Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Vermögen zur Deckung von Altersversorgungsverpflichtungen, Abs. 3

Rz. 178 § 13b Abs. 3 ErbStG wurde durch das ErbStG 2016 neu in das Gesetz eingefügt. Er regelt, dass diejenigen Teile des begünstigungsfähigen Vermögens, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzoge...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Anteiliger Schuldenabzug, Abs. 6 und 8

Rz. 324 Die vom Brutto-Wert des Verwaltungsvermögens[891] abzuziehenden anteiligen Schulden bestimmen sich gem. § 13b Abs. 6 S. 2 ErbStG nach dem Verhältnis des gemeinen Werts des Verwaltungsvermögens[892] (gemeint ist hier der Brutto-Wert) zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens[893] (des Betriebs oder der Gesellschaft) zuzüglich derjenigen Schulden, die nicht nach § 13b Ab...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Verwaltungsvermögen bei mehrstufigen Beteiligungen – Verbundvermögensaufstellung

Rz. 340 Wenn in mehrgliedrigen Beteiligungsstrukturen oder gar in Konzernverbünden das Verwaltungsvermögen jeweils auf Ebene der einzelnen Holding- bzw. nachgeordneten Gesellschaften ermittelt würde, könnten hierdurch unerwünschte Mitnahmeeffekte erzielt bzw. sogar missbräuchliche Gestaltung ermöglicht werden. Denn beispielsweise der Sockelbetrag nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 1...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 3. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB

Rz. 51 Die Regelung des § 181 BGB, das Verbot des sog. Insichgeschäfts bzw. die Möglichkeit der Befreiung von diesem Verbot darf (auch) bei der Vorsorgevollmacht nicht unterschätzt werden. Ein sog. Insichgeschäft liegt vor, wenn der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers ein Rechtsgeschäftmehr

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Eigenkapital / Zusammenfassung

Begriff Eigenkapital ist vereinfacht gesprochen der Unterschied zwischen dem Vermögen und Schulden eines jeden Unternehmens. Durch dieses wird insbesondere ausgedrückt, in welchem Umfang eine Finanzierung des Unternehmens durch den oder die Betriebsinhaber bzw. Gesellschafter erfolgt, da das Eigenkapital dem Unternehmen auf Dauer oder zumindest längerfristig zur Verfügung ge...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / III. LSt und Insolvenz

1. Insolvenzverfahren a) Zivilrechtliche/-prozessuale Grundsätze der zwangsweisen Anspruchsdurchsetzung Kommen Schuldner außerhalb eines Insolvenzverfahrens ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, benötigen Gläubiger zur zwangsweisen Durchsetzung von Ansprüchen grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner. Dies können z.B. Endurteile gem. § 704 ZPO oder ande...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / aa) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Damit ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, bedarf es der Stellung eines schriftlichen Antrags gem. § 13 Abs. 1 S. 1 InsO. Neben dem Schuldner sind auch Gläubiger antragsberechtigt (§ 13 Abs. 1 S. 2 InsO). Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist gem. § 16 InsO, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Diese Gründe sind in der Insolvenzordnung benann...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / I. Vorüberlegungen

Unternehmensinsolvenzen ...: Waren Meldungen über Unternehmensinsolvenzen in den vergangenen Jahren eher Randnotizen, ist die Berichterstattung über Insolvenzen infolge der wirtschaftlichen Entwicklung zuletzt wieder in den Vordergrund gerückt. Lange war die Zahl der Insolvenzen stark rückläufig. Zählte das Statistische Bundesamt im Jahr 2019 noch 18.749 Unternehmensinsolven...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / 3. LSt-Abzug und LSt-Abführung im Insolvenzverfahren

Von der zivilrechtlichen Begründung des Anspruchs auf Zahlung des Arbeitsentgelts ist die Verpflichtung zum Einbehalt der LSt gem. § 38 EStG zu unterscheiden: während der Anspruch auf Zahlung des Arbeitslohns nach Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer entsteht, kommt es für die Verpflichtung zum Abzug von LSt ausschließlich auf die steuerlichen Vorschriften an[...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / 1. Insolvenzverfahren

a) Zivilrechtliche/-prozessuale Grundsätze der zwangsweisen Anspruchsdurchsetzung Kommen Schuldner außerhalb eines Insolvenzverfahrens ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, benötigen Gläubiger zur zwangsweisen Durchsetzung von Ansprüchen grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner. Dies können z.B. Endurteile gem. § 704 ZPO oder andere vollstreckbare Tit...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / 2. Arbeitsverhältnisse im Insolvenzverfahren

