Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsunternehmen

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Datenschutz bei der Vermiet... / 1.2.3.2 Ein Mietverhältnis wurde nicht begründet und es besteht auch kein Interesse mehr an der Anmietung einer anderen Wohnung

Grundsätzlich sind in diesem Fall die Daten aus dem Bewerbungsverfahren zu löschen. Dem stehen auch keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten z. B. aus § 257 HGB oder § 147 AO entgegen, weil Geschäftsbriefe nur unter diese Aufbewahrungspflichten fallen, wenn es zum Vertragsabschluss gekommen ist. Die Löschung hat aber nicht sofort zu erfolgen. Der Vermieter darf die Unterlage...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 1.2.3.3 Bewerber in der Interessentendatenbank

Problematischer sind die Fälle, in denen sich die Bewerber auf eine Warteliste beim Wohnungsunternehmen setzen lassen. Sofern aus den Interessentenunterlagen nicht eindeutig hervorgeht, wie lange das Gesuch Gültigkeit haben soll, muss ein Zeitpunkt festgelegt werden, an dem davon ausgegangen werden kann, dass der Bewerber sein Interesse an der Anmietung einer Wohnung verlore...mehr

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DSGVO-Pflichten für Unterne... / 2 Datenschutzkonzept

Es erscheint sinnvoll, ein Datenschutzkonzept zu erstellen und zu dokumentieren, das auf den Säulen Dokumentation, Information und Einzelfallprüfungen der entsprechenden Prozesse und ggf. Einschaltung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten beruht. Nach Art. 32 DSGVO sind alle Sicherungsmaßnahmen am Risiko auszurichten. Deshalb sollte zunächst eine Risikoanalyse...mehr

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Sanktionen bei Datenschutzv... / 2.2 Strafvorschriften

Während nach der DSGVO nur Bußgelder als Sanktionen vorgesehen sind, enthält das BDSG in § 42 auch Strafvorschriften. Es können Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren und Geldstrafen verhängt werden, wenn wissentlich und ohne hierzu berechtigt zu sein, nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl von Personen einem Dritten übermittelt werden oder auf ander...mehr

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Dokumentationspflichten (DS... / 2.2 Muster: Allgemeines Verfahrensverzeichnis

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DSGVO-Pflichten für Unterne... / 3.5 Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO)

Personenbezogene Daten sind in einer Form zu speichern, die eine Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. Das "Recht auf Vergessenwerden" in Art. 17 Abs. 2 DSGVO besteht allerdings nur, wenn die verantwortliche Stelle die zu löschenden Daten öffentlich gemacht hat. Dies wird bei...mehr

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Löschkonzepte und Archivier... / 3 Datenart/Datenkategorie

Eine Datenart/Datenkategorie ist ein Teil des Datenbestands, der für einen einheitlichen Zweck verarbeitet wird. Um eine klare Kommunikation aller am Prozess beteiligten Personen zu gewährleisten, sollte die Bezeichnung jeder Datenart nach ihrem Verwendungszweck definiert werden. In der Regel sind in verschiedenen Datenarten die gleichen zu identifizierenden Attribute enthalt...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.9 Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines Forderungsverkaufs

Unternehmen können Mietforderungen an Inkassounternehmen verkaufen. Das Wohnungsunternehmen als Gläubiger ist berechtigt, im Rahmen einer unternehmerischen Entscheidung festzulegen, dass es Forderungen nicht selbst beitreibt, sondern diese an einen Dritten verkauft. Der Forderungsverkauf selbst ist ein Rechtskauf (§ 453 BGB). Aus dieser vertraglichen Konstellation erwächst s...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.10 Übermittlung von Statistikdaten

Wohnungsunternehmen sind verpflichtet, diverse statistische Daten an die statistischen Landesämter zu übermitteln. Rechtsgrundlage hierfür können z. B. § 14 Mikrozensusgesetz, § 12 Bundesstatistikgesetz, das Zensusvorbereitungsgesetz bzw. das Zensusdurchführungsgesetz sein. Nach Erwägungsgrund 62 besteht keine Verpflichtung, die Mieter über die Weitergabe ihrer personenbezog...mehr

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DSGVO-Pflichten für Unterne... / 7.4 Verpflichtung zur Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Betroffene haben Anspruch auf eine Kopie der sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem üblichen und maschinenlesbaren Dateiformat. Damit kann der Betroffene seine Daten von einem Anbieter zu einem anderen "mitnehmen". Das Recht ist auf die Daten beschränkt, die die betroffene Person dem Verarbeiter zur Verfügung gestellt hat. In der Praxis dürfte dieses neue Recht fü...mehr

