Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Frage nach der abstrakten Aktivierungsfähigkeit ist grds. gleichbedeutend mit der Frage nach dem Vorliegen eines VG (vgl. auch Freericks (1976), S. 141; HdB (2020), Stichwort-Nr. 146, Rn. 2f.); allerdings kommt auch Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines VG in Betracht (vgl. so bei RAP, latenten Steuern sowie dem aktiven Unterschiedsbe...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / bb) Zweistufige/additive Gewinnermittlung

Die steuerliche Verselbständigung des Gesamthandsvermögens spielt daneben i.R.d. zweistufigen Gewinnermittlung eine tragende Rolle, die additiv vorzunehmen ist und sich aus dem Gewinn aus erster und zweiter Stufe zusammensetzt: Der Gewinn auf erster Stufe beschreibt dabei den Gesamthandsgewinn, der sich auf Ebene der Personengesellschaft an sich ergibt. Dabei sind der Gewinn ...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / c) Vermögensverwaltende Personengesellschaft

Abweichend und subsidiär [81] zur Besteuerung unternehmerischer Personengesellschaften nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG regelt § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO, dass Wirtschaftsgüter, die mehreren zur gesamten Hand zustehen, den Beteiligten anteilig zugerechnet werden, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Der Anwendungsbereich von § 39 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Literaturverzeichnis

Rn. 47 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Beiderbeck (2008), Die bilanzielle Behandlung von Spielererlaubnissen im Profifußball als immaterielle Vermögenswerte, Berlin. Biergans (1992), Einkommensteuer und Steuerbilanz, 6. Aufl., München/Wien. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. ...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / 1. Gesamthandsvermögen de lege lata

Das Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft ergibt sich de lege lata aus §§ 718, 719 und 738 BGB.[33] Auf diese Vorschriften rekurrieren auch etwa die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf eine OHG[34] oder KG[35] – soweit dort nichts anderes geregelt ist.[36] § 718 Abs. 1 BGB enthält eine Legaldefinition des Gesellschaftsvermögens, welches die Beiträge der Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 321–328 kommentiert von Dyck/Hayn/Knop, W./Küting, P./Lorson/Scholz, S.)

Rn. 321 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach IAS 1.10(c) respektive ED/2019/7.10(c) hat ein vollständiger IFRS-Abschluss stets eine EK-Veränderungsrechnung zu umfassen. Diese muss ihrerseits nach IAS 1.106 (ED/2019/7.89) folgende Informationen enthalten: Gesamtergebnis der Berichtsperiode; Auswirkungen rückwirkender Anwendungen oder Anpassungen nach IAS 8 für sämtliche EK-Komponente...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriff der Selbsterstellung in Abgrenzung zum Erwerb

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 kommt nur für immaterielle VG des AV in Frage, die selbst erstellt wurden. Erworbene immaterielle VG des AV sind indes aufgrund des Vollständigkeitsprinzips gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 grds. zu aktivieren. Dementsprechend sind Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare imm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI)

Rn. 8 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Grds. zu beachten sind neben den GoB auch die GoI (vgl. HFA 1/1990, WPg 1990, S. 143 (144); Quick (2000), S. 8ff.; Schulze zur Wiesch, (1961), S. 54ff.) als Bestandteil der GoB (i. w. S.). Die als Ausprägung der GoB zu charakterisierenden GoI stellen Regeln dar, die ein auf "fachgerechte und ordnungsgemäße Aufnahme der Vermögensgegenstände bed...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / 1. Drei denkbare Haftungskonstellationen

Sehr schnell wird der Fokus – neben der Geschäftsführung – auf den steuerlichen Berater der GmbH gelenkt und gefragt, ob bei der steuerlichen Beratung – insbesondere im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung oder in einer Krisensituation – Fehler unterlaufen sind. Denkbar sind im Wesentlichen drei Haftungskonstellationen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 42 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Baetge/Kirsch/Thiele (2007), Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Bauer (1981), Schwebende Geschäfte im Steuerrecht, Diss., Erlangen-Nürnberg. Bieg (1977), Schwebende Geschäfte in Handels- und Steuerbilanz, Frankfurt am Main/Bern. Bieg (1983), Bankbilanzen und Bankenaufsicht, München. Bieget...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktivierungszeitpunkt

Rn. 18 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach der RegB zum BilMoG hat eine Aktivierung bei Ausübung des Aktivierungswahlrechts – entgegen der hier vertretenen Auffassung – bereits ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, ab dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein immaterieller VG des AV entsteht (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 60f.; PwC-BilMoG (2009), Abschn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 131 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Normengefüge der IFRS enthält keinerlei Vorschriften zum Inventar. Daher finden sich auch keine gesonderten Regelungen zu Inventurvereinfachungsverfahren (vgl. MünchKomm. HGB (2020), § 241, Rn. 23). Unter Abwägung des Spannungsverhältnisses zwischen Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Inventur können bestimmte Vereinfachungen ebenfall...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 39 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine § 246 Abs. 1 Satz 1 (Vollständigkeitsgebot) – zumindest im Grundsatz – vergleichbare Regelung findet sich im zuletzt im Jahre 2018 überarbeiteten Rahmenkonzept (RK) – für die Bilanz in RK.4.1(a), für die (Gesamt-)Ergebnisrechnung in RK.4.1(b). Damit die im Abschluss enthaltenen Informationen verlässlich sind, müssen sie in den Grenzen vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anerkanntes mathematisch-statistisches Verfahren

Rn. 70 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Grundvoraussetzung der einsetzbaren mathematisch-statistischen Verfahren ist die Beachtung des Zufallsprinzips bei der Auswahl von Elementen aus der Grundgesamtheit. Letztere stellt die vollständige Gesamtheit aller zu betrachtenden Elemente dar, während deren ausgewählter repräsentativer Teil als Stichprobe bezeichnet wird. Ziel der Auswahl ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Ausschüttungssperre aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rn. 259 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Gesetzgeber hat im Zuge des BilMoG in § 248 Abs. 2 Satz 1 ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle VG des AV verankert, nachdem zuvor im HGB ein Aktivierungsverbot bestand (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 17ff.). Das Wahlrecht ermöglicht es UN, selbst geschaffene immaterielle VG des AV zu aktivieren, womit ein erheblicher...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitanteiliger Ansatz des Grundbetrags für die selbst bewirtschafteten Flächen ­bei Vorliegen eines Rumpfwirtschaftsjahres

Leitsatz Der nach § 13a Abs. 4 Satz 2 EStG i.V.m. Anlage 1a zu § 13a EStG i .d. F. des ZollkodexAnpG zu ermittelnde (Jahres‐)Grundbetrag ist bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für ein Rumpfwirtschaftsjahr lediglich zeitanteilig anzusetzen (entgegen BMF-Schreiben vom 10.11.2015, BStBl I 2015, 877, Rz. 29). Normenkette § 4 Abs. 1, Abs. 3, § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1...mehr

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Update: Entwicklungen beim ... / 2. Verluste

Der BFH hat in mehreren Entscheidungen zur steuerlichen Berücksichtigung vom im Privatvermögen erlittenen Forderungsausfall und vergleichbaren Verlustsituationen entschieden; s. z.B. die Grundsatzentscheidung des BFH v. 24.10.2017 – VIII R 13/15, BStBl. II 2020, 831 = ErbStB 2018, 69 [Anemüller] – zum Forderungsausfall. Demnach steht der Ausfall einer Kapitalforderung einer ...mehr

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Eine Abgrenzung zwischen so... / 2. Junge Finanzmittel

Abschließend stellt sich die Frage, ob junge Finanzmittel durch Umstrukturierungen im Verbund entstehen können. Nach dem Wortlaut des Gesetzes gem. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG definieren sich junge Finanzmittel als der positive Saldo der eingelegten und der entnommenen Finanzmittel, welche dem Betrieb im Zeitpunkt der Steuerentstehung weniger als zwei Jahre zuzurechnen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / 1. Umstrukturierungen und junges sonstiges Verwaltungsvermögen

Nach dem Wortlaut des § 13b Abs. 9 Satz 2 ErbStG sind junge Finanzmittel und junges, sonstiges Verwaltungsvermögen i.R.d. Verbundvermögensaufstellung auf oberster Ebene zusammenzufassen und gesondert aufzuführen. Unter dem Aspekt dieser "transparenten Betrachtungsweise" der Verbundvermögensaufstellung könnte geschlussfolgert werden, dass im Verbund befindliches nicht junges ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerlagerregelung / 14.1 Nicht-Unionswaren/ Unionswaren

Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG gilt für alle Lieferungen von Nicht-Unionswaren, die sich in einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren befinden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Abnehmer der Lieferung oder ein nachfolgender Abnehmer bzw. ein Beauftragter von diesen den Liefergegenstand einführt. Waren, die sich im Zollgebiet der Unionbefinden, haben zollrechtl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1.1 Schadensbeseitigung als laufender Erhaltungsaufwand (Grundsätze)

