Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Mietkaution / 2.5.1.1 Zugriff des Vermieters

Grundsätzlich fungiert der Vermieter als Treuhänder im Hinblick auf die Kaution und auch die Zinsen. Ein Zugriff auf die Kaution ist dem Vermieter ausschließlich dann möglich, wenn er einen Anspruch gegen seinen Mieter hat. Dieser Anspruch muss aber aus dem Mietverhältnis selbst resultieren. Der Vermieter kann nicht etwa einen Zugriff auf die Kaution mit einer Aufrechnung mi...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1.1 Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährens oder Entziehens des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein wichtiger Grund i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB, der den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der vermieteten Sache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Die Kündigung ist aber grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung z...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 6.2 Arten bebauter Grundstücke

Wichtig Bewertungsverfahren bestimmt sich in Abhängigkeit der Grundstücksart Die zutreffende Feststellung der Grundstücksart des bebauten Grundstücks ist Voraussetzung für die Wahl der zutreffenden Bewertungsmethode. Die maßgebliche Bewertungsvorschrift bestimmt sich in Abhängigkeit von der jeweils vorliegenden Art des bebauten Grundstücks. Grundsätzlich sind dabei die folgend...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 7.1.1 Bewertungsstichtage bis 31.12.2022

Praxis-Tipp Vorrangig Ableitung aus Vergleichswerten Vorrangig sind die Grundbesitzwerte für das Erbbaurecht wie auch für das belastete Grundstück im Vergleichswertverfahren zu ermitteln, wenn für das zu bewertende Erbbaurecht oder das zu bewertende Grundstück Vergleichskaufpreise oder aus Kaufpreisen abgeleitete Vergleichsfaktoren vorliegen.[1] Liegen solche Werte nicht vor,...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 6.3 Bewertung

Die bebauten Grundstücke sind jeweils in Abhängigkeit der jeweiligen Grundstücksart zu bewerten. Nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes gibt es 3 Bewertungsverfahren: Vergleichswertverfahren [1]: Das Vergleichswertverfahren findet Anwendung für Wohnungseigentum, Teileigentum, Ein- und Zweifamilienhäuser. Ertragswertverfahren [2]: Das Ertragswertverfahren findet Anwendung für...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4 Umfang des Grundvermögens und Bewertung

Wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens – in § 70 Abs. 1 BewG unterschiedslos als "Grundstück" bezeichnet – sind nicht nur die Grundstücke im eigentlichen Sinn, also "der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör"[1], sondern auch das Erbbaurecht[2] sowie das Wohnungseigentum, das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurec...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 6.3.1 Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren ist grundsätzlich in § 183 BewG geregelt. Dabei sind die Kaufpreise von Grundstücken heranzuziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (sog. Vergleichsgrundstücke). Grundlage dieser Vergleichswerte sind die von den Gutachterausschüssen i. S. d. §§ 192 ff. BauGB mitg...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 3 Steuerbefreiung bei lebzeitiger Übertragung eines Familienheims

Schon seit Juni 1994 konnte die lebzeitige Übertragung von selbstgenutztem Wohneigentum unter Ehepartnern zu einer Steuerbefeiung führen. Es muss sich bei dem begünstigten Objekt um ein sog. Familienheim handeln. Dies bedeutet, dass das begünstigte Objekt von den Ehegatten zu Wohnzwecken tatsächlich genutzt werden muss. Eine Ferienwohnung, die nur unregelmäßig zu kurzen Urla...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Mitgebrauch des Gemeinschaftsvermögens?

1 Leitsatz Die Wohnungseigentümer haben keinen Anspruch auf Mitgebrauch des Gemeinschaftsvermögens (hier einer "Rezeption"). 2 Normenkette §§ 9a Abs. 3, 16 Abs. 1 Satz 3 WEG 3 Das Problem Ein Teileigentum steht im Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Ihr steht ein Sondernutzungsrecht an einem Raum zu. Wohnungseigentümer K will diesen Raum mitbenutzen. Fraglich ist, o...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Beauftragung eines Rechtsanwalts