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Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 3.5.6 Widerruf der Einwilligung

Erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung des Betroffenen (vgl. oben Kap. 2.9), kann der Betroffene seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf wirkt für die Zukunft – die bis zum Widerruf der Einwilligung erfolgten Verarbeitungen bleiben rechtmäßig. Der Betroffene ist vor Abgabe der Einwilligung über sein Widerrufsrecht zu informieren. Der Widerruf der ...mehr

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DSGVO-Pflichten für Unterne... / 7.3 Sperrung /Einschränkung (Art. 18 DSGVO)

Betroffene können die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn die Richtigkeit der personenbezogenen Daten des Betroffenen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist und der Betroffene die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt, die personenbezogenen Daten für die Zwecke der V...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.1.5 Social Plugins

Social Plug-ins sind Elemente sozialer Netzwerke wie beispielsweise Facebook oder Twitter, die auf der unternehmenseigenen Homepage eingebunden werden. Die größte Bekanntheit besitzt in diesem Zusammenhang der Facebook-Like-Button. Anhand von Social Plug-ins soll durch das Bewerten und Teilen der Inhalte die Reichweite und Bekanntheit vergrößert werden. Wenn auch verschieden...mehr

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DSGVO-Pflichten für Unterne... / 8.3.2 Muster: Dokumentation der Auftragsverarbeitungen

Stammdaten Name oder Firma der verantwortlichen Stelle ___________________________ Anschrift der verantwortlichen Stelle ___________________________ Datenschutzbeauftragter Externer Datenschutzbeauftragter bestellt über WTS Wohnungswirtschaftliche Treuhand Stuttgart GmbH Herdweg 52/54, 70174 Stuttgart Telefon: 0711/16345410 Mail: dsb-wts@wts-vbw.de Aufsichtsbehörde Der Landesbeauftrag...mehr

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Digitalisierung in der Wohn... / 1 Elektronische Schließsysteme

Wohnungsunternehmen ersetzen in den Gebäuden vermehrt klassische mechanische Schließanlagen durch elektronische oder elektromechanische Schließsysteme, da die elektronischen Systeme zahlreiche Vorteile bieten. Die Schlüsselverwaltung ist vereinfacht und beim Verlust von Zugangsmedien können diese gesperrt werden, weshalb auf den Austausch einer Schließanlage verzichtet werde...mehr

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Datenschutzbeauftragter nac... / 4 Zusammenfassung

Der Datenschutzbeauftragte fungiert als "Anwalt der Betroffenen" und überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Operative Aufgaben treten dabei eher in den Hintergrund. Die Tätigkeit ist aufgrund des Schwerpunkts in der Überwachung zunehmend der Compliance zuzuordnen. Darüber hinaus berät er das Unternehmen und dessen Mitarbeiter zu Fragen des Datenschutzes. Er bi...mehr

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Sanktionen bei Datenschutzv... / 2.1.3 Bemessung der Bußgelder (Art. 83 DSGVO)

Bei der Bemessung der Bußgelder gilt der Grundsatz, dass die Geldbußen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen. Art. 83 Abs. 2 Satz 2 lit. a bis k DSGVO enthält eine Liste von Kriterien, die bei der Entscheidung über die Verhängung und die Höhe eines Bußgeldes im Einzelfall berücksichtigt werden. Bei der Bemessung müssen im Einzelnen berücksichtigt werden: Art, S...mehr

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Dokumentationspflichten (DS... / 2.3 Muster: Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 DSGVO für Wohnungseigentumsverwaltung

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.1.6.2 Angaben nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Seit dem 1. Februar 2017 gelten für Unternehmer, die eine Website unterhalten bzw. AGB verwenden und zum 31. Dezember des Vorjahres mindestens 10 Mitarbeiter (Kopfzahl) beschäftigten, allgemeine Informationspflichten zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach § 36 VSBG. Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG ist dem Verbraucher klar und verständlich mitzuteilen, inwieweit eine Bereits...mehr

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DSGVO-Pflichten für Unterne... / 4.2 Dritterhebung

Werden personenbezogene Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben, bestehen grundsätzlich die gleichen Informationspflichten wie bei der Direkterhebung. Da die betroffene Person aber nicht an der Datenerhebung mitgewirkt hat und somit auch keine Kenntnis davon hat, welche personenbezogenen Daten erhoben wurden, ist der Verantwortliche nach Art. 14 Abs. 1 lit. d D...mehr

