Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.1 Überblick

Rz. 144 Der Steuererlass hängt davon ab, ob der Erwerber die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen begleichen kann (§ 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG). Der Begriff des "verfügbaren Vermögens" für Zwecke der Verschonungsbedarfsprüfung ist im Gesetz definiert (§ 28a Abs. 2 ErbStG).[1] Die Definition ist abschließend. Rz. 145 Zu dem verfügbaren Vermögen gehören danach 50 % der Summe der...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2 Zugleich übertragenes, nicht begünstigtes Vermögen (§ 28a Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 153 Das "verfügbare Vermögen" umfasst nach der gesetzlichen Legaldefinition u. a. 50 % des "mit der Erbschaft oder Schenkung zugleich übergegangenen Vermögens, das nicht zum begünstigten Vermögen im Sinne des § 13b Abs. 2 gehört" (§ 28a Abs. 2 Nr. 1 ErbStG). Rz. 154 Diese Regelung beruht wohl auf der Vorstellung des Gesetzgebers, dass das zusammen mit dem begünstigten Ver...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Verfassungsrecht

Rz. 25 Die neue Verschonungsbedarfsprüfung wirft zahlreiche (verfassungsrechtliche) Fragen auf.[1] Die Verschonungsbedarfsprüfung beruht auf der (3.) Entscheidung des BVerfG zum ErbStG.[2] Eine steuerliche Verschonung bedarf in größeren Fällen einer individuellen Bedürfnisprüfung. Das BVerfG hat allerdings nicht deutlich gemacht, ob es dafür auf die Größe des Erwerbs oder auf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.2 Vermögen des Erwerbers

Rz. 167 Das dem Erwerber "gehörende Vermögen" umfasst das gesamte in- und ausländische, bewegliche und unbewegliche, liquide und illiquide Vermögen (zu 50 %), soweit es nicht zum begünstigten Vermögen gehört. Das Gesetz sieht keinerlei Einschränkungen oder Ausnahmen vor. Bagatellgrenzen, Freibeträge oder Steuerbefreiungen gibt es nicht. Rz. 168 Nach dem Gesetzeswortlaut gehör...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Überblick

Rz. 6 Die Verschonungsbedarfsprüfung gem. § 28a ErbStG ist das Herzstück der Erbschaftsteuerreform 2016. Rz. 7 Eine Bedarfsprüfung war dem deutschen ErbStG bislang fremd (allenfalls mit Ausnahme der Stundungsregelung nach § 28 ErbStG). Die Verschonungsbedarfsprüfung ist eine echte Innovation des deutschen Gesetzgebers. Rz. 8 Die Verschonungsbedarfsprüfung geht zurück auf die E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter

Rn. 891 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschreibungsfähig sind – wie bei den Gewinneinkunftsarten – alle abnutzbaren materiellen oder immateriellen WG, dh dann, wenn sie einem technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehr unterliegen (BFH v 26.01.2001, VI R 26/98, BStBl II 2001, 194 für eine 300 Jahre alte Meistergeige; ferner s Rn 875 "Musikinstrument"). Grund und Boden und Kap...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.9 Ausnahmen vom Gebot der schädlichen Mittelverwendung

Tz. 52 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es ist grundsätzlich nicht zulässig, Mittel des ideellen Bereichs (insbesondere Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Rücklagen), Gewinne aus Zweckbetrieben, Erträge aus der Vermögensverwaltung und das entsprechende Vermögen für einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden, z. B. zum Ausgleich eines Verlustes. Tz. ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.1 Betroffene Vermögensgegenstände

Rn 80 Die Regelung umfasst Gegenstände, die im Falle der Verfahrenseröffnung § 166 unterfallen oder ausgesondert werden können. Demnach fallen darunter zunächst nach § 166 Abs. 1 bewegliche Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht. Diese Einordnung ist also nach den für Absonderungsrechte im Insolvenzverfahren geltenden allgemeinen Vorschriften vorzunehmen, so dass auf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.13.2 Zuführungen zum Vermögen

Tz. 79 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es ist aber für den Erhalt der Steuerbegünstigung unschädlich, wenn nachfolgende Mittel dem Vermögen zugeführt werden: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körperschaft vorgeschrieben hat (s. § 62 Abs. 3 Nr. 1 AO, Anhang 1b; Zuwendungen, bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Beginn des Zustands der Bebauung

Rz. 9 [Autor/Stand] Sobald mit den Abgrabungsarbeiten auf einem Grundstück begonnen wird, stellt dieses ein Grundstück im Zustand der Bebauung dar. Als Beginn der Abgrabungsarbeiten auf dem Grundstück ist der Zeitpunkt anzusehen, in dem mit den Erdarbeiten, z.B. mit dem Ausschachten der Baugrube oder mit dem Planieren als Vorarbeiten für eine Bodenplatte, begonnen wird. Sind...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.2 Einsatz zur Unternehmensfortführung

Rn 84 Spiegelbildlich zu dem Verwertungs- bzw. Einziehungsverbot gegenüber dem Gläubiger kann das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter erlauben, die mit den betreffenden Fremdrechten belasteten Gegenstände zur Fortführung des Schuldnerunternehmens einzusetzen. Der Einsatz dieser Wirtschaftsgüter ist allerdings begrenzt. So spricht die Gesetzesbegründung ausdrücklich da...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Mittelverwendung

Tz. 43 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) schreibt vor, dass Mittel, die der Körperschaft zur Verfügung stehen, ausschließlich für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden sind. Durch die Mittelverwendung wird vonseiten des Gesetzgebers sichergestellt, dass eine ausschließliche Verwendung zu satzungsmäßigen Zwecken zu erfolgen hat (...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Minderheitenschutz

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt das in § 245 bis § 246a geregelte Obstruktionsverbot. Während dort sichergestellt wird, dass die Angehörigen einer Gruppe – wenn sie sich innerhalb der Gruppe gegen den Insolvenzplan ausgesprochen haben – die Fiktion ihrer Zustimmung nur dann hinnehmen müssen, falls die Mehrheit der Gruppen zugestimmt hat und zudem eine angemessene Beteiligung am ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Keine Zuwendungen an nachrangige Gläubiger oder den Schuldner (§ 245 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rn 17 Wenn der Plan in die Rechte einer Klasse von Beteiligten eingreift, kann deren Ablehnung nicht durch § 245 in eine Zustimmung verwandelt werden, wenn planmäßig vorgesehen ist, dass ein nachrangiger Gläubiger (§ 39), der Insolvenzschuldner oder eine an letzterem beteiligte Person einen wirtschaftlichen Wert erhalten soll. In das Rangverhältnis i.d.S. werden absonderungs...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.3.2 Wertersatz

Rn 89 Daneben bestimmt § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 a.E., dass ein durch die Nutzung eingetretener Wertverlust des für die Betriebsfortführung eingesetzten Vermögensgegenstandes durch laufende Zahlungen an den Gläubiger auszugleichen ist. Im Gegensatz zur Nutzungsausfallentschädigung in Form von Zinsen, kann der Ausgleich des durch die Nutzung eingetretenen Wertverlustes ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7 Anordnungen zu Aus- und Absonderungsrechten (Abs. 2 Satz 1 Nr. 5)

Rn 76 Gemäß Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 kann das Insolvenzgericht anzuordnen, dass Gegenstände, die im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von § 166 erfasst würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte, vom Gläubiger nicht verwertet oder eingezogen werden dürfen.[211] Sie dürfen darüber hinaus zur Fortführung des schuldnerischen Unternehmens eingesetzt werden, soweit...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.4 Haftung (§§ 60, 61)

Rn 32 Wie der spätere Insolvenzverwalter haftet der vorläufige Insolvenzverwalter über die Verweisung in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 für eine schuldhafte Verletzung seiner insolvenzspezifischen Pflichten nach § 60 und bei einer Nichterfüllbarkeit von ihm begründeter Masseverbindlichkeiten nach § 61. Daneben ist aber auch eine Haftung aus allgemeinen Rechtsvorschriften nicht aus...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Allgemeines Verfügungsverbot (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rn 45 Neben der vorläufigen Insolvenzverwaltung kann das Gericht dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegen. Dies dürfte die effektivste Maßnahme darstellen, gläubigerbenachteiligende Veränderungen der Vermögenslage des Schuldners kurzfristig und nachhaltig zu unterbinden. Sie führt gemäß § 24 zu einer absoluten Unwirksamkeit der von §§ 81, 82 erfassten Verfüg...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / 2. Gefährdung der Ausgleichsforderung

Die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft kann gemäß § 1385 Nr. 2 verlangt werden, wenn Handlungen der in § 1365 oder § 1375 Abs. 2 bezeichneten Art zu befürchten sind und dadurch eine erhebliche Gefährdung der Ausgleichsforderung zu besorgen ist. Gemäß § 1365 kann ein Ehegatte sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 8 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 1 EStG sind WK Aufwendungen. Der Begriff "Aufwendungen" wird im Allgemeinen iSv Ausgaben verstanden (BFH v 04.07.1990, GrS 1/89, BStBl II 1990, 830; Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 Rz 65 mwN). Sie liegen – im Umkehrschluss zur Legaldefinition der Einnahmen in § 8 Abs 1 EStG – vor bei Vermögensabflüssen in Geld oder Geldeswert ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Vollstreckungsverbot (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)

