Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.2 Aufbewahrungspflichtige

Rz. 3 Da die Aufbewahrungspflicht Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht ist (Rz. 1), ist der Personenkreis der Aufbewahrungspflichtigen zunächst identisch mit dem Kreis der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen.[1] Darüber hinaus gelten nach § 146 Abs. 6 AO die Ordnungsvorschriften, einschließlich derjenigen hinsichtlich der Aufbewahrung, auch für dieje...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.6.2 Pflichterfüllung

Rz. 17 Die steuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht trifft den Normadressaten der jeweiligen gesetzlichen Regelung. Voraussetzung ist insoweit stets die Steuerrechtsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit, Träger steuerlicher Pflichten nach der jeweiligen Norm sein zu können.[1] Die Erfüllung der jeweiligen Pflicht setzt sodann auch die steuerliche Handlungsfähigkeit[2] vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Rz. 51 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch Vernichtung oder Verlust der Unterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist (s. Rz. 48) hat, wie die Verletzung der Buchführungspflicht selbst, zur Folge, dass die Buchführung nicht als ordnungsmäßig anerkannt werden kann.[1] Der steuerliche Zweck der Buchführung, also die Schaffung von Kontrollunterlagen, ist dann nicht err...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.5 Eigenkapitalquote

Rz. 31 Die Eigenkapitalquote[1] gibt den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital des Unternehmens an und zeigt potenziellen Kapitalgebern, welche Haftungsmasse im Falle einer Insolvenz zur Verfügung steht. Rz. 32 Eine hohe Eigenkapitalausstattung erhöht die Flexibilität bei unternehmerischen Entscheidungen und ist bei inhabe...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.5 Warnsignale und Gesamtergebnis

Rz. 54 Da es kein allgemein gültiges System zur Bonitätsmessung gibt, sondern eine Vielzahl unterschiedlicher Ansätze von Kreditinstituten und Ratingagenturen eingesetzt werden, ist das Unternehmen gezwungen, die Bonitätsmessung über eine Ratingkennzahl extern und/oder die dabei zu berücksichtigenden Interdependenzen zum Managementsystem intern im Rahmen eines Selbstratings ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 4.1 Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer

Geschäftsführer haften für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer (zu 100 %) von den Arbeitslöhnen, inkl. der pauschalen Nachbesteuerung von Sachbezügen der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Sind in einer Gesellschaft mehrere Geschäftsführer bestellt, trifft grundsätzlich jeden von ihnen die Verantwortung für die Erfüllung der steuerlichen Pflich...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Sicherungsein... / 4 Forderungsabschreibung: Widersprüchliche Rechtsprechung

Stellt sich heraus, dass eine Forderung uneinbringlich wird, kann der Unternehmer in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung die Umsatzsteuer korrigieren und erhält den bereits gezahlten Betrag vom Finanzamt zurück. Entscheidend ist also, ob die Forderung uneinbringlich geworden ist. Das Finanzgericht Nürnberg hat in seinem Urteil vom 3.6.2014[1] entschieden, dass eine Forderung nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 6.1 Überversorgung prüfen

Für die betriebliche Altersvorsorge von Gesellschafter-Geschäftsführern stehen grundsätzlich alle Durchführungswege zur Verfügung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage).[1] Das gilt unabhängig davon, ob der Geschäftsführer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist oder nicht.[2] § 3 Nrn. 63 und 66 EStG si...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 7.1 Unter welchen Voraussetzungen auch der Wechsel des Gesellschafterbestands der Grunderwerbsteuer unterliegt

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren (bis 30.6.2021 5 Jahre) der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % (bis 30.6.2021 95 %) der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / e) Insolvenz

Rz. 48 Hinweis Siehe auch § 2 Rdn 576 ff. Rz. 49 § 302 InsO – Ausgenommene Forderungen Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Insolvenz

Rz. 576 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 48 ff., Rdn 1008 f.; § 3 Rdn 256 ff. aa) Geschädigte Person Rz. 577 Wird der Verletzte (Anspruchsberechtigte; aber auch Drittleistungsträger, siehe § 171b SGB V) insolvent, geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO), der das zur ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Insolvenz des Versicherers

