Fachbeiträge & Kommentare zu Zinssatz

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse

Rn. 427 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Zweck der Angabepflicht von Vorschüssen, Krediten und Haftungsverhältnissen ist die Offenlegung der finanziellen Verflechtung zwischen dem UN und ihren Organmitgliedern (vgl. MünchKomm. HGB (2020), § 285, Rn. 193). Kredit versteht sich dabei als die "Überlassung von Kapital bzw. Kaufkraft auf Zeit" (Hölscher/Helms (2020), S. 1247). Als Kredi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXI. Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19)

Rn. 630 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 19 ist „für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteter derivativer Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.] Art und Umfang der Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert, soweit sich dieser nach § 255 Abs. 4 verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, deren Buchwert und der Bila...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXII. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 20)

Rn. 661 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Angabepflicht zu den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten wurde im Zuge des BilMoG in das HGB eingeführt und setzt(e) Art. 42d der 4. EG-R (derweil: Art. 16 Abs. 1 lit. c) der Bilanz-R) i. d. F. der sog. Fair-Value-R (ABl. EG, L 283/28ff. vom 27.10.2001) in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Rentenschulden (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 150 § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB schreibt für auf Rentenverpflichtungen beruhende Verbindlichkeiten die entsprechende Anwendung der Sätze 1 und 2 vor. Derartige Rentenschulden sind wie Rückstellungen abzuzinsen. Anders als bei Rückstellungen allgemein dient die Abzinsung hier der Eliminierung eines im Verpflichtungsumfang enthaltenen Zinsanteils für künftige Kapitalüberlassun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.6 Ansammlungs- oder Verteilungsrückstellungen

Rz. 66 Der notwendige Erfüllungsbetrag einer ungewissen Verbindlichkeit kann – von einer etwaigen Abzinsung abgesehen – sofort in voller Höhe oder ratierlich über mehrere Berichtsperioden einer Rückstellung zuzuführen sein. Im letzteren Fall liegt eine Ansammlungs- oder Verteilungsrückstellung vor. Ansammlungsrückstellungen sind zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten, die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 143 Praktische Vereinfachungen sind für die Barwertermittlung von Altersversorgungsverpflichtungen vorgesehen. Diese betreffen zunächst den Zeitpunkt der Rückstellungsberechnung. Die in der Praxis etablierte Verfahrensweise, Pensionsgutachten zwei bis drei Monate vor dem Abschlussstichtag nach Maßgabe der geschätzten Verhältnisse am Abschlussstichtag einzuholen, ist im R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2 Abzinsungssatz

Rz. 130 Im Interesse einer Objektivierung der Bewertungsannahmen ist ein normierter Abzinsungssatz zu verwenden.[1] Die Barwertermittlung hat auf der Grundlage eines durchschnittlichen Marktzinssatzes unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der Rückstellungen bzw. der diesen zugrunde liegenden Verpflichtungen zu erfolgen. Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen

Rz. 148 Zum Begriff der vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vgl. Rz 73. Auch für ihre Diskontierung eröffnet § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB die Möglichkeit, den einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzins heranzuziehen (Rz 145). Diese Vereinfachung kommt nach der Regierungsbegründung wie bei Altersversorgungsverpflichtungen nur in Be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Bundesbank

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwandsentschädigungen, die die Bundesbank zahlt, sind nur im Rahmen von § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 2ff LStR steuerfrei (> Aufwandsentschädigungen Rz 20–54). Aufwandsentschädigungen an Mitglieder des Personalrats der Bundesbank sind steuerfrei (FinMin NW vom 31.03.1981, EStG-K § 3 EStG 3.5). Bei im Ausland ansässigen Beamten ist ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung/Rückstellungsspiegel

Rz. 138 Die Einbuchung und Fortschreibung einer Rückstellung kann in der GuV nach der Bruttomethode oder nach der Nettomethode dargestellt werden. Bei der Bruttomethode wird i. H. d. nicht abgezinsten Erfüllungsbetrags der Rückstellung ein Aufwand im operativen Ergebnis und i. H. d. Differenz zum passivierten Barwert der ungewissen Verbindlichkeit ein Ertrag aus der Abzinsun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 311 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu AK (§ 255 Rz 17) in der Bilanz anzusetzen. Eine Abschreibung ist im Falle eines niedrigeren beizulegenden Werts vorzunehmen. Sie kann durch die Realisation der folgenden Risiken veranlasst sein: Ausfallrisiko: Risiko einer nicht vollständigen Begleichung der Forderung wegen mangelnder Bonität des Schuldners, Verzögerungs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3 Bestimmung der Restlaufzeit

Rz. 136 Zur Auswahl des Abzinsungssatzes ist die Restlaufzeit der zurückzustellenden ungewissen Verbindlichkeit zu ermitteln. Das ist der gesamte Zeitraum vom Abschlussstichtag bis zum Erfüllungszeitpunkt der passivierten Schuld.[1] Praxis-Beispiel Eine zum 31.12.01 bilanzierte ungewisse Verbindlichkeit ist am 31.12.02 (Fall 1) bzw. am 31.12.03 (Fall 2) zu begleichen. In Fall ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bewertung von Verbindlichkeiten (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 21 Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit bestimmt sich nach dem Betrag, der zur Begleichung der Verbindlichkeit aufzuwenden ist. In Geld zu erbringende Verbindlichkeiten sind mit dem Nennbetrag (zu Ausnahmen vgl. Rz 29) oder Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Rz. 22 Der Erfüllungsbet...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Pflichtangaben

Rz. 21 Rechtsform- und branchenunabhängige Pflichtangaben im Anhang umfassen:[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.1 Allgemeines

Rz. 34 Unter dem Begriff der Bewertungsmethode ist nach h. M. ein planmäßiges Verfahren zur Ermittlung des Wertansatzes zu verstehen, das den GoB entspricht. Die Bewertungsmethode umfasst sowohl den formalen Ablauf als auch die Ermittlung der Messgröße. Anzugeben sind daher die zugrunde gelegten Wertmaßstäbe und das gewählte Verfahren. Die Bewertungsmethode ist eine grundleg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.5 Höchstwertprinzip

Rz. 61 Der Wertansatz von Rückstellungen ist zu jedem Abschlussstichtag zu überprüfen. Fraglich ist, inwieweit das Höchstwertprinzip die Anpassung des ursprünglich angesetzten Betrags an zwischenzeitlich eingetretene Entwicklungen oder neu gewonnene Erkenntnisse begrenzt. Hält man dieses Prinzip auf Rückstellungen für anwendbar, sind Rückstellungen mit ihrem Zugangswert oder...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.3 Passivposten

Rz. 44 Die Berichtspflicht hinsichtlich der Passivposten bezieht sich v.a. auf Fremdwährungsverbindlichkeiten. Bei Rückstellungen für Verluste aus schwebenden Geschäften sind Angaben notwendig, ob die Wertermittlung nach dem Teil- oder Vollkostenverfahren erfolgte. Auch bei schwebenden Finanzgeschäften sind Angaben über die Bewertungsmethode notwendig.[1] Rz. 45 Die Bewertung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Finanzanlagen

Rz. 260 Zum Begriff der Finanzanlagen vgl. § 266 Rz 50. Rz. 261 Finanzanlagen unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist bei voraussichtlich dauernder Wertminderung geboten. Bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung eröffnet § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB ein Abschreibungswahlrecht. Seine Ausübung unterliegt dem Stetigkeitsgebot ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.1.1 Für Aussetzungszinsen anzuwendender Zinssatz

Die Zinshöhe beträgt 0,5 % pro vollen Monat.[1] Aussetzungszinsen sind Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Diese werden allerdings nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist bei Aussetzungszinsen der Fall.[2] Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen und auf die entsprechenden Erstattungszinsen werden allerdings nicht verzinst. Aussetzungszinsen werd...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.1 Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes

Säumniszuschläge sind zusätzliche Abgaben, die bei verspäteter Zahlung einer Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer fällig werden. Bei Gebühren sehen die unterschiedlichen Verwaltungsverfahrensgesetze häufig die Möglichkeit vor, im Rahmen von Billigkeitsregelungen von der Einziehung abzusehen. Anders bei Steuern und Beiträgen. Hier entstehen die Säumniszuschläge kraft Geset...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.2 Begrenzung des Bereichs der methodengebundenen Bewertung

Rz. 81 Der Stetigkeitsgrundsatz betrifft nur die Anwendung von Bewertungsmethoden (einschl. Verfahrensspielräumen), nicht jedoch die Inanspruchnahme von Individualspielräumen.[1] Will man also die bilanzpolitische Flexibilität erhöhen, so muss man den Bereich, in dem Bewertungsmethoden zum Zuge kommen, zugunsten der Ausnutzung von Individualspielräumen einschränken. Somit is...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.3 Wirkungsdauer

Rz. 68 Der Aspekt der Wirkungsdauer betrifft hauptsächlich die materielle Bilanzpolitik, weil aufgrund der sog. Zweischneidigkeit der Bilanz eine bilanzpolitische Maßnahme sich in der Folgezeit grundsätzlich entgegengesetzt auswirkt. So bedingt z. B. bei einem Anlagegut die höhere Abschreibung in der Anfangszeit geringere Abschreibungsmöglichkeiten für die restliche Nutzungs...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 Verdeckte Gewinnausschüttung als Beteiligungsertrag Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.8 Veräußerung gegen Rentenzahlung

Rz. 230 Bei einer Betriebsübertragung gegen eine Rentenzahlung muss zwischen der Veräußerungsrente und der privaten Versorgungsrente unterschieden werden. Eine Betriebsübertragung gegen eine private Versorgungsrente ist kein Veräußerungsvorgang, sondern ein unentgeltliches Rechtsgeschäft.[1] Wird ein Betrieb unter Vereinbarung einer Veräußerungsrente gegen eine Zeitrente, Lei...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen zwischen Schwestergesellschaften ("Dreiecks-vGA")

Rz. 70 Dreieckstheorie Bei gesellschaftsrechtlich veranlassten Vorteilszuwendungen zwischen Schwestergesellschaften kommt steuerlich die sog. Dreieckstheorie zur Anwendung, nach der 2 gedanklich voneinander zu trennende Vorgänge gesondert steuerlich zu beurteilen sind: Zunächst wird der Vorteil im Rahmen einer vGA von der vorteilsgewährenden Tochter- an die gemeinsame Mutterge...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.2 Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Rz. 51 Dreistufige Angemessenheitsprüfung Die Prüfung der Angemessenheit der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist stets streitanfällig und regelmäßig anhand des konkreten Einzelfalls vorzunehmen. Hierbei müssen sowohl die Gesamtausstattung als auch die einzelnen Vergütungsbestandteile einem Fremdvergleich standhalten. Bezüglich der Gesamtausstattung nimmt die Fina...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenstände: Wie man als Un... / 3.1 Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Finanzierung in einem Unternehmen?

Debitoren sind gebundenes Vermögen, das finanziert (Zinsaufwand) werden muss. Ein geringer durchschnittlicher Debitorenumschlag und damit ein hohes durchschnittliches Zahlungsziel haben demzufolge einen negativen Einfluss auf die Finanzierung und damit auf die Liquidität des Unternehmens. Dies gilt umso mehr, je höher die Kreditkosten sind. Zu hohe Debitoren und zu lange Zah...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.4 Weitere Einzelfälle

Rz. 45 Bedingt-Geschäfte: Bei den im Buchhandel üblichen Bedingt-Geschäften fehlt es nach Ansicht des BFH[1] vor der Erteilung der endgültigen Rechnung, d. h. vor einer Übernahmeerklärung durch den Buchhändler oder vor einem Weiterverkauf durch den Buchhändler, an einer Entgeltvereinbarung. Bis dahin ist der ganze Liefervorgang noch in der Schwebe. Die Steuerschuld des Verla...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei AdV

Leitsatz Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 237 i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung seit dem 01.01.2019 bis zum 15.04.2021 insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als der Zinsberechnung für die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung (AdV) ein Zinssatz von einhalb Prozent pro Monat zugrunde gelegt wird. Normenkette § 237...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten, langfris... / 6 Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten

Das Einkommensteuergesetz sieht für eine unverzinsliche Verbindlichkeit, welche länger als 1 Jahr Restlaufzeit hat ein Abzinsungsgebot vor. Hiernach müssen Verbindlichkeiten zwingend mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst werden.[1] Diese Regelung hat der Gesetzgeber nun für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2022 beendet. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 31.12.2022 enden und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Fremdwährungsdarlehen

Literatur: Watrin/Riegler, FR 2015, 1049 Mit Einführung der Abgeltungsteuer sind Währungsgewinne und -verluste in die Besteuerungsgrundlage mit einzubeziehen. Auch im Rahmen von Vermietungs- und Verpachtungseinkünften ist ihre Berücksichtigung nicht ausgeschlossen. Nimmt der Stpfl. ein Darlehen auf, um ein Fremdwährungsdarlehen abzulösen, welches er zur Anschaffung eines Verm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3.1.2 Eigenständiges steuerliches Verständnis des Termingeschäfts

Rz. 233 § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG enthält keine Definition des Begriffs "Termingeschäft". Auch andere Vorschriften des EStG, die den Begriff verwenden, erläutern ihn nicht. Bereits im Rahmen des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG a. F. war umstritten, wie der Begriff zu verstehen ist. Zur Auslegung des Begriffs existieren im Wesentlichen drei Meinungen. Nach einer erste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anlagen im Außenbereich

Rz. 136.6 [Autor/Stand] Ist mangels geeigneter Vorgaben des örtlichen Gutachterausschusses für das Grundstück mit Windkraftanlage oder Freiflächen-Fotovoltaikanlage eine Ableitung des Bodenwerts nach § 179 Satz 4 BewG durch das Lagefinanzamt erforderlich, werden dafür nach den o.g. Erlassen die jährlichen Erträge zur Nutzung des Grund und Bodens für den Betrieb der Anlage sa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Mindestwert: Substanzwert als Bewertungsuntergrenze

Rz. 351 [Autor/Stand] Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf der nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 Satz 2 und 4 BewG ermittelte (Unternehmens-)Wert die "Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) ... nicht (unterschreiten); die §§...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vereinfachtes Ertragswertverfahren i.S.v. §§ 199 bis 203 BewG

Rz. 317 [Autor/Stand] Wie die übrigen, nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG in Betracht kommenden Bewertungsmethoden setzt auch die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens i.S.d. §§ 199 bis 203 BewG voraus, dass der gemeine (Unternehmens-)Wert nicht aus zeitnahen Verkäufen unter fremden Dritten abgeleitet werden kann (vgl. dazu schon oben, Rz. 257). Darüber hinaus ist das ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wertermittlungsmethoden, welche die Ertragsaussichten oder diese neben anderen Erwartungsgrößen berücksichtigen

Rz. 301 [Autor/Stand] Zu den Bewertungsmethoden, die die Ertragsaussichten berücksichtigen, gehören nicht nur solche Methoden, die ausschließlich Ertragswertgesichtspunkte in den Blick nehmen, sondern vielmehr alle Methoden, welche, wenn auch neben anderen wertbeeinflussenden Faktoren, die Ertragsaussichten bei der Wertermittlung berücksichtigen.[2] Rz. 302 [Autor/Stand] Als ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 383 AO erfasst den geschäftsmäßigen und gem. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO unzulässigen Erwerb von Steuererstattungs- und -vergütungsansprüchen und verfolgt den Zweck, bestimmten Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität, insbesondere den Missbräuchen bei der Koppelung von steuerlicher Beratung und Kreditgeschäften, vorzubeugen. Nach der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Darlegungslast – Substa... / 7. Zinsanspruch

Rz. 17 Gemäß § 286 Abs. 3 S. 1 BGB tritt der Verzug bei nicht erfüllten Geldforderungen 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein. Gemäß § 288 Abs. 1 S. 1 BGB liegt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, sofern ein Verbraucher am Geschäft beteiligt ist. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagerhaltungskosten / 2.6 Berechnung des Lagerhaltungskostensatzes

Der Lagerhaltungskostensatz setzt sich zusammen aus dem Lagerkostensatz und dem kalkulatorischen Zinssatz für die eingelagerten Bestände. Lagerhaltungskostensatz = Lagerkostensatz + kalk. Zinssatz Praxis-Beispiel Zusammenfassung zum Lagerhaltungskostensatz Aus den Berechnungen für das Produktionsunternehmen wurden ein Lagerkostensatz von 11 % und ein kalkulatorischer Zinssatz v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagerhaltungskosten / 2.5 Ermittlung der Zinskosten

Die Ermittlung der Zinskosten erfolgt jährlich mithilfe eines kalkulatorischen Zinssatzes und des durchschnittlich in Lagerbeständen gebundenen Kapitals. Der kalkulatorische Zinssatz entspricht in der Regel dem Kalkulationszinsfuß des Unternehmens, der sich an den Kapitalmarktzins anlehnt. Folgende Formel dient der Berechnung der Zinskosten:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Optimale Losgröße / 3 Wie ermittelt man die Finanzierungskosten?

Für die auf Lager genommenen Produkte sind Kosten angefallen. Der Kaufpreis der Materialien musste bezahlt werden, ebenso die Fertigungslöhne. Hinzukommen Ausgaben für Gemeinkosten wie Energie, Miete usw. Diese Beträge hätten nicht aufgewandt werden müssen, wenn das Lager nicht aufgebaut worden wäre. Daher sind die Kosten für die Finanzierung dieser Beträge in der Berechnung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kennzahlen zur Steuerung de... / 2.3.2 Kennzahlenauswahl Logistik

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkaufserfolgsmessung: Ein... / 2.5 Welche Kosten müssen aus Gesamtkostensicht berücksichtigt werden?

Auf Veränderungen konzentrieren Bei der Einkaufserfolgsmessung müssen grundsätzlich alle anfallenden Kosten des Einkaufsvorgangs berücksichtigt werden (Total Cost of Ownership). Dies betrifft ebenfalls Kosten, die aktuell nicht von der Einkaufsabteilung beeinflussbar sind, z. B. spätere Entsorgungskosten oder die Betriebskosten einer Maschine. Obwohl alle Kosten berücksichtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Logistikkosten / 7 Auswahl von Logistikkennzahlen zur Verbesserung von Planung und Steuerung

Eine gute Möglichkeit, sich einen schnellen Überblick über die Kostensituation in der Logistik zu verschaffen, bieten spezifische Kennzahlen. Mit ihrer Hilfe lassen sich sofort Handlungsfelder erkennen und ggf. Steuerungsmaßnahmen einleiten. Wie in anderen Bereichen auch sollten nicht nur Logistikkosten betrachtet werden. Es gibt eine Reihe weiterer wichtiger Kenngrößen, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 4.6 Keine abweichende Vereinbarung zulasten des Mieters

Wie so häufig im Wohnraummietrecht, verbietet auch § 554 Abs. 2 BGB Vereinbarungen, die zulasten des Mieters von § 554 Abs. 1 BGB abweichen. Unwirksam ist daher jede Vereinbarung, die den Anspruch des Mieters ausschließt oder beschränkt. Die Gesetzesbegründung nennt 2 Beispiele für Verstöße gegen § 554 Abs. 2 BGB. Danach wird gegen die Vorschrift verstoßen, wenn durch vertra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverträge / 5.4.2 Praktische Bedeutung und Betriebspachtvertragsmuster

Rz. 62 Der Betriebspachtvertrag erfüllt nicht die Anforderungen der steuerlichen Organschaft, weshalb er aus steuerlichen Gesichtspunkten für die Praxis wenig interessant erscheint. Allerdings können an anderer Stelle Steuerersparnisse durch die Zusammenfassung der unternehmerischen Tätigkeit von zwei bislang selbstständigen Gesellschaften auftreten, ohne dass tatsächlich ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverträge / 4.2.2 Zweck des Beherrschungsvertrags und Beherrschungsvertragsmuster

Rz. 18 Der Zweck eines Beherrschungsvertrags besteht i. d. R. in der Legitimierung der Herrschaft über das untergeordnete Unternehmen. Tatsächlich besteht in der Praxis oftmals bereits ein faktisches Konzernverhältnis aufgrund einer Abhängigkeit i. S. d. § 17 AktG oder einer Mehrheitsbeteiligung i. S. d. § 16 AktG.[1] Durch den Abschluss eines Beherrschungsvertrags wird in e...mehr