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Dokumentationspflichten (DS... / 3.2.1 Pseudonymisierung

Bei der Pseudonymisierung wird ein Name oder ein anderes Identifikationsmerkmal durch ein Kennzeichen ersetzt und damit die Identifizierung des Betroffenen ausgeschlossen oder zumindest erschwert. Werden Kundendaten zur Analyse des Kundenverhaltens für Zwecke der Marktforschung ausgewertet, werden hierfür die Namen der Kunden nicht benötigt und eine Pseudonymisierung ist sinn...mehr

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Löschkonzepte und Archivier... / 10 Dokumentation

Die Standardlöschfristen, Löschklassen und die Zuordnung der Datenarten sollten in einem eigenständigen Dokument "Regellöschfristen" festgelegt werden. Dabei empfiehlt es sich, die Löschregeln technikneutral zu definieren. Ebenso kann es sinnvoll sein, Gründe für die Fristdefinitionen und die Zuordnung von Datenarten zu Löschklassen festzuhalten. Die getroffenen Entscheidung...mehr

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Dokumentationspflichten (DS... / 5.1.2 Zertifizierung

Nach Art. 42 DSGVO ist vorgesehen, Zertifizierungsverfahren sowie Datenschutzsiegel und -prüfzeichen einzuführen, um die Transparenz zu erhöhen und die Einhaltung der DSGVO zu verbessern. Durch diese Zertifizierungen soll den betroffenen Personen ein rascher Überblick über das Datenschutzniveau einschlägiger Produkte und Dienstleistungen ermöglicht werden. Die Zertifizierung...mehr

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Dokumentationspflichten (DS... / 3.2.2 Verschlüsselung

Bei der Verschlüsselung werden Daten in eine Form umgewandelt, die auch als "Chiffretext" bezeichnet werden kann und die von nicht autorisierten Personen ohne den passenden Code oder Schlüssel nicht zu verstehen ist. Bei der Entschlüsselung werden diese verschlüsselten Daten wieder in ihre ursprüngliche Form konvertiert, um sie lesbar zu machen. Es gibt verschiedene Verschlü...mehr

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Informations- und Auskunfts... / 1.6 Informationspflicht bei Verarbeitungen aufgrund von berechtigtem Interesse

Erfolgt die Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), ist die betroffene Person spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation darüber zu informieren, dass sie der Verarbeitung widersprechen kann. Zu Einzelheiten des Widerspruchsrechts vergleiche Kap. 3.5.5 in Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundprinzipien. Nach Auf...mehr

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Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 2.18 Aufsichtsbehörden

Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wird durch unabhängige Aufsichtsbehörden überwacht. Wohnungsunternehmen in privater Rechtsform sind nichtöffentliche Stellen. Nach § 40 BDSG wird die Einhaltung des Datenschutzes bei nichtöffentlichen Stellen durch die nach Landesrecht zuständigen Stellen überwacht. In Bayern überwacht das Landesamt für Datenschutzaufsicht und in den...mehr

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DSGVO-Pflichten für Unterne... / 9 Datenschutz-Folgenabschätzung und Konsultationspflicht (Art. 35 und 36 DSGVO)

Der Verantwortliche hat vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für die betroffenen Personen durchzuführen, wenn aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung – insbesondere bei Verwendung neuer Technologien – voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bestehen kann. Der D...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.1.1 Zweck und Rechtmäßigkeit

In der DSGVO sind keine speziellen Regelungen zur Zulässigkeit der Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mittels optisch-elektronischer Einrichtungen (Videoüberwachung) enthalten. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist im Regelfall das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Danach ist die Verarbeitung zulässig, wenn sie "zur Wahrung der berechtigten Inte...mehr

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Beschäftigtendatenschutz / 1 Beschäftigte

Nach § 26 Abs. 8 BDSG sind Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich der Leiharbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Rehabilitanden), Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind (Scheinselbstständige), Bewerber für ein Beschäftigungsve...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.4 Direktwerbung

Unter Direktwerbung versteht man die unmittelbare Ansprache von Zielpersonen, z. B. postalisch, per E-Mail, Telefon, Fax oder SMS. Bei Wohnungsunternehmen beschränkt sich die Direktwerbung von Kunden oder potenziellen Kunden hauptsächlich auf die Versendung von Werbung per Brief oder E-Mail. Dementsprechend wird im Folgenden ein besonderes Augenmerk auf diese beiden Kommunik...mehr

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Digitalisierung in der Wohn... / 2 E-Mail-Verschlüsselung

