Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.17.3 Vereinnahmte Stückzinsen und Zwischengewinne

Rz. 104 Werden Zinsscheine oder Zinsforderungen nicht isoliert, sondern zusammen mit den zugehörigen Schuldverschreibungen oder Kapitalforderungen veräußert, und werden die bis zum Veräußerungszeitpunkt angefallenen Zinsen des laufenden Zinszahlungszeitraums dem Erwerber gesondert in Rechnung gestellt, gehören diese Zinseinnahmen beim Veräußerer nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 E...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.2.1 Allgemeine Fragen

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Regelungen zur KapESt in den §§ 43–45e EStG bilden einen Unterabschnitt im Abschnitt "Steuererhebung" (§§ 36–47 EStG). § 43 EStG enthält die Vorschriften über den "Steuerabzug vom Kapitalertrag" in Form einer abschließenden Aufzählung der Steuerabzugstatbestände. § 43 EStG ist damit (neben § 44 EStG) die Grundnorm für den KapESt-Einbehalt. Von den in § 43 EStG im E...mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Der Steuerzeitraum beträgt normalerweise einen Monat. Die fällige Mehrwertsteuer und die Mehrwertsteuererklärung sind spätestens bis zum fünfzehnten des zweiten Monats nach dem Ende des jeweiligen Steuerzeitraums zu entrichten bzw. einzureichen. Eine monatliche Mehrwertsteuererklärung ist auch einzureichen, wenn ein Unternehmen für einen Monat keine Mehrwertsteuer zahlt oder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.20 § 27 Abs. 19 UStG: Rückabwicklung der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

Rz. 84 Bereits unmittelbar nach der Verkündung des KroatienAnpG[1] v. 26.7.2014 – dem 31.7.2014 – war ein neuer § 27 Abs. 19 UStG in Kraft getreten[2], der Gesetzgeber sah hier dringenden Handlungsbedarf aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Zusammenhang mit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (reverse-charge) bei den sog. Bauträgerfällen nach § 13b UStG . Mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.12.3 Swapgeschäfte

Rz. 145 Die in den Rz. 143ff. dargestellten Grundsätze zu Bewertungseinheiten bei Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gelten für Swapgeschäfte entsprechend. Bei einem Zinsswap ("interest rate swap") werden unterschiedliche Zinskonditionen für jeweils identische Nominalbeträge ausgetauscht. Praxis-Beispiel Zinsswap Unternehmen A hat eine festverzinsliche Verbindlichkeit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.9 Bank- und Kapitalmarktgeschäfte

Rz. 132 Zerobonds (Nullcoupon-Anleihen) sind Schuldverschreibungen, die (formal) unverzinslich sind. Sie werden zu einem sehr niedrigen Ausgabekurs ausgegeben; die Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmebetrag stellt die Zinsen (einschl. Zinseszinsen) dar. Zerobonds sind also wirtschaftlich festverzinsliche Anleihen, bei denen die Zinsen nicht regelmäßig ausgezahlt, sonder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.4.1 Handelsrechtliche Regelung

Rz. 399 Ist die Rückstellung erst in weiterer Zukunft zu erfüllen, stellt sich die Frage, ob eine Abzinsung des Rückstellungsbetrags zu erfolgen hat. Die Frage der Abzinsung wurde ursprünglich unter dem Gesichtspunkt gesehen, dass die Verpflichtung, zu deren Erfüllung die Rückstellung gebildet wird, nicht sofort oder in näherer Zukunft zu erfüllen ist, sondern erst in später...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.3 Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 208 Wertpapiere sind verbriefte Rechte, bei denen die Geltendmachung des Rechts vom Eigentum an der über das Recht ausgestellten Urkunde abhängig ist. Bei Wertpapieren i. e. S. wird das verbriefte Recht deshalb durch Übertragung des Eigentums an der Urkunde übertragen (sog. Traditionspapiere). Unter die Gliederungsnummer A III 5 in § 266 Abs. 2 HGB gehören nur die sog. b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.2 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR)

Rz. 286 Die Rspr., und ihr folgend die Finanzverwaltung (R 6.6 Abs. 4 EStR 2012), haben es zugelassen, in bestimmten Fällen eine Gewinnverwirklichung durch Aufdecken der stillen Reserven zu vermeiden, wenn ein Wirtschaftsgut auf bestimmte, vom Willen des Stpfl. unabhängige Weise gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und durch ein anderes, funktionsgleiches...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.4 Höhe der Rechnungsabgrenzung