Rz. 599 Bei Insolvenz des Versicherers[693] bleibt die unmittelbare Einstandspflicht des Schädigers und der weiteren Eintrittspflichtigen (im Einzelfall z.B. Anstellungskörperschaft, weitere Gesamtschuldner) bestehen. § 12 PflVGmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Insolvenz des Anspruchstellers

Rz. 1008 Hinweis Siehe zur Insolvenz des Anspruchstellers Rdn 577 ff. Rz. 1009 Wird der Verletzte (Anspruchsberechtigte) oder Drittleistungsträger insolvent, geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO). Rz. 1010 Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Vermö...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Direktanspruch, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG

Rz. 592 § 115 VVG – Direktanspruch Rz. 593 Im Anwendungsbereich vo...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Versicherte Person

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.3 Pfändungsschutz für Insolvenzgeld

Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers nach näherer Maßgabe der §§ 183 ff. SGB III (Arbeitsförderung). Gewährt wird Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung nur auf rechtzeitigen Antrag des Berechtigten.[1] Ausbezahlt wird es von der Agentur für Arbeit. Eine Pfändung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt, die vor Stellung des Antrags a...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Versicherer

(1) Direktanspruch, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG Rz. 592 § 115 VVG – Direktanspruchmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Vergleich nach Restschuldbefreiung

Rz. 591 Zur Zahlungsverpflichtung durch Vergleich nach Restschuldbefreiung § 3 Rdn 256 ff.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Individuelle Umstände

Rz. 426 Konkrete individuelle Umstände[315] (wie ausländerrechtliche Stellung,[316] wahrscheinliche vorzeitige Invalidisierung, verletzungsunabhängige Erkrankungen, unstete Arbeitsweise, Konkurs des Arbeitgebers in strukturschwacher Gegend oder sonstige Gründe überholender Kausalität) können einen reduzierten Kapitalisierungsfaktor bedingen.[317] Diese anderweitigen Umstände...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 5. Zahlungsverpflichtung durch Vergleich nach Restschuldbefreiung

Rz. 256 Hinweis Zur Insolvenz § 2 Rdn 576 ff. Rz. 257 Beispiel 3.3 In einem Geburtsschadenfall verfügt die beteiligte Hebamme (H) nur über eingeschränkte Haftpflichtdeckung; für die Versicherungssumme überschreitende Ersatzforderungen muss H mit ihrem eigenen Vermögen einstehen. Mit einer (erfolgreichen) Privatinsolvenz war eine Restschuldbefreiung erteilt, sodass der Gläubig...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 4. Ersatzverpflichteter (Schädiger)

Rz. 57 Es besteht keine Verpflichtung des Ersatzberechtigten zur Kapitalisierung seiner Ansprüche, sondern nur eine Berechtigung, die Kapitalisierung zu fordern. Der Ersatzverpflichtete kann dem Ersatzberechtigten also eine Kapitalisierung weder aufdrängen,[55] noch hat der Ersatzverpflichtete ein Recht auf eine Kapitalabfindung. Rz. 58 Zur Insolvenz siehe auch Rdn 48 ff.mehr

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AGS 07/2024, Mock, Die Praxis der Forderungsvollstreckung

Von Dipl.-Rpfl. Peter Mock. 2. Aufl., 2024. Nomos Verlag, Baden-Baden. 928 S., 79,00 EUR Nur, wer die Grundlagen und Ausnahmen der Zwangsvollstreckung beherrscht, kann für seinen Mandanten Forderungen effektiv umsetzen, zumal im Rahmen der Forderungsaufstellung das Prinzip gilt: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Der Verfasser weist zutreffend darauf hin, dass die Forderungsvo...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 6.1 Anspruch des Neugläubigers

Mit rechtswirksamer Abtretung tritt der Neugläubiger an die Stelle des Arbeitnehmers als Gläubiger der Forderung auf Zahlung des Arbeitseinkommens.[1] Er tritt aber nicht etwa in das Arbeitsverhältnis ein. Der Arbeitnehmer kann das Arbeits- oder Dienstverhältnis daher jederzeit kündigen oder (sonst) beenden. Wenn eine Forderung an den Arbeitgeber (pfändbar) nicht besteht, is...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) Prognose