Der Großteil der geschäftlichen Kommunikation erfolgt inzwischen per E-Mail. Häufig werden dabei auch personenbezogene Daten übertragen. Die Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz werden hierbei regelmäßig nur sehr ungenügend beachtet. Insgesamt besteht in diesem Zusammenhang noch kein ausreichendes Problembewusstsein. Der Versand einer ungeschützten E-Mail ...mehr

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Sanktionen bei Datenschutzv... / 2.1.4 Bußgeldvorschriften

Art. 83 DSGVO gibt die Bedingungen für die Verhängung und die maximale Bußgeldhöhe vor. Zusätzlich sind in § 43 Abs. 1 BDSG noch zwei bußgeldbewehrte Tatbestände aufgeführt: Es haftet, wer fahrlässig oder vorsätzlich einen Verstoß gegen das Auskunftsrecht des Betroffenen nach § 30 Abs. 1 BDSG zu vertreten hat oder entgegen § 30 Abs. 2 Satz 1 BDSG (Abschluss eines Verbraucherdar...mehr

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Informations- und Auskunfts... / 1.2 Datenerhebung beim Betroffenen

Die DSGVO unterscheidet Informationen, die der betroffenen Person mitzuteilen (Art. 13 Abs. 1 DSGVO), und solchen, die zur Verfügung zu stellen sind. Welche Konsequenzen sich aus der "Mitteilung" bzw. der "Zurverfügungstellung" ergeben, ist weder aus den Erwägungsgründen der DSGVO noch aus den bisher veröffentlichten Verlautbarungen der Aufsichtsbehörden zu entnehmen. "Mitte...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.6 Bodycams

Teilweise statten Wohnungsunternehmen ihre Hausmeister in Problemobjekten mit Bodycams (bewegliche Körperkameras) aus, da diese Hausmeister bedroht wurden. Zweck des Einsatzes dieser Kameras ist der Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen oder auch die Beschaffung von Beweismitteln für zivilrechtliche Ansprüche. Zusätzlich erhofft man sich eine abschreckende oder deeskalier...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.1.4 Reichweitenanalyse

Unternehmen analysieren häufig das Surfverhalten der Nutzer der unternehmenseigenen Homepage unter Einsatz webbasierter Dienste oder Programme, beispielsweise Google Analytics oder Matomo (Tracking). Die Auswertung erfolgt zu Zwecken der Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung des Internetangebots. Anhand der Auswertungen können die Bewegungen der Nutzer nachvollzogen...mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / 4. Gegenüberstellung der Anforderungen zur Anwendung der erweiterten Kürzung und der Begünstigung von Wohnungsunternehmen nach den §§ 13a, 13b ErbStG

Der folgende exemplarische Vergleich soll eine Hilfestellung für Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen beider Normen bieten und Problemfälle aufzeigen.mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / I. Einführung

Im ersten Teil dieses Beitrags (Juja, ErbStB 2023, 21) zur Begünstigung von Wohnungsunternehmen wurden die Anforderungen an die Anwendung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung nach den §§ 13a, 13b ErbStG für Wohnungsunternehmen fallbasiert dargestellt und der Bedarf zur Schaffung von Rechtssicherheit durch den Gesetzgeber aufgrund der abweichenden Auffassungen der Rechtspre...mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine kurze Würdigung zur Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG und der erweiterten Grundstückskürzung – Teil 2 (ErbStB 2023, Heft 3, S. 85)

Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science / Dipl.-Finw. Julian Heesemann, StB, LL.M.[*] Im ersten Teil dieses Beitrags (Juja, ErbStB 2023, 21) zur Begünstigung von Wohnungsunternehmen wurden die Anforderungen an die Anwendung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung nach den §§ 13a, 13b ErbStG für Wohnungsunternehmen fallbasiert dargestellt und der Bedarf zur Sch...mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science / Dipl.-Finw. Julian Heesemann, StB, LL.M.[*] Im ersten Teil dieses Beitrags (Juja, ErbStB 2023, 21) zur Begünstigung von Wohnungsunternehmen wurden die Anforderungen an die Anwendung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung nach den §§ 13a, 13b ErbStG für Wohnungsunternehmen fallbasiert dargestellt und der Bedarf zur Scha...mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / II. Ertragsteuerliche Begünstigung i.S.d. erweiterten Grundstückskürzung