Rz. 257 Die Bewertung der RAP hat nach der Rspr. nicht nach den Grundsätzen des § 6 EStG zu erfolgen. Vielmehr ist der auszuweisende Betrag aus dem Verhältnis der noch ausstehenden Gegenleistung zur Gesamtleistung zu errechnen.[1] Praxis-Beispiel Höhe der Rechnungsabgrenzung Der Kreditnehmer zahlt als Kreditgebühr einen Teil der Zinsen für die gesamte Darlehenszeit vorweg (Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.4 Fehlender Schuldcharakter

Rz. 349 Soweit die Rückstellung keinen Schuldcharakter aufweist, handelt es sich um eine Aufwandsrückstellung (Rz. 453ff.); sie repräsentiert, ebenso wie die Verbindlichkeitsrückstellungen, einen künftigen Aufwand, es besteht aber keine irgendwie geartete (rechtliche oder wirtschaftliche) Verpflichtung des Unternehmers gegenüber einem Dritten. Es handelt sich i. d. R. um ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.7.4 Darlehensverträge

Rz. 127 Der Darlehensvertrag (§ 488 BGB) ist ein zeitbezogener Vertrag, nach dem der Darlehensgeber das Kapital auf Zeit überlassen muss, und der Darlehensnehmer dafür die vereinbarte Vergütung zu zahlen hat. Zu der Vergütung gehören neben den Zinsen etwaige Kreditgebühren, Disagien und Umschuldungsgebühren.[1] Gewinnrealisierung tritt ein, wenn der Darlehensgeber seine Leis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.2 Für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag

Rz. 248 Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Ertrag oder Aufwand eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag betrifft. Der Grund für diese Beschränkung liegt einerseits in der Befolgung des Gewinnrealisierungsprinzips: Eine Einnahme soll erst dann zum Ertrag werden, wenn die hierfür geschuldete Gegenleistung erbracht ist. Andererseits entspricht die Beschränkung aber auch dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.5 Insbesondere: Abzinsungspflicht

Rz. 504a Mit dem CoronaStHG IV v. 19.6.2022[1] wurde die bisherige strikte Regelung zur Abzinsung von Verbindlichkeiten aufgehoben (zur Altregelung siehe Rz. 505ff.), wobei für Rückstellungen andere Bestimmungen gelten (Rz. 373). Ursprünglich basierte die Abzinsung auf der Annahme, dass zinslose Verbindlichkeiten den Stpfl. weniger belasten würden, da ein impliziter Zinsante...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.4 Ausleihungen

Rz. 213 Der Begriff "Ausleihungen" ist außerhalb des HGB nicht gebräuchlich. Er bezeichnet langfristige Darlehen, die als Finanz-(Geld-)Anlagegeschäfte anzusehen sind. Forderungen aus dem laufenden Geschäftsverkehr, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gehören nicht hierher, auch wenn sie eine längere Laufzeit haben. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Bete...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.2 Bewertung von Sachleistungsverpflichtungen

Rz. 381 Während die Bewertung der Rückstellung für eine Geldzahlungsverpflichtung mit dem (evtl. abgezinsten) Nennbetrag als Erfüllungsbetrag relativ einfach ist, ist dies bei Sachleistungsverpflichtungen nicht der Fall. Eine Sachleistungsverpflichtung liegt vor, wenn die Verbindlichkeit des Stpfl. nicht auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet ist, sondern auf die Lieferung ei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8 Stundung der verbleibenden Steuer (§ 28a Abs. 3 ErbStG)

Rz. 226 Die Steuer kann aufgrund der Verschonungsbedarfsprüfung ganz oder teilweise erlassen werden (§ 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG). Im Falle eines nur teilweisen Steuererlasses, ist die nicht erlassene (verbleibende) Steuer zur Zahlung fällig. Die Begleichung der Steuer kann für den Erwerber insbesondere dann mit Schwierigkeiten verbunden sein, wenn das verfügbare Vermögen nicht...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2024... / 3. Gewerbesteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.2.3 Betriebliche Veranlassung bei Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 476 Die oben dargestellten Grundsätze gelten für die Steuerbilanz von Personengesellschaften im Wesentlichen unverändert (zur Finanzierung von Entnahmen bei Mitunternehmerschaften gilt ebenfalls § 4 Abs. 4a). Über die betriebliche Veranlassung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft und der Gesellschafter (Zugehörigkeit zum Sonderbetriebsvermögen) entscheidet die tatsächl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.3 Zeitpunkt der Passivierung ("wirtschaftliche Verursachung")