Zunächst keinen Einfluss auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse haben die Einreichung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. a) "Starker" vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis Setzt das Gericht einen "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis ein, gehen die Rechte und Pflic...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / b) InsO: Ziel der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger

Abweichend von diesen zivilrechtlichen und zivilprozessualen Grundsätzen verfolgt die Insolvenzordnung gem. § 1 S. 1 InsO das Ziel der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners. Der Wettlauf der Gläubiger wird durch das Insolvenzverfahren beendet. Der Begriff der gemeinschaftlichen Befriedigung ist nicht als gleichmäßige Befriedigung zu verstehen. Die Ver...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / 5. Konsequenzen für Arbeitnehmer

Hat der Arbeitgeber vor Insolvenzeröffnung – und in der Regel vor dem Eingreifen von Insolvenzgeld – Lohn ausgezahlt und die LSt einbehalten, ohne diese an das FA abzuführen, muss die Finanzverwaltung ihre Forderung gem. § 42d Abs. 1 EStG als Insolvenzforderung zur Tabelle anmelden. Das Risiko der Nichtabführung der einbehaltenen LSt trägt der Staat,[45] weshalb die einbehal...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / a) "Starker" vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis

Setzt das Gericht einen "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis ein, gehen die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auf diesen über.[22] Möchte der vorläufige Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis ein Arbeitsverhältnis kündigen, gelten bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch die Regelungen der Arbeitsverträge, da die besondere Kün...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / a) Zivilrechtliche/-prozessuale Grundsätze der zwangsweisen Anspruchsdurchsetzung

Kommen Schuldner außerhalb eines Insolvenzverfahrens ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, benötigen Gläubiger zur zwangsweisen Durchsetzung von Ansprüchen grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner. Dies können z.B. Endurteile gem. § 704 ZPO oder andere vollstreckbare Titel i.S.d. § 794 ZPO sein. Wettlauf der Gläubiger: Erwirken parallel mehrere Gläubi...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / 4. Haftungsrisiken für Geschäftsführer im Insolvenzverfahren

Neben der Haftungsinanspruchnahme nach § 42d EStG können gesetzliche Vertreter und Vermögensverwalter auch gem. §§ 34, 69 AO außerhalb des Insolvenzverfahrens persönlich in Anspruch genommen werden: während § 42d EStG verschuldensunabhängig ist,[40] setzt die Haftung nach § 69 AO voraus, dass Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wurden. Den Geschäftsführer (GF) e...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / b) Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt gem. § 108 Abs. 1 S. 1 InsO, dass die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehen. Kündigungsrecht: Gemäß § 113 S. 1 InsO ist der Insolvenzverwalter ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten ...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / bb) Schrittweiser Ablauf des Insolvenzverfahrens

Der Ablauf des Insolvenzverfahrens gliedert sich in verschiedene Abschnitte. Vorläufiges Insolvenzverfahren: Bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens trifft das Amtsgericht als Insolvenzgericht (§ 2 InsO) alle Maßnahmen, um die Gläubiger vor nachteiligen Veränderungen der Vermögenslage des Schuldners zu schützen (vorläufiges Insolvenzverfahren). Im Rege...mehr

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WEMoG von A - Z / 60 Insolvenz der Wohnungseigentümergemeinschaft

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WEMoG: Insolvenz und Aufhebung der Gemeinschaft

Überblick Ohne materiell-rechtliche Änderung, wird sich die Regelung des § 11 Abs. 3 WEG a. F., wonach ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gemeinschaft nicht stattfindet, künftig in § 9a Abs. 5 WEG n. F. finden.mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 4. Haftung

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Protokoll der Eigentümerver... / 4.4.2 Bedenkenhinweise

Werden Beschlüsse gefasst, bei denen der Verwalter bereits im Rahmen der Beschlussfassung bestimmte Bedenkenhinweise geäußert hat, sind diese auch unbedingt in die Niederschrift aufzunehmen. So wird z. B. ein Beschluss über eine längerfristige Kreditaufnahme u. a. deshalb für ungültig erklärt, weil die Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung nicht über die im Innenverhält...mehr

