Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Mietwohngrundstücke (Abs. 4)

Rz. 126 [Autor/Stand] Mietwohngrundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 BewG sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind. Demnach liegt stets ein Mietwohngrundstück vor, wenn das Grundstück ausschließlich Wohnzwecken dient, über mehr als zwei bewertungsrechtliche Wo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Gemischt genutzte Grundstücke (Abs. 8)

Rz. 160 [Autor/Stand] Gemischt genutzte Grundstücke sind gem. § 249 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 8 BewG Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind. Rz. 161 [Autor/Stand] Bei der Bestimmung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Herausgabe- oder Übereignungsanspruch muss auf eine unbewegliche Sache gerichtet sein. Erfasst werden Grundstücke, Grundstücksanteile, Zubehör, Wohnungseigentum oder Erbbaurechte, vgl §§ 864 I, 865. Ein Arrestbefehl genügt als Vollstreckungstitel. Auch eine Sicherungsvollstreckung nach § 720a ist genügend (Musielak/Voit/Flockenhaus § 848 Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzlich angeordnete gemeinsame Klageerhebung.

Rn 11 Das Gesetz gebietet bei einer Verwaltungsgemeinschaft, sei es eine eheliche Gütergemeinschaft in Gesamtverwaltung (§§ 1450, 1472 BGB) oder die Einsetzung mehrerer Testamentsvollstrecker (§ 2224 BGB), eine gemeinsame Klage. Ebenso verhält es sich bei einem Pfandrecht (§ 1258 II BGB) oder bei einem Nießbrauch (§ 1066 II, 1082 BGB) an einem Miteigentumsanteil. Die Klage a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatsachen.

Rn 10 Der Tatsachenstoff ist gleichartig, falls mehrere Bauherren aus einem gemeinsamen Bauvertrag verklagt werden (BayObLGZ 83, 64, 66) oder ein einheitliches Schadensereignis (Verkehrsunfall, ärztliche Fehlbehandlung auch bei zeitlich aufeinander folgender Versorgung: BayObLGR 02, 425) die Grundlage für Ansprüche von oder gegen mehrere Personen bildet (KG MDR 00, 1394). In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) KostO.

Rn 274 Für § 42 GNotKG (§ 21 II KostO aF) kommt es auf den Wert des Grundstücks mit dem fertiggestellten Gebäude an (BayObLG DNotZ 82, 765; 770; OLGR Zweibr 04, 138), nicht auf die Summe der Wohnungswerte (BayObLG RPfleger 92, 540). Lastet eine Globalgrundschuld noch auf einem einzigen Wohneigentum, ist dessen Wert im Fall des § 53 II GNotKG (§ 23 II KostO aF) die Grenze; nu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Interesse.

Rn 272 Das Interesse ist nach allg Grundsätzen zu bestimmen; es gibt für § 49 GKG den Einsatzwert vor. Bei Zahlungs- und neg Feststellungsklagen ist der Nennwert anzusetzen (§ 3 Rn 6). Auf die ältere Rspr kann grds zurückgegriffen werden, soweit dort die Grundlagen für die Schätzung des Interesses erarbeitet worden sind. Wertabschläge und Quotenbildungen, die einer sachgerec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nicht erfasste Vertragsgestaltungen.

Rn 6 Im Interesse der Rechtssicherheit (Rn 1) ist die Norm einer erweiternden Auslegung oder gar der Analogie nicht zugänglich. Mietähnliche Nutzungsverhältnisse werden daher, anders als bei § 41 GKG, nicht erfasst (hM BGH NZM 99, 189; BayObLG JurBüro 95, 27; St/J/Roth § 8 Rz 2; MüKoZPO/Wöstmann § 8 Rz 6; ThoPu/Hüßtege § 8 Rz 2; einschränkend Musielak/Voit/Heinrich § 8 Rz 2)...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Vermögens... / 1 Förderarten, Anlageformen

Sachverhalt Als Arbeitgeber möchten Sie wissen, wie vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden und was Sie damit zu tun haben. Ergebnis Bei vermögenswirksamen Leistungen (VWL) handelt es sich um Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer bestimmten Form nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz anlegt. Zu einem Zuschuss ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 249 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Aufzählung der verschiedenen Grundstücksarten und deren Definition sowie erstmalig für die Bewertung zu Grundsteuerzwecken die Bestimmung des Wohnungsbegriffs. Die Vorschrift des § 249 BewG entspricht in Teilen dem § 75 BewG zur Einheitsbewertung sowie dem § 181 BewG zur Grund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Pacht.

