Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen

Rz. 13 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mit solchen Sparverträgen werden Wertpapiere iSv § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a bis c und f, § 2 Abs 2 Satz 1 und § 2 Abs 3 und 4 des 5. VermBG oder Rechte iSv § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst g bis l, § 2 Abs 2 Satz 2 bis 5 und § 2 Abs 4 des 5. VermBG begründet oder erworben. Zu den Anlagealternativen im Einzelnen > Vermögensbeteiligungen. Zur Höhe der Sparz...mehr

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Mietkaution / 4 Rechtsprechungsübersicht

Abrechnung Eine als Mietsicherheit gewährte Barkaution kann auch durch schlüssiges Verhalten, etwa durch eine vom Vermieter erklärte Aufrechnung oder durch Klageerhebung abgerechnet werden. Hiermit bringt der Vermieter, der einen Vorbehalt, weitere Ansprüche geltend zu machen, nicht erklärt hat – gleichermaßen wie bei einer den Vorgaben des § 259 BGB genügenden Abrechnung – f...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sri Lanka

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka (Hauptstadt: Sri Jayewardenepura Kotte [de jure], Colombo [de facto]; Amtssprachen: Singhalesisch und Tamil) ist ein Inselstaat im Indischen Ozean, östlich der Südspitze von > Indien. Bis 1972 war die Bezeichnung für Sri Lanka Ceylon. Es gilt das DBA vom 13.09.1979 (BGBl 1981 II, 630 = BStBl ...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 6 Anrechnung von Fördermitteln

Gemäß § 558 Abs. 5 BGB sind von dem Jahresbetrag, der sich bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ergäbe, Drittmittel i. S. d. § 559a BGB abzuziehen, im Fall des § 559a Abs. 1 BGB mit 8 % des Zuschusses. Voraussetzung ist also, dass der Vermieter eine bauliche Maßnahme durchführt, die eine Modernisierung i. S. d. § 559 Abs. 1 BGB ist oder eine andere bauliche...mehr

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Mietkaution / 2.5.1.1 Zugriff des Vermieters

Grundsätzlich fungiert der Vermieter als Treuhänder im Hinblick auf die Kaution und auch die Zinsen. Ein Zugriff auf die Kaution ist dem Vermieter ausschließlich dann möglich, wenn er einen Anspruch gegen seinen Mieter hat. Dieser Anspruch muss aber aus dem Mietverhältnis selbst resultieren. Der Vermieter kann nicht etwa einen Zugriff auf die Kaution mit einer Aufrechnung mi...mehr

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Grundpfandrechte: Grundschu... / 5 Immobilienverrentung

Umgekehrte Hypothek Statt das schuldenfreie Haus den Erben zu hinterlassen, kann es auch zur Aufbesserung der eigenen Rente genutzt werden. Dies muss nicht unbedingt durch den – oft als schmerzlich empfundenen – Verkauf des Grundbesitzes (auf Rentenbasis) geschehen. Möglich ist auch eine "umgekehrte Hypothek", wie sie in den USA bereits seit vielen Jahren üblich ist. Der Nut...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 4.1 Fruchtziehung

Früchte und Gebrauchsrecht Jedem Teilhaber gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Früchte (§ 743 Abs. 1 BGB). In erster Linie wird es dabei um Miet- und Pachtzinsen gehen. Darüber hinaus ist jeder Teilhaber zum Gebrauch der gemeinschaftlichen Sache befugt, allerdings lediglich insoweit, als nicht der Mitgebrauch der übrigen Teilhaber beeinträchtigt ist (§ 743 ...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2.6 Durchsetzung des Nachzahlungsanspruchs

Zur Begleichung der Nachforderung ist dem Mieter eine angemessene Frist einzuräumen, die ihm auch eine Überprüfung der Abrechnung ermöglicht.[1] Wird in einer Betriebskostenabrechnung gegenüber einem Mieter (Verbraucher) kein Zahlungstermin für die Nachforderung genannt und auch das Saldo nicht angemahnt, gerät der Mieter nicht in Zahlungsverzug[2] und hat daher einen evtl. ...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.6.1 Unterwerfungserklärung

Zeit und Geld gespart Damit sich der Gläubiger im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht erst umständlich einen Vollstreckungstitel beschaffen muss, unterwirft sich der Schuldner/Eigentümer in aller Regel in der notariellen Grundschuldbestellungsurkunde wegen des Grundschuldkapitals, der Zinsen und Nebenleistungen der sofortigen Zwangsvollstreckung in das belastet...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Bemessungsgrundlage der pauschalen Lohnsteuer

Rz. 254 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Pauschal besteuerbar sind die tatsächlichen Leistungen für den einzelnen ArbN. Die Besteuerung richtet sich nach dem Zeitpunkt des > Zufluss von Arbeitslohn; bei einem Beitrag für eine Direktversicherung (> Rz 245) ist das der Zeitpunkt, in dem der ArbG seiner Bank den entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt (BFH 210, 343 = BStBl 2005 II...mehr

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Mietkaution / 1.1.2.1 Barkaution

In der mietrechtlichen Praxis ist die Barkaution die verbreitetste Mietsicherheit. Sie bietet dem Vermieter auch den größten Vorteil: Er kann im Fall der Fälle direkt auf die Kaution zugreifen. Im Mietvertrag vereinbaren die Parteien dabei, dass der Mieter dem Vermieter den Kautionsbetrag auf ein vom Vermieter benanntes Bankkonto zu überweisen hat. Möglich ist selbstverständ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.4 Tilgungszuschüsse

25 % Für dieses Programm werden zusätzlich Tilgungszuschüsse i. H. v. 25 % gewährt. Der Tilgungszuschuss wird mit dem Darlehensantrag auf einem gesonderten Formblatt beantragt. Das Formular steht ebenfalls auf der Webseite der ISB zum Herunterladen bereit. Der gewährte Tilgungszuschuss wird bei Leistungsbeginn vom gewährten ISB-Darlehen abgezogen. Der festgelegte Zins und die ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.6 Bereitstellungszinsen und Tilgung

Für nicht abgerufene Darlehensbeträge der Basisförderung werden keine Bereitstellungszinsen erhoben. Bei allen anderen Darlehen wird ab dem 13. Monat nach Zusage ein monatlicher Zins von 0,15 % fällig. Die Darlehen der Basisförderung werden mit 2,25 % getilgt, die der Anpassungsförderung mit 3 %.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8 IB.SH Immokonstant 24

Das Programm soll die weitere Finanzierung der Immobilie ergänzen. Die 24 im Programmnamen steht für eine feste Laufzeit von 24 Jahren mit einem entsprechend fest vereinbarten Zins. 8.1 Wer kann die Förderung beantragen? Privatpersonen Antragsteller sind Privatpersonen als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie. Nicht antragsberechtigt sind Eigentümer, die die Fördermittel ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.3 Darlehenskonditionen

15.000 EUR Der Darlehensbetrag beträgt mindestens 15.000 EUR, jedoch maximal 40 % der Gesamtkosten. Sollzins Der Tilgungssatz beträgt 3 %. Der Sollzins für dieses Programm beträgt 2,79 %, der Effektivzins liegt bei 2,88 % Die Auszahlung bei Kauf und Modernisierung erfolgt entweder mit der Fälligkeit des Kaufpreises oder zu Beginn der Modernisierungsmaßnahme. Wird ein Objekt neu ...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.7.3 Auswirkungen auf den Unterhalt

Ausgleich des Wohnvorteils Unterhaltsregelung Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung kann grundsätzlich nur dann für angemessen angesehen werden, wenn die mit der Benutzung der gemeinschaftlichen Wohnung verbundenen Vorteile nicht schon auf andere Weise zwischen den Ehegatten berücksichtigt worden sind. Anderenfalls käme es zu einer doppelten Berücksichtigung des Wohnwerts, un...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3 Konditionen

Die Förderung besteht aus einer Zinsgarantie für 15 Jahre. In dieser Zeit wird das Darlehen mit einem Zinssatz von 0,5 % verzinst. Das Land Rheinland-Pfalz verbürgt sich dabei gegenüber der Hausbank zu einer Zinsverbilligung, die an den Antragsteller weitergegeben wird. Dadurch wird das Darlehen günstiger als das Kapitalmarktdarlehen. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist erfolg...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 3.2 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindung

Höchstbetrag 50 Mio. EUR Mit diesem Programm können grundsätzlich 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Allerdings beträgt der Kredithöchstbetrag 50 Mio. EUR pro Vorhaben. Die Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt. Die Zinsvereinbarung erfolgt nach einem kundenindividuellen Zinssatz. Maßgeblich ist hierfür der Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse am...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.3 Konditionen

Kostenvoranschläge erforderlich In der Regel sollen Darlehen dieses Programms als Ergänzung zur Finanzierung des Vorranggläubigers dienen. Bei Haushalten mit bis zu 4 Personen beträgt das Darlehen maximal 60.000 EUR. Leben mehr Personen im Haushalt des Antragstellers, so kann der Darlehensbetrag um 5.000 EUR je weiteres Haushaltsmitglied erhöht werden. Vor der Darlehensgewähr...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.5 Konditionen

Laufzeit 25 Jahre Die Auszahlungsquote für ein Darlehen beträgt 100 %. Die Laufzeit beträgt 25 Jahre und ist je nach Vereinbarung mit 1 bis 3 tilgungsfreien Jahren versehen. Die erste Zinsbindungsfrist wird für die ersten 10 Jahre der Laufzeit vereinbart. Für diese Zeit bietet die L-Bank eine Zinsverbilligung an. Nach dem Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist orientiert sich die...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.3 Konditionen

Aufwand mind. 12.500 EUR Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur, wenn der förderbare Aufwand je Wohnung mindestens 12.500 EUR beträgt. Gefördert wird über ein zinsgünstiges Baudarlehen. Die Darlehenshöhe umfasst 80 % der förderungsfähigen Kosten, maximal 60.000 EUR je Wohnung. Praxis-Beispiel Berechnung der Darlehenssumme Eheleute Schmidt besitzen ein Einfamilienhaus, das sie ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Konditionen

Investoren ohne Kommunen 10 Jahre zinslos Die Förderung wirkt durch die Gewährung eines für 10 Jahre zinslos gewährten Darlehens. Nach Ablauf der 10 Jahre erfolgt die Verzinsung nach dem marktüblichen Zins. Der Tilgungsanteil soll mindestens 2 % betragen. Tilgungszuschuss Die Förderung wirkt zusätzlich durch einen Tilgungszuschuss, der mit bis zu 10 % der ISB-Darlehenssumme gewä...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3 Konditionen

Aufwand mind. 12.500 EUR Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn der förderbare Aufwand je Wohnung mindestens 12.500 EUR beträgt. Gefördert wird über ein zinsgünstiges Baudarlehen. Der Darlehensbetrag setzt sich wie folgt zusammen: Für den Erwerb der Wohnung werden pauschal 35.000 EUR gewährt. Für die Aufwendungen für die Modernisierungsmaßnahmen werden 80 % der förd...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Darlehenskonditionen

Mindestens 50.000 EUR Ein Darlehen für den Erwerb oder Bau einer neuen Wohnung muss mindestens 120.000 EUR betragen. Beim Erwerb einer gebrauchten Wohnung müssen es 50.000 EUR sein. Gefördert wird über ein von der L-Bank zinsverbilligtes Darlehen. Barrierereduzierende Umbaumaßnahmen an vorhandenen Wohnungen werden mit einem Einmalzuschuss in Höhe von 3 %, maximal 1.500 EUR, b...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 2.7 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindung

Kein Höchstbetrag Über dieses Programm werden 100 % der förderfähigen Kosten pro Vorhaben finanziert. Es wurde kein Höchstbetrag festgesetzt. Das heißt, es gibt keine obere Förderschranke. Der beantragte Darlehensbetrag kommt voll zur Auszahlung. Die Darlehenslaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen. Je nach Laufzeit werden tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart. Bei einem Darlehe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 9.8 Antragstellung

Die Anträge sind auf dem dazugehörigen Antragsformular bei der BayernLabo einzureichen (Antragsformular siehe Webseite). Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich von der BayernLabo. Anschrift: BayernLabo -9121- Brienner Str. 22 80333 München Telefon 089/2171 23322 E-Mail: 9121@bayernlabo.de 4 Wochen Für die Annahme eines Darlehensangebotes besteht 4 Wochen Zeit. Folgende Antragsunt...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.2 Berücksichtigung von Schulden

Gesamtschulden Werden Verbindlichkeiten für rein familiäre Zwecke aufgenommen, etwa zur Finanzierung eines Eigenheims, können sie gleichwohl beim Anfangs- und Endvermögen beiden Ehegatten anteilig zugerechnet werden. Dem steht nicht entgegen, dass für diese Verbindlichkeiten im Außenverhältnis nur ein Ehegatte haftet. Meist haften jedoch beide Ehegatten gegenüber der Bank, wä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 4.4 Erwerb in der Zwangsversteigerung

Nach der Bestimmung des § 57a ZVG ist der Ersteher berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Maßgeblich ist hier stets die knapp 3-monatige Grundkündigungsfrist des § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB, unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bestanden hatte. Allerdings ist diese privilegierte Kündigung nur zum ersten Termin möglich. Hierbei...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.2 Begriff der Zuwendung

Vermögenssubstanz Begrifflich setzt die Zuwendung voraus, dass eine Vermögenssubstanz übertragen wird (Sach- oder Geldtransfer).[1] In der Praxis spielen Immobilien eine bedeutende Rolle. Praxis-Beispiel Zuwendungen unter Ehegatten Das Familienwohnheim wird aus den Mitteln des einen Ehegatten errichtet, der dem anderen einen Miteigentumsanteil zuwendet. Während der Ehe überträgt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 5 Der Zahlungsverjährung unterliegen alle "Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis". Im Gegensatz hierzu unterliegen der Festsetzungsverjährung nach § 169 AO nur Steueransprüche, soweit nicht ausdrücklich eine Festsetzungsverjährung vorgeschrieben ist, wie z. B. für Haftungsbescheide[1] und Zinsen.[2] Die Zahlungsverjährung bewirkt das Erlöschen von Ansprüchen aus dem S...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 2 Vortragen der Eröffnungsbilanz

Die Schlussbilanz des Vorjahres wird aus laufender Buchhaltung, Abschlussbuchungen und den Inventurwerten zum Jahresende aufgestellt. Die Bestände an Vermögenswerten werden links angeordnet (Aktiva), Schulden und das Eigenkapital auf der rechten Seite (Passiva). Sämtliche Erfolgskonten saldieren zum Jahresende mit dem Jahresergebnis und werden mit Ablauf eines Wirtschaftsjahr...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2 Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden

Kapitalforderungen und Schulden werden im Allgemeinen nach § 12 Abs. 1 BewG mit dem Nennwert bewertet. Eine vom Nennwert abweichende Bewertung ist in folgenden Fällen notwendig: Die Forderung ist uneinbringlich: Nach § 12 Abs. 2 BewG bleiben diese Forderungen außer Ansatz. Die Forderung oder Schuld ist unverzinslich und ihre Laufzeit beträgt mehr als ein Jahr und ist zu einem ...mehr

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Verbraucherdarlehen / 7.1 Zinsen

Kommt der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung des Darlehens in Verzug, sind die jeweiligen Beträge gem. § 288 Abs. 1 BGB zu verzinsen. Es ist jedoch möglich, dass beide Vertragsparteien jeweils einen höheren oder niedrigeren Schaden nachweisen.[1] Wichtig Verzugszinsen müssen gesondert verbucht werden Die nach Eintritt des Verzugs anfallenden Zinsen dürfen nicht in ein Kontoko...mehr

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Kredit oder Leasing bei Fir... / 3 So interpretieren Sie die Ergebnisse

Um zu entscheiden, welche Finanzierungsart vorteilhafter ist, müssen die einzelnen Zahlungen auf den Zeitpunkt Null abgezinst werden. Das heißt, die Vergleichbarkeit der beiden Handlungsalternativen ist nur dann hergestellt, wenn das Zeitmoment in der Rechnung berücksichtigt wird. Mit anderen Worten: Alle künftigen Auszahlungen müssen auf einen bestimmten Zeitpunkt abgezinst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 4.2 Folgen des Widerrufs

Der Widerruf ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, weshalb es nicht darauf ankommt, ob die Bank diesem zustimmt oder nicht. Entscheidend ist, dass er wirksam und ausdrücklich gegenüber der Bank erklärt wird und ein Widerrufsrecht bestand. Der wirksame Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers...mehr

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Kredit oder Leasing bei Fir... / 2 So arbeiten Sie mit dieser Anwendung

Im Excel-Tool Kalkulationsvergleich wird mit den Tabellenarbeitsblättern Kapitalbedarf, Grundlagendaten, Leasingalternative, Kreditalternative und Vergleich gearbeitet. Sie können mit dieser Arbeitshilfe die Finanzierung von maximal 10 Anschaffungsobjekten vergleichen. Kapitalbedarf und Grundlagendaten Um den Finanzierungsvergleich durchzuführen, erfassen Sie zunächst in der T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 7.2 Anrechnung von Teilleistungen

Ist das gesamte Darlehen fällig gestellt worden und reicht eine Zahlung des Schuldners zur vollständigen Tilgung der Schuld nicht aus, werden die Teilzahlungen wie folgt angerechnet[1]: zuerst auf die Kosten der Rechtsverfolgung, dann auf den übrigen geschuldeten Betrag und zuletzt auf die Zinsen.mehr

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Businessplan: So überzeugen... / 2.1 Tabellen "Kapitalbedarfsplan 1. Jahr" bis "Kapitalbedarfsplan 3. Jahr"

Diese Tabellen dienen dazu, die betrieblichen Kosten und die Zahlungsausgänge für Zinsen und Tilgung monatsbezogen für die 3 Planjahre zu erfassen. Die kalkulatorischen Kosten für den Unternehmerlohn werden per Verknüpfung aus der vorgelagerten Tabelle Unternehmerlohn übernommen. Die Vorsteuer wird, da ebenfalls zahlungswirksam, nach den Betriebsausgaben in einer separaten Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 8 Kündigung

Kündigungen bedürfen der Textform.[1] In einem Verbraucherdarlehensvertrag ist eine Vereinbarung über ein Kündigungsrecht des Darlehensgebers unwirksam, wenn eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart wurde oder die Kündigungsfrist 2 Monate unterschreitet.[2] Im Gegensatz dazu haben Verbraucher das Recht, den Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise je...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 4.1 Grundsätze

Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehen ein Widerrufsrecht[1] zu.[2] § 355 Abs. 1 BGB regelt, wie der Widerruf erfolgt. Im Darlehensvertrag müssen Angaben zur Frist und zu anderen Umständen für die Erklärung des Widerrufs sowie ein Hinweis auf die Verpflichtung des Darlehensnehmers enthalten sein, ein bereits ausbezahltes Darlehen zurückzuzahlen und Zinsen zu ...mehr

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Finanzplanung mit Soll/Ist-... / 2 Die Soll-Jahresplanung

Im linken Bereich der Übersicht SOLL-Jahresplanung des Excel-Tools (s. Abb. 1) planen Sie die Geschäftszahlen für ein komplettes Jahr. Abb. 1: Die Jahresplanung berücksichtigt auch saisonal schwankenden Monatsumsätze. Gesamtleistung: Im engeren Sinne ist die Gesamtleistung der Saldo aus den Umsatzerlösen, den Bestandsveränderungen und den aktivierten Eigenleistungen. Da wir je...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 3.1 Schriftform und notwendiger Inhalt

Verbraucherdarlehensverträge sind, soweit nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist, schriftlich abzuschließen.[1] Der Schriftform ist genügt, wenn Antrag und Annahme durch die Vertragsparteien jeweils getrennt schriftlich erklärt werden.[2] Bei einem Verbraucherdarlehensvertrag wahrt die Unterschrift des Darlehensnehmers auf einem elektronischen "Tablet" nicht die Schrif...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.4 Konsolidierung anderer Erträge und Aufwendungen

Rz. 70 Gem. § 305 Abs. 1 Nr. 2 HGB und IFRS 10.B86 sind auch andere Erträge und Aufwendungen aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen und Erträgen zu verrechnen, soweit sie nicht als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind. Obwohl das Gesetz explizit nur andere Erträge ne...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.1 Grundsachverhalte der Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Rz. 24 Die Darstellung des Konzerns als ein fiktives einheitliches Unternehmen erfordert neben den bisher beschriebenen Konsolidierungen die Eliminierung aller konzerninternen Vorgänge, die sich in den Gewinn- und Verlustrechnungen einbezogener Unternehmen niedergeschlagen haben, sodass im Konzernabschluss nur die Auswirkungen aus Geschäften mit nicht in den Konsolidierungsk...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung at-Equity-bewerteter und anteilmäßig einbezogener Unternehmen

Rz. 75 Die Zwischenergebniseliminierung ist nicht nur notwendig im Rahmen der vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Gemeinschaftsunternehmen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie von mehreren untereinander unabhängigen Muttergesellschaften einheitlich gesteuert werden, können nach § 310 HGB entweder quotal konsolidiert oder at Equity bewertet werden. Nach IFRS 11 ist e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einheitliche Rechtsverfolgu... / 3 Das Problem

Zu einer Wohnungseigentumsanlage gehören Tiefgaragenstellplätze. Die Tiefgarage erstreckt sich auf ein weiteres Grundstück. Die Tiefgarage ist auf der Grundlage einer notariellen Urkunde aus dem Jahr 1995 errichtet worden. Dort bewilligten die Eigentümer der Grundstücke, auf der die Tiefgarage errichtet werden sollte, wechselseitige Grunddienstbarkeiten. Zu den Kosten der Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Thesaurierungsbegünstigung / 3.1 Nicht entnommener Gewinn

Als nicht entnommenen Gewinn eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils definiert § 34a Abs. 2 EStG den nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 EStG ermittelten Gewinn, vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen des Wirtschaftsjahres. Damit gilt folgende Rechnung für den steuerbegünstigten Höchstbetrag:mehr

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Inventur: Bewertung und Buc... / 3.3 Bestandsveränderungen bei eigenen Leistungen und Erzeugnissen

Auch bei Herstellungs- und Dienstleistungsbetrieben entsprechen die Umsatzerlöse eines Jahres nicht sämtlichen betrieblichen Leistungen. Es sind auch regelmäßig Bestandsveränderungen bei Beständen an noch nicht verkauften eigenen Erzeugnissen und nicht abgerechneten Leistungen zu beachten. Auch unfertige Erzeugnisse sind zu erfassen und eine Bestandsveränderung zum Vorjahr ei...mehr

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Inventur: Bewertung und Buc... / 2.1 Grundsatz der Einzelbewertung

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Abschlussstichtag nach Handelsrecht grundsätzlich einzeln und isoliert voneinander zu bewerten.[1] Wesentlicher Zweck dieser Vorschrift liegt darin, die Saldierung der Einzelwerte zu verhindern. Bei einer Gruppe von Gegenständen werden dadurch möglicherweise große Wertunterschiede aufgedeckt und Risiken transparent gemacht. ...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Identität... / 1 Tatbestand

A. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Einnahmen (2008) bzw. Aufwendungen (2009 bis 2012) aus einem Swap-Geschäft in den Streitjahren (2008 bis 2012). Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die X und Y GbR Grundstücksgemeinschaft. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) soll diese aus einer Erbengemeinschaft hervorgegangen sein. Die Gese...mehr