Rn 58 Die Durchführung eines Insolvenzeröffnungsverfahrens berührt die Zulässigkeit von Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung grundsätzlich nicht. Als weitere Sicherungsmaßnahme kann das Gericht aber gegen den Schuldner laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einstweilen einstellen oder die Zwangsvollstreckung während des Eröffnungsverfahrens vollständig untersagen. Damit w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertung eines Grundstücks im Zustand der Bebauung

Rz. 25 [Autor/Stand] Bei der Bewertung von Grundstücken im Zustand der Bebauung ist zunächst zu unterscheiden, ob das Grundstück vor Beginn der Baumaßnahmen unbebaut oder bereits bebaut war. Die Entscheidung, ob vor Beginn der am Bewertungsstichtag noch nicht abgeschlossenen Baumaßnahme ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück vorgelegen hat, ist nach der Definition der u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung eines Erbbaugrundstücks mit einem Gebäude im Zustand der Bebauung

Rz. 42 [Autor/Stand] Die Bewertung von Erbbaugrundstücken mit Gebäuden im Zustand der Bebauung ist ebenfalls durch die Finanzverwaltung im Rahmen der ErbStR 2011 neu geregelt[2] und in die ErbStR 2019 übernommen worden[3]. Demnach stellt der bei Ablauf des Erbbaurechts nicht zu entschädigende und auf den Bewertungsstichtag nach Maßgabe der Anlage 26 zum BewG abgezinste Antei...mehr

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zfs 11/2022, Auslegung eine... / 2 Aus den Gründen:

1. Zu Recht hat das LG der Kl. allerdings den Mehrbetrag zuerkannt, um welchen der ausbezahlte Rückkaufswert die Todesfallleistung übersteigt, wenngleich sich dieser rechnerisch richtig auf 954,05 EUR beläuft (§§ 1922, 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, 818 Abs. 2 BGB). Soweit die Bekl. hierzu geltend macht, dass durch die vorzeitige Auszahlung des Rückkaufswerts vor dem Tod der VN schl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

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ZErb 11/2022, Zur Ergänzung... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin wenden sich gegen einen Beschl. des AG Weilheim v. 11.11.2021, mit dem die mit Beschl. v. 25.5.2021 angeordnete Pflegschaft für ihre Kinder B. M., geboren am … 2008, und T. M., geboren am … 2009, aufgehoben wurde. Die Antragstellerin ist die Mutter von B. und T. M. Die Eheleute M. verzogen berufsbedingt durch die Arbeitsstelle des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.4 Bauleistung

Rz. 24 Vom Steuerabzug sind nur Bauleistungen betroffen. Dies sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (§ 48 Abs. 1 S. 2 EStG). Der Gesetzgeber hat damit die Definition aus § 101 Abs. 2 SGB III übernommen, der durch §§ 1 und 2 Baubetriebe-Verordnung konkretisiert wurde.[1] Das bedeutet jedoch ni...mehr

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Die für den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) begünstigte Nutzung eines Wirtschaftsguts (estb 2022, Heft 10, S. 385)

Darstellung anhand von Praxisbeispielen Dipl.-Finw. Jens Herkens / Dipl.-Finw. Pascal Kees[*] Eine Investition kann nur dann nach § 7g EStG gefördert werden, wenn das angeschaffte/hergestellte Wirtschaftsgut (WG) in bestimmter Weise genutzt wird. Dies erfordert insbesondere eine mindestens 90%ige betriebliche Nutzung bis zum Ende des Folge-Wirtschaftsjahres (WJ) der Anschaffu...mehr

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Die für den Investitionsabz... / 6. Begünstigte Vermietung

Die Vermietung ist wie die eigenbetriebliche Nutzung begünstigt. Beachten Sie: Daher entfällt für die Praxis die Unterscheidung, ob eine Vermietung als originär betriebliche Tätigkeit anzusehen ist.[24] Beispiel 1 Frau B betreibt einen Baumaschinen- und Werkzeugverleih und vermietet u.a. einen Bagger an den Kunden K. Lösung: Die Nutzungsüberlassung des Baggers führt zu einer b...mehr

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Die für den Investitionsabz... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens / Dipl.-Finw. Pascal Kees[*] Eine Investition kann nur dann nach § 7g EStG gefördert werden, wenn das angeschaffte/hergestellte Wirtschaftsgut (WG) in bestimmter Weise genutzt wird. Dies erfordert insbesondere eine mindestens 90%ige betriebliche Nutzung bis zum Ende des Folge-Wirtschaftsjahres (WJ) der Anschaffung/Herstellung des WG. Infolge einer Änd...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Hinzurechnung der Miete für Standplätze mobiler Verkaufsstände

Fiktives Anlagevermögen? Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG (Hälfte der Miet- und Pachtzinsen) erfolgt für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter, wenn diese zum Anlagevermögen des Steuerpflichtigen gehören würden, was sich maßgeblich an der Zweckbestimmung im Betrieb orientiert. Werden die angemieteten Flächen als "Produktionsmittel" ...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / 1. Begriff der Bauleistung

In Tz. 4 des BMF-Schreibens nimmt das BMF nunmehr auf die Definition des § 101 Abs. 2 S. 2 SGB III Bezug, was den Begriff der Bauleistung anbelangt; vorher war dies § 211 Abs. 1 S. 2 SGB III. Inhaltliche Änderungen sind damit allerdings nicht verbunden. Darüber hinaus wird in Tz. 4 des BMF-Schreibens unter Bezugnahme auf den BFH klargestellt, dass der Begriff des Bauwerks auc...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Erhebungszeitraum

Rz. 8 Der Ez entspricht grundsätzlich dem Kj. [1] Für diesen Zeitraum wird der GewSt-Messbetrag festgesetzt[2] und die aufgrund des GewSt-Messbetrags festzusetzende GewSt erhoben.[3] Rz. 9 Hat die GewSt-Pflicht nicht während des gesamten Kalenderjahrs bestanden, tritt der Zeitraum der GewSt-Pflicht während des jeweiligen Kalenderjahrs an die Stelle des gesamten Kalenderjahrs....mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.2.1 Mögliche Forderungen

Als Forderungen und sonstige Vermögenswerte des Hausgeldschuldners gegen einen bestimmten Dritten kommen z. B. in Betracht: Lohnforderungen, Forderungen gegen die Bank des Hausgeldschuldners wie: das Bankkonto des Hausgeldschuldners, ein Festgeldkonto, ein Aktiendepot, Mieten, Bausparverträge, Sozialansprüche, Steuererstattungsansprüche, Versicherungsguthaben, z. B. aus einer Lebensve...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.2 Forderungspfändung

Statt auf Sachen kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der Mobiliarzwangsvollstreckung auch auf Forderungen des Hausgeldschuldners zugreifen (lassen). Die eigentliche Pfändung von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten wird nach §§ 828 ff. ZPO bewirkt. Für die Forderungspfändung ist nicht der Gerichtsvollzieher, sondern die Vollstreckungsabteilung des Amtsgeric...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.1.4 Ausführliche Bonitätsauskunft Dritter

Je nach Höhe einer Hausgeldforderung kann es sich ferner anbieten, eine ausführliche Bonitätsauskunft über den Schuldner schriftlich oder im Internet einzuholen. Solche Informationen erteilen externe Dienstleister wie z. B. die SCHUFA unter www.meineschufa.de oder Creditreform unter www.creditreform.de, aber auch die Post. Durch eine solche Kooperation mit diesen oder andere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Die B... / 2.6 Die Schlüsselressourcen

Schlüsselressourcen sind erfolgskritisch Schlüsselressourcen sind diejenigen Wirtschaftsgüter, die zur Erstellung des Wertangebots, aber auch für den Vertriebsprozess und die Sicherstellung der Einnahmequellen besonders erfolgskritisch sind. Sie können materiell und immateriell sein, es gibt menschliche und finanzielle Ressourcen. Beispiele für Schlüsselressourcen Um ein Flugz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Einzelfälle

Rz. 21 Austauschverfahren im Kfz-Gewerbe: Der Austausch reparaturbedürftiger Kfz-Teile gegen generalüberholte bzw. neue Teile ist kein Anwendungsfall von § 3 Abs. 10 UStG.[1] Rz. 22 Energien: Elektrische Energie, Gas, Wärme und ähnliche Energien sind, obwohl sie Gegenstände im umsatzsteuerrechtlichen Sinn sind (Rz. 9), keine umtauschfähigen Stoffe i. S. v. § 3 Abs. 10 UStG; s...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung aus Vereinbarungen zur Gewährung von Altersteilzeit in der Handelsbilanz

Die X-GmbH gewährt ihren Mitarbeitern Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Nach den getroffenen Vereinbarungen müssen die Mitarbeiter in der ersten Hälfte der Altersteilzeit (Beschäftigungsphase) im bisherigen Umfang weiter arbeiten. Dafür werden sie in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit (Freistellungsphase) von der Arbeit frei gestellt (sog. Blockmodell...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 1 Einführung