1 Leitsatz Ein Interessenkonflikt eines von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beauftragten Rechtsanwaltes liegt nicht bereits deshalb vor, weil dieser in einem anderen Verfahren die Gemeinschaft gegen den Anfechtungskläger dieses Verfahrens vertreten hat. 2 Normenkette § 43a BRAO 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen wie folgt: "Die Eigentümergemeinschaft beschlie...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Das LG verneint die Frage! Die "Rezeption" stehe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu. Sie sei damit Gemeinschaftsvermögen, auf das § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG nicht anwendbar sei. Die Wohnungseigentümer hätten keinen Anspruch auf einen Mitgebrauch. Zum Gemeinschaftsvermögen zählten alle durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erworbenen Sachen und Rechte. Das Gemeinsc...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 43a Abs. 4 Satz 1 BRAO darf ein Rechtsanwalt nicht tätig werden, wenn er einen anderen Mandanten in derselben Rechtssache bereits im widerstreitenden Interesse beraten oder vertreten hat. Im Fall ist zu fragen, ob es so liegt. Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen K Bei der Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen K hat X die K n...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um den Gebrauch des Gemeinschaftsvermögens. Es wird gefragt, ob ein Wohnungseigentümer dieses von Gesetzes wegen mitgebrauchen darf. Mitgebrauch Den Mitgebrauch regelt § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG. Danach ist jeder Wohnungseigentümer zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe des § 14 WEG berechtigt. Das Gemeinschaftsvermögen wird d...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

Ein Teileigentum steht im Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Ihr steht ein Sondernutzungsrecht an einem Raum zu. Wohnungseigentümer K will diesen Raum mitbenutzen. Fraglich ist, ob er hierauf einen Anspruch hat.mehr

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Grunddienstbarkeit: Klage a... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall soll nach dem Willen der klagenden Partei über das in Wohnungseigentum aufgeteilte Grundstück sachenrechtlich verfügt werden. Man muss daher fragen, wer Eigentümer des Grundstücks ist und ob es gegebenenfalls eine Bestimmung gibt, die es einem anderem erlaubt, für den Eigentümer zu handeln. Eigentümer des in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücks (§...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 1 Leitsatz

Ein Interessenkonflikt eines von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beauftragten Rechtsanwaltes liegt nicht bereits deshalb vor, weil dieser in einem anderen Verfahren die Gemeinschaft gegen den Anfechtungskläger dieses Verfahrens vertreten hat.mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer haben keinen Anspruch auf Mitgebrauch des Gemeinschaftsvermögens (hier einer "Rezeption").mehr

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Grunddienstbarkeit: Klage a... / 4 Die Entscheidung

Der BGH ist der Ansicht, dass K gegen die Wohnungseigentümer klagen muss! Werde die Löschung einer Grunddienstbarkeit begehrt, die zugunsten eines (hier zwischenzeitlich) in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücks bestehe, so sei die auf § 894 BGB gestützte Klage gegen die Wohnungseigentümer als (gemeinschaftlich) Berechtigte zu richten; nur wenn es sich um Gemeinschaftsve...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Das sieht das LG anders! Es liege keine Interessenkollision vor. Eine Interessenkollision liege vor, wenn der Rechtsanwalt eine andere Partei in derselben Rechtssache schon einmal in entgegengesetztem Interesse beraten oder vertreten habe bzw. sie weiterhin berate oder vertrete. Daran fehle es. X habe zunächst die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen K vertreten. Jetzt ...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen wie folgt: "Die Eigentümergemeinschaft beschließt, als anwaltliche Vertretung der unter TOP 3A, 3B und 3C beschlossenen Punkte Rechtsanwalt X Pf., L1.str. 38, 8... K1. zu beauftragen. Die Verwaltung wird angewiesen und ermächtigt, unverzüglich einen entsprechenden Anwaltsvertrag mit Stundenhonorarvereinbarung abzuschließen." Gegen diesen Besc...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 6 Entscheidung

LG München I, Beschluss v. 8.11.2022, 36 S 6500/22 WEGmehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 6 Entscheidung

LG München I, Beschluss v. 15.11.2022, 36 S 5288/22 WEGmehr

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Einheitliche Rechtsverfolgu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer übt nach § 9a Abs. 2 WEG die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer aus, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern und nimmt die entsprechenden Pflichten der Wohnungseigentümer wahr. Im Fall geht es nicht um die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Rückbau / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, B müsse nach § 1004 Abs. 1 BGB i. V. m. § 20 WEG zurückbauen! Zwar habe K zunächst nur allgemein einen Rückbau verlangt. Das sei unzureichend. Mittlerweile habe K aber ihren Klageantrag dahingehend präzisiert, wie der Zustand nach dem Rückbau der unzulässigen Baumaßnahmen auszusehen habe. Dass sie B zu einem Punkt eine Wahlmöglichkeit für die Erfüllung ermöglic...mehr

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Umfang des Gebrauchs: Wie h... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K und B streiten u. a. darum, wie häufig B auf der seiner Wohnung vorgelagerten Terrassen- und Gartenfläche, an der für sein Wohnungseigentum ein Sondernutzungsrecht besteht, grillen darf. Es geht im Fall um die Störung des Sondereigentums, die ein Wohnungseigentümer allein verfolgen kann.mehr

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Bildung von Teileigentum: G... / 3 Das Problem

Im Zuge seiner Teilungserklärung erklärt der aufteilende Eigentümer, ein Wohnungseigentum, für den bereits ein Wohnungseigentum Grundbuchblatt angelegt worden war, solle nun ein Teileigentum sein. Das Grundbuchamt meint, zum Vollzug der Änderung sei eine Genehmigung gem. § 172 BauGB vorzulegen sei. Hiergegen wendet sich der aufteilende Eigentümer.mehr

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Anfechtung eines Nachschuss... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. hatten die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung zu genehmigen. Beschlussgegenstand waren damit jedenfalls die Einzelabrechnungen und dort wohl die Abrechnungsspitzen. Welcher Streitwert sich damit ergab, musste man nach § 49a GKG ermitteln (diese Bestimmung ist zum 1.12.2020 aufgehoben worden). Der Wert war danach auf 50 % des In...mehr

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Versammlung: Vertreterklausel / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer haben vor dem 1.12.2020 eine Vertreterklausel vereinbart. Zu fragen ist, ob diese noch gilt und ob gegebenenfalls eine Ausnahme anzunehmen ist. Auslegung von Altvereinbarungen Vereinbarungen, die vor dem 1.12.2020 getroffen wurden und die von solchen WEG-Vorschriften abweichen, die durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16.1...mehr

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Bauliche Veränderung: Rückbau / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall baut ein Wohnungseigentümer ohne Gestattungsbeschluss. Fraglich ist, was dann gilt. Ferner ist fraglich, was für eine Bedeutung der Zustimmung der Verwaltung zu einer baulichen Veränderung zukommt und wann der Anspruch auf Rückbau verjährt. Fehlender Gestattungs-Beschluss Haben die Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung nicht gestattet, ist diese ...mehr

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Grunddienstbarkeit: Klage a... / 3 Das Problem

K ist Eigentümer des Grundstücks 1, die Wohnungseigentümer sind Eigentümer des Grundstücks 2. Zugunsten der Wohnungseigentümer ist im Grundbuch des Grundstücks des K bereits seit dem Jahr 1889 ein Bauverbot als Grunddienstbarkeit eingetragen. Mit ihrer Klage verlangt K von den Wohnungseigentümern primär die Bewilligung der Löschung dieser Grunddienstbarkeit. Fraglich ist u. ...mehr

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Gebäudeversicherung: Wer is... / 5 Hinweis

Problemüberblick Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG insbesondere die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert. Um eine solche Gebäudeversicherung geht es im Fall. Das Gericht meint, der Altverwalter sei der Versicherungsnehmer. Alt-Fall? Die Besonderheit besteht darin, dass, oberflächlich betrachtet, tatsächlich nicht d...mehr

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Nachschussbeschluss: Sekund... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht ein Wohnungseigentümer gegen den Nachschuss vor, der auf ihn nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG entfällt. Fraglich ist, welche Punkte den Beschluss als nicht ordnungsmäßig erscheinen lassen. Die LG-Lösung Das LG meint, der klagende Wohnungseigentümer müsse nur sagen, die Jahresabrechnung nicht zu verstehen und nicht für plausibel zu halten. Dann müsse die...mehr

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Grunddienstbarkeit: Klage a... / 1 Leitsatz

Zu einer Änderung einer Grunddienstbarkeit können sich nur die Wohnungseigentümer erklären. Eine Klage auf Änderung ist daher gegen die Wohnungseigentümer, nicht gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erheben.mehr

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Nachschussbeschluss: Sekund... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Zwar sei ein Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht allein deshalb für ungültig zu erklären, wenn das zugrunde liegende Rechenwerk der Jahresabrechnung zunächst nicht nachvollziehbar sei. Lasse sich aus der Jahresabrechnung mithilfe der Anfangs- und Endbestände der Konten nicht nachvollziehen, ob alle im Abrechnungsjahr getätigten Einnahmen und Ausgaben in d...mehr

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Versammlung: Vertreterklausel / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K wendet sich im Wege der Anfechtungsklage gegen mehrere Beschlüsse. Er rügt, der Verwalter haben seinen Vertreter Z, einen Sondereigentumsverwalter, ausgeschlossen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestreitet das nicht, beruft sich aber auf die Gemeinschaftsordnung. Dort heißt es: "Ein Wohnungseigentümer kann sich [in einer Wohnungseigentümerversamm...mehr

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Bauliche Veränderung: Was g... / 1 Leitsatz

Es ist Sache des Wohnungseigentümers, der eine nicht bereits in der Gemeinschaftsordnung gestattete bauliche Veränderung beabsichtigt, einen Gestattungsbeschluss gegebenenfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeizuführen, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird. Handelt er dem zuwider, haben die übrigen Wohnungseigentümer einen Unterlassungsanspruch, der durch die Geme...mehr

