Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Benutzungszwang (WEMoG) / 4 Möglichkeiten der Veränderung

Weder die Regelung in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung noch die dingliche Sicherung der Benutzung im Grundbuch kann die Eigentümergemeinschaft per Beschluss ändern. Hierzu bedarf es einer entsprechenden notariell beglaubigten Vereinbarung und Änderung der Eintragung im Grundbuch. Bestehen aber nur schuldrechtliche Verpflichtungen der Wohnungseigentümer bzw. der...mehr

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Benutzungszwang (WEMoG) / 3.2 Versorgungsvertrag mit der Wohnungseigentümergemeinschaft

Ebenfalls kann sich der Benutzungszwang aus einem mit der Wohnungseigentümergemeinschaft geschlossenen Versorgungsvertrag ergeben. In diesem Fall sind die Wohnungseigentümer kraft ihrer Mitgliedschaft an den Vertragsschluss gebunden. Der Vertrag verpflichtet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sodass die Gemeinschaft unabhängig von dem Mitgliederbestand und der Ausgesta...mehr

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Sanktionen gegen Eigentümer... / 2 Zweckbestimmungswidrige Nutzung

Die Nutzungsbezeichnung der einzelnen Bereiche des Wohnungseigentums in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung sowie im Aufteilungsplan stellt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dar. Ist eine derartige Vereinbarung wirksam getroffen worden, bindet sie die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft. Wird das Sonder- oder Teileigentum entgegen der Zweckbestimmung g...mehr

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Sanktionen gegen Eigentümer... / 3 Eigenmächtige bauliche Veränderungen

Im Fall der Vornahme eigenmächtiger baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums eines Wohnungseigentümers steht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein entsprechender Beseitigungsanspruch zu. Sind einzelne Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung konkret in ihrem Sondereigentum beeinträchtigt, haben auch sie einen entsprechenden Beseitigungsanspruch. Der ...mehr

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Benutzungszwang (WEMoG) / 2.2 Versorgungsvertrag

Ebenfalls kann sich der Benutzungszwang aus einem mit der Wohnungseigentümergemeinschaft geschlossenen Versorgungsvertrag ergeben. In diesem Fall sind die Wohnungseigentümer kraft ihrer Mitgliedschaft an den Vertragsschluss gebunden. Der Vertrag verpflichtet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sodass die Gemeinschaft unabhängig von dem Mitgliederbestand und der Ausgesta...mehr

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Benutzungszwang (WEMoG) / 2.1 Heizungsbetriebsgemeinschaften

Heizungsbetriebsgemeinschaften sind in der Praxis häufig grundbuchrechtlich abgesichert und treffen im Zweifel dann die Wohnungseigentümer als Inhaber der sachenrechtlichen Rechte und Pflichten direkt. Diese bilden insofern regelmäßig eine Bruchteilsgemeinschaft.[1] Die entsprechenden Rechte und Pflichten übt allerdings die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 9a Abs. ...mehr

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Sanktionen gegen Eigentümer... / 4 Zahlungsverzug

Ist der Fälligkeitszeitpunkt wie in aller Regel in der Gemeinschaftsordnung oder aber durch Beschluss nach dem Kalender bestimmt oder bestimmbar, gerät der Wohnungseigentümer auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er zu dem entsprechenden Zeitpunkt keine Zahlungen leistet. Einer Mahnung bedarf es hingegen, wenn der Fälligkeitszeitpunkt nicht ausdrücklich bestimmt ist. Die Mahnung...mehr

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Sanktionen gegen Eigentümer... / 4.1 Verzugsschaden

Grundsätzlich hat der betreffende Wohnungseigentümer der Eigentümergemeinschaft gemäß § 280 Abs. 1 i. V. m. §§ 280 Abs. 2, 286 BGB den durch den Zahlungsverzug entstandenen Schaden zu ersetzen. Hierzu gehören die Mahnkosten, hierzu gehören jedoch auch die Kosten eines Rechtsanwalts, sofern dieser mit der Geltendmachung der rückständigen Zahlungen beauftragt ist. Weiter sind ...mehr

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Benutzungszwang (WEMoG) / 3 Rechtliche Ausgestaltung

Ob sich ein Benutzungszwang der Wohnungseigentümer ergibt, ist nach der Ausgestaltung der Rechte und Pflichten zu beurteilen. 3.1 Teilungserklärung Enthält die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung eine klare Zuordnung bzw. Benennung des Gebäudeteils zum Gemeinschaftseigentum mit einer dazugehörigen Benutzungsregelung, ergibt sich die eindeutigste Ausgestaltung. Aufgrund...mehr

