Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraum

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Förderprogramme des Landes ... / 5.7 Rechtsanspruch

Kein Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht. Die zuständige Stelle entscheidet nach eigenem Ermessen und nach Haushaltslage über die Vergabe der Mittel.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 8.3 Unkenntnis von besitzendem Dritten

Nicht selten erleben Vermieter nach erstrittenem Räumungstitel gegen ihren Mieter die unliebsame Überraschung, dass nicht nur der Mieter in der Wohnung lebt, sondern noch eine weitere Person. Vor dem Hintergrund einer gegen ihn erhobenen Räumungsklage kann der Mieter jedenfalls durchaus auf die findige Idee kommen, endlich mit seiner Lebensgefährtin zusammenzuziehen, um dem ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.1 An wen richtet sich das Programm?

Einkommensgrenzen Diese Programmdarlehen können folgende Personenkreise beantragen: Einzelpersonen Eheleute Alleinerziehende Partner oder Partnerinnen von eingetragenen Lebenspartnerschaften Partner oder Partnerinnen von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften Die Antragsteller dürfen die Einkommensgrenzen nach § 13 Abs. 2 LWoFG um nicht mehr als 60 % überschreiten (s. Abschn. 2).mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.1 Für wen eignet sich das Programm?

Das Programm ist für selbstnutzende Wohnungseigentümer, kommunale und private Wohnungsunternehmer, Vermieter und Investoren, Contracting-Geber, Energetische Modernisierung die durch Investitionen ihre Wohnung im energetischen Sinne modernisieren möchten. Bedingung ist, dass das Objekt in Berlin belegen ist.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.5 Antragstellung

Die Darlehen sind bei der IBB zu beantragen. Ansprechpartner und die Kontaktadresse findet man auf der Webseite der IBB (www.ibb.de). Wie oben bereits beschrieben, darf die Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen werden dabei nicht als Beginn angesehen. Die IBB entscheidet nach der Bonitäts- und Objektprüfung über den Darlehensantrag.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4 Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen

Mit diesem Zuschussprogramm will das Land Mecklenburg-Vorpommern zweierlei Anreize schaffen. Zum einen sollen Eigentümer motiviert werden, in ihren Mietwohnobjekten Personenbeförderungssysteme einzubauen, zum anderen sollen Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum motiviert werden, Barrieren in den eigenen vier Wänden abzubauen. 4.1 An wen richtet sich das Programm? Förderkomp...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.4 Zusatzförderung für innovativen Wohnungsbau

Mehrkosten Familien, die beim Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum innovative Aspekte der L-Bank berücksichtigen, können die dadurch entstehenden Mehrkosten entweder über ein zusätzliches Darlehen oder einen Zuschuss (Umwandlung des Z15-Darlehens) gefördert bekommen. Als innovative Aspekte im Sinne der L-Bank gelten z. B. das CO2-neutrale Bauen oder kostengünstiges un...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Als Eigenkapital werden 10 % der Gesamtausgaben verlangt. Die geförderten Wohnungen müssen über einen Zeitraum von 10 Jahren nach Erhalt der Zuschüsse entsprechend der Zweckzuwendung genutzt werden. Bei Vermietungen gilt die Nutzungsbestimmung entsprechend. Hat der Mieter die Maßnahmen finanziert und zieht dieser vor Ablauf der 10 Jahre aus, so ist der Vermieter verpflichtet,...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.6 Ähnliche Programme

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Kündigungsgrund – Vertragsv... / Zusammenfassung

Überblick Schuldhafte Vertragsverletzungen durch den Mieter und Eigenbedarf des Vermieters sind berechtigte Interessen des Vermieters an der Kündigung von Wohnraum. Die Voraussetzungen dieser Kündigungsgründe werden im Folgenden erläutert. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Kündigungsgründe der schuldhaften Vertragsverletzung durch den Mieter und des Eigenbedarfs de...mehr

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Zweckentfremdung (Miete) / 4 Anspruch auf Erlaubnis