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Einsichtnahme in Verwaltung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Bis zur WEG-Reform war unstreitig, dass ein Wohnungseigentümer oder ein von ihm ermächtigter Drittnutzer die Verwaltungsunterlagen am Sitz der Verwaltung einzusehen hat. Diese Selbstverständlichkeit fand ihre Begründung im Kern in dem Umstand, dass die Verwaltung die Einsichtnahme schuldete und dabei eine originär eigene Aufgabe wahrnahm. Diese Rechtfertigung ...mehr

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Verwaltungsbeschluss: Hunde... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage mit 3 Wohnungseigentümern fassen folgenden Beschluss: "Das Halten von Hunden ist nicht gestattet, es sei denn, die Mehrheit der Wohnungseigentümer fasst einen entsprechenden Beschluss, durch den die Hundehaltung ausnahmsweise gestattet wird. Sind für das Halten von Hunden alte Rechte vorhanden, so gelten diese nur so lange,...mehr

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Anfechtung eines Nachschuss... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG. Gegen den Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Fraglich ist, wie der Gebührenstreitwert zu ermitteln ist.mehr

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Bauliche Veränderung: Rückbau / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B, bauliche Veränderungen, die ihm nicht gestattet wurden, zurückzubauen. Durch die Maßnahmen hat B einen Spitzboden, der nicht Teil seines Sondereigentums ist, baulich in seine Wohnung eingegliedert.mehr

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Bauliche Veränderung: Was g... / 4 Die Entscheidung

Der BGH beurteilt die Rechtslage anders! Seit dem 1.12.2020 müsse, sei nichts Anderes vereinbart, eine Gestattung immer beschlossen werden. Durch den entsprechenden Beschluss solle sichergestellt werden, dass die Wohnungseigentümer über alle baulichen Veränderungen informiert werden. Für den bauwilligen Wohnungseigentümer habe der Beschluss den Vorteil, dass er – ebenso wie ...mehr

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Einsichtnahme in Verwaltung... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer streiten um die Frage, wer in ihrer Wohnungseigentumsanlage die Verwaltung führen soll. Im Rahmen dieses Streites wird die Frage aufgeworfen, an welchem Ort ein Wohnungseigentümer die Verwaltungsunterlagen einsehen kann.mehr

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Aufteilungsplan: Anforderungen / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Eintragungsbewilligung des aufteilenden Eigentümers ist nach § 7 Abs. 4 Satz 1 WEG ein Aufteilungsplan beizufügen. Dies ist eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum st...mehr

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Gebäudeversicherung: Wer is... / 3 Das Problem

Im Jahr 2018 tritt in der Wohnung über der Wohnung von Wohnungseigentümer K Wasser aus. Dadurch kommt es in der Wohnung von K zu Schäden. K macht daher gegen B, den Gebäudeversicherer Ansprüche in Höhe von ca. 20.000 EUR geltend. Auf der 1. Seite des Versicherungsscheins heißt es unter dem Wort Versicherungsschein: "Wohngebäudeversicherung VGB 2008 Hausverwalter optimal". Al...mehr

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Bauliche Veränderung: Rückbau / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer, der den im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Spitzboden eigenmächtig und unerlaubt ausbaut, ist zum Rückbau verpflichtet, unabhängig davon, ob die Baumaßnahmen mangelfrei ausgeführt worden sind und die Statik des Hauses beeinflusst haben. Die bloße Zustimmung des Verwalters zu den Umbaumaßnahmen schließt diesen Anspruch der Gemeinschaft der Wohnun...mehr

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Verwaltungsbeschluss: Hunde... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, es gebe eine Beschlusskompetenz! Dies folge aus § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG. Im Bereich des Rechtes der Tierhaltung sei anerkannt, dass ein generelles Tierhaltungsverbot mangels Beschlusskompetenz nichtig sei, wenn es auch Tiere erfasse, von denen weder Geräusch- noch Geruchsbelästigungen in den Bereichen des gemeinschaftlichen Eigentums ausgingen und die Tiere den B...mehr

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Versammlung: Verstoß gegen ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG soll die Frist der Einberufung der Versammlung der Wohnungseigentümer, sofern nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt, mindestens 3 Wochen betragen. Im Fall liegen zwischen dem Zugang der Ladungen und Versammlung im besten Fall 10 Tage. Die Ladung entspricht damit keiner ordnungsmäßigen Verwaltung und die gefassten Beschlü...mehr

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Gebäudeversicherung: Wer is... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, K sei nicht befugt, zu klagen! X sei tatsächlich der Versicherungsnehmer. Der Versicherungsschein sei eindeutig. Dies werde auch an der Bezeichnung der Versicherung im Versicherungsschein erkennbar. Dort heiße es: "Wohngebäudeversicherung VGB 2008 Hausverwalter optimal". Bei der Bezeichnung des Versicherungsnehmers auf der 1. Seite des Versicherungsscheins find...mehr