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WEMoG: Grundbucheintragung ... / 4.2 Allgemeine Öffnungsklausel

Bedürfen nach dem WEMoG bereits Beschlüsse auf Grundlage einer spezifizierten Öffnungsklausel der Eintragung ins Grundbuch, um gegen Rechtsnachfolger zu wirken, gilt dies erst recht für Beschlüsse auf Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel. Allgemeine Öffnungsklauseln verleihen den Wohnungseigentümern lediglich eine Kompetenz zur Änderungsregelung, ohne deren materiell-r...mehr

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WEMoG: Fälligkeits- und Zah... / 1.6 Vorfälligkeits-/Verfallsregelungen

Auf Grundlage von § 21 Abs. 7 WEG a. F. konnten die Wohnungseigentümer auch Vorfälligkeits- bzw. Verfallsregelungen dergestalt beschließen, dass im Fall des Verzugs mit einer konkreten Anzahl von Hausgeldzahlungen sofort das restliche, auf die jeweilige Wirtschaftsperiode entfallende Hausgeld zur Zahlung fällig wird.[1]. Verfallsregelung Wesen einer Verfallsregelung ist, dass ...mehr

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WEMoG-Wegweiser / 9 Nebenschauplätze

WEMoG: Entziehung des Wohnungseigentums WEMoG: Veräußerungsbeschränkungen WEMoG: Erwerberhaftung WEMoG: Schließung der Wohnungsgrundbücher WEMoG: Insolvenz und Aufhebung der Gemeinschaft WEMoG: Wiederaufbaumehr

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WEMoG-Wegweiser / 10 Alle WEMoG-Beiträge von A – Z

WEMoG A – Z (Lexikon) WEMoG: Anspruch des Mieters auf bauliche Veränderung der Mietsache WEMoG: Bauliche Veränderungen – privilegierte Maßnahmen, Kostenamortisation, Kostenverteilung WEMoG: Beschlussfassung – Beschlussfähigkeit, Umlaufverfahren, Beschluss-Sammlung WEMoG: Betriebskostenabrechnung bei vermietetem Wohnungseigentum WEMoG: Duldungspflichten von Mietern und sonstigen D...mehr

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Protokoll der Eigentümerver... / 7.1 Zur Einsicht Berechtigte

Neben dem Wohnungseigentümer selbst ist sein gesetzlicher Vertreter, der Insolvenzverwalter im Fall der Insolvenz über das Vermögen des Wohnungseigentümers (solange er die Sondereigentumseinheit nicht freigegeben hat), der Zwangsverwalter, soweit die Zwangsverwaltung der Sondereigentumseinheit des Wohnungseigentümers angeordnet ist, der Testamentsvollstrecker zur Einsicht berecht...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 10. Wirtschaftliches Eigentum

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WEMoG: Entstehung der Wohnu... / 2 Alte Rechtslage

Bislang entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht mit Aufteilung und Anlegung der Grundbücher, sondern erst durch die Umschreibung mindestens eines Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuchs vom aufteilenden Eigentümer auf einen der Erwerber. Das ist – zumindest nach bisheriger Lesart – darauf zurückzuführen, dass eine einzelne Person begrifflich keine Gemeinschaft dars...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.6.2 Ausgleichspflicht zwischen den Auftraggebern

Rz. 39 Im Falle einer Kette von Nachunternehmern, von denen der Arbeitnehmer nach seiner Wahl nur einen in Anspruch genommen hat, besteht eine Ausgleichspflicht unter den übrigen Nachunternehmen. Wenn nichts anderes zwischen den Unternehmen vereinbart ist, haben alle Unternehmer der Nachunternehmerkette die Vergütung zu gleichen Teilen zu tragen. Das ist allerdings streitig....mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.4 Keine Haftung für Insolvenzgeld

Rz. 36 Grundsätzlich haftet der Auftraggeber gem. § 13 auch im Falle der Insolvenz des Sub- oder Nachunternehmers, da § 14 AEntG nicht zwischen der Ursache für die Nichtzahlung des Branchenmindestlohns unterscheidet.[1] Die Bundesagentur für Arbeit, soweit sie wegen der Insolvenz des Nachunternehmers Insolvenzgeld[2] zahlt, kann sich jedoch nicht auf § 13 berufen und vom Auf...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.1 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1–18 sind die allgemeinen Angaben enthalten. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veranlagung zur USt für einen Unternehmer Zu beachten ist die Unternehmenseinheit, ein U...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.4 Umsätze zu anderen Steuersätzen