Die Ländergesetze beinhalten ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Somit ist von dem Grundsatz auszugehen, dass in den in Betracht kommenden Gemeinden der Bestand an Wohnraum erhalten werden soll. 4.1 Erteilung der Erlaubnis Die Erteilung der Erlaubnis der Zweckentfremdung richtet sich im Übrigen nach den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen. Die Erlaubnis ist dann zu e...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Nur für Vermieter Dieses Programm spricht alle Träger von Investitionsmaßnahmen an Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen an. Aber nicht nur die Maßnahme am bestehenden Wohnungsbestand wird gefördert, sondern auch der Ersterwerb einer neuen barrierereduzierten Wohnung. Wichtig Vermieterförderung Dieses Programm ist ausschließlich für Vermieter. Selbstgenutzter Wohnraum wird nich...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2 Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum

Ziel des Programms ist der altersgerechte Umbau von Wohnraum sowie der Abbau von Barrieren in der Wohnung und den Außenanlagen, der den Lebensumständen behinderter Menschen gerecht wird. Das Land Hessen will hier durch die Gewährung von Kostenzuschüssen Anreize schaffen. 2.1 Für wen sind die Förderungen gedacht? Eigener Wohnzweck Dieses Programm begünstigt Eigentümer von Wohnun...mehr

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Zwischenvermietung - Anwend... / 1.2 Der nichtgewerbliche Zwischenvermieter

Dagegen ist § 565 Abs. 1 BGB nicht unmittelbar anwendbar, wenn der Mieter mit der Anmietung und Vermietung primär andere als gewerbliche Zwecke verfolgt. Ob eine Weitervermietung bezweckt ist, kommt es ausschließlich auf die im Hauptmietvertrag getroffenen Vereinbarungen an. Wichtig Vertragswidriges Verhalten nicht erheblich Es spielt grundsätzlich keine Rolle, wenn sich der Mi...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7 IB Sicher bauen

Das Programm "IB Sicher Bauen" ist ein Bürgschaftsprogramm zur Erleichterung von Finanzierungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Modernisierung oder der Instandhaltung von vermietetem Wohnraum. 7.1 Wer kann die Bürgschaften beantragen? Antragsberechtigte Anträge auf die Übernahme einer Bürgschaft des Landes Sachsen-Anhalt können folgende Kreditnehmer stellen: Privatpersonen Un...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 10.3 "Berliner" Räumung

Mit dem Modell der sog. "Berliner Räumung" hat der Gesetzgeber einen für Vermieter wesentlich günstigeren Weg der Räumungsvollstreckung geschaffen, der bereits zuvor in der Rechtsprechung anerkannt war. Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 885a Abs. 1 ZPO kann sich der Vermieter darauf beschränken, den Mieter zunächst nur aus dem Besitz zu setzen. Der Vermieter beauftragt ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2 Was wird gefördert?

Zusatzförderungen Die Zusatzförderungen werden für die folgenden Förderbereiche gewährt: Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung Energieeffizienz Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung für Barrierefreiheit Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung für barrierefreien neuen Wohnraum Zusatzförderung für innovativen Wohnungsbau Ergänzungsfinanzierung der L-Bank für restlichen ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.3 Begrifflichkeiten

Begriffserläuterung Hier nun einige Erläuterungen zu den Begriffen, die im Zusammenhang mit diesem Programm immer wieder vorkommen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 7.1.2.1 Wohnraummietverhältnis

Maßgeblich ist hier die Bestimmung des § 23 Nr. 2a GVG. Diese Bestimmung regelt die ausschließliche sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte für Wohnraumstreitigkeiten. Streitwertunabhängig ist die Klage auf Räumung von Wohnraum also stets vor dem Amtsgericht zu erheben.mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 5.4 Klage auf künftige Räumung

Nicht selten sind in der Praxis Konstellationen, in denen der Mieter im Nachgang einer Kündigung zu verstehen gibt, das Mietobjekt nicht freiwillig zu räumen. Für den Vermieter steht also bereits frühzeitig fest, dass er an der Erhebung einer Räumungsklage nicht vorbeikommen wird. Praxisrelevant ist die Klage auf künftige Räumung lediglich in den Fällen einer ordentlichen fr...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.7 Ähnliche Programme

KfW-Bank: KfW-Programm Altersgerecht Umbauenmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.6 Tilgungszuschuss

Bis zu 7,5 % Es wird ein Tilgungszuschuss bis zu 5 % der Darlehenshöhe gewährt. Befindet sich das maßgebliche Haushaltseinkommen innerhalb von 110 % der Einkommensgrenze, wird ein Tilgungszuschuss von 7,5 % gewährt.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.1 Wer ist Antragsberechtigt?