Rz. 498 Da in der zu passivierenden Verbindlichkeit die Vermögensminderung zum Ausdruck kommen soll, ist sie zu passivieren, sobald die Vermögensminderung wirtschaftlich verursacht ist. Wirtschaftlich verursacht ist eine Belastung, wenn sie dem abgelaufenen Wirtschaftsjahr zuzuordnen ist (Rz. 352).[1] Dabei ist zwischen rechtlich bereits entstandenen (und noch bestehenden), ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.3 Abgrenzung zur Verbindlichkeitsrückstellung

Rz. 449 Der steuerliche Ausschluss der Drohverlustrückstellung führt zu der Notwendigkeit, Drohverlustrückstellungen von Verbindlichkeiten und Verbindlichkeitsrückstellungen, die im Rahmen von schwebenden Geschäften anfallen können, abzugrenzen.[1] Drohverlust- und Verbindlichkeitsrückstellung unterscheiden sich nicht danach, ob der Rückstellungsbedarf aus einem schwebenden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.4 Sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 236 Schließlich sieht das Gliederungsschema den Sammelposten "Sonstige Vermögensgegenstände" vor. Hier sind alle bilanzierungsfähigen und bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände auszuweisen, die nicht unter die bereits aufgeführten Gliederungspunkte fallen, insbesondere kurzfristige Darlehen, Gehaltsvorschüsse, Steuererstattungsansprüche, Schadensersatzansprüche, R...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.1 Substanzerhaltung, Wertausgleich

Rz. 27 Abweichend von der gesetzlichen Regelung, dass die laufende Instandhaltung und die Ersatzbeschaffungen (= Substanzerneuerungen) dem Verpächter, d. h. dem Besitzunternehmen, obliegen, kann vertraglich vereinbart werden, dass die Verpflichtung zur Instandhaltung und Erneuerung den Pächter, d. h. die Betriebsgesellschaft trifft. Bei einer Betriebsaufspaltung wird häufig ...mehr

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Hinterziehungszinsen: Lücke... / Inkrafttreten

Gilt in allen Fällen, in denen Zinsen zu hinterzogenen Vorauszahlungen nach dem Tag nach Verkündung festgesetzt werden.mehr

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Wärmepumpen / 6.1.2 Antragstellung für den Ergänzungskredit

Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Ergänzungskredit kann daher nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA gewährt werden, für die nach den ab 1.1.2024 gelten...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.2.2 Übertragung mit Ausgleichsregelung, mit Zusage von Gleichstellungsgeldern und/oder Abstandszahlungen

Rz. 41 Inhalt eines Übergabevertrags kann auch die Vereinbarung sein, dass der Übernehmer Bestandteile des übernommenen Vermögens an Angehörige zu übertragen hat, z. B. sog. Gleichstellungsgelder an seine Angehörigen oder einmalige Zahlungen, sog. Abstandszahlungen, an den Übergeber zu leisten hat. Zivilrechtlich werden derartige Vereinbarungen entweder als Schenkung unter A...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.3.3 Gewährung von Versorgungsleistungen (betriebliche Veräußerungsrente)

Rz. 47 Hierunter fallen Übergabeverträge, durch die Eltern ihren Betrieb im Hinblick auf die künftige Erbfolge auf einen oder mehrere Abkömmlinge übertragen. Sind bei derartigen Versorgungs-Vereinbarungen Leistung und Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen, liegt ein vollentgeltliches Veräußerungsgeschäft vor. Eine betrieb...mehr

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Flüssige Mittel in Buchführ... / 6.1 Bestandsaufnahme der flüssigen Mittel

Rz. 41 Die Scheck- und Kassenbestände werden durch körperliche Inventur zu den Bilanzstichtagen erfasst; ein von den verantwortlichen Mitarbeitern zu unterzeichnendes Protokoll ist erforderlich. Guthaben bei Kreditinstituten oder Postbankguthaben werden durch entsprechende Kontoauszüge belegt. Für Guthaben bei Kreditinstituten gibt es auch gesonderte Bankbestätigungen. Zinse...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Investitio... / 8.2 Wann eine freiwillige Auflösung und die Neubildung eines Investitionsabzugsbetrags sinnvoll sind

Es durchaus nicht ungewöhnlich, wenn Investitionsplanungen sich verschieben oder ändern. Sobald dies erkennbar ist, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, den Investitionsabzugsbetrag freiwillig aufzulösen und einen neuen Investitionsabzugsbetrag (ggf. auch für dasselbe bewegliche Wirtschaftsgut) zu bilden. Nach Ablauf von 3 Jahren bzw. nach Ablauf der Fristverlängerungen...mehr

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Flüssige Mittel in Buchführ... / 1 Begriffliche Abgrenzung der "flüssigen Mittel"