Aufwendungen für die Beseitigung von Umweltschäden an Wirtschaftsgütern, die der Erzielung von Einnahmen dienen, stellen regelmäßig Erhaltungsaufwand [1] dar. Das gilt auch für Aufwendungen, die den Grund und Boden betreffen, denn bei der Vermietung von Gebäuden gehört die damit verbundene Nutzungsüberlassung des Grund und Bodens zum Einkünftetatbestand des § 21 Abs. 1 EStG.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1.4 Abgrenzung zu ­Herstellungsaufwand und anschaffungsnahem ­Aufwand

Da der BFH bewusst auf eine Definition der Erhaltungsaufwendungen zugunsten einer klaren Definition der Herstellungskosten verzichtet hat, ­liegen Erhaltungsaufwendungen dann vor, wenn nicht Herstellungskosten bzw. anschaffungsnaher Aufwand oder Anschaffungskosten gegeben sind. Dies ist daher – negativ umschrieben – dann der Fall, wenn die Maßnahmen weder zu einer Erweiterun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1.4.1 Herstellungskosten

Herstellungskosten sind nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands (eines Gebäudes) seine Erweiterung oder für eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung (eines Gebäudes) entstehen.[1] Diese handelsrechtliche Begriffsbest...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 2.2 Krankheitskosten

Der Begriff der Krankheit setzt einen anormalen, regelwidrigen (körperlichen, geistigen oder seelischen) Zustand voraus, erschöpft sich darin jedoch nicht. Wesentlich ist vielmehr auch die Auffassung der Gesellschaft und der jeweiligen Rechtskultur, die regelwidrige körperliche (geistige, seelische) Zustände oder Erscheinungen in einer unter Umständen dem geschichtlichen Wan...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.6 Einem inländischen Gewerbebetrieb überlassene Wirtschaftsgüter (§ 121 Nr. 6)

Rz. 56 Zum Inlandsvermögen gehören auch Wirtschaftsgüter eines beschränkt Steuerpflichtigen, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insb. an diesen vermietet oder verpachtet werden. § 121 Nr. 6 BewG erfasst somit alle Wirtschaftsgüter, die einem inländischen Gewerbebetrieb dienen, jedoch einem Dritten, d.h. nicht dem Betriebsinhaber gehören; ansonsten wären sie be...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.4.2 Ansatz der Wirtschaftsgüter

Rz. 56 Die FinVerw hat in R B 11.5 ErbStR Grundsätze aufgestellt, die bei der Berechnung des Mindestwerts Beachtung finden sollen.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8 Kunst und andere besondere Wirtschaftsgüter (§ 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG)

8.1 Allgemeines Rz. 196 Gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG zählen Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine, Briefmarkensammlungen, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge sowie sonstige typischerweise der privaten Lebensführung dienende Gegenstände zum Verwaltungsvermögen, wenn der Handel mit diesen G...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Mehrere Wirtschaftsgüter als wirtschaftliche Einheit

Rz. 5 Befindet sich bspw. ein Doppelhaus im Eigentum einer Person, so stellt sich bei deren Tod die Frage, wie viele wirtschaftliche Einheiten vererbt werden und wie viele demnach bewertet werden müssen? Klar ist nur, dass die Vermögensart Grundvermögen angesprochen ist. Über § 176 Abs. 1 Nr. 1 BewG lässt sich jedoch nicht die Frage klären, wie viele wirtschaftliche Einheite...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Junge Wirtschaftsgüter

Rz. 27 Seit 2009 gelten für sog. junge WG Sonderregelungen bei der Bewertung. Ziel des Gesetzgebers war es, missbräuchliche Gestaltungen zu vermeiden; außerdem würden kurzfristig eingelegte WG mit nur geringer Rendite im Ertragswert nicht ausreichend abgebildet (BT-Drs. 16/11107, 22 f.). WG, die innerhalb von zwei Jahren vor dem Bewertungsstichtag eingelegt wurden (sog. jung...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.1 Aktive Vermögenswerte

Rz. 22 Beim erbrechtlichen Vermögensübergang aktiver Vermögenswerte ist zu beachten: Aktive Werte sind sämtliche vermögensrechtlichen Güter (in der Sprache des BGB: Sachen, Rechte, Anwartschaften, Forderungen etc.). Ebenso sind die (in der Sprache des Steuerrechts) immateriellen Wirtschaftsgüter wie der Geschäfts- und Firmenwert oder ein immaterielles Einzel-Wirtschaftsgut vo...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Biologischer Vermögenswert

Tz. 19 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Die Definition eines biologischen Vermögenswerts (biological asset) ist explizit auf lebende Tiere und Pflanzen beschränkt (IAS 41.5). Nach mehrheitlicher Auffassung im Schrifttum sind dabei bspw. lebende Viren, Bakterien oder Blutzellen, die im Labor gezüchtet werden, nicht im Anwendungsbereich von IAS 41 (vgl. statt vieler Deloitte, iGAAP 2...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1.2.2 Einzelne Vermögenswerte

Rz. 17 Ein Wertpapierdepot, das aufgrund einer Vereinbarung des EL mit der das Depot führenden Bank aufgrund seines Todes außerhalb des Nachlasses von einer bestimmten Person erworben wird (Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall), fällt unter die Anzeigepflicht. Unerheblich ist, ob der EL die Vereinbarung zu Lebzeiten noch widerrufen konnte. Gleiches gilt beispielsweise...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Bewertung biologischer Vermögenswerte

1. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Tz. 32 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Sofern nicht die Voraussetzungen zur Anwendung der reliability exception gem. IAS 41.30–33 erfüllt sind (vgl. Tz. 48–52), müssen biologische Vermögenswerte sowohl bei ihrem erstmaligen Ansatz als auch im Rahmen der Folgebewertung am Ende des jeweiligen Berichtszeitraums zum beizulegenden Zeitwert abz...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit biologischen Vermögenswerten

Tz. 59 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Zuwendungen der öffentlichen Hand fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich von IAS 20 (IAS 20.1). Die Vorschriften des IAS 20 erlauben die Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand als Ertrag, sofern hinreichend sicher ist, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und dass die Zuwendungen gewährt werden ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Begriff des Inlandsvermögens

Rz. 5 Eine allgemein-abstrakte Definition der Begrifflichkeit des Inlandsvermögens ist im BewG nicht zu finden. Der eher missverständliche Begriff "Inlandsvermögen" könnte auf den ersten Blick andeuten, dass das gesamte im Inland belegene Vermögen einbezogen wird. Allerdings lässt sich aus § 4 Abs. 1 AStG ableiten, dass der Begriff nicht das vollständige, sich im Inland befi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.1.3. Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 Alt. 1)

Rz. 144 Der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag fallen nach Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 Alt. 1 mit Wirkung für die Vergangenheit auch dann weg, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen eines Gewerbebetriebs veräußert oder in das Privatvermögen überführt oder anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt werden. Hiervon ausgenommen sind wesentliche Betriebsgrundlagen, soweit dies...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2 Einzelfragen

Rz. 83 Nur insoweit Schulden und Lasten im wirtschaftlichen Zusammenhang (unabhängig vom rechtlichen Zusammenhang) mit dem erworbenen steuerpflichtigen Inlandsvermögen des beschränkt Steuerpflichtigen stehen und dieses Vermögen tatsächlich belasten, dürfen diese Schulden und Lasten bei der Ermittlung wertmindernd berücksichtigt werden (R E 2.2 Abs. 7 Satz 1 ErbStR). Im Umkeh...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Umfang des Inlandsvermögens

Rz. 9 § 121 BewG bestimmt abschließend, welche Vermögenswerte und organisatorischen Einheiten im Einzelnen zum Inlandsvermögen gehören. Fällt ein WG nicht unter den abschließenden Katalog des § 121 BewG , so zählt es auch nicht zum Inlandsvermögen. Zum Inlandsvermögen gehören: inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 121 Nr. 1); inländisches Grundvermögen (§ 121 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.1.2 Detailfragen und Berechnungsbeispiele

Rz. 333 Die Finanzverwaltung folgt in Altfällen (vor dem 01.01.2009) der Rechtsprechung des BFH zur gemischt-freigebigen Zuwendung und hat zu Detailfragen der Berechnung in R E 17 ErbStR 2003 Stellung genommen. In Neufällen (ab dem 01.01.2009) wendet sie die Einheitstheorie an. Rz. 334 Gem. R E 7.4 Abs. 1 Satz 2 ErbStR ermittelt sich die Bereicherung des Bedachten beim Besteh...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.2.2 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im betrieblichen Bereich

Rz. 836 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil i. R.d. vorweggenommenen Erbfolge teilentgeltlich übertragen, ist die Einheitstheorie anzuwenden, wonach der gesamte Betrieb(steil)/Mitunternehmeranteil nebst den Betriebsschulden das Übertragungsobjekt bildet (BFH GrS vom 05.07.1990, BStBl II 1990, 847). Dies hat zur Folge, dass Gegenleistungen, die der Überneh...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Begriff und Umfang des Betriebsvermögens

Rz. 7 Gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 BewG umfasst das BV alle Teile eines Gewerbebetriebes i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum BV gehören. "Alle Teile eines Gewerbebetriebes" sind grds. alle Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze sowie Schulden und sonstigen Abzüge, die nach Maßgabe der ertragsteuerrechtlichen Grundsätze bei der s...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.7.2. Reinvestition innerhalb von sechs Monaten in begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG

Rz. 224 Eine Konkretisierung der Reinvestitionsmöglichkeiten des Erwerbers findet sich in Abs. 6 Satz 4 ErbStG. Eine den Behaltensfristverstoß heilende Reinvestition des Veräußerungserlöses wird dann getätigt, wenn die Reinvestition innerhalb von sechs Monaten in Vermögen erfolgt, welches zum begünstigten Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG gehört. Für den Beginn sowie das...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Inländisches Betriebsvermögen (§ 121 Nr. 3)

Rz. 25 Im Unterschied zum inländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und zum inländischen Grundvermögen enthält § 121 Nr. 3 BewG eine eigenständige Definition des inländischen BV. So umfasst das inländische BV jenes Vermögen, welches einem im Inland betriebenen Gewerbe dient, sofern hierfür in der Bundesrepublik eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3.2 Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 55 Der Umfang der wirtschaftlichen Einheit richtet sich nach § 158 BewG. Durch § 158 Abs. 1 Satz 1 BewG wird der tätigkeitsbezogene Begriff der Land- und Forstwirtschaft definiert. Die allgemeine Begriffsbezeichnung umfasst neben der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft auch den Weinbau, den Gartenbau und die sonstigen Betriebszweige. Dienen Wirtschaftsgüter nach ihrer...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Tz. 32 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Sofern nicht die Voraussetzungen zur Anwendung der reliability exception gem. IAS 41.30–33 erfüllt sind (vgl. Tz. 48–52), müssen biologische Vermögenswerte sowohl bei ihrem erstmaligen Ansatz als auch im Rahmen der Folgebewertung am Ende des jeweiligen Berichtszeitraums zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet werden (...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Einzelbewertung vs. Gesamtbewertung

Rz. 4 Besteht die wirtschaftliche Einheit aus nur einem WG, so wird diese wirtschaftliche Einheit einzeln bewertet ( § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG). Durch den sog. Bewertungsmaßstab wird der Bedarfswert dieser wirtschaftlichen Einheit ermittelt. Gehören hingegen mehrere Wirtschaftsgüter zu der wirtschaftlichen Einheit, so kommt grds. die Gesamtbewertung zur Geltung ( § 2 Abs. 1 Satz 2...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7.2 Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 20 Bei KapG sind grds. alle Wirtschaftsgüter, die im wirtschaftlichen Eigentum (§ 39 AO) der Gesellschaft stehen, unabhängig davon, ob sie unmittelbar den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft dienen, als BV zu berücksichtigen, es sei denn, sie sind als Sonderbetriebsvermögen wegen des Vorrangs in § 97 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 BewG dem BV einer Mitunternehmerschaft zuzuordnen (vg...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.3.2. Begriffsbestimmungen

Rz. 169 Für die Begriffe Entnahme, Einlage, Gewinn(anteile) und Verlust ist keine erbschaftsteuerliche Auslegung vorzunehmen, sondern auf die Grundsätze des Ertragsteuerrechts zurückzugreifen (R E 13a.15 Abs. 1 Satz 4 ErbStR). Demnach ist der für die Ermittlung der Überentnahmen maßgebliche Gewinn der nach § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG ermittelte Gewinn. Entnahmen sind gem. § ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.4 Übertragung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 33 Damit die Übertragung eines Mitunternehmeranteils begünstigungsfähig ist, muss der Erwerber aufgrund des übertragenen Anteils sowohl Gesellschafter als auch Mitunternehmer werden. Auch die Mitunternehmerschaft des Zuwendenden muss für den Übergang von steuerbegünstigtem Betriebsvermögen gewährleistet sein. Problematisch wird es, wenn bei kurzen Behaltenszeiten Mitunte...mehr