Rz. 360 Hinweis Siehe Rdn 336 ff. Rz. 361 BGH NJW-RR 2016, 793 [279] betont, dass zwar dort, wo der Geschädigte (etwa weil er noch am Anfang einer beruflichen Entwicklung gestanden hat) nur wenige konkrete Anhaltspunkte dazu liefern könne, wie sich sein Erwerbsleben voraussichtlich gestaltet hätte, keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen. Die erleichterte Schadensb...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 1. Rente

Rz. 194 Eine Rente kann bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse abgeändert werden (§ 323 ZPO). Es muss sich um eine wesentliche Veränderung handeln, die zur Abweichung von mindestens 10 % des monatlichen Rentenbetrages führt.[153] Rz. 195 Nicht nur der Anspruchsberechtigte, sondern auch der Ersatzverpflichtete können bei Veränderung der Verhältnisse Abänderung verlangen. D...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Längerfristiger Ausfall

Rz. 322 Schadenersatz für Erwerbseinbußen (Verdienstausfall, Minderverdienst, Rentenminderung)[227] ist, wenn der Ersatzberechtigte überhaupt nicht oder nicht mehr ohne Einbußen in das Erwerbsleben reintegriert werden kann, bis zu demjenigen Zeitpunkt zu leisten, in dem er voraussichtlich aus dem Erwerbsleben ausgeschieden wäre.[228] Es folgt dann i.d.R. der Bezug von Alters...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Veränderung

Rz. 1378 Eine Rente kann bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse (auf Seiten des Geschädigten: Verschlimmerung des Körperschadens, Erhöhung des hypothetischen Verdienstes, Erhöhung der Lebenshaltungskosten – auf Seiten des Ersatzverpflichteten: Veränderung der berücksichtigten hypothetischen wirtschaftlichen Verhältnisse zum Nachteil des Verletzten [z.B. Konkurs des ehema...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Schutz

Rz. 136 Ein an einen Ehegatten gezahltes Schmerzensgeld fließt anlässlich einer Scheidung vorbehaltlich der Härteregelung des § 1381 BGB in den Zugewinn ein[99] (Rdn 1037 ff.). Rz. 137 Zum Schmerzensgeld im Falle der Insolvenz § 1 Rdn 50, Rdn 576 ff. Rz. 138 Die Entschädigung nach § 253 Abs. 2 BGB (sowie in Sondergesetzen enthaltene Schmerzensgeldvorschriften) gehört zum Schon...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / B. Kapitalabfindung

Rz. 3 Regelmäßig wiederkehrende Schadenzahlungen sind, auch unter dem Aspekt der Effizienz und kostendeckenden Verwaltung betrachtet, kein wünschenswerter Zustand bei der Schadenregulierung. Rz. 4 Die Kapitalisierung künftiger Forderungen aus Schadenfällen dient der wirtschaftlichen Erledigung von Regressfällen im Interesse aller Beteiligten. Die Abfindung eines Drittleistung...mehr

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§ 5 Verjährung / Literaturtipps

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) "Rente mit 63"

Rz. 396 Die Rentenreform durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz[302] eröffnete zum 1.7.2014 insbesondere langjährig Versicherten, ohne große Einkommenseinbußen vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Wer mindestens 45 Jahre an Beitrags- und Berücksichtigungszeiten nachweisen kann und vor 1953 geboren ist, kann seit Juli 2014 eine abschlagsfreie Altersrente für besonders lang...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) Besondere Berufsgruppen

Rz. 416 Für manche Berufsgruppen gelten allgemein vorzeitige Altersgrenzen.[307] Rz. 417 Für Polizei- und Polizeivollzugsbeamte, ebenso Feuerwehrleute (z.B. § 107 Abs. 2 ThürBG), gilt häufig eine Regelaltersgrenze mit Vollendung des 60. Lebensjahres; eine Anhebung der Altersgrenze erfolgte im Rahmen der "Rente mit 67"-Gesetzgebung. Einzelheiten regelt das jeweilige Bundesrech...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / c) Drittfeststellungsklage