Rn 198 Die Kommentierung findet sich nebst alphabetischer Zusammenstellung von Einzelpunkten bei § 8 und hinsichtlich Miet- und Mieterhöhungsklagen bei § 9. Pächterpfandrecht s § 6 Rn 15, 17. Parabolantenne s Wohnungseigentum b), § 8 Rn 53. Parteiwechsel § 5 Rn 3. Patientenverfügung Regelwert 5.000 EUR nach § 36 III GNotKG (Hamm MDR 06, 1197 [OLG Hamm 08.11.2005 - 15 W 148/0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Voraussetzungen.

Rn 3 Die Schadensersatzpflicht des § 799a entspricht derjenigen des § 717 II und des § 945. Ersatz wird für den Schaden geschuldet, der durch eine später für unzulässig erklärte Vollstreckung aus der Urkunde oder durch eine zur Abwendung der Vollstreckung erbrachte Leistung entsteht. § 799a ist entspr anzuwenden, wenn sich der Eigentümer von Wohnungseigentum oder der Berecht...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Berichtigung des Vorsteuerabzuges

Rz. 106 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Maßgeblich für den Vorsteuerabzug sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Leistung, d. h. die zu diesem Zeitpunkt voraussichtliche Verwendung der in Anspruch genommenen Leistung. Ändern sich zu einem späteren Zeitpunkt die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse (tritt z. B. an die Stelle der Steuerpflicht eine unechte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundstücke.

Rn 2 Grundstücke sind von einer umlaufenden Grenzlinie umgebende Abschnitte der Erdoberfläche, die unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs eingetragen sind. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Maßgeblich für die Klassifizierung als Grundstück und die Zuordnung zu einem bestimmten Schuldnervermögen ist demnach das Grundbuch, nicht...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Grundstücksgleiche Berechtigungen

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts für Grundstücke gelten, kommen insbesondere in Betracht: das Erbbaurecht (§ 11 Abs. 1 ErbbauVO), das Wohnungseigentum (§§ 1, 6 WEG), das Bergwerkseigentum (§ 9 Abs. 1 S. 1 BundesbergG), im Grundbuch eingetragene Gewerbeberechtigungen gem. Art. 74 EGBGB (z. B. Mühlen-Abdeckereige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz notwendiger Streitgenossenschaft.

Rn 12 Ist Kl eine nicht rechts- und parteifähige Gesamthandsgemeinschaft, müssen die Teilhaber als notwendige Streitgenossen gemeinsam auf Leistung klagen. Dies gilt für die Gesellschafter einer nicht parteifähigen Innen-GbR (BGHZ 146, 341, 348 = NJW 01, 1056), sofern nicht ausnahmsweise eine Gesellschafterklage (actio pro socio) in Betracht kommt, die gemeinsam verwaltenden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einzelfälle.

Rn 2 Eine GmbH, die keinen Geschäftsführer hat, wird durch die Gesellschafter vertreten (§ 35 I 2 GmbHG); eine führungslose AG (ohne Vorstand) wird durch den Aufsichtsrat vertreten (§ 78 I 2 AktG). Zudem sind eine GmbH nach § 8 IV Nr 1 GmbHG und eine AG nach § 37 III Nr 1 AktG verpflichtet, bei der Anmeldung zum Handelsregister eine inländische Geschäftsanschrift anzugeben, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIX. Wohnungseigentümergemeinschaft.