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Benutzungszwang (WEMoG) / 3.4 Konkludenter Vertragsabschluss

Ein späterer konkludenter Abschluss durch Wohnungseigentümer als Mitglieder der WEG ergibt sich jedenfalls auch nicht, wenn sie in ihrem Kaufvertrag die Verpflichtungen ihrer Rechtsvorgänger bezüglich der Benutzung der Einrichtungen übernommen haben. Enthält der Kaufvertrag eine schuldrechtliche Regelung, die Bezug nimmt auf eine Eintragung im Grundbuch, ist diese ebenfalls ...mehr

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Benutzungszwang (WEMoG) / 1.2 Benutzungszwang im Zivilrecht

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung einer bestimmten Einrichtung ergibt sich im Zivilrecht hingegen nicht. Ein Benutzungszwang an einer Heizungsanlage oder anderen im Gemeinschaftseigentum stehenden Anlagen oder Einrichtungen kann sich im Wohnungseigentumsrecht aus einem Vertrag oder aber der Gemeinschaftsordnung ergeben, wenn zuvor bereits erklärt wurde, dass der W...mehr

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Teilungserklärung (Teilungs... / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird entweder durch Vereinbarung gemäß § 3 WEG oder durch die Erklärung eines einzelnen Eigentümers gemäß § 8 WEG begründet. In beiden Fällen wird eine Urkunde, in der Regel Teilungserklärung genannt, erstellt, in der die Aufteilung des Grundstücks bzw. des Gebäudes beschrieben wird. In aller Regel enthält die Teilungserklärung als ...mehr

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Teilungserklärung (Teilungs... / 1 Teil A

Aufteilung des Grundstücks und des Gebäudes In Teil A (oder Teil I) der Teilungserklärung ist in der Regel die Aufteilung des Grundstücks und des Gebäudes erfasst. Das Eigentum an dem Grundstück und dem Gebäude wird in Miteigentumsanteile aufgeteilt. Zustimmung von Grundpfandrechtsgläubigern? Die Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 8 WEG durch Teilungserklärung bedarf nicht...mehr

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Teilungserklärung (Teilungs... / 2.1 Gemeinschaftsordnung

In Teil B (oder Teil II) der Teilungserklärung wird das Verhältnis der Eigentümer untereinander geregelt, wobei dies nicht erforderlich ist. Manche Teilungserklärungen begnügen sich mit dem Hinweis auf die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes. Teilweise sind Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung auch in getrennten Urkunden enthalten. Überwiegend enthalten die Geme...mehr

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Teilungserklärung (Teilungs... / 2.2 Sondernutzungsrechte

In Teil B (oder Teil II) der Teilungserklärung sind auch die Sondernutzungsrechte im Einzelnen geregelt. Solche können z. B. an Gärten, Terrassen und anderen Freiflächen bestehen. Sondernutzungsrechte sind mit einem Sondereigentum verbunden und stehen dessen Eigentümern zu. Sie können anderen Miteigentümern, nicht jedoch außenstehenden Dritten übertragen werden. Sind Sondernu...mehr

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Teilungserklärung (Teilungs... / 2.3 Erstverwalterbestellung

Bis zum Inkrafttreten des WEMoG war zwar umstritten, ob der Verwalter bereits in der Gemeinschaftsordnung bestellt werden kann, wurde aber verbreitet angenommen und insbesondere auch vom BGH bejaht.[1] Nach § 26 Abs. 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer über die Bestellung und Abberufung des Verwalters. Nach § 26 Abs. 5 WEG sind Abweichungen u. a. von § 26 Abs. 1 WEG nich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.6 Gebäuden gleichgestellte Objekte (§ 7 Abs. 5a EStG)

Rz. 483 § 7 Abs. 4 und 5 EStG sind nach § 7 Abs. 5a EStG auf Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, auf Eigentumswohnungen und auf im Teileigentum stehende Räumlichkeiten entsprechend anzuwenden. Rz. 483a § 7 Abs. 5a EStG dient der Klarstellung. Rz. 484 Ein Gebäude bildet grundsätzlich ein einheitliches Wirtschaftsgut. Dessen Anschaffungs- bzw. He...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.4.2.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 422 Bemessungsgrundlage der AfA bei Gebäuden sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes bzw. die an deren Stelle tretenden Werte. Die Entstehung und die Höhe von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage der AfA muss regelmäßig der Stpfl. nachweisen.[1] Bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemach...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 3. Verkehrssicherungspflicht/Räumpflicht/Streupflicht