Rz. 165 Hinweis Siehe auch § 5 Rdn 137. Rz. 166 Gegenstand einer positiven oder negativen Feststellungsklage kann nicht nur ein Rechtsverhältnis zwischen den Prozessparteien selbst sein, sondern auch ein solches zwischen einer Prozesspartei und einem Dritten, ja sogar zwischen Dritten überhaupt. Das Feststellungsinteresse muss dann allerdings gerade gegenüber dem Beklagten be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 22.2 Pfändung während des Insolvenzverfahrens

Während der Dauer eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitnehmers sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Lohnpfändung nach § 89 Abs. 1 InsO im Interesse einer gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung unzulässig. Das Vollstreckungsverbot gilt umfassend für Insolvenzgläubiger.[1] Andere, insbesondere "neue" Gläubiger sowie aus- und absonderungsberechtigte Gläubige...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Geschädigte Person

Rz. 577 Wird der Verletzte (Anspruchsberechtigte; aber auch Drittleistungsträger, siehe § 171b SGB V) insolvent, geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO), der das zur Masse gehörende Vermögen (dazu gehören auch Schadenersatzforderungen) sofort in Besitz nimmt ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.1.3 Gesetzliche Versicherungs- und Versorgungsansprüche

Gem. § 850i Abs. 3 ZPO bleiben die Bestimmungen der Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften über die Pfändung von Ansprüchen bestimmter Art unberührt. Diese Bestimmungen gehen den §§ 850 ff. ZPO als Spezialregelungen vor. Zu den Versicherungsgesetzen gehören insbesondere die Leistungen der Sozialversicherung nach SGB. Ansprüche auf laufende Geldle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.2 Insolvenzgründe

Rz. 35 Bei den Gründen für die Eröffnung des Verfahrens ist danach zu differenzieren, über wessen Vermögen das Verfahren eröffnet werden soll, da nicht alle Antragsgründe auch für alle Schuldner gelten.[1] Insbesondere ist bei dem Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit nur ein Eigenantrag des Schuldners zulässig. Die gesetzlichen Regelungen zu den Insolvenzantragsg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6 ESt in der Insolvenz

4.6.1 Zurechnung der Einkünfte Rz. 68 In der Insolvenz erfolgt eine Aufteilung des Schuldnervermögens in die Insolvenzmasse und das insolvenzfreie Vermögen.[1] Dabei hat das insolvenzfreie Vermögen durch die Streichung des insolvenzfreien Zuerwerbs eine geringere Bedeutung als während der Geltung der KO. Es kann praktisch nur noch aus Vermögen bestehen, das nicht gepfändet we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.8 Durchsetzung der ESt-Schuld in der Insolvenz

Rz. 91 Hinsichtlich der Art der Durchsetzung von ESt-Schulden in der Insolvenz ist zu differenzieren zwischen den laufenden ESt-Vorauszahlungen und der ESt-Abschlusszahlung. Die ESt-Abschlusszahlungen entstehen mit dem Ablauf des Vz, also regelmäßig nach § 36 Abs. 1 EStG dem Kj. Diese Abschlusszahlung ist nach den allgemeinen Kriterien aufzuteilen. Der Teil, der auf die Zeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.4 Aufrechnung in der Insolvenz

Rz. 61 Nach § 226 AO gelten für die Aufrechnung im steuerlichen Verfahrensrecht grundsätzlich die §§ 387ff. BGB.[1] Darüber hinaus normiert § 226 Abs. 2 bis 4 AO weitere Voraussetzungen für die Aufrechnung in steuerrechtlichen Verwaltungsverfahren.[2] Diese allgemeinen Voraussetzungen an die Aufrechnung müssen in der Insolvenz gleichfalls erfüllt sein. Für die Aufrechnung im...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.9 Veranlagung in der Insolvenz

Rz. 95 Das Insolvenzverfahren hat keine Auswirkungen auf die Ermittlung der ESt. Es ist somit eine einheitliche Veranlagung vorzunehmen (zur Aufteilung der ESt-Schuld s. Rz. 76ff.). Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung trifft grundsätzlich während des Insolvenzverfahrens den Insolvenzverwalter, da dem Stpfl. der Zugriff auf die erforderlichen Unterlagen verwehrt ist. L...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.10.2 Vorsteuerabzug in der Insolvenz