Eigentümer Antragssteller können Einzelpersonen, Ehegatten sowie Partnerinnen und Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften bzw. auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften sein. Die Antragsteller müssen Wohneigentum in Rheinland-Pfalz schaffen oder als Eigentümer solchen Wohnraum modernisieren. Hinweis Antragssteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit Ist der Antragsteller ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6 Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen

Dieses Programm soll Familien dabei helfen, Wohneigentum zu erwerben oder bereits eigenen Wohnraum auszubauen oder zu erweitern. Allerdings muss zu der Familie mindestens ein Kind oder eine schwerbehinderte Person gehören. 6.1 Wer kann die Förderung beantragen? Antragsberechtigte Antragsberechtigt für dieses Programm sind alle privaten Haushalte, zu denen mindestens ein minderj...mehr

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Zweckentfremdung (Miete) / 7 Kündigungsrecht

Angemessene wirtschaftliche Verwertung Zum Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum im Zusammenhang mit Problemen der Zweckentfremdung ist Folgendes auszuführen: Eine Kündigung ist dann möglich, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert ist und dadurch erhebliche Nachteile erlei...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital nicht notwendig Eigenkapital wird nicht gefordert. Die Darlehen sind mit den banküblichen Sicherheiten abzusichern. Bei einem Darlehensbetrag unter 50.000 EUR kann auf eine Eintragung in das Grundbuch verzichtet werden. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Die Summe der Darlehen darf die Investitionssumme aber nicht übersteigen. Nic...mehr

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CO2-Preis: Aufteilung zwisc... / 2 Das neue Stufenmodell

Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche zwischen Mietern und Vermietern umgelegt. Der Vorschlag des Bundesrats, die Verbrauchswerte aus dem Energieausweis zu entnehmen, wurde verschoben auf den Zeitpunkt der Evaluation in 3 Jahren. Wichtig U...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Förderprogramme

Das Land Sachsen-Anhalt hat zur Förderung energetischer Maßnahmen insbesondere folgende Förderprogramme geregelt: Förderprogrammemehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Mietpreis- und Belegungsbedingungen

10 Jahre Wer die Förderung in Anspruch nimmt, der muss sich den Mietpreis- und Belegungsbedingungen der Gemeinde unterwerfen. Hier gilt: Der Wohnraum darf 10 Jahre lang (ab Bezugsfertigkeit) nur an Wohnungssuchende mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Die Miete darf in den ersten 4 Jahren (ab Abschluss des Mietvertrags) die angemessenen Kosten der Unterkunft nach...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.6 Antragstellung

Direkt an die ISB Die Förderanträge sind bei der ISB einzureichen. Das Antragsformular und weitere Informationen sind auf der Webseite der ISB (www.isb.rlp.de) zu finden. Eine persönliche Beratung erhält man bei der Kundenbetreuung (Tel. 06131/6172-1991) oder per E-Mail an wohnraum@isb.rlp.de. Die Antragstellung hat grundsätzlich vor Maßnahmenbeginn zu erfolgen. Ein vorzeitige...mehr

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Mietpreisüberhöhung – Begri... / 5 Laufende Aufwendungen des Vermieters

Ist die Wesentlichkeitsgrenze von 20 % überschritten, liegt eine Mietpreiserhöhung gleichwohl nicht vor, wenn die Entgelte zur Deckung der laufenden Aufwendungen des Vermieters erforderlich sind. Der Begriff der laufenden Aufwendungen ist in § 5 WiStG nicht bestimmt. Heranzuziehen sind daher die für den sozialen Wohnungsbau entwickelten Vorschriften der II. Berechnungsverord...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.2.1 Vorzeitige Kündigung wegen Verweigerung der Untervermieterlaubnis (§ 540 BGB)

