A hier versäumt. Allerdings kann auf Antrag des Rechtsanwalts A Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ge...mehr

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zfs 03/2021, Abgelehnter dr... / 2 Aus den Gründen:

"1. Die Berufung ist unzulässig, weil sie nicht rechtzeitig begründet wurde." Gem. § 520 ZPO muss die Berufung innerhalb bestimmter Frist begründet werden. Die Frist beträgt grundsätzlich zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Gemäß § 520 Abs. 2 S. 2 ZPO kann sie auf Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden, wenn der Ge...mehr

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AGS 03/2021, Folgen einer u... / I. Die gesetzliche Ausgangslage

Mit Einfügung des § 12c RVG, § 232 ZPO muss jede anfechtbare Entscheidung des Gerichts – ob durch den Richter oder Rechtspfleger oder den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle – eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist enthalten. Dies betrifft e...mehr

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zfs 03/2021, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

"… B. Die Verfassungsbeschwerde, über die der VGH gem. § 49 Abs. 1 VerfGHG ohne mündliche Verhandlung entscheidet, hat Erfolg. Sie ist zulässig und begründet." I. Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig. 1. Die fristgemäß erhobene Verfassungsbeschwerde ist statthaft. Insbesondere steht ihr die Bundesrechtsklausel des § 44 Abs. 2 S. 1 VerfGHG nicht entgegen, da die vom Beschwer...mehr

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AGS 03/2021, Prütting/Gehrlein, ZPO-Kommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting und Prof. Dr. Markus Gehrlein. 12. Aufl., 2020. Luchterhand Verlag. 3.725 S., 139,00 EUR Seit Erscheinen der 1. Auflage im Jahr 2009 hat sich der "Prütting" zu einem verlässlichen und praxisgerechten ZPO-Kommentar entwickelt. Die 12. Auflage hat einen Gesetzes- und Bearbeitungsstand vom 1.4.2020. Neu aufgenommen ist die Komm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 5 Fristwahrende Eingänge (Abs. 4)

Rz. 18 § 87 Abs. 4 AO regelt schließlich die Frage des maßgeblichen Eingangszeitpunkts von Anzeigen, Anträgen oder sonstigen Willenserklärungen, die zum Zweck der Fristwahrung, der Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs sowie der Begehr einer Leistung abgegeben worden sind.[1] Dem Grundsatz des § 87 Abs. 1 AO folgend gilt, dass fremdsprachige Eingänge die gewü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2 Amtssprache

Rz. 4 Nach § 87 Abs. 1 AO haben sich die Finanzbehörden zur Erfüllung ihrer aus § 85 AO folgenden Aufgabenzuweisung der deutschen Sprache als Amtssprache zu bedienen. Besteuerungsrelevante Vorgänge sind grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen. Entsprechendes gilt für die Aktenführung. Der verfahrensrelevante Stoff ist in seinen wesentlichen Teilen in deutscher Sprache ...mehr