Rn 26 Die Wohnungseigentümer haben nach § 18 Abs 2 WEG (§ 21 Abs 4 WEG aF) einen Anspruch auf eine Verwaltung ihrer Gemeinschaft, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Das schließt einen Anspruch auf Abberufung eines untauglichen Verwalters und auf Bestellung eines tauglichen Verwalters ein. Dieser Anspruch kann, wovon auch der Gesetzgeber ausgegangen is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsgrund.

Rn 11 Gleichartigkeit des Rechtsgrundes greift ein, sofern der Anspruch auf einem ähnlichen Vertragstyp, GoA, ungerechtfertigter Bereicherung, Delikt oder Unterhaltsverpflichtungen beruht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mehrere Dritte wegen derselben Pfändung Drittwiderspruchsklage (§ 771) erheben (Zweibr MDR 83, 495) oder ein Makler aus eigenständigen Verträgen von K...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Folgen einer Nutzungsänderung

Rz. 33 [Autor/Stand] Ergibt sich für ein bebautes Grundstück im Vergleich zum vorangegangen Feststellungszeitpunkt eine Nutzungsänderung, kann dies mitunter Auswirkungen auf die Grundstücksart und damit auch auf das anzuwendende Bewertungsverfahren haben. Dies wird sich regelmäßig auf den Grundsteuerwert und im Ergebnis auf die Grundsteuerbelastung auswirken. Rz. 34 Beispiel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO W

Waffengleichheit Einleitung ZPO 42 Wahlfeststellung 12 ZPO 15 Wahlordnung für die Präsidien 21b GVG 18 Wahlrecht 732 ZPO 4 ausschließlicher Gerichtsstand 35 ZPO 2 Eilverfahren 35 ZPO 3 Mahnbescheid 35 ZPO 3 Rechtsmissbrauch 35 ZPO 3 selbstständiges Beweisverfahren 35 ZPO 3 Vollstreckungsabwehrklage 35 ZPO 2 Widerklage 35 ZPO 3 Wahrhaftigkeitspflicht 138 ZPO 4 Wahrheitspflicht 27 FamFG 4...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Nutzung zu verschiedenen Zwecken

Rz. 69 [Autor/Stand] Werden Grundstücke sowohl zu Wohnzwecken als auch zu betrieblichen und/oder öffentlichen Zwecken genutzt, sind für die Bestimmung der Grundstücksart die unterschiedlich genutzten Wohn- und Nutzflächen ins Verhältnis zur gesamten Wohn- und Nutzfläche des Gebäudes zu setzen. Dabei werden zum einen alle Flächen, die Wohnzwecken dienen sowie zum anderen alle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erbauseinandersetzungen.

Rn 116 Bei Streit um das Erbrecht ist der Wert gem § 3, nicht § 6, nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers oder Rechtsmittelführers an dem geltend gemachten Erbteil zu bemessen; unstr Anteile oder Pflichtteile bleiben ohne Ansatz (BGH NJW 75, 1415; Köln JurBüro 79, 1704; BayObLG JurBüro 93, 227; Karlsr RPfleger 92, 254). Will der Kl das gesamte Erbe auf sich vereinig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle von Identität.

Rn 5 Abänderungsklage des Schuldners und Klage auf Rückzahlung des dennoch geleisteten Unterhalts (Hambg FamRZ 98, 311; Köln FamFR 10, 351 = FamRZ 10, 1933), Klage auf Abnahme oder auf Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Klage, bei der die Erbringung der Leistung Zug um Zug angeboten wird (BGH NJW-RR 10, 1295 [BGH 06.07.2010 - XI ZB 40/09]; NJW-RR 20, 1517 [BGH 13.10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Miet- und Pachtforderungen.