Rz. 120 Für den Vorsteuerabzug ergeben sich in der Insolvenz zunächst keine Besonderheiten.[1] Da der Schuldner Unternehmer bleibt, bleibt er auch zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG erfüllt sind. Soweit es sich bei der geltend gemachten Vorsteuer um solche handelt, die auf Leistungen entfällt, die vor der Eröffnung des Insolvenz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.8.1 Insolvenz des Arbeitnehmers

Rz. 100 Die LSt ist von ihrer Ausprägung her lediglich eine besondere Form der Erhebung der ESt. Die Rechtslage ähnelt deshalb dabei der Rechtslage bei Vorauszahlungen zur ESt.[1] Hat der Arbeitgeber die LSt für einen insolventen Arbeitnehmer nicht abgeführt und wird der Arbeitnehmer nach § 38 Abs. 4 EStG in Anspruch genommen, so ist die Forderung im Insolvenzverfahren über ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.10.1 Grundsätzliche Behandlung der USt in der Insolvenz

Rz. 111 Die USt, die in der Praxis von erheblicher Bedeutung bei der Durchführung von Insolvenzverfahren ist[1], folgt in ihrer grundsätzlichen Behandlung den allgemeinen Vorschriften.[2] Sie ist dann Insolvenzforderung, wenn sie vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde, ansonsten Masseverbindlichkeit. Maßgebend ist hierbei der Zeitpunkt, in dem die schuldre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.7 KSt in der Insolvenz

Rz. 96 Für die KSt gelten die Vorschriften des EStG für die Ermittlung des Einkommens, die Veranlagung und die Entrichtung der Steuer nach § 8 KStG entsprechend. Die obigen Ausführungen zur ESt gelten deshalb für die KSt analog.[1] Die KSt ist je nach dem Zeitpunkt ihres Begründetseins Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit. Zur Aufrechnung mit dem Körperschaftsteuergu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.7 Personengesellschaft und Insolvenz

Rz. 84 Personengesellschaften[1] sind nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO ausdrücklich selbstständig insolvenzfähig. Dies gilt seit dem Inkrafttreten der InsO auch für die GbR. Als reine Innengesellschaft ist die stille Gesellschaft (gleich ob typisch oder atypisch) hingegen nicht insolvenzfähig.[2] Rz. 85 Die Personengesellschaft ist damit Gegenstand eines Sonderinsolvenzverfahrens....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.8.2 Insolvenz des Arbeitgebers

Rz. 102 Weitaus wichtiger als die sich aus der Insolvenz des Arbeitnehmers ergebende Problematik sind in der Praxis die Fragestellungen, die sich bei einer Insolvenz des Arbeitgebers hinsichtlich der Behandlung der LSt ergeben.[1] Zur Frage der Anfechtung der Abführung von LSt s. Gundlach/Frenzel/Schmidt, DStR 2002, 861. Rz. 103 Grundsätzlich hat dabei während der Dauer eines...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4 Steuerforderungen in der Insolvenz

4.1 Allgemeines zur InsO Rz. 8 Die InsO, die durch Gesetz v. 5.10.1994[1] eingeführt wurde, ist zum 1.1.1999 in Kraft getreten. Sie hat die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze, insbesondere die über 100 Jahren geltende KO, abgelöst und teilweise zu einer erheblichen Änderung der rechtlichen Lage geführt. Dies betrifft insbesondere auch die Behandlung von Steuerforderung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.2 Verluste in der Insolvenz

Rz. 70 Aus dem allgemeinen Grundsatz, dass Einkünfte auch dann dem Schuldner zuzurechnen sind, wenn sie im Rahmen der Verwaltung oder Verwertung der Insolvenzmasse erzielt werden, folgt, dass grundsätzlich auch Verluste der Insolvenzmasse dem Schuldner als dem Stpfl. mit voller steuerlicher Wirkung zuzurechnen sind. Hieraus folgt, dass neben dem Verlustausgleich innerhalb ei...mehr