Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.2 Fehlen beachtlicher Gründe (S. 1 Nr. 1)

Rz. 96 Nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 1 EStG ist die Steuerentlastung zu versagen, wenn für die Einschaltung der ausl. Gesellschaft wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen. Infolge des G. v. 7.12.2011[1] hat sich die Bedeutung dieses Merkmals geändert. Bis zum 31.12.2011 mussten beachtliche Gründe für die Einschaltung der ausl. Gesellschaft überhaupt fehlen. Ab 1.1....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.2.1 Sondervergütungen

Rz. 265 In sachlicher Hinsicht setzt § 50d Abs. 10 S. 1 EStG voraus, dass Vergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG bzw. nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG vorliegen. Es handelt sich dabei um Vergütungen an den Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft einschl. der atypischen stillen Gesellschaft) bzw. an den persönlich haftenden Gesellsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.4 Zuordnung zu einer Betriebsstätte (Abs. 10 S. 3)

Rz. 293 Nach § 50d Abs. 10 S. 3 EStG sind die Sondervergütungen derjenigen Betriebsstätte der Personengesellschaft zuzurechnen, der der Aufwand für die Sondervergütungen zugeordnet worden ist. Damit wird die Aufwandszuordnung durch die Hinzurechnung der Sondervergütungen rückgängig gemacht. Der gleichen Betriebsstätte sind die mit dem Sonderbetriebsvermögen zusammenhängenden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.2 Rechtsfolgen für die Sondervergütungen (Abs. 10 S. 1)

Rz. 278 Als Rechtsfolge bestimmt § 50d Abs. 10 S. 1 EStG, dass die Sondervergütungen für Zwecke der Anwendung des Abkommens ausschließlich als Teil des Unternehmensgewinns nach Art. 7 OECD-MA zu qualifizieren sind. Durch den Ausdruck "ausschließlich" wird bestimmt, dass eine andere Qualifizierung, etwa als Zinsen oder Lizenzgebühren nach Art. 11, 12 OECD-MA, nicht in Betrach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.4 Vereinbarkeit mit DBA- und EU-Recht

Rz. 131 Soweit das einschlägige DBA keine Missbrauchsklausel enthält, verstößt die einseitige Missbrauchsregelung des Abs. 3 gegen das DBA. Dies ist jedoch als Treaty Override rechtlich möglich (Rz. 3ff.). Zu den abkommensrechtlichen Bedenken gegen die "Aufteilungsklausel" vgl. Rz. 121c. Rz. 132 Die Einschränkung der Steuerentlastung nach § 43b EStG schränkt die Wirkung der M...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.2 Anwendung auf Sondervergütungen bei Personengesellschaften

Rz. 209 Der praktisch wohl häufigste Fall der Anwendung des Abs. 9 S. 1 Nr. 1 (und wohl auch der Fall, der den Gesetzgeber zur Schaffung der Vorschrift veranlasst hat) ist der Fall der Beteiligung eines unbeschränkt Stpfl. an einer ausl. Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft), wenn Sondervergütungen (insbes. Darlehenszinsen) von der Personengesellschaft gezahlt werden. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.3 Eigene Wirtschaftstätigkeit (S. 1 Nr. 2; bis 31.12.2011)

Rz. 102 Alternativ zu Nr. 1 schließt Nr. 2 i. d. F. bis 31.12.2011 die Steuerentlastung aus, wenn die ausl. Gesellschaft nicht mehr als 10 % ihrer gesamten Bruttoerträge des betreffenden Wirtschaftsjahrs aus eigener Wirtschaftstätigkeit erzielt.[1] Zusätzlich gilt Abs. 3 S. 3 wonach keine eigene Wirtschaftstätigkeit vorliegt, soweit die ausl. Gesellschaft ihre Bruttoerträge ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.6 Einschränkung des § 50d Abs. 3 EStG für in der EU ansässige Entlastungsberechtigte

Rz. 155 Der EuGH hat in einer grundsätzlichen Entscheidung Stellung zu der Frage genommen, inwieweit § 50d Abs. 3 EStG der Mutter-Tochter-Richtlinie entspricht und sich im Rahmen der Grundfreiheiten hält.[1] Die Entscheidung ist zwar zu der in den Jahren 2007 und 2008 geltenden Fassung des § 50d Abs. 3 EStG ergangen, lässt jedoch auch Rückschlüsse auf die Vereinbarkeit des § ...mehr

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§ 13 Steuerrecht / II. Personalcomputer

Rz. 25 Personalcomputer, die auch privat nutzbar bzw. zu Spielzwecken geeignet sind, können grundsätzlich als Arbeitsmittel eingestuft werden und ihre Anschaffungskosten als Werbungskosten abzugsfähig sein. Im Falle einer vom Steuerpflichtigen glaubhaft gemachten dienstlichen Nutzung könne die Finanzverwaltung den für den Werbungskostenabzug maßgeblichen Anteil im Schätzwege...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 2. Telekommunikationsgeräte