Rn 14 Bei der Zwangsverwaltung eines Grundstücks bzw von Wohnungseigentum werden Mietforderungen nicht gepfändet. Vielmehr unterliegen Miet- und Pachtzinsforderungen entspr § 1123 BGB dem Haftungsverband der Hypothek und werden daher von der Beschlagnahme des Grundstücks umfasst, aber nur iRd Zwangsverwaltung, nicht bei der Zwangsversteigerung § 21 ZVG. Unter die genannten F...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Persönlicher, sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Diese Vorschrift gilt für alle Unternehmer, die Umsätze nach § 4 Nr. 9 UStG ausführen. Insbesondere auch für Land- und Forstwirte, die der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen. Allerdings dürfen diese Unternehmer nicht gem. § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG verzichten (Option, vgl. § 24 Abs. 1 S. 2 UStG)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einfamilienhäuser (Abs. 2)

Rz. 107 [Autor/Stand] Die erstgenannte Grundstücksart im § 249 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist die der Einfamilienhäuser. Dies sind gem. § 249 Abs. 2 BewG Wohngrundstücke, die eine Wohnung i.S.d. bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs (§ 249 Abs. 10 BewG) enthalten und kein Wohnungseigentum darstellen. Rz. 108 [Autor/Stand] Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Übertragbarkeit der Prozessführungsbefugnis.

Rn 40 Eine gewillkürte Prozessstandschaft scheidet bei der Geltendmachung höchstpersönlicher Rechtsgüter aus (BGH NJW 83, 1559, 1561 [BGH 17.02.1983 - I ZR 194/80]): Dazu gehören Schmerzensgeldansprüche (§ 253 BGB, BGH VersR 53, 498 f), Ansprüche wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BGH NJW 69, 1110 f), Ansprüche aus einer beschränkt persönlichen Dienstbar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Enteignung.

Rn 113 Im Streit um die Zulässigkeit ist der Verkehrswert anzusetzen (BGH NJW 63, 2173; BGHZ 50, 291), auch bei Einwänden nur eines Wohnungseigentümers (BGH WuM 00, 32); bei Klage auf Entschädigung gilt die Höhe der str Differenz, wobei Zinsen nur angesetzt werden, wenn sie als Entschädigung für entgangene Substanz Hauptforderung sind (BGH MDR 70, 994), sonst gilt § 4 I. Vgl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beitritt.

Rn 1 Die Bestimmung regelt Form und Inhalt der Beitrittserklärung nicht nur für die einfache (§§ 66 ff) und die streitgenössische (§ 69) Nebenintervention, sondern auch für die Streitverkündung (§§ 72 ff). Die Regelung gilt auch für die Beiladung eines Wohnungseigentümers (LG Stuttg RR 13, 649, 650). I. Form. Rn 2 Der Beitritt erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes. Im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsstreit.

Rn 2 Zwischen Besitzer und einem Dritten über ein grundstücksbezogenes Recht oder Verpflichtung (Abs 1), zB Prozesse über Grunddienstbarkeiten, Aufgebotsverfahren für Briefhypothek (BGH NJW-RR 09, 660), Vorkaufsrechte, Hypothek, Grundschuld, Nießbrauch, aus § 894 BGB, Nachbarrecht aus § 906 BGB (BGHZ 175, 253), Notwegrecht (Karlsr NJW-RR 95, 1042), Unterlassungsklage nach § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausschließliche Zuständigkeit.

Rn 4 Sachliche (§ 689 I 1) und örtliche (§ 689 II) Zuständigkeit sind als ausschließlich festgelegt. Für Mahnverfahren ist dasjenige AG örtlich ausschließlich zuständig, bei welchem der inländische ASt seinen allgemeinen (§§ 12 ff) Gerichtsstand hat (§ 689 II 1). Hat der ASt im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist das AG Wedding in Berlin ausschließlich zuständig (§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsgeschäft.

Rn 6 Übertragung, Belastung oder Aufgabe eines Rechts, wenn dadurch dem Kl die Aktiv-, dem Bekl die Passivlegitimation genommen wird, entspr auch Übertragung der Klagemarke auf einen Dritten während des Markenverletzungsprozesses (Frankf GRUR-RR 15, 204). Mit Beschl der Eigentümergemeinschaft, die Verfolgung eines sog gemeinschaftsbezogenen Anspruchs an sich zu ziehen, wird ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vertreter.