Die Immobilienwirtschaft wird durch das Wirtschaftsgut "Immobilie" in vielfältiger Art und Weise geprägt und nimmt in der Volkswirtschaft einen sehr bedeutenden und wichtigen Bereich ein. Das Wirtschaftsgut "Immobilie" unterscheidet sich von anderen Wirtschaftsgütern insbesondere durch die Standortgebundenheit, eine lange Produktions- und Nutzungsdauer, hohe Kapitalbindung, Einm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 1.1 Versicherungsarten

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat wie jeder Haus- und Grundbesitzer Vorsorge durch einen umfassenden Versicherungsschutz zur Absicherung der eigenen Vermögenswerte und zur Deckung von Schadensersatzansprüchen Dritter zu treffen. Die Absicherung der eigenen Vermögenswerte wird durch sog. Sachversicherungen, die Deckung von Schadensersatzansprüchen Dritter durch Haftpfli...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gegenleistung bei der Grunderwerbsteuer bei Vorliegen eines Ökokontos

Leitsatz Die Gegenleistung für die Übernahme eines Ökokontos gehört zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob die Gegenleistung für die Übernahme eines Ökokontos zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage gehört. Die Klägerin war Teilnehmerin des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens B nach dem Flurbereinigungsgesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.2 Steuerbefreiung für REITs

Rz. 305 § 16 Abs. 1 REITG [1] befreit deutsche REIT-AG (Real Estate Investment Trusts) von der KSt und GewSt.[2] Eine REIT-AG ist eine börsennotierte AG, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, inl. unbewegliches Vermögen (mit Ausnahme von Mietimmobilien), ausl. unbewegliches Vermögen sowie dieser Tätigkeit dienende Vermögensgegenstände i. S. d. § 3 Abs. 7 REITG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.2 Arten der Genossenschaften

Rz. 214 Für steuerliche Zwecke werden Genossenschaften nach den Arten ihrer Geschäftsbetriebe eingeteilt: Absatz-, Verwertungsgenossenschaften: Ihr Zweck besteht darin, die Mitglieder bei dem Absatz ihrer Produkte zu unterstützen; die Genossenschaft erwirbt daher Waren von den Genossen, um sie weiterzuveräußern. Produktionsgenossenschaften: Sie stellen eine Sonderform der Absa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.5 Vermögensverwendung bei Auflösung der Kasse

Rz. 79 Zum sozialen Charakter der Kasse gehört es auch, dass ihr Vermögen auf Dauer, und zwar auch im Fall ihrer Auflösung, für den sozialen Zweck gebunden bleibt. Nur dann rechtfertigt sich die steuerfreie Ansammlung dieses Vermögens. § 1 Nr. 2 KStDV fordert daher, dass das Vermögen der Kasse bei ihrer Auflösung nach der Satzung den Leistungsempfängern, deren Angehörigen od...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsbeträge als Werbungskosten abziehbar und Beschlagnahme keine Vereinnahmung im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz Zahlungen aufgrund einer Haftung nach § 69 AO sind grundsätzlich (nachträgliche) Werbungskosten, wenn die haftungsauslösende Pflichtverletzung während der Tätigkeit als Geschäftsführer verursacht wurde und ein objektiver Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der beruflichen Tätigkeit besteht. Sachverhalt Die Klägerin war Gesellschafterin der Firma B-GmbH un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.11 Wohnungsunternehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG)

Rz. 197 Die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betrifft Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft oder des Vereins. Nach der Beseitigung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsunternehmen[1] zu Beginn des Vz 1990 bzw. 1991 wurde die Vorschrift durch das Steuerreformgesetz 1990 v. 25.7.1989[2] neu gefasst. Danach sind Genossenschaften sowie Verei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.2 Ausschluss der Steuerbefreiungen für steuerabzugspflichtige Einkünfte (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG)

Rz. 333 Bezieht eine steuerbefreite Körperschaft i. S. d. § 1 KStG Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, wird die Steuerbefreiung eingeschränkt. Die Einkünfte sind insoweit steuerpflichtig, die Belastung der Einkünfte mit der Abzugsteuer[1] bleibt erhalten (partielle Steuerpflicht).[2] Die Abzugsteuer, die eine Steuer des Anteilseigners, nicht der leistenden Körperscha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)

Rz. 189 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfasst alle Rechtsformen, die KSt-Subjekte sind. Die Vorschrift verweist für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung auf die §§ 51–68 AO. Nach § 51 Abs. 1 S. 2 AO können alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG begünstigt sein. Erfasst werden damit alle Rechtsformen, die § 1 Abs. 1 KS...mehr