Rz. 4 Als Telekommunikationsgeräte sind Telefon- und Telefaxgeräte, Mobil- und Autotelefone sowie Modems/ISDN-Karten zu verstehen. Smartphones werden sowohl als Telekommunikationsgeräte als auch als Datenverarbeitungsgeräte eingeordnet, entscheidend für ihre steuerliche Behandlung ist die Zuordnung aber nicht. Außerdem ist auch das von der Vorschrift in erster Linie geförder...mehr

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§ 13 Steuerrecht / I. Werbungskostenabzug

Rz. 22 Im Gegensatz zur lohnsteuerlichen Erfassung der Privatnutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte stellt sich bei der privaten Anschaffung betrieblich genutzter Telekommunikationsgeräte die Frage nach dem Werbungskostenabzug. § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG nennt als von den Einkünften des Arbeitnehmers abzugsfähige Werbungskosten die "Aufwendungen für Arbeitsmittel", wobei ...mehr

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Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer eines Gebäudes

Leitsatz Die Restnutzungsdauer eines Gebäudes kann auch durch ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nachgewiesen werden. Die Vorlage eines Bausubstanzgutachtens ist nicht Voraussetzung. Sachverhalt Der Kläger hatte im Jahr 2011 eine Immobilie (Baujahr 1955) im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens erworben. Er machte bei den Einkü...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3 Erfassungsgerechte Aufbereitung der Buchungsbelege

Die Buchungsbelege – klassisch wie elektronisch – müssen erfassungsgerecht aufbereitet sein. Die Aufbereitung ist bei Fremdbelegen besonders wichtig, da der Unternehmer i. d. R. keinen Einfluss auf die Ausgestaltung dieser Dokumente hat. Werden für Vorgänge elektronische Meldungen ausgestellt und versandt, stellen diese Dateien mit ihrem vollständigen Inhalt die Belegfunktio...mehr

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Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein (im Rahmen eines betrügerischen Anlagesystems) tatsächlich nie geliefertes Blockheizkraftwerk

Leitsatz Werden Erkenntnisse, dass Pachtzahlungen künftig ausfallen werden und ein Blockheizkraftwerk niemals in Betrieb genommen werden kann, erst zu einem Zeitpunkt erlangt, zu dem eine Einkunftserzielungsabsicht in Form der Erzielung von Verpachtungseinkünften vorliegt, lässt sich ein Veranlassungszusammenhang zu früheren Einkünften aus Gewerbebetrieb nicht mehr begründen...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Zurechnung von Verlusten bei Nießbrauch an einem Kommanditanteil

Hat der Nießbraucher eines Kommanditanteils nach der Vereinbarung mit dem Nießbrauchsbesteller nicht lediglich die laufenden Verluste, sondern auch die aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern folgenden Verluste zu tragen, sind Verluste aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens steuerrechtlich ausschließlich dem Nießbraucher zuzurechnen, soweit dies...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Überentnahmen bei mehrstöckiger Personengesellschaft

Ob eine den betrieblichen Schuldzinsenabzug beschränkende Überentnahme vorliegt, ist auch bei mehrstöckigen Personengesellschaften ausschließlich betriebsbezogen zu prüfen. Dabei ist die Entnahme des handelsrechtlichen Gewinnanteils der Kommanditistin eine Entnahme i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG – und zwar ungeachtet dessen, ob die entnommenen Beträge im Konzern der Personengesells...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / g) Berechnung des Vermögensvorteils

Gemeiner Wert als Bewertungsmaßstab: Gemäß § 19a Abs. 1 S. 5 EStG sind die Anschaffungskosten mit dem gemeinen Wert der Vermögensbeteiligung anzusetzen. Die Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an Unternehmen überhaupt sowie an Start-ups im Speziellen ist sehr komplex.[42] Gleichwohl hat die Ermittlung des gemeinen Werts aufgrund von Verkäufen Vorrang vor der Schätzung...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Hinsichtlich der Hinzurechnung von Nebenkosten bei Leasingverträgen ist auf die gesetzestypische Lastenverteilung abzustellen.[2] Dageg...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.3 Art der wirtschaftlichen Einheit [Zeile 4]

In der Feststellungserklärung ist anzugeben, ob es sich um ein bebautes oder unbebautes Grundstück oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft handelt (Art der wirtschaftlichen Einheit). Ein unbebautes Grundstück[1] liegt vor, wenn das Grundstück nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört und sich auf ihm keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Zugehörig...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.1 Allgemeines zu den Eintragungen

Für jede wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist eine Anlage Land- und Forstwirtschaft abzugeben. Die Angaben sind erforderlich, um über die erklärten Merkmale den zutreffenden Grundsteuerwert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu ermitteln. Abweichend von der bisherigen Einheitsbewertung wird auf das sog. vergleichende Verfahren ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 2.2 Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben?