Rn 12 Der gesetzliche Vertreter (zB: Bürgermeister einer Gemeinde; Geschäftsführer einer GmbH) einer Partei ist als Partei zu vernehmen. Persönlich haftende Gesellschafter der KG und von der Vertretung der Gesellschaft nicht ausgeschlossene Gesellschafter einer GbR und einer OHG sind sämtlich Partei (BeckOKZPO/Scheuch, § 373 Rz 6 ff; s sogleich Rn 13). Partei ist auch der Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einseitige Rechtskrafterstreckung.

Rn 5 Sie wird bei stattgebenden Klagen auf Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses durch § 248 AktG begründet. Ebenso verhält es sich bei erfolgreichen Klagen nach §§ 2342 BGB, 246, 275 AktG, 75 GmbHG, 51, 94 GenG, 1495, 1496 BGB, die durch das zusätzliche Merkmal der Gestaltungswirkung gekennzeichnet sind. Notwendige Streitgenossen sind ebenso mehrer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Gewaltschutzsachen (§ 111 Nr 6 FamFG).

Rn 10 Gewaltschutzsachen sind Verfahren nach §§ 1, 2 GewSchG (§ 210 FamFG). Sie unterliegen der Zuständigkeit des FamG, ohne dass es auf eine familienrechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten ankäme; auch eine personale Nähebeziehung ist zumindest für § 1 GewSchG nicht vorausgesetzt. Anträge auf Schutzanordnungen und Zuweisung des Wohnraums (§§ 1, 2 GewSchG) sind Familie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auf einen bestimmten Personenkreis.

Rn 43 Aus Zweckmäßigkeitsgründen, insb zur Verhütung von Verwirrung durch widersprechende Entscheidungen, ordnet das Gesetz in einigen Fällen an, dass ein ggü einem Beteiligten ergangenes Urt für und gegen alle an dem streitigen Rechtsverhältnis materiell Beteiligten wirkt, zB für und gegen alle Pfandgläubiger in § 856 IV. Eine rechtskräftige Entscheidung, durch die eine For...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beweisführer.

Rn 15 Vereitelt der Beweisführer selbst den von ihm beantragten Augenscheinsbeweis, bleibt er schon nach allgemeinen Regeln beweisfällig (Musielak/Voit/Huber § 371 Rz 20). § 371 III stellt demgegenüber eine Beweislastregel zu Lasten derjenigen Partei auf, die den Augenschein vereitelt, also zB den Augenscheinsgegenstand zerstört oder beiseiteschafft (Zö/Greger § 371 Rz 7), d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Veräußerung oder Abtretung (Abs 2).

Rn 5 Dies ist weit zu fassen (BGH NJW 60, 964), auch Pfändung und Überweisung (LG Hamburg ZMR 18, 793), Unterlassungsklage bei einem Prozess unter Wohnungseigentümern (LG Karlsruhe ZWE 18, 208) oder wenn Ansprüche aus dem Eigentum an der in Streit befangenen Sache aufgrund einer Ermächtigung durch den Rechtsinhaber von einem Dritten im Wege der gewillkürten Prozessstandschaf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erster Rechtszug.

Rn 13 Hier ist der Klägerwechsel, der Beklagtenwechsel und die Parteierweiterung (zusätzlicher Bekl oder Eintritt eines weiteren Kl) aus Gründen der Prozessökonomie uneingeschränkt als Klageänderung nach § 263 anzusehen (BGHZ 65, 264), somit bei Sachdienlichkeit auch gegen den Willen der Beteiligten zulässig. Zulässig ist Parteiwechsels bei Umstellung der gegen die Wohnungse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Keine notwendige Streitgenossenschaft bei Einzelprozessführungsbefugnis.