Der Mieter kann das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen, wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung oder zur sonstigen Gebrauchsüberlassung, z. B. zur Weitervermietung an einen Dritten, verweigert, sofern nicht in der Person des Untermieters oder des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.[1] Dies gilt sowohl für Wohnraum- als auch für Ges...mehr

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Kündigungsgrund – Sonstige ... / 1 Betriebsbedarf

Betriebsbedarf liegt insbesondere vor, wenn die Wohnräume als Werkmiet- oder Werkdienstwohnung für einen Arbeitnehmer anstelle eines anderen, dessen Arbeitsverhältnis beendet ist, verwendet werden.[1] In der Kündigung des Dienst-(Arbeits-)verhältnisses liegt nicht zugleich die Kündigung des Mietverhältnisses gem. § 576 BGB. Diese muss nach Beendigung des Dienst(Arbeits-)verhä...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 8.3.2 Kenntnis nach Schluss der mündlichen Verhandlung

Nach dem Wortlaut des Gesetzes darf der Vermieter erst "nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung" seines Räumungsprozesses vom Besitz des Dritten Kenntnis erhalten, um den Räumungstitel gegen den Dritten im Wege der einstweiligen Verfügung durchzusetzen. Der Gesetzgeber hatte dabei den "klassischen" Fall vor Augen, dass der Vermieter ein Räumungsurteil gegen seinen Mieter...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.2 Was wird gefördert?

Die gewährten Darlehen sollen insbesondere für folgende Baumaßnahmen genutzt werden: Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäude (z. B. Wärmedämmung an Außenwänden, Geschossdecken und Dach, Einbau von neuen Fenstern, Erneuerung der Haustechnik) Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (z. B. Anbau eines Aufzugs, Einbau eines Treppenlifts) allgemeine Maßnahmen zur Modernisier...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Wie erfolgt die Förderung?

Grund- und Zusatzdarlehen Die Förderung besteht aus einem Grunddarlehen und einem Zusatzdarlehen. In der Regel soll das Darlehen als nachrangiges Darlehen zu einem bereits bestehenden Darlehen gewährt werden. Das Grunddarlehen beträgt 30 % der Gesamtkosten. Das Zusatzdarlehen beträgt jeweils 5 % der Gesamtkosten. Es wird unter folgenden Bedingungen gewährt: für jedes weitere K...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Förderprogramme des Landes Bayern

Insbesondere folgende Programme werden durch das Land Bayern im Zusammenhang mit dem Bau, Umbau oder der Sanierung von Gebäuden angeboten: Kurzübersicht Förderprogramme des Landes Bayernmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Antragstellung

Die Anträge sind bei der ILB vorzulegen. Auch Mieter kann Antrag stellen Wird der Antrag von einem Mieter gestellt, so ist die vom Vermieter unterschriebene Vereinbarung beizufügen. Dazu gehört auch die Erklärung, dass der Vermieter die sich ergebenden Verpflichtungen anerkennt. Alle Vordrucke und Anträge findet man auf der Webseite der ILB unter dem Programm. 60 % der gewährten...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / Zusammenfassung

Überblick Das Land Bayern fördert über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Die einzelnen Förderprogramme können im Internet unter der Anschrift www.wohnen.bayern.de oder www.bayernlabo.de eingesehen werden. Dort findet man neben Formularen und Merkblättern auch die Anschriften der Bewilligungsstellen. Insbesondere folgende Programme sind dort zu finden: Anpas...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.2 Was wird gefördert?

Die Förderungen sind neben den allgemeinen Bedingungen an folgende 2 Voraussetzungen geknüpft: Art der Baumaßnahme und städtebauliche Notwendigkeit. Modernisierungsmaßnahmen Förderungsfähig sind alle Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die dazu dienen, das Förderobjekt generationsgerecht umzubauen. Folgende Maßnahmen können zur Erreichung des Ziels dienen: Bauliche Maß...mehr

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Instandhaltungskostenpauschale / 1 Was sind Instandhaltungskosten?