Zur Abgabe einer Feststellungserklärung sind im Regelfall die Eigentümer eines Grundstücks und/oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft verpflichtet. Die Finanzämter haben in der Vergangenheit bei der Einheitsbewertung für jede wirtschaftliche Einheit ein Aktenzeichen oder eine Steuernummer (je nach Bundesland) erteilt. Für jede dieser wirtschaftlichen Einheiten ist ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.2 Landwirtschaftliche Nutzung [Nummer 1]

Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Pflanzen- und Tierproduktion dienen. Dazu zählen alle Flächen, die als Ackerland und Grünland genutzt werden. Auch die im Rahmen öffentlicher Förderprogramme stillgelegten Flächen, Blühstreifen u. a. sowie brachliegendes Acker- und Grünland sind hier zu erfassen. Zu beachten ist, dass zusätzlich zur Fläch...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 7 Anlage Tierbestand [Vordruck GW 3a]

Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Pflanzen- und Tierproduktion zu dienen bestimmt sind. Mit der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (GW 3) ist eine Anlage Tierbestand (GW 3a) abzugeben, wenn auf dem Betrieb Tiere gehalten oder erzeugt werden. Mit der Anlage Tierbestand werden die...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.2 Einzelunternehmer

Der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers beginnt mit Eröffnung der werbenden Tätigkeit, die entsprechende Außenwirkung hat. Bloße Vorbereitungshandlungen sind unbeachtlich.[1] Beginnt der Gewerbebetrieb mit dem Beginn der Abschreibung eines Wirtschaftsguts, ist diese in voller Höhe bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen.[2] Bei einem gewerblichen Grundstüc...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlic...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.1 Verzeichnis der Massegegenstände (Masseverzeichnis)

Rz. 19 Gemäß § 151 Abs. 1 Satz 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Es dient dazu, die Masse festzustellen, eine Kontrolle des Verwalters zu ermöglichen und eine Vorstufe der weiteren Berichterstattung zu bilden.[1] Die Bestandsaufnahme durch den Insolvenzverwalter dient der Sichtung der Insolvenzmasse, i...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3.2 Schlussrechnung

Rz. 81 Nach § 66 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter bei der Beendigung seines Amtes Rechnung zu legen (sog. Schlussrechnung). Diese Rechenschaftspflicht besteht gegenüber der Gläubigerversammlung. Dennoch hat der Insolvenzverwalter die Schlussrechnung nach § 66 Abs. 2 Satz 1 InsO zunächst dem Insolvenzgericht vorzulegen. Dieses leitet sie nach eigener Prüfung an den Gläu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Materielle Voraussetzungen

Rz. 8 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil Revision eingelegt, so ordnet das Revisionsgericht auf Antrag an, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht. Bei Einlegung der Nichtzulassu...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.4 Verwalterbericht

Rz. 42 Als Beiwerk zu den soeben dargestellten Rechenwerken der Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter gem. § 156 Abs. 1 InsO im ersten Berichtstermin einen mündlichen Bericht vor der Gläubigerversammlung abzugeben (sog. Verwalterbericht). Darin hat er nach § 156 Abs. 1 Satz 1 InsO über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat na...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.3 Abschreibungen

Abschreibungen und ähnliche Abzugsbeträge sind aus der Anlage AVEÜR in die Anlage EÜR zu übertragen und dort getrennt zu erfassen, nämlich in Zeile 29 in Form von Absetzungen auf unbewegliche Wirtschaftsgüter, ausgenommen häusliche Arbeitszimmer, Zeile 30 für immaterielle Wirtschaftsgüter Zeile 31 für bewegliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Maschinen und Fahrzeuge, einschließ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 7 Ergänzende Angaben und zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen

Im 4. und 5. Teil des Vordrucks werden insbesondere ergänzende Angaben zu Rücklagen, stillen Reserven und Ausgleichsposten (Zeilen 121 bis 124) sowie Entnahmen und Einlagen von Einzelunternehmern zwecks Schuldzinsenabzug (Zeilen 125 bis 126) gefordert. Die Eintragungen in den Zeilen 121 bis 124 müssen vor dem Abschluss des ersten Teils des Vordrucks vorgenommen werden, da die s...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen infolge des Wechsels der G...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 16 die vereinn...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.1 Besonderheiten bei Kleinunternehmern

Umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmer haben bei den Betriebseinnahmen "lediglich" die Zeilen 11, 12 und 17 bis 21 auszufüllen und dabei Angaben zu machen, die zum Teil auch der Umsatzsteuererklärung zu entnehmen sind. Die Daten können wie folgt ermittelt werden: Zeile 11: Hier ist die Summe der steuerbaren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG zu erfassen. Soweit die Erläuterun...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 61 und 62 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Ein Teil der hier explizit aufgeführten Betriebsausgaben (Schuldzinsen, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) wurde bereits an anderer Stelle angesprochen. Bezüglich der restlichen Positionen ist darauf hinzuweisen, dass in Zeile 49 als Telekommunikationskosten die Kosten für Telefon und Internet gesondert zu erfassen sind. Der Grund für diesen in den Erläuterungen zum Vordru...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2021 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Die Bestimmung des Gegenstandswertes in Ehesachen

Rz. 19 Ehesachen selbst sind nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten. Der Wert des Eheverfahrens bestimmt sich über § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den §§ 43 und 44 FamGKG. Die Wertberechnung in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wird unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensv...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 5.3.1 Subjektivität bei Zinssatz und Prognose

Zukunftserfolgswertverfahren ermitteln den diskontierten Wert prognostizierter Erfolge. Mit Prognose und Diskontierungszinssatz steht und fällt die Bewertung: Der Kalkulationszinssatz ergibt sich (ohne Wachstum) systematisch aus dem risikofreien Basiszinssatz sicherer Staatsanleihen und einem Risikozuschlag für operative und für aus der Kapitalstruktur resultierende Unterneh...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice, Bürokostenzusch... / 5 Mieteinkünfte bei überwiegendem Arbeitgeberinteresse

Nur wenn ein Heimbüro v. a. im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt wird und dieses Interesse objektiv nachvollziehbar über die Entlohnung des Arbeitnehmers hinausgeht, ist anzunehmen, dass die betreffenden Mietzahlungen an den Arbeitnehmer auf einer neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung beruhen. Es ist aber besonders darauf Wert zu lege...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 1.5 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Ein Beamter[14] muss aus dem Dienst entfernt werden, wenn er durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung endgültig verloren hat (§ 31 LDG BW). Sind diese tatbestandlichen Voraussetzungen gegeben, steht dem Dienstherrn kein Ermessen zu – er muss den Beamten entlassen. Fällt dem Beamten ein sogenanntes Zug...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 2.3 Abgrenzung zu Wertzugängen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 13 Zugänge von Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige als Gegenleistung für Betriebsausgaben erhält, sind keine Betriebseinnahmen. Beim Einkauf von Umlaufvermögen wird in der Einnahmenüberschussrechnung nur die Betriebsausgabe[1] erfasst. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern wird die Betriebsausgabe im Wege der Abschreibung auf die Nutzungsdauer v...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 2.4 Abgrenzung zu Wertzugängen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG und §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG

Rz. 17 Nur erfolgswirksame Wertzugänge können Betriebseinnahmen darstellen. Im Falle einer Darlehensaufnahme oder Darlehensgewährung handelt es sich um eine erfolgsneutrale Vermögensumschichtung.[1] Beim Betriebsvermögensvergleich ergibt sich dadurch eine erfolgsneutrale Bilanzverlängerung bzw. ein Aktivtausch.[2] Bei der Überschussrechnung wird dieser Geschäftsvorfall nicht...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 5.2.2 Sachgesamtheiten

Rz. 88 In vielen Fällen bildet eine bestimmte Menge von Vermögensgegenständen eine Gesamtheit, die einer – weitgehend – einheitlichen Nutzung unterliegt. Derartige Fälle sind insbesondere im Anlagevermögen zu beobachten. Hier kann sich die Frage stellen, ob und wieweit diese Gesamtheit an Vermögensgegenständen unter Verstoß gegen den Einzelbewertungsgrundsatz, aber aus Wirts...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 2.1 Grundsatz der Einzelbewertung

Rz. 1b Durch § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB ist der Grundsatz der Einzelbewertung für alle Vermögensgegenstände und Schulden verankert; damit gilt dieser Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung grundsätzlich für alle im Anlage- und Umlaufvermögen auszuweisenden Vermögensgegenstände sowie für alle Schulden. Dieser Bewertungsgrundsatz ergibt sich darüber hinaus bereits auch aus § 240 Ab...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 5.1 "Kleine" Sachanlagen

Rz. 86 Für Sachanlagen gilt generell der Einzelbewertungsgrundsatz. Damit wäre auch ein Bleistiftanspitzer mit AK von 4,95 EUR aus dem Bürosupermarkt einzeln zu aktivieren und über seine (wohl sehr lange) Nutzungsdauer abzuschreiben. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass eine derartige Handhabung nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch sinnleer wäre. Es haben sich deshalb die ...mehr