Rn 13 Abweichend besteht in den vorbezeichneten Fällen keine notwendige Streitgenossenschaft, wenn das materielle Recht den einzelnen Teilhabern eine Einzelprozessführungsbefugnis des Inhalts verleiht, den Anspruch der Gemeinschaft (durch Leistung an diese, nicht sich selbst) geltend zu machen (BGHZ 30, 195, 197 = NJW 59, 1683). Dies gilt zugunsten von Miteigentümern (§ 1011...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zustellung/Hemmung der Verjährung.

Rn 18 Gem § 204 I Nr 7 BGB ist die Rechtsfolge der Hemmung der Verjährung von der Zustellung des Antrags auf Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens abhängig. Bei dem selbstständigen Beweisverfahren handelt es sich um einen abgekoppelten, eigenständigen u vorweggenommenen Teil eines etwa nachfolgenden Hauptsacheprozesses, nach dessen Beendigung angeordnet werden kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anwaltsgebühren.

Rn 18 Für die Tätigkeit des Anwalts ist eine Verfahrensgebühr nach Nr 3100 VV RVG zu entrichten, § 19 I Nr 15 RVG. Denn sie gehört zum Rechtszug. Die Gebühr des Vollstreckungsanwalts richtet sich nach Nr 3309 VV RVG, § 18 Nr 3 RVG. Eine Mehrvertretungsgebühr nach Nr 1008 RVG VV kann bei anwaltlicher Vollstreckungstätigkeit aus einem Titel, der auf einzelne Wohnungseigentümer...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Die Leistenden: Wohnungseigentümergesellschaften

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerfrei sind ausschließlich Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften i. S. d. WoEigG. Nicht steuerfrei sind daher die Leistungen einer Kapitalgesellschaft, die Wohnbauten errichtet, einzelne Wohneinheiten nach Teilung (§ 8 WoEigG) veräußert und sich in den Kaufverträgen das Recht sichert, die Wohneinheiten zu verwalten. Auch auf Leis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 266 Abs 1 Nr 3 FamFG.

Rn 3 Voraussetzung des § 266 Abs 1 Nr 3 ist stets, dass die Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Trennung, Ehescheidung oder Aufhebung der Ehe der Ehegatten steht (BGH Beschl v 12.7.17 – XII ZB 40/17, openJur 18, 3211 = FamRZ 17, 1599). Hierfür bedarf es eines inhaltlichen und eines zeitlichen Zusammenhangs. Das erfordert eine Entscheidung im Einzelfall. Es kann ein ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.3 Leistungsempfänger ist selbst anderweitig unternehmerisch tätig oder Nichtunternehmer

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Leistungsempfänger ist für an ihn erbrachte in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannte Leistungen nicht Steuerschuldner, wenn er keine entsprechenden Umsätze selbst erbringt. Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gilt deshalb vor allem nicht für Nichtunternehmer (vgl. Rn. 62) sowie für Unternehmer mit anderen als den vorgenannte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld 851 ZPO 5 Übergabe Scheck 757 ZPO 3 Titel und Quittung 757 ZPO 1 überlanges Gerichtsverfahren 198 GVG 1 Überlastung des Richters 21e GVG 37 Übermittlung elektronischer Dokumente Art der Dokumente 14b FamFG 9 Ausnahmen 14b FamFG 6 Behörden und Zusammenschlüsse von Behörden 14b FamFG 5 Ersatzeinreichung 14b FamFG 8 fakultative elektronische Übermittlung 14b FamFG 12 Pers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ne bis in idem.

Rn 14 Auf der Grundlage der prozessualen Rechtskrafttheorie wirkt die materielle Rechtskraft einer Entscheidung in einem späteren Prozess als eine negative Prozessvoraussetzung. Nach rechtskräftiger Entscheidung ist damit nicht nur eine erneute Entscheidung über denselben Streitgegenstand, sondern bereits eine erneute Klage unzulässig und durch Prozessurteil abzuweisen (BGHZ...mehr