Nach § 28 Abs. 1 II. Berechnungsverordnung (II. BV) sind Instandhaltungskosten Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen. Der Ansatz der Instandhaltungskosten dient auch zur De...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.2 Was wird gefördert?

Baumaßnahme Gefördert werden der Neubau eines Objekts, der erstmalige Erwerb eines Objekts (innerhalb von 18 Monaten nach Bezugsfertigkeit), der Ersatzneubau nach Abriss, der Ausbau, der Umbau, die Umwandlung und die Erweiterung von Gemeinschaftswohnungen für Wohngruppen oder Wohngemeinschaften. Wohngruppe oder Wohngemeinschaft Die Wohnungen müssen zum Gemeinschaftswohnen bestimmt sein...mehr

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Staffelmiete - Vereinbarung... / Zusammenfassung

Überblick Unter einer Staffelmiete versteht man eine Vereinbarung, nach der spätere Mietsteigerungen bereits beim Vertragsschluss im Voraus festgelegt werden. Eine Staffelmiete kann sowohl bei der Wohnraummiete als auch bei der Geschäftsraummiete vereinbart werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Bei Wohnraum gilt § 557a BGB. Die Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamk...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3 Wie erfolgt die Förderung?

Gefördert wird Schaffung von neuem Mietwohnraum (Neubau), Änderungen oder Erweiterungen von Gebäuden zur Schaffung neuen Mietwohnraums, der Ersterwerb von neu geschaffenen Mietwohnungen zur erstmaligen Belegung im Rahmen der einkommensorientierten Förderung, eine Verlängerung von Belegungs- und Mietbindungen an bestehenden, im Rahmen der einkommensorientierten Förderung geförder...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3 Konditionen

Für die Durchführung der obigen Maßnahmen gewährt das Land Bayern über sein bayerisches Wohnungsbauprogramm leistungsfreie Baudarlehen von bis zu 10.000 EUR je Wohnung. Bewegen sich die Kosten unter 1.000 EUR, so erfolgt trotz Vorliegen der Voraussetzungen keine Förderung. Wenn mehr als eine behinderte Person im Förderobjekt lebt, erhöht sich die Fördergrenze trotzdem nicht....mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.1 An wen richtet sich das Programm?

Eigentümer Antragsberechtigt sind die Eigentümer, Investoren und Investorinnen des zu fördernden Wohnungsbauvorhabens. Soll der zu fördernde Wohnraum nicht vermietet, sondern zum Weiterverkauf hergestellt werden, so ist nicht der Bauherr antragsberechtigt, sondern der Erwerber. Soll eine geförderte Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, muss der Erwerber die Einkommen...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.9 Förderreihenfolge

Das Land Thüringen hat bei dieser Art der Förderung die Absicht, eine gerechte und zielgerichtete Förderung vorzunehmen. Aus diesem Grund werden folgende Vorhaben vorrangig berücksichtigt: Vorrangige Förderungen Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen, bei denen die Wohnungsbaufördermittel mit anderen Fördermitteln kumuliert werden. Hierbei handelt es sich beispiels...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.6 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei Zuständige Behörde Anpassungen von Eigen- und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt (Liste auf der Webseite), Anpassung von Mietwohnraum im Mehrfamilienhaus bei der Regierung, Landeshauptstadt München, Stadt Augsburg oder Stadt Nürnberg. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beiliegen: Nachweis über das Eigentu...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.3 Förderausschluss

Keine Förderung Trotz des Vorliegens der obigen Voraussetzungen erfolgt keine Förderung über dieses Programm, wenn der Wohnraum bereits von Nichtberechtigten belegt oder an Nichtberechtigte vermietet ist, kein örtlicher Bedarf an entsprechendem Mietwohnraum besteht, die betreffende Immobilie nach Abschluss des Vorhabens weniger als 3 abgeschlossene Wohnungen umfasst, die für das ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Kurzübersicht

Die ILB bietet insbesondere folgende Förderprogramme an: Förderprogramme des Landes Brandenburgmehr