1. Gesetzliche Regelung und Entwicklung der erweiterten Grundstückskürzung Die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 1 GewStG existiert bereits seit Einführung des GewStG im Jahr 1936 (vgl. Burbaum/Wessels, NWB MAAAH-50170 [Stand: 1.12.2022] Rz. 6 m.w.N.). Zweck der Kürzungsvorschrift nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG ist nach wie vor die Vermeidung der doppelten Besteuerung von betriebl...mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / 3. Auffassung der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat sich dazu mit den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v. 17.6.2022 – G 1425, BStBl. I 2022, 958 (z.B. FinMin.v. 17.6.2022 – G 1425 – 92 – V B 4) zur Neufassung des § 9 Nr. 1 Satz 3 und 4 GewStG mit dem Fondsstandortgesetz positioniert und vertritt dabei eine enge Auslegung zuungunsten der Steuerpflichtigen, die u.E. dem W...mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / III. Schlussfolgerung

Zusammenfassendes Ergebnis ist, dass die enge Auslegung des Gesetzeswortlautes des § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG durch die Rspr. sowie durch die Finanzverwaltung den Anwendungsbereich der erweiterten Kürzung einschränkt. Ähnlich ist es hinsichtlich der Rspr. zur erb- und schenkungssteuerlichen Begünstigung von Wohnungsunternehmen nach den §§ 13a, 13b ErbStG (s. Teil 1 dieses B...mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / 2. Enge Auslegung durch die Rechtsprechung

Der BFH legt den Anwendungsbereich der Vorschrift insb. in der jüngeren Vergangenheit sehr eng aus. In älteren Entscheidungen beurteilte der BFH die Vermietung an einen Gesellschafter als unschädlich, wenn dieser nur mittelbar über eine andere Kapitalgesellschaft beteiligt war. Dies wurde mit der Abschirmwirkung der Kapitalgesellschaft begründet (daher kein Fall des § 9 Nr. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohnungsunternehmen – Eine ... / 1. Gesetzliche Regelung und Entwicklung der erweiterten Grundstückskürzung

Die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 1 GewStG existiert bereits seit Einführung des GewStG im Jahr 1936 (vgl. Burbaum/Wessels, NWB MAAAH-50170 [Stand: 1.12.2022] Rz. 6 m.w.N.). Zweck der Kürzungsvorschrift nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG ist nach wie vor die Vermeidung der doppelten Besteuerung von betrieblichem Grundbesitz mit Grundsteuer und Gewerbesteuer. Zweck der Kürzungsvor...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 5 Mietvertragsabschluss und Mietzahlung

Zunächst stellt sich die Frage, ob der Vermieter bzw. das vermietende Wohnungsunternehmen einen Mietvertrag mit dem Flüchtling oder mit der Gemeinde abschließt. 5.1 Mietvertragsabschluss mit Gemeinde In diesem Fall mietet die Gemeinde die Wohnung an und vermietet diese mittels Untermietvertrag an Flüchtlinge bzw. weist Flüchtlinge dieser Wohnung zu. Vertragspartner ist die Gemein...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.2 Definition

Welches Vermögen zum Verwaltungsvermögen zu rechnen ist, ergibt sich aus § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Hierunter fällt folgendes Vermögen:mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnzwecke

Rz. 17 [Autor/Stand] Eine Vermietung zu Wohnzwecken setzt eine Wohnung i.S.d. § 181 Abs. 9 BewG voraus. Darunter wird eine baulich abgetrennte, in sich geschlossene Wohneinheit mit selbständigem Zugang verstanden, die über eigene Nebenräume wie Küche, Bad bzw. Dusche und Toilette verfügt und eine Mindestwohnfläche von 23 qm aufweist.[2] Die Überlassung von Räumen für betreut...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Unbebaute Grundstücke

Rz. 47 [Autor/Stand] Bei unbebauten Grundstücken kann sowohl eine einzelne Parzelle als auch ein zusammenhängendes größeres Gelände, das auch eine Vielzahl von Parzellen oder Flurstücken besteht, als wirtschaftliche Einheit in Betracht kommen. Rz. 48 [Autor/Stand] Ist ein zusammenhängendes Baugelände bislang nicht vermessen und in einzelne Bauparzellen aufgeteilt worden, kann...mehr

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Eigenbedarf – Kündigungsver... / 1 Leitsatz

Beim Erwerb einer Mietwohnung per Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren hindert die von dem ursprünglichen Vermieter – einem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen – getroffene mietvertragliche Vereinbarung, wonach der Vermieter das Mietverhältnis nur "in besonderen Ausnahmefällen" kündigen darf, nicht die Ausübung des Kündigungsrechts des Erstehers wegen Eigenbedarf.mehr