Rz. 1990 Rz. 1991 OLG Hamburg [1858] Die Streupflicht der Gemeinde (3) besteht innerorts nur für verkehrswichtige und gefährliche Stellen. Zwar kann die Einmündung einer innerörtlichen Nebenstraße gefährlich sein, eine Streupflicht besteht jedoch erst bei Verkehrswichtigkeit der Straßenstelle. Glatteisbildung alleine macht die Einmündung noch nicht zu einer besonders gefährlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bebautes Erbbaurecht

Rz. 64 [Autor/Stand] Die Bezeichnung und Behandlung als bebautes Erbbaurecht bzw. Grundstück ist nur möglich, wenn sich auf dem mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück ein benutzbares Gebäude befindet (vgl. § 248 BewG nebst der dazugehörigen Kommentierung). Rz. 65 [Autor/Stand] Die Bewertungsmethode zur Ermittlung des Gesamtwertes eines bebauten Grundstücks richtet sich nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ermittlung eines Gesamtwerts

Rz. 55 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerbewertung wird das Gebäude auf fremdem Grund und Boden zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, d. h. zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, nach § 244 Abs. 3 Nr. 2 BewG mit dem dazugehörigen belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst und nach den §§ 243 bis 260 BewG bewertet. Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2023, Zur Löschung ... / 1 Gründe

I. In dem oben genannten Grundbuch waren zunächst als Miteigentümer B A zu 5/6 – im Folgenden Erblasser genannt – und C A zu 1/6 eingetragen. Der Erblasser verstarb am 0.0.2000 und wurde aufgrund des notariellen Testaments vom 18.7.1996 (UR-Nr. 316/1996 des Notars D mit Amtssitz in E) beerbt von den Beteiligten zu 2) bis 4) zu gleichen Teilen, wobei der Beteiligte zu 2) Vorerb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Neu entstandene wirtschaftliche Einheit (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 32 [Autor/Stand] Nachfeststellungen sind gem. § 223 Abs. 1 Nr. 1 BewG durchzuführen, wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt i.S.d. § 221 Abs. 2 BewG eine wirtschaftliche Einheit neu entsteht. Dies ist in der Praxis der häufigste Grund einer Nachfeststellung. Rz. 33 [Autor/Stand] Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, ist nach den Anschauungen des Verkehrs zu en...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Gegenstand der Besteuerung

Tz. 5 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Gegenstand der Grundsteuer ist der Grundbesitz. Der Grundbesitz i. S. d. Grundsteuergesetzes wird unterschieden in das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (§§ 232ff. BewG) und das Grundvermögen (§§ 243ff. BewG). Tz. 6 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Ein Betriebsgrundstück ist dabei der Vermögensart zuzuordnen, zu dem es gehören würde, wenn es nic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 41 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Auch der Grundbesitz eines steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereins unterliegt grundsätzlich der Grundsteuer. Hierzu gehören auch, wie bereits oben ausgeführt: Erbbaurechte, Gebäude auf fremdem Grund und Boden, sonstige grundstücksgleiche Rechte, Wohnungseigentum, Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Tz. 42 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 H...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuermessbetragsverfahren

Tz. 34 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Durch Anwendung einer Steuermesszahl (= Multiplikator) auf den festgestellten Grundsteuerwert wird der Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt festgesetzt. Die Steuermesszahl beträgt nach § 15 Abs. 1 GrStG fürmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wegfall der wirtschaftlichen Einheit (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 28 [Autor/Stand] Eine Aufhebung des Grundsteuerwerts ist gem. § 224 Abs. 1 Nr. 1 BewG durchzuführen, wenn eine wirtschaftliche Einheit wegfällt. Sie fällt weg, wenn sie aufhört zu bestehen, d.h. als solche nicht mehr existent ist. Dies ist in der Praxis der häufigere Grund einer Aufhebung. Rz. 29 [Autor/Stand] Eine wirtschaftliche Einheit fällt beispielsweise weg, wenn zw...mehr

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Klimaschutzpaket: Energetis... / 7.2 Förderobergrenze von 40.000 EUR

Gesamtförderung Da die Bundesregierung sich mit ihrer Förderung an alle privaten Wohnungsnutzer wendet, wurde auch berücksichtigt, dass nicht alle dieser Haushalte sofort über die Mittel verfügen, alle energetischen Maßnahmen zusammen durchzuführen. Diese Tatsache wird dadurch berücksichtigt, dass man neben den jährlichen Förderhöchstgrenzen (14.000 EUR und 12.000 EUR) eine G...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tagesordnung: Anträge eines Wohnungseigentümers

1 Leitsatz Jeder Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes und Behandlung in der nächsten ordentlichen Versammlung, wenn sachliche Gründe vorliegen, den Gegenstand zu erörtern und zum Gegenstand der Abstimmung zu machen. 2 Normenkette §§ 23, 24 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K verlangt von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, eine Rei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussdurchführung: Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer!

1 Leitsatz Seit dem 1.12.2020 trifft die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen. 2 Normenkette § 18 Abs. 1 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen im Jahr 2017, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer 3 Angebote für die Erneuerung einer Terrassentür einholen soll. Der optische Eindruck soll erhalten bleiben. Der Vertrag ...mehr

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Grundbuchamt: Verzeichnis der Wohnungseigentümer

1 Leitsatz Ein Wohnungseigentümer hat gegen das Grundbuchamt keinen Anspruch darauf, dass dieses ein Verzeichnis der Wohnungseigentümer führt, das deren Wohnanschriften enthält, und dass ihm ein solches Verzeichnis zugänglich gemacht wird. 2 Normenkette § 12 GBO 3 Das Problem Nach § 12a Abs. 1 Satz 1 GBO dürfen die Grundbuchämter ein Verzeichnis der Wohnungseigentümer sowie mit G...mehr

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Tagesordnung: Anträge eines... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K verlangt von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, eine Reihe von Gegenständen auf die Tagesordnung zu nehmen. Da sich die Gemeinschaft weigert, erhebt K eine Klage. Später erklären die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Fraglich ist, wer die Kosten tragen muss.mehr

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Grundbuchamt: Verzeichnis d... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer hat gegen das Grundbuchamt keinen Anspruch darauf, dass dieses ein Verzeichnis der Wohnungseigentümer führt, das deren Wohnanschriften enthält, und dass ihm ein solches Verzeichnis zugänglich gemacht wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tagesordnung: Anträge eines... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall muss es so gewesen sein, dass ein Wohnungseigentümer die Verwaltung gebeten hatte, ihm wichtig erscheinende Gegenstände als Tagesordnungspunkte für die nächste Versammlung aufzunehmen. In einem solchen Fall sollte die Verwaltung immer großzügig sein. Nur ganz ausnahmsweise sollte ein Gegenstand von der Verwaltung kritisch betrachtet und nicht auf die ...mehr

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Grundbuchamt: Verzeichnis d... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will ein Wohnungseigentümer auf einem eleganten Weg eine vollständige Eigentümerliste in die Hand bekommen. Das OLG verweigert ihm diese, da es in der Hand des Grundbuchamts liegt, ob es eine Liste führt – und mit welchen Inhalten. Dies gilt allgemein. Ein Wohnungseigentümer kann nach § 12a Abs. 1 Satz 3 GBO nur eine Auskunft zum Bestand erlangen. Eins...mehr

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Grundbuchamt: Verzeichnis d... / 3 Das Problem

Nach § 12a Abs. 1 Satz 1 GBO dürfen die Grundbuchämter ein Verzeichnis der Wohnungseigentümer sowie mit Genehmigung der Landesjustizverwaltung weitere, für die Führung des Grundbuchs erforderliche Verzeichnisse einrichten und, auch in maschineller Form, führen. Eine Verpflichtung, diese Verzeichnisse auf dem neuesten Stand zu halten, besteht allerdings nicht (§ 12a Abs. 1 Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tagesordnung: Anträge eines... / 1 Leitsatz

Jeder Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes und Behandlung in der nächsten ordentlichen Versammlung, wenn sachliche Gründe vorliegen, den Gegenstand zu erörtern und zum Gegenstand der Abstimmung zu machen.mehr

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Tagesordnung: Anträge eines... / 4 Die Entscheidung

Das LG ist der Ansicht, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe die Kosten zu tragen! Denn die Klage sei unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands zulässig und begründet gewesen. Jeder Wohnungseigentümer habe einen Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes und Behandlung in der nächsten ordentlichen Versammlung, wenn sachliche Gründe vorlägen, ...mehr

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Grundbuchamt: Verzeichnis d... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Zwar könne A einen Anspruch aus § 12a Abs. 1 Satz 3 GBO geltend machen. Denn das Grundbuchamt führe offenbar ein öffentlich zugänglich gemachtes Verzeichnis der Wohnungseigentümer und der Grundstücke im Sinne des § 12a Abs. 1 Satz 2 GBO. Einen über diese Erstellung und Herausgabe hinausgehenden Anspruch auf Ergänzung des bestehenden Verzeichnisses um die entspre...mehr

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Tagesordnung: Anträge eines... / 6 Entscheidung

LG Hamburg, Beschluss v. 13.7.2022, 318 T 16/22mehr

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Grundbuchamt: Verzeichnis d... / 2 Normenkette

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Grundbuchamt: Verzeichnis d... / 6 Entscheidung

OLG Naumburg, Beschluss v. 26.7.2022, 12 Wx 19/22mehr

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Tagesordnung: Anträge eines... / 2 Normenkette

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Unterteilung: Vermehrung de... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall unterteilt ein Teileigentümer aufgrund einer Vereinbarung sein Recht. An die Stelle des Teileigentums Nr. 9 sollen die Wohnungseigentumsrechte Nr. 9a und Nr. 9b treten. Fraglich ist, ob die Eigentümer der so entstandenen Rechte gemeinsam eine Stimme haben, jeder ½ oder jeder 1 Stimme. Regelfall Wenn in der Gemeinschaftsordnung ein Objektstimmrecht vorge...mehr

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Vorschuss-Beschluss: Fehler... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen die Erhebung einer Sonderumlage i. H. v. 2.930.000 EUR für eine Reparatur der Hof-Decke, die zumindest teilweise zugleich die Decke der darunter belegenden Tiefgarage darstellt. Nach dem Beschluss soll die Summe unter den Wohnungseigentümern im Verhältnis der Miteigentumsanteile verteilt werden. Wohnungseigentümer K geht gegen diesen Beschlu...mehr

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Unterteilung: Vermehrung de... / 1 Leitsatz

Ist ein zum Ausbau berechtigter Wohnungseigentümer berechtigt, Einheiten im Dachgeschoss zu "Wohnzwecken" auszubauen und ist er gleichzeitig zur "Begründung von neuem Wohnungseigentum" bzw. dazu ermächtigt, "beliebig viele Wohnungseigentumsrechte zu begründen", so ist die Regelung dahingehend auszulegen, dass den neu geschaffenen, zusätzlichen Einheiten im Falle der Vereinba...mehr

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Gebührenstreitwert: Unterla... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht ein Wohnungseigentümer gegen den Gebrauch von Räumen vor. Dies wäre im aktuellen Recht nur möglich, wenn er durch den Gebrauch gerade in seinem Sondereigentum einen Nachteil erfährt, beispielsweise durch Geräusche oder Gerüche. Geht es hingegen nur um die Einhaltung der Vereinbarung der Wohnungseigentümer für ihr Verhältnis untereinander, ist es ...mehr

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Versammlung: Angemessene Ve... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, welche Versammlungsstätte die Verwaltung nach Ermessen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, als deren Organ sie handelt, bestimmen kann. Geeignete Versammlungsstätte Eine Versammlungsstätte muss einen störungsfreien Ablauf gewährleisten, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und akzeptabel sein. Dies ist u. a. dan...mehr

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Verpasste Einsicht in die V... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hatte ein Wohnungseigentümer im Ergebnis keine ausreichende Möglichkeit, die Belege zu prüfen. Das AG meint, das führe zu keinem Mangel des Nachschuss-Beschlusses, wenn die Einnahmen und Ausgaben tatsächlich richtig seien. Dem ist zuzustimmen. Anfechtung ohne Belegeinsicht Das AG meint, ein klagender Wohnungseigentümer könne mit der Anfechtungsklage pau...mehr

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Plangerechte Herstellung: A... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Beseitigung einer Mauer. Der klagende Wohnungseigentümer geht gegen diese vor, weil sie ihn beim Einparken auf seinen Stellplätzen beeinträchtigt. Als Anspruchsgrundlage hierfür führt er seinen Anspruch auf eine erstmalige ordnungsmäßige Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums an. Dazu muss man feststellen, welcher Bauzustand "ordn...mehr