Rz. 1 In der Praxis werden "flüssige Mittel" und "liquide Mittel" synonym behandelt. "Flüssige Mittel" ist jedoch der engere Begriff. Er beinhaltet Bargeld und Bankguthaben. "Liquide Mittel" sind dagegen Geldmittel und Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens eines Unternehmens, die kurz-oder mittelfristig in Geld umgewandelt werden können. Dabei wird nach der Verflüssigungs...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 7. § 233a Abs. 8 S. 1 AO – Voraussetzungen des obligatorischen Zinserlasses

Das FG Niedersachsen hat klargestellt, das dem FA im Anwendungsbereich des § 233a Abs. 8 S. 1 AO hinsichtlich des Erlasses von Nachzahlungszinsen kein Ermessen zusteht. Nach dieser Vorschrift sind Zinsen auf einen Unterschiedsbetrag zuungunsten des Steuerpflichtigen (Nachzahlungszinsen) entweder nicht festzusetzen oder zu erlassen, soweit Zahlungen oder andere Leistungen auf...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 65 Abs. 2 FGO – Keine Pflicht des FG zu Ermittlungen ins Blaue hinein

Die Klägerin hatte durch ihren Bevollmächtigten fristgerecht Klage erhoben. Dem Inhalt der Klageschrift nach richtete sich diese gegen die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung Grundlage von Besteuerungsgrundlagen über Umsatzsteuer und Gewerbesteuer über den Gewerbesteuermessbetrag sowie Zinsbescheide zur Umsatzsteuer und Bescheide über die Aufhebung de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. In die Herstellungskosten einbezogene Zinsen für Fremdkapital

Rn. 219 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 284 Abs. 3 Satz 4 fordert (über § 268 Abs. 2 (a. F.)) hinaus, dass der Betrag der FK-Zinsen anzugeben ist, der im GJ bei jedem Posten des Anlagengitters in Ausübung des Wahlrechts nach § 255 Abs. 3 als HK aktiviert worden ist (vgl. zum Aktivierungswahlrecht HdR-E, HGB § 255, Rn. 302ff.). Nach dem Wortlaut ist keine Angabe des Gesamtbetrags...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Behandlung von Zero-Bonds

Rn. 264 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Zero-Bonds oder Null-Kupon-Anleihen sind eine besondere Form festverzinslicher Schuldverschreibungen, für die keine periodisch wiederkehrenden Zinszahlungen geleistet werden. Der Zins als Gegenleistung für die Kap.-Überlassung besteht in einem gegenüber dem Ausgabebetrag erhöhten Rücknahmebetrag am Ende der Laufzeit (vgl. HFA 1/1986, WPg 198...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 140 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Zweck eines Anlagespiegels bzw. Anlagengitters ist es, einen Einblick in das im AV gebundene Kap., die Altersstruktur der VG und die postenspezifische GJ-Entwicklung zu gewähren. Es soll auch Schlüsse auf die Investitionstätigkeit eines UN zulassen (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 284 HGB, Rn. 261). Rn. 141 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Ein Anlages...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 (a. F.) bzw. Nr. 4 (n. F.))

Rn. 136 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Im Anhang müssen [...] Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten gemacht werden" (§ 284 Abs. 2 Nr. 4). Mit dieser Angabe wird die Inanspruchnahme des in § 255 Abs. 3 Satz 2 gegebenen Wahlrechts offengelegt. Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Anlagepflicht des Vermieters

Rz. 14 Der Vermieter von Wohnraum hat eine Barkaution, die ihm überlassen worden ist, von seinem übrigen Vermögen getrennt bei einem Kreditinstitut anzulegen (LG Stuttgart, Urteil v. 26.3.1997, 5 S 229/96, ZMR 1997, 472). Damit soll die Kaution gegenüber dem Zugriff der Gläubiger des Vermieters gesichert werden. Der Mieter kann gegen deren Einzelzwangsvollstreckung Drittwide...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Mietkaution und Veräußerung des Mietgrundstücks

Rz. 24 Ist in dem vor Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch (§ 566) abgeschlossenen Mietvertrag eine Kaution vereinbart worden, tritt der Erwerber in den vor dem Eigentumsübergang fälligen Anspruch auf Zahlung der Kaution ein (BGH, Urteil v. 25.7.2012, XII ZR 22/11, GE 2012,1225 = NJW 2012, 3032 = WuM 2012, 560 = NZM 2012, 681). Ein Grundstückserwerb nach der Beendigung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Überblick über die horizontale Gliederung des Anlagespiegels nach der direkten Bruttomethode

Rn. 157 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Den UN, die in den Pflichtanwendungsbereich von § 266 fallen, schreibt § 284 Abs. 3 die Anwendung der direkten Bruttomethode zwingend vor. Damit wurde im Zuge der Umsetzung des sog. Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) dasjenige Verfahren in das deutsche Bilanzrecht aufgenommen, welches bis dato in v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rn. 80 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Erhaltene Anzahlungen stellen Vorleistungen eines Kunden auf ein schwebendes Geschäft dar. Das UN selbst hat die Leistung noch nicht erbracht. Eine Gewinnrealisierung aus diesem Geschäft kommt daher nicht infrage. Die Anzahlungen sind erfolgsneutral zu bilanzieren. Der Erfüllungsbetrag entspricht dem Betrag der zugeflossenen Mittel (vgl. Bonne...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Wechselverbindlichkeiten

Rn. 85 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wechselverbindlichkeiten sind stets in Höhe der Wechselsumme zu erfüllen. Sie sind daher mit dem Betrag in der Bilanz anzusetzen, der der Wechselsumme entspricht (vgl. ADS (1995), § 253, Rn. 160; Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 100; WP-HB (2019), Rn. F 702). Für in der Wechselsumme enthaltene Zinsen (Diskont) darf handelsrechtlich das Wa...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.10 Muster

Rz. 122 Kündigungsschreiben des Anwalts des Vermieters wegen Mietrückstands über mehr als zwei Monate (Vor- und Zuname des Mieters/der Mieter) … (Straße, Postleitzahl, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau … vertrete, von dem/der Sie mit Mietvertrag vom … ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Verbindlichkeiten mit steigender Verzinsung

Rn. 69 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei Verbindlichkeiten mit steigender Verzinsung (z. B. bestimmte Sparbriefe) bleibt die Leistung des Gläubigers (Kap.-Überlassung) über die Gesamtlaufzeit unverändert, während sich die Leistung des Schuldners in Form einer steigenden Verzinsung dauernd verändert. Bei steigender Verzinsung wird der Zinssatz i. d. R. so gewählt, dass sich insges...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Entwicklung des Anlagevermögens nach § 284 Abs. 3 (Rn. 139–290 kommentiert von Lorson/Haustein)

Rn. 139 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 „Im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen. Dabei sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die Abschreibungen gesondert aufzuführen. Zu den Abschreibungen sin...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Überverzinsliche Verbindlichkeiten

Rn. 70 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Muss das UN für Verbindlichkeiten vergleichsweise hohe Zinsen zahlen (überverzinsliche Verbindlichkeiten), sind auch diese Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag (Nominalwert) zu passiveren. Erhält das UN für die hohen Zinsen als Gegenleistung einen einmaligen Vorteil (z. B. in Form der Gewährung eines niedrigeren Kaufpreises), ist der Vor...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktivierungswahlrecht und Ausweis (§ 250 Abs. 3 Satz 1)

Rn. 84 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 250 Abs. 3 Satz 1 räumt dem Bilanzierenden für solche Fallkonstellationen, in denen der Erfüllungs- den Ausgabebetrag einer Verbindlichkeit übersteigt, ein "echtes" Aktivierungswahlrecht ein (vgl. offenkundig mit anderer – hier nicht zu teilender – Ansicht BeckOGK-HGB (2020), § 250, Rn. 41ff.). Solch ein Unterschiedsbetrag, allg. als "Disag...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zinsvorträge

Rn. 120 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Abzug von Zinsaufwendungen als steuerliche BA kann nach deutschem Steuerrecht versagt sein, wenn die Regelungen der sog. Zinsschranke gemäß § 4h EStG (ggf. ergänzt durch § 8a KStG) Anwendung finden. Sofern keine Ausnahmeregelung gemäß § 4h Abs. 2 EStG (ggf. modifiziert durch § 8a Abs. 3 KStG) einschlägig ist, sind Zinsaufwendungen gemäß ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Deklaratorische Bedeutung des § 248 Abs. 1 Nr. 1f.

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ein Kaufmann darf nach § 248 Abs. 1 Nr. 1f. in seiner Bilanz weder Aufwendungen für die Gründung des UN noch für die Beschaffung von EK als Aktivposten ansetzen. Dieses Aktivierungsverbot ergibt sich auch aus dem Aktivierungsgrundsatz (vgl. HdR-E, Kap. 4, Rn. 89ff., sowie HdR-E, HGB § 246, Rn. 6ff.), wonach lediglich selbständig verwertbare Sa...mehr