In Zeile 45 sind Umsätze zu anderen Steuersätzen anzugeben. Diese Zeile wird – entgegen den beiden Vorjahren – für die Umsatzsteuererklärung 2022 keine besondere Bedeutung mehr haben. Bedingt durch die temporäre Steuersatzabsenkung durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz galten in der Zeit vom 1.7. – 31.12.2020 als Regelsteuersatz 16 %[1] und als ermäßigter Steuersatz 5 %[...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 6.1 Wie ist bei einer Aufgabe der selbständigen Geschäftstätigkeit bzw. Insolvenz vorzugehen?

Die Zuschüsse sind zurückzuzahlen, wenn die/der Antragsstellende ihre/seine selbständige Geschäftstätigkeit bis zum 30. September 2021 (im Falle der Beantragung für das dritte Quartal) bzw. bis zum 31. Dezember 2021 (im Falle der Beantragung für das vierte Quartal 2021) dauerhaft einstellt. Eine Auszahlung der Neustarthilfe Plus an Antragstellende, die ihre Tätigkeit eingest...mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 6.1 Wie ist bei einer Aufgabe der selbständigen Geschäftstätigkeit bzw. Insolvenz vorzugehen?

Die Zuschüsse sind zurückzuzahlen, wenn die Antragsstellenden ihre selbständige Geschäftstätigkeit bis zum 30. Juni 2021 dauerhaft einstellen. Eine Auszahlung der Neustarthilfe an Antragstellende, die ihre Tätigkeit eingestellt haben oder das Regelinsolvenzverfahren beantragt oder eröffnet haben, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn die Antragstellenden ihre Geschäftstät...mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 6.1 Wie ist bei einer Aufgabe der selbständigen Geschäftstätigkeit bzw. Insolvenz vorzugehen?

Die Zuschüsse sind zurückzuzahlen, wenn die oder der Antragsstellende ihre bzw. seine selbständige Geschäftstätigkeit bis zum 31. März 2022 (im Falle der Beantragung für das erste Quartal) bzw. bis zum 30. Juni 2022 (im Falle der Beantragung für das zweite Quartal) dauerhaft einstellt. Eine Auszahlung der Neustarthilfe 2022 an Antragstellende, die ihre Tätigkeit eingestellt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Auflösung/Insolvenzrechtliche Bezüge

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Positiver Nachhaltigkeitskr... / 1.1 Der positive Nachhaltigkeitskreislauf

Nachhaltigkeitsrisiken bedrohen profitable Geschäftsmodelle Während des Wirtschaftsstudiums wurde den Studierenden beigebracht, dass ein Unternehmen nur überleben kann, wenn es ökonomisch geführt wird. Vereinfacht zusammengefasst muss das Geschäftsmodell also profitabel sein, sohin der Umsatz die Kosten des Unternehmens übersteigen, damit unter dem Strich Gewinn erzielt wird....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Interessenausgleich / Zusammenfassung

Begriff Der Interessenausgleich ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat darüber, ob und wie eine vom Arbeitgeber geplante Betriebsänderung durchgeführt wird. Der Abschluss der Interessenausgleichsverhandlungen ist Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber die geplante Betriebsänderung durchführen darf. Der Interessenausgleich wird zwar ggf. vor der Einigun...mehr

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FoVo 12/2022, Ratenzahlungen zum richtigen Termin vereinbaren

Wann hat der Schuldner wirklich Geld? Tagtäglich wird eine Vielzahl von Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen. Der Weg für eine gütliche Einigung und einen vollständigen Forderungsausgleich ist beschritten. Der Schuldner erkennt den Gesamtforderungsbetrag an und verpflichtet sich, ihn in gleichmäßigen monatlichen Raten zum 1. oder 15. eines Monats abzutragen. Dass eine Rat...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Behaltensregelungen (§ 13a Abs. 6 ErbStG)

Rz. 406 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Billig, Zur Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG beim Erwerb von Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften unter Beachtung der Nachversteuerungsproblematik, UVR 2018, 212; Bron/Grosse, Steuerliche Auswirkungen ausgewählter Umstrukturierungsmaßnahmen auf eine bevorstehende Unternehmensnachfolge, ZEV...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.5 Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 457 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bron/Grosse, Steuerliche Auswirkungen ausgewählter Umstrukturierungsmaßnahmen auf eine bevorstehende Unternehmensnachfolge, ZEV 2020, 456; Cornelius/Wagenknecht, Die Cash-Gesellschaft in der Anlageentscheidung nach der Schenkung, ZErb 2013, 172; Erkis/Mannek/van Lishaut, Die "Cash-GmbH" und die Zukunft der Erbschafts...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.6 Aufhebung einer Verfügungsbeschränkung oder Stimmrechtsbündelung (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 5 ErbStG)

Rz. 463 Der Nachsteuertatbestand in Nr. 5 wurde erstmals 2009 in das Gesetz eingeführt und betrifft den begünstigten Erwerb von gepoolten Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG).[1] Die Aufhebung der Poolung (Verfügungsbeschränkung oder Stimmrechtsbündelung) führt dementsprechend zu einer Nachversteuerung (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 5 ErbStG).[2] Rz. 46...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Lohnsummenkontrolle (§ 13a Abs. 3 ErbStG)

Rz. 231 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bron, Ermittlung der Lohnsummen und der Anzahl der Beschäftigten bei Beteiligungsstrukturen, ErbStB 2013, 84; Dillberger/Fest, Der Verschonungsabschlag nach § 13a ErbStG n. F. als Motiv für einen Personalabbau bei Betriebsübergaben, DStR 2009, 671; Esskandari, Lohnsummenregelung des § 13a Abs. 4 ErbStG, ErbStB 2011, ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.2 Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder eines Anteils an einer Personengesellschaft (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 434 Der Nachsteuertatbestand in Nr. 1 bezieht sich auf begünstigt erworbenes Betriebsvermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Rz. 435 Zu einer Nachversteuerung kommt es danach in folgenden Fällen (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG, s. dazu R E 13a.13 ErbStR 2019 [1]): vollständige oder teilweise Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs (einschl. einer freiberufli...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.1 Überblick

Rz. 407 Der Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und der Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) fallen mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltefrist gegen die gesetzlichen Behaltensregelungen verstößt (§ 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG).[1] Die Behaltefrist beträgt im Fall der Regelverschonung 5 Jahre und im Fall der Optionsverschonung 7 Jahr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.1 Überblick

Rz. 417 Die einzelnen Nachsteuertatbestände sind im Gesetz abschließend aufgeführt (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nrn. 1–5 ErbStG).[1] Rz. 418 Dabei handelt es sich vereinfacht um folgende Fälle: Nr. 1: Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder eines Anteils an einer Personengesellschaft, Nr. 2: Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Nr. 3: Überentnahmen oder Überausschüttun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bankenhaftung nach § 13c UStG bei debitorischem Kontokorrentkonto

Leitsatz Die kontoführende Bank haftet mangels Vereinnahmung nicht nach § 13c UStG, solange die Kreditlinie des Kontokorrentkontos des Steuerschuldners eingehalten wird. Normenkette § 13c, § 13 Abs. 1 UStG, Art. 205, Art. 205 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin ist eine Bank, bei der die A-GmbH ihr Geschäftskonto eingerichtet hatte. Die Klägerin hatte der A-G...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Sachgründung / 5.2 Bei der verdeckten Einlage erfolgt eine Anrechnung auf die Einlageverpflichtung

Eine verdeckte Sacheinlage befreit den betreffenden Gesellschafter nicht von seiner Einlageverpflichtung. Jedoch sind die Verträge über die Sacheinlage und die Rechtshandlungen zu ihrer Ausführung nicht unwirksam. Vielmehr erfolgt eine Anrechnung des Werts der Sacheinlage auf die Bareinlagepflicht des Gesellschafters. Nach der Eintragung ins Handelsregister wird der Wert der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sind die Kosten eines Zivilprozesses nicht als WK abziehbar, können sie grundsätzlich nicht als > Außergewöhnliche Belastungen (AgB) berücksichtigt werden, weil sie nicht zwangsläufig entstehen (vgl BFH 67, 379 = BStBl 1958 III, 419; BFH 147, 171 = BStBl 1986 II, 745; BFH 198, 94 = BStBl 2002 II, 382; BFH 206, 16 = BStBl 2004 II, 726; BFH/NV...mehr