Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 55 AVAG – Abweichungen von Vorschriften des Allgemeinen Teils; ergänzende Regelungen.

Gesetzestext (1) Die §§ 3, 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, § 10 Absatz 2 und 3 Satz 2, § 11 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie die §§ 12, 14 und 18 finden keine Anwendung. (2) Die Beschwerde gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung ist einzulegenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Drittwirkungen.

Rn 38 Der Einwand unzulässiger Rechtsausübung wirkt selbstverständlich ggü Gesamtrechtsnachfolgern (BGHZ 44, 367, 370) und auch ggü Einzelrechtsnachfolgern, die freilich nach den Regeln über einen gutgläubigen oder gutgläubig lastenfreien Erwerb geschützt sein können (NK/Krebs § 242 Rz 72). Auch ohne Einzelrechtsnachfolge kommen Wirkungen ggü weiteren dinglich Berechtigten i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsbeschwerde.

Rn 6 Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen, ist eine weitere Überprüfung der Beschwerdeentscheidung statthaft (§ 574 I Nr 2; vgl BGH GWR 09, 398; NJW 09, 2539; Hamm FamRZ 08, 703). Die Rechtsbeschwerde ist auch bei einer Aussetzungsentscheidung des Oberlandesgerichts oder des Landgerichts als Berufungsgericht im Falle ihrer Zulassung statthaft, während § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 8 Die Zulässigkeit beurteilt sich nach § 263, wenn der Kl seinen ursprünglichen Antrag ändert und zusätzlich einen neuen Anspruch in den Rechtsstreit einführt, wie der Wechsel vom Erfüllungsanspruch zum Schadensersatzanspruch (BGH NJW-RR 96, 1276 [BGH 13.06.1996 - III ZR 40/96]). Maßgeblich ist, dass der Kl ohne Änderung des Klagegrunds statt des ursprünglich geforderten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 29 Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde, fällt eine 2,0-Gebühr an, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird (Nr 1242 KV). Wird die Beschwerde zurückgenommen oder erledigt sich das Verfahren anderweitig, reduziert sich die Gebühr nach 1243 KV auf 1,0. Wird der Beschwerde stattgegeben, entsteht keine Gebühr (Anm zu Nr 1243 KV). Der Zulassu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Nr 5 Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens.

Rn 12 Maßgeblich ist, ob die Bestimmungen über Ausschluss und Zulassung der Öffentlichkeit nach § 169 ff GVG eingehalten worden sind. Sind diese Vorschriften, soweit sie zwingend sind und nicht im Ermessen des Gerichtes stehen, verletzt worden, liegt ein Fall des § 547 Nr 5 vor (vgl auch Musielak/Voit/Ball § 547 Rz 12). Während beim Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen (Nr 9 – aufgehoben).

Rn 8 Ungeachtet des in Kraft getretenen FamFG am 1.9.09 gilt für Altverfahren bis zum 31.12.2019, dass Rechtsmittel zum BGH nur bei Zulassung durch das Berufungsgericht statthaft sind, Art 111 Abs 1 S 1 FGG-RG. § 26 Nr 9 EGZPO zuletzt geändert durch Art 9 Abs 3 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 10 Es entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr 1626 KV iHv 2,0. Die Gebühr wird im Verfahren über die Zulassung der Vollziehung und im Verfahren über die Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung jeweils gesondert erhoben (Anm zu Nr 1626 KV). Wird der Antrag zurückgenommen, ermäßigt sich die Gebühr nach Nr 1627 KV auf 1,0. Der Wert ist auf einen Bruchteil der Hauptsache zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Allgemeine Vorschriften über das Versäumnisverfahren (Abs 3).

Rn 15 Die in den Abs 1 und 2 nicht speziell geregelten Fragen beantworten sich aus den allgemeinen Vorschriften über das Versäumnisverfahren im ersten Rechtszug. Entsprechend anzuwenden sind danach die §§ 330–347. Dies gilt insb für § 333 (Nichtverhandeln als Säumnis), § 334 (Keine Säumnis bei unvollständigem Verhandeln), § 335 (Erlasshindernisse), §§ 338–343, 346 (Einspruch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 4 II eröffnet gg Entscheidungen im VKH-Verfahren die sofortige Beschwerde nach §§ 567 ff ZPO unter den in § 127 II, III ZPO genannten Einschränkungen (s § 127 ZPO Rn 13 ff). Auch in fG-Familiensachen ist somit gem § 127 II 2 ZPO das Rechtsmittel im VKH-Verfahren an die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels im Hauptsacheverfahren, für welches VKH begehrt wird, geknüpft, sowe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Neuer Sachvortrag.

Rn 6 Führt eine Partei in der mündlichen Verhandlung neuen Vortrag ein, ist dies im Protokoll zu vermerken. Auch die Reaktion der Gegenpartei ist aufzunehmen; sie ist für die Zulassung des Vorbringens ausschlaggebend: Bleiben die erstmals im Berufungsrechtszug vorgetragenen Tatsachen unbestritten, so scheitert das Vorbringen im Berufungsrechtszug nicht an der Schranke des § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Unterzeichnung (Abs 2).

Rn 17 Schon nach § 692 II bedarf keine Form des MB handschriftlicher Unterzeichnung, auch nicht der nach manuellem Eingriff erzeugte. An ihrer Stelle ›genügt ein entsprechender Stempelabdruck oder eine elektronische Signatur‹ (§ 692 II). Unter ›entsprechendem‹ Stempelabdruck mag ein Faksimilestempel zu verstehen sein. Faksimile-Unterschriften werden im automatisierten Verfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 1 AVAG – Anwendungsbereich.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 2 Bei Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist (für Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde gilt auch für die Wiedereinsetzung eine Monatsfrist; die Vorschrift gilt auch im Patentnichtigkeitsverfahren (BGH GRUR 08, 280 [BGH 13.11.2007 - X ZR 100/07]). Die Monatsfrist für die aufgezählten Fälle der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verzögerung.

Rn 9 Eine Verzögerung des Verfahrens liegt vor, wenn die Zulassung des verspäteten Vortrags die Erledigung des Rechtsstreits in 2. Instanz zeitlich hinausschieben würde (BGH NJW-RR 05, 669, 671 [BGH 16.12.2004 - VII ZR 16/03]; NJW-RR 04, 126 [OLG Schleswig 20.02.2003 - 5 U 160/01]). Zum Begriff der Verzögerung und dem bei der Beurteilung anzulegenden Maßstab § 296 Rn 14 ff. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Konkurrenzen zu § 321a: Fortgeltung der außerordentlichen Gegenvorstellung und Beschwerde?

Rn 18 Gegen einen instanzabschließenden und rechtskräftig gewordenen Beschl ist keine Gegenvorstellung, sondern nur die Gehörsrüge zulässig (BGH NJW 20, 3377, 3378 [BGH 30.04.2020 - I ZB 61/19], Stuttg OLGR 08, 421). Das gilt aber nur soweit, wie der geltend gemachte Verstoß zulässigerweise mit § 321a gerügt werden kann (Rn 6). Bei anderen Verfahrensverstößen als einer Gehör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 45 Der Beschl und die Anordnung des Kostenvorschusses (s.u.) sind sowohl seitens des Gläubigers als auch seitens des Schuldners mit der sofortigen Beschwerde (§§ 567 I Nr 1, 793) anfechtbar. Die Geltendmachung von Einwendungen gegen die Höhe des Kostenvorschusses (s.u.) durch Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ist hingegen unzulässig (BGH NJW 93, 1394 [BGH 08.10.1992 - ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befugnisse.

Rn 4 Die Sitzungspolizei umfasst alle Befugnisse und Maßnahmen, die erforderlich sind, um im Interesse der Wahrheitsfindung den ungestörten äußeren Verlauf der Sitzung zu sichern (BGH NJW 98, 1420). Die Gestaltung der gerichtlichen Verhandlung und der sitzungspolizeilichen Anordnungen liegt, soweit das Verfahrensrecht keine gegenläufigen Vorkehrungen trifft, im Ermessen des ...mehr

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zfs 06/2023, Anwaltswechsel... / 2 Aus den Gründen:

Zitat Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde, die der ehemalige Prozessbevollmächtigte des Beklagten namens der von ihm vormals vertretenen Partei eingelegt, hat, bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat die Rechtspflegerin mit dem angefocht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 53 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 315e Abs. 1 müssen kap.-marktorientierte KapG und ihnen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a, die als MU einen KA nach den §§ 290ff. aufzustellen haben, bei der Erstellung des KA anstatt der Regelungen des HGB diejenigen nach IFRS beachten. § 315e Abs. 1 bestimmt zudem, welche HGB-Vorschriften des Zweiten bis Achten Titels weiterhin A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bestellt.

Rn 3 Die Bestellung ist die Kundgabe des Vertretungsverhältnisses durch den ProzBev oder die vertretene Partei ggü dem Gericht oder dem Gegner. Sie kann bereits vorprozessual erfolgen (Hambg NJW-RR 93, 958 zu § 176 aF; zB durch das Einreichen einer Schutzschrift, MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 6 mwN). Die Bestellung kann formlos und sogar konkludent erfolgen (zB Auftreten vor Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ohne Nachlässigkeit nicht geltend gemachte Angriffs- und Verteidigungsmittel (Nr 3).

Rn 16 Anders als in den Ziff 1 und 2 wird die Befugnis zum Vortrag neuer Tatsachen hier nicht durch einen Fehler des Gerichts eröffnet. Erforderlich ist lediglich, dass die Nichtgeltendmachung in 1. Instanz nicht auf Nachlässigkeit der Partei beruht. Nachlässig handelt die Partei, wenn sie Tatsachen nicht vorträgt, die ihr bekannt sind und deren Bedeutung für die Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der absoluten Revisionsgründe.

Rn 1 Bei absoluten Revisionsgründen wird die Ursächlichkeit eines Verfahrensfehlers für den Inhalt der Entscheidung unwiderlegbar vermutet (vgl nur BGH 26.11.08 – VIII ZR 200/06 Tz 6 – juris; BGHZ 172, 250 Tz 11; Musielak/Voit/Ball § 547 Rz 2; MüKoZPO/Krüger § 547 Rz 1; Zö/Heßler § 547 Rz 1). Auch absolute Revisionsgründe können allerdings nur iRe statthaften und auch iÜ zul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weitere Beispiele.

Rn 16 Im Fall der Haftanordnung kann der Schuldner einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung erfolgreich damit begründen, dass mit Vollziehung der Haft eine Versorgung eigener kleiner Kinder unmöglich gemacht wird (St/J/Münzberg Rz 6; MüKoZPO/Heßler Rz 40). Rn 17 Die vorläufige Einstellung einer Vollstreckungsmaßnahme, welche die wirtschaftliche Existenz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unterhaltssachen iSv § 231 Abs 1.

Rn 14 Unterhaltssachen iSv § 231 I sind gem § 112 Nr 1 Familienstreitsachen; auf das Verfahren sind deshalb neben den in Abschn 9 enthaltenen Vorschriften der §§ 231 ff FamFG gem § 113 I 2 auch ZPO-Vorschriften anzuwenden. Rn 15 Das Verfahren wird durch einen Antrag eingeleitet, der gem § 113 I 2 den Vorgaben des § 253 ZPO entsprechen muss. Es besteht auch im erstinstanzliche...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 106 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 315e Abs. 1 müssen kap.-marktorientierte KapG und ihnen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a, die als MU einen KA nach den §§ 290ff. zu erstellen haben, bei der Erstellung des KA anstatt der Regelungen des HGB diejenigen nach IFRS beachten. § 315e Abs. 1 bestimmt zudem, welche HGB-Vorschriften des Zweiten bis Achten Titels weiterhin ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Einzelheiten zum Zeugenbeweis.

Rn 33 Im Rahmen des Zumutbaren (Rn 24) hat das Gericht auch verspätet vorgetragene, einfache und deutlich abgegrenzte Streitpunkte zu klären, wenn sich dies zB durch die Vernehmung telefonisch greifbarer Zeugen iRd mündlichen Verhandlung ohne unzumutbaren zeitlichen Aufwand bewerkstelligen lässt (BVerfG NJW 90, 2373 [BVerfG 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89]: ggf Vernehmung 6 statt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ende.

Rn 14 Die Zurechnung endet mit dem Ende des Mandatsverhältnisses und damit im Normalfall mit der Erledigung des erteilten Auftrags. Wann dies der Fall ist, bedarf der Entscheidung im Einzelfall. So endet das Mandat des für den ersten Rechtszug bestellten Anwalts idR erst mit der Annahme des Mandats durch den Rechtsmittelanwalt (BGH VersR 93, 502; 93, 770) und der für die 1. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Revisionsanträge.

Rn 7 § 551 III 1 Nr 1 entspricht § 520 III 2 Nr 1. Auf § 520 Rn 20 ff kann daher Bezug genommen werden. Vergleichbar der Situation bei der Berufung sind die Revisionsanträge von Bedeutung va für die Frage, ob das Berufungsurteil in vollem oder nur in beschränktem Umfang angefochten wird (Musielak/Voit/Ball § 551 Rz 5; Zö/Heßler § 551 Rz 6). Beantragt der Revisionskläger ledi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dieses Gesetz ist anwendbar in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denenmehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Rn. 7 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Begriff "börsennotierte AG" bzw. KGaA oder SE findet in diversen Vorschriften Verwendung (hier speziell: §§ 286 Abs. 4, 289f (passim), 317 Abs. 4 sowie 285 Nr. 16 bzw. 314 Abs. 1 Nr. 8 (jeweils i. V. m. § 161 AktG)). Eine AG/KGaA/SE ist nach § 3 Abs. 2 AktG börsennotiert, wenn deren "Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidungserheblichkeit der Gehörsverletzung.

Rn 10 Gemäß Abs 1 S 1 Nr 2 muss der Verstoß entscheidungserheblich gewesen sein. Auch eine Gehörsverletzung rechtfertigt die Zulassung der Revision nur dann, wenn das Berufungsgericht bei ordnungsgemäßer Gewährung des rechtlichen Gehörs eine für den Verletzten günstigere Entscheidung hätte fällen müssen (BGH NJW 06, 3786 Rz 5). Der Vortrag einer Entscheidungserheblichkeit is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Gesellschaftsrecht.

Rn 16 Für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten sind überwiegend die Landgerichte entweder aufgrund ausschließlicher Zuweisung durch AktG, GmbHG, GenG oder streitwertmäßig zuständig. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es in Handelssachen ratsam, die Anträge an die Kammer für Handelssachen zu richten. Die Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis durch einstw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Endentscheidungsreife.

Rn 2 Der Rechtsstreit ist zur Endentscheidung reif, wenn das Gericht der Klage auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung stattgeben oder sie abweisen kann. Dazu muss der entscheidungserhebliche Sachverhalt geklärt, eine etwa erforderliche Beweisaufnahme durchgeführt und das Angebot an (weiteren) Beweisen erschöpft sein. Das Gericht ist verpflichtet, Endentscheidungsreife her...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Potestativ- und Wollensbedingung.

Rn 6 Bei der Potestativbedingung sind die Wirkungen des Rechtsgeschäfts an ein Verhalten geknüpft, das im Belieben einer der Parteien steht. Diese kann also durch Vornahme oder Unterlassen der entspr Handlung die Wirkungen des Rechtsgeschäfts herbeiführen oder beenden. Solche Potestativbedingungen sind grds zulässig und in § 2075 auch gesetzlich anerkannt (vgl aber BGH WM 83...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweiserhebung durch ausländische Behörden.

Rn 4 Soweit nicht nach Art 19 EuBVO oder Art 17 HBÜ eine unmittelbare Beweisaufnahme durch das Gericht selbst möglich und durchgeführt wird, und soll im Ausland Beweis erhoben werden, ist entweder der formalisierte Weg nach der EuBVO (Anhang nach § 1075) zu wählen oder sind die Möglichkeiten nach Abs 2 oder 3 zu nutzen, soweit nicht ausnw (§ 364 Rn 1 f) nach § 364 vorgegange...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unrichtigkeit.

Rn 3 Abs 1 setzt zunächst eine Unrichtigkeit des Urteils voraus. Die in Abs 1 genannten Schreibfehler und Rechnungsfehler sind nur Beispiele für eine solche Unrichtigkeit. Das Urt ist unrichtig, wenn es nicht das zum Ausdruck bringt, was das Gericht im Zeitpunkt der Urteilsfällung und -abfassung gewollt hat. Es ist also der wahre Wille des Gerichts zu ermitteln, lässt er sic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendungsbereich.

Rn 10 § 17a IV 4 eröffnet die Möglichkeit der weiteren Beschwerde gegen Beschlüsse eines ›oberen Landesgerichts‹, die auf der Grundlage der reformierten ZPO nun als Rechtsbeschwerde entspr § 574 ZPO anzusehen (BGH NJW-RR 03, 277, 05, 142; BGHZ 155, 365, BRS 69 Nr 218) und als solche ebenfalls fristgebunden ist. Sie unterliegt Begründungs- (§ 575 ZPO) und Zulassungserforderni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vorgetäuschter Geschäftswille.

Rn 3 Da die Parteien nur den Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen wollen, fehlt ihnen beim simulierten Geschäft der Geschäftswille (BGH NJW 80, 1573; LAG Hamm NZA-RR 07, 65 [LAG Hamm 24.10.2006 - 9 Sa 1033/05], Berufsausbildungsvertrag), der für das verdeckte Geschäft regelmäßig vorliegt. Maßgebend ist, ob den Parteien zur Erreichung des mit dem Rechtsgeschäft angestrebt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen.

Rn 8 Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen eines Zulassungsgrundes gilt: Wird eine klärungsbedürftige Frage nach der Entscheidung des Berufungsgerichts sozusagen ›überholt‹ und durch ein Urt des BGH oder des EuGH iSd Rechtsmittelführers geklärt, verliert die Zulassungsfrage ihre Entscheidungserheblichkeit nicht, da in diesem Falle der Rechtsstreit unr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 92 Damit hat Abs 8 S 1 am Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Präsidiumssitzung (VGH Mannheim NJW 06, 2424, 2426; aA Schorn/Stanicki S 171f) abw vom ursprünglichen Gesetzesentwurf (BTDrs 14/997, 4f) festgehalten. Rn 92a Die Teilnehmer der Beratungen und Abstimmungen des Präsidiums sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (s Rn 84). Bereits aus dem Wortlaut von Abs 8 S 1 fo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit.

Rn 5 Die außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit ist in der Rspr des Bundesgerichtshofs für ›Ausnahmefälle krassen Unrecht‹ entwickelt worden. Ein an sich unanfechtbarer Beschl konnte mit der außerordentlichen Beschwerde angegriffen werden, wenn er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrte und inhaltlich dem Gesetz fremd, mit der Rechtsordnung schlechthin ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prüfungsreihenfolge und Entscheidungsvarianten.

Rn 16 Aus der Prüfungsreihenfolge des Gerichts ergeben sich die möglichen Entscheidungsinhalte. Die Regelung ist an die § 341 ff (Einspruch gegen das VU) angelehnt. Zunächst ist die Zulässigkeit der Rüge nach Maßgabe von Statthaftigkeit, Form und Frist zu prüfen (Abs 4 S 1). Ist sie unzulässig, so ist die Rüge als unzulässig zu verwerfen (Abs 4 S 2), also zB wenn die angegrif...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhalt.

Rn 14 Die Garantie muss zu den Anforderungen an die Sache (§ 434) auf den Zeitpunkt des Gefahrübergangs (BRHP/Faust Rz 14) – in Abgrenzung zur Haltbarkeitsgarantie (II) – gegeben werden. Sie kann selbstständig oder unselbstständig sein (Rn 7, 10 f). Infolge des weiten Beschaffenheitsbegriffs (§ 434 Rn 12) kann sie zu allen mängelrechtlichen Anforderungen an die Kaufsache erk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzichtbarer Verfahrensverstoß.

Rn 3 Erfasst sind Verfahrenshandlungen, die entweder die geforderte Form, die Voraussetzungen, die Zeit oder den Ort einer Prozesshandlung des Gerichts oder der Parteien missachten, zB §§ 253, 166 ff, 271, 274, 283, 311 ff, 355 ff. Unter § 295 fallen nicht Bestimmungen, die den Inhalt der Prozesshandlung betreffen, wie zB §§ 139, 286, 287, 308 (§ 308 Rn 11). Rn 4 Eine Heilung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bezeichnung des Gegners (Nr 1).

Rn 1 Das Verfahren kann sich – von der in § 494 (unbekannte Gegner) geregelten Ausnahme abgesehen – nur gegen bestimmte Personen richten; diese hat der Antragssteller hinreichend so zu individualisieren, dass eine Zustellung an diese möglich ist. Allerdings ist die im Antrag enthaltene Parteibezeichnung als Prozesserklