Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion 815 ZPO 5; 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung 6 MediationsG 4 Zession 50 ZPO 34 Zessionar 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung 373 ZPO 7 Abgrenzung zur Partei 373 ZPO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zurückweisungsbeschluss (Abs 2).

Rn 48 Der einstimmige Zurückweisungsbeschl (Rn 22 ff) ist anfechtbar wie ein Urt des Berufungsgerichts. Das statthafte Rechtsmittel ist die Nichtzulassungsbeschwerde (Näheres dazu s die Erl bei § 544). Die Revision gegen einen Zurückweisungsbeschl kann es nicht geben, weil die Zurückweisung der Berufung durch Beschl immer dann ausscheidet, wenn Gründe für die Zulassung der R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Class Action.

Rn 31 Grds stellt die rechtspolitische Entscheidung für eine Zulassung von Sammelklagen in bestimmten Verfahren für sich gesehen noch keinen Verstoß gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats dar, solange auch im class-action-Verfahren unabdingbare Verteidigungsrechte gewahrt bleiben. Deshalb kann nicht jeder class action von vornherein die Zustellung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 40 Brüssel IIb-VO – Verfahren für die Versagung der Anerkennung.

Gesetzestext (1) Die Verfahren nach den Artikeln 59 bis 62 und – sofern zutreffend – nach Abschnitt 5 dieses Kapitels und nach Kapitel VI gelten entsprechend für einen Antrag auf Versagung der Anerkennung. (2) Das örtlich zuständige Gericht, das der Kommission gemäß Artikel 103 von jedem Mitgliedstaat mitgeteilt wird, wird durch das nationale Recht des Mitgliedstaats bestimm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Entscheidung des BGH.

Rn 10 Der BGH ist an die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das OLG gebunden (Abs 2 S 2). Rn 11 Ansonsten gilt durch die Verweisung in Abs 3 der § 74 FamFG für die Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Zunächst wird die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde geprüft (§ 74 I FamFG). Sind die Verfahrensvorschriften nicht eingehalten, wird sie als unzulässig verworfen. Rn 12 Stellt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1096 ZPO – Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage.

Gesetzestext (1) 1Für Anträge auf Verweigerung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 22 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 gilt § 1084 Abs. 1 und 2 entsprechend. 2Für Anträge auf Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist § 1084 Abs. 1 und 3 entsprechend anzuwenden. (2) 1Für Anträge auf Verweigerung der Zwa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gestaltungsfreiheit.

Rn 3 Art 20 enthält kein Verbot zur Gestaltung der Rechtswahl. Deswegen muss es (wie schon nach Art 15 EVÜ u ex Art 35 I EGBGB , s ex Art 35 EGBGB Rn 4, www.pww-oe.de) gestattet sein, eine indirekte Rechtswahl (Gesamtverweisung) auszusprechen. Für die Schiedsgerichtsbarkeit folgt dies aus Art 1 II lit e – wenn man die Rechtswahl als Teil der Schiedsvereinbarung begreift – (so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm legt die objektive Schiedsfähigkeit fest, also den Umfang der Streitigkeiten, bei denen schiedsgerichtliche Verfahren zulässig sind. Damit dient die Norm in erster Linie der Rechtsklarheit. Darüber hinaus führen die Trennung von vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Ansprüchen und die generelle Zulassung vermögensrechtlicher Ansprüche als Gegenstan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 36 AVAG – Aussetzung des Beschwerdeverfahrens.

Gesetzestext (1) Das Oberlandesgericht kann auf Antrag des Verpflichteten seine Entscheidung über die Beschwerde gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung aussetzen, wenn gegen die Entscheidung im Ursprungsstaat ein ordentliches Rechtsmittel eingelegt oder die Frist hierfür noch nicht verstrichen ist; im letzteren Falle kann das Oberlandesgericht eine Frist bestimmen, inne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ermittlung des Wertes der Beschwer.

Rn 6 Zur Ermittlung des Wertes der Beschwer vgl § 511 Rn 17–36. Der Wert der Beschwer ist vom Revisionsgericht iRd Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde zu bestimmen (BGH NJW-RR 05, 1011 [BGH 20.04.2005 - XII ZR 92/02]) und vAw zu prüfen (BGH v 13.8.09 – I ZR 33/08 – juris). An eine Festsetzung durch das Berufungsgericht ist das Revisionsgericht nicht gebunden (BGH...mehr

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AGS 06/2023, Erteilung der ... / I. Sachverhalt

Die L. GbR hatte den Rechtsanwalt im Jahr 2013 mit mehreren Rechtsanwaltsdienstleistungen beauftragt, die dieser im selben Jahr erbracht hatte. Mit Wirkung vom 9.6.2015 war der Rechtsanwalt aus der Anwaltschaft ausgeschieden. Für die gegenüber der L. GbR erbrachten Leistungen erstellte der Rechtsanwalt am 28.12.2015 zwei Rechnungen und am 27.12.2016 17 weitere Rechnungen. Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rücktritt vom Schiedsrichteramt.

Rn 3 Ein Schiedsrichter kann jederzeit von seinem Schiedsrichteramt zurücktreten, wenn er sich aus irgendeinem Grunde außerstande sieht, seine Aufgaben zu erfüllen. Diese Regelung und der ergänzende Hinweis in § 1039 I auf einen Rücktritt aus anderen Gründen zeigt, dass der Rücktritt vom Schiedsrichteramt zu unterscheiden ist von der Beendigung des Schiedsrichtervertrages (s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Einseitige Erklärung.

Rn 4 Die Erklärung kann vom Beklagten und/oder Widerbeklagten ausgehen; ›anerkennt‹ der Berufungsbeklagte den Rechtsmittelantrag, so kann es sich je nach Parteistellung und nach dem Ergebnis der Auslegung um einen Verzicht iSd § 306 oder um eine entsprechend § 307 zu beurteilende Situation handeln (Stuttg NZG 04, 766, 767 [OLG Stuttgart 05.05.2004 - 14 U 54/03]; dazu § 306 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antragsbefugnis.

Rn 1 § 71 dient dem Zweck, einen Zwischenstreit (Interventionsstreit) über die Zulässigkeit einer Nebenintervention ohne Belastung des Hauptprozesses rasch beizulegen. Tritt ein Nebenintervenient dem Rechtsstreit bei, kann jede Partei des Hauptprozesses und jeder Streitgenosse mit Hilfe eines Sachantrags (§ 297) die Zurückweisung der Nebenintervention beantragen (Köln NJW-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vertretungsberechtigte Personen.

Rn 2 Auch im Parteiprozess ist die Vertretung durch Rechtsanwälte der Regelfall, die sich wie auch sonst durch Untervertreter vertreten lassen können. Rechtsanwälte können im Parteiprozess darüber hinaus Referendaren, die bei ihnen iRd Vorbereitungsdienstes beschäftigt sind, für die Verhandlung Vollmacht erteilen (§ 157). Rechtsanwälte in diesem Sinne sind auch Rechtsanwalts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weiteres Verfahren.

Rn 7 Nach der einstweiligen Zulassung und nach Fristablauf findet eine weitere mündliche Verhandlung statt (Kobl NJW-RR 06, 377 [OLG Koblenz 31.05.2005 - 3 U 1313/04]). Dies gilt auch im Fall der Beibringung einer Vollmacht (aA Frankf Urt v 7.7.15 – 5 U 187/14, Rz 49 ff; wie hier MüKoZPO/Toussaint § 89 Rz 7). Denn über den gesamten Prozessstoff und damit auch über die Frage ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Weiteres Verfahren.

Rn 12 Das weitere Verfahren, das nach Zulassung der Revision greift, bestimmt sich nach den für die Revision geltenden Bestimmungen (§ 566 VIII). Über die zulässige Sprungrevision entscheidet das Revisionsgericht durch Urt, für dessen Inhalt die §§ 561 ff gelten. Analog § 563 II kann das Revisionsgericht nur an das erstinstanzliche, nicht jedoch an das für die Berufung zustä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Teilanfechtung durch Beschwerde oder Rechtsbeschwerde.

Rn 3 Die Verbundentscheidung darf nur teilw angefochten worden sein. Wird der gesamte Verbundbeschluss angefochten, greifen die Beschränkungen des § 145 nicht ein (J/H/A/Markwardt § 145 Rz 3; FAKomm-FamR/Roßmann § 145 Rz 4; ThoPu/Hüßtege § 145 Rz 1). Die Verbundentscheidung muss mit einem Hauptrechtsmittel, also mit der Beschwerde gem §§ 58 ff oder – nach Zulassung durch das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 11 AVAG – Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist.

Gesetzestext (1) Die Beschwerde gegen die im ersten Rechtszug ergangene Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel wird bei dem Beschwerdegericht durch Einreichen einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt. Beschwerdegericht ist das Oberlandesgericht. Der Beschwerdeschrift soll die für ihre Zustellung erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 7 AVAG – Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen.

Gesetzestext (1) Hängt die Zwangsvollstreckung nach dem Inhalt des Titels von einer dem Berechtigten obliegenden Sicherheitsleistung, dem Ablauf einer Frist oder dem Eintritt einer anderen Tatsache ab oder wird die Vollstreckungsklausel zugunsten eines anderen als des in dem Titel bezeichneten Berechtigten oder gegen einen anderen als den darin bezeichneten Verpflichteten be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bestellung.

Rn 10 Damit der Bevollmächtigte in die Stellung eines Prozessbevollmächtigten in vollem Umfang einrückt, muss er sich dem Gericht und dem Gegner ggü bestellen. Dazu muss die Vollmachtserteilung entweder durch die Partei oder den Bevollmächtigten (KG KGR 05, 417, 418) bekannt gemacht werden (BGH NJW-RR 06, 356), was auch durch telefonische Anzeige durch die Partei möglich ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 45 AVAG – Abweichungen von § 22.

Gesetzestext (1) Weist das Oberlandesgericht die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Berechtigten die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so entscheidet es abweichend von § 22 Absatz 1 zugleich darüber, ob die Zwangsvollstreckung über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortgesetzt werden kann:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zweitinstanzlich neu vorgetragene Tatsachen (Nr 2).

Rn 18 Verhandlungs- und Entscheidungsgrundlage in der Berufungsinstanz kann auch der neu durch die Parteien vorgetragene Tatsachenstoff werden. Neu ist ein in der Berufung geltend gemachtes Angriffs- und Verteidigungsmittel, wenn es erstinstanzlich nicht (vor Schluss der letzten mündlichen Verhandlung) vorgetragen war, unabhängig davon, ob ein solcher Vortrag möglich gewesen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 6 Die Klage nach § 731 ist begründet, wenn die allgemeinen und die besonderen Klauselerteilungsvoraussetzungen nach §§ 724 (§ 724 Rn 4 ff), 726, 727–729 im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen. Es handelt sich um ein selbstständiges ordentliches Erkenntnisverfahren, in dem alle Beweismittel der ZPO zugelassen sind (nicht nur der Urkundsbeweis) und Tatsac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Gesetzlich zulässige Klageänderung.

Rn 13 Weder der Einwilligung noch der Sachdienlichkeit bedarf es in den Fällen der §§ 264–266 (Klagebeschränkung, Klageerweiterung, § 264 Nr 2; Anpassungen der Klage an nachträglich veränderte Umstände, §§ 264 Nr 3, 265f). Die Privilegierung dieser Klageänderungen durch Zulassung ohne weitere Voraussetzungen ist durch § 533 nicht verdrängt, sie gilt auch in 2. Instanz. Klage...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Aussetzung des Beweisbeschlusses.

Rn 4 Abs 2, der eine Ergänzung zu § 360 darstellt, trägt der Subsidiarität der Parteivernehmung auch nach Erlass des Beweisbeschlusses Rechnung. Die Parteivernehmung kann so lange zurückgestellt werden, als Aussicht besteht, der streitige Sachverhalt könne durch andere Beweismittel aufgeklärt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Parteivernehmung vAw oder auf Antrag an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Qualifikation.

Rn 2 Der Beistand muss prozessfähig sein (§§ 51, 52). Der Kreis der als Beistand in Betracht kommenden Personen ergibt sich aus dem Verweis auf § 79 II (I 2). Andere Personen kann das Gericht zulassen, wenn deren Auftreten bei objektiver Betrachtung sachdienlich ist und im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der Interessen der Partei dafür ein Bedürfnis besteht (I 3)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beschwerde soll begründet werden. (2) 1Die Beschwerde kann auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gestützt werden. 2Sie kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat. (3) 1Der Vorsitzende oder das Beschwerdegericht kann für das Vorbringen von Angriffs- und Verteidigungsmitteln eine Frist se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Darstellung im Urteil.

Rn 54 Über die Frage, ob verspäteter Vortrag zurückgewiesen wird, ergeht nicht etwa ein Zwischenurteil (Rn 18) oder ein Beschl (BGH NJW 02, 290, 291). Das Gericht prüft die Verzögerung bezogen auf den Schluss des letzten Termins der mündlichen Verhandlung. Der Vortrag wird in der Prozessgeschichte im Tatbestand des Urteils wie sonstiger streitiger Vortrag, nur mit Hinweis au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Bürgschaftsvertrag.

Rn 12 Das Zustandekommen der Bürgschaft setzt die Annahme des Vertragsangebotes seitens des Kreditinstitutes durch die sicherungsberechtigte Gegenpartei voraus. Die erforderliche Annahmeerklärung braucht weder dem Bürgen ggü ausdrücklich, § 151 BGB, noch überhaupt erklärt zu werden. Diese wird vielmehr durch die gerichtliche Entscheidung über die Zulassung der Bürgschaft als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 40 AVAG – Abweichungen von § 22.

Gesetzestext (1) Weist das Oberlandesgericht die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Berechtigten die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so entscheidet es abweichend von § 22 Absatz 1 zugleich darüber, ob die Zwangsvollstreckung über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortgesetzt werden kann:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulassungsbeschwerde, Ausnahme, Ausschluss.

Rn 2 In Familiensachen (§ 111) eröffnen I, II auf Zulassung durch das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde gg Beschwerdeendentscheidungen (BGH FamRZ 12, 619). Eine Ausn gilt nach § 117 I 4 iVm § 522 I 4 ZPO bei der Verwerfung der Beschwerde in Ehe- u Familienstreitsachen als unzulässig. Komplett ausgeschlossen ist die Rechtsbeschwerde im EA- u Arrestverfahren, IV iVm §§ 49...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kausal für Verzögerung.

Rn 45 Allein die Zulassung der Angriffs- oder Verteidigungsmittel ist kausal (Rn 23) für die Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits (Rn 14 f), wobei die Verzögerung der Partei zuzurechnen (Rn 22, 28) ist. Daran fehlt es zB, wenn eine Verletzung der Hinweispflichten mitursächlich war (BGH NJW 18, 1171 [BGH 14.11.2017 - VIII ZR 101/17] Rz 23) oder im Falle der nicht fris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Grundurteil.

Rn 38 Wird ein Grundurteil 1. Instanz mit der Berufung angefochten (§ 304 II), ergeht hierüber eine Entscheidung nach allgemeinen Grundsätzen. Bejaht das Berufungsgericht den Grund, so findet das Betragsverfahren regelmäßig vor dem Berufungsgericht statt (§ 538 I), wenn nicht – ausnahmsweise – nach § 538 II Nr 4 an die 1. Instanz zurückverwiesen wird (BGH NJW 86, 183). Eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) 1Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus und verweist den Rechtsstreit zugleich an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges. 2Sind mehrere Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verbot des beweisrechtlichen Geheimverfahrens.

Rn 5 Soweit der beweisbelasteten Partei kein materiell-rechtlicher Auskunftsanspruch gegen die andere Partei zusteht (vgl dazu Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 15 Rz 1 ff), scheitert ihre Beweisführung nicht selten daran, dass die andere Partei (oder eine dritte Person) ein berechtigtes Interesse an der Wahrung ihrer Betriebs-, Geschäfts- und Unternehmensgeheimnisse geltend machen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vollmachtsnachweis.

Rn 11 Tritt der Bevollmächtigte nach einer auf seinen Antrag erfolgten Aussetzung (§ 246 I Hs 2) bei der Fortsetzung des Rechtsstreits für den Rechtsnachfolger auf, hat er dessen Vollmacht beizubringen. Die Vorschrift begrenzt die Fortgeltung der Vollmacht im Falle einer Aussetzung nicht, sie soll lediglich sicherstellen, dass die Vollmacht nicht widerrufen wurde oder durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Darlegung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer.

Rn 7 Im Rahmen der Beschwerdebegründung muss dargelegt werden, dass mit der beabsichtigten Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem 20.000 EUR übersteigenden Umfang erstrebt wird (BGH 12.7.22 – II ZR 97/21 Rz 2 – juris). Besteht ein Berufungsurteil aus mehreren selbstständig abtrennbaren Teilen, die zwar in ihrer Kumulation die Statthaftigkeitsschwelle des § 544...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Prozessakten können elektronisch geführt werden. 2Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Akten geführt werden sowie die hierfür geltenden organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Aufbewahrung der elektronischen Akten. 3Die Landesregier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Weitere Einzelfragen.

Rn 207 Der berücksichtigungsfähige Wert eines Anschlussrechtsmittels ist auch dann zu addieren, wenn dieses seine Wirkungen verliert (BGH NJW 79, 878). Ist das Rechtsmittel eindeutig versehentlich eingelegt, kann der Mindestwert angesetzt werden (Bambg KostRspr § 146 GKG Nr 29; Frankf MDR 84, 237); bei fehlender Beschwer liegt er einen Gebührensprung darüber (Frankf JurBüro ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rügeabhängige Mängel (S 1).

Rn 21 Nicht vAw zu berücksichtigen sind Verfahrensvorschriften, auf deren Befolgung die Parteien verzichten können (§ 534 Rn 3). Hierher gehören alle den äußeren Prozessablauf betreffenden Normen, zB §§ 253, 159 f, 166, 271, 274, 283, 311 ff, 355 ff, 377. Nicht verzichtbar sind Normen, die den Inhalt von Partei- oder Gerichtshandlungen betreffen, insb die vAw zu berücksichti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Sachdienlichkeit.

Rn 23 Für diese ist maßgeblich, ob eine Zulassung den Streitstoff iRd anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einen weiteren Prozess vermeidet (BGH NJW 77, 49 [BGH 04.10.1976 - VIII ZR 139/75]). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Aufrechnung schon erstinstanzlich hätte erklärt werden können. Entscheidend ist vielmehr ein tatsächlicher (nicht rechtlicher: BGH NJW 66, 1029) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 91 Brüssel IIb-VO – Sprachenregelung.

Gesetzestext (1) Ist nach dieser Verordnung eine Übersetzung oder Transliteration erforderlich, so erfolgt diese unbeschadet des Artikels 55 Absatz 2 Buchstabe a in die Amtssprache des betreffenden Mitgliedstaats oder, wenn es in diesem Mitgliedstaat mehrere Amtssprachen gibt, im Einklang mit dem Recht dieses Mitgliedstaats in die Verfahrenssprache oder eine der Verfahrenss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 18 Gegen ein echtes Versäumnisurteil ist allein der Einspruch nach §§ 539 III, 338–343, 346 gegeben. Unechte Versäumnisurteile (Rn 3, 5, 14) sind kontradiktorische Endurteile, die nur der Revision unterliegen (BGH LM § 338 ZPO Nr 2). Gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts findet die Revision nach §§ 565 S 1, 514 Abs 2 ohne Zulassung und ohne Rücksicht au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollziehung durch das staatliche Gericht (Abs 2).

Rn 7 Hat das Schiedsgericht eine Maßnahme angeordnet, so ist jede Partei befugt, die Zulassung der Vollziehung dieser Maßnahme beim staatlichen Gericht zu beantragen. Eine Vollziehung ist nicht erforderlich, wenn der durch die Anordnung Belastete dieser freiwillig nachkommt. Im Rahmen der Vollziehung durch das staatliche Gericht hat dieses große Freiheiten. Das staatliche Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 74a FamFG – Zurückweisungsbeschluss.

Gesetzestext (1) Das Rechtsbeschwerdegericht weist die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde durch einstimmigen Beschluss ohne mündliche Verhandlung oder Erörterung im Termin zurück, wenn es davon überzeugt ist, dass die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht vorliegen und die Rechtsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat. (2) Das Rechtsbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Eigene Sachentscheidung (Abs 1).

Rn 3 Aufgabe der Berufungsinstanz ist es, die erstinstanzliche Entscheidung auf eventuelle Fehler zu überprüfen. Ergibt sich ein solcher Fehler, so ist er vom Berufungsgericht zu korrigieren. Daraus resultiert die grundsätzliche Verpflichtung zu einer eigenen Sachentscheidung. Dies gilt auch, wenn Entscheidungsreife nur mit erheblichem Aufwand herbeigeführt werden kann, insb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zum Verhältnis Beschwerdebegründung/Revisionsbegründung.

Rn 20 Die Begründung kann sich auf die Darlegung der Zulassungsgründe des § 543 II beschränken. Sie muss die Revisionsrügen, mit denen der Beschwerdeführer das Berufungsurteil nach Zulassung der Revision anzugreifen beabsichtigt, nicht zwangsläufig vorwegnehmen. Allerdings ist eine inhaltliche Trennung der Begründung von Nichtzulassungsbeschwerde einerseits und Revision ande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ohne vorgängige Entscheidung des Gerichts ist eine vorläufige Austauschpfändung zulässig, wenn eine Zulassung durch das Gericht zu erwarten ist. 2Der Gerichtsvollzieher soll die Austauschpfändung nur vornehmen, wenn zu erwarten ist, dass der Vollstreckungserlös den Wert des Ersatzstückes erheblich übersteigen wird. (2) Die Pfändung ist aufzuheben, wenn der Gläubiger nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Versäumnisurteil.

Rn 14 Ist der Vortrag des Berufungsklägers schlüssig, erfolgt durch (echtes) Versäumnisurteil eine Abänderung des angefochtenen Urteils iRd gestellten Sachantrags. Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 92, die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit aus § 708 Nr 2, eine Zulassung der Revision kommt nicht in Betracht. Das Versäumnisurteil bedarf keiner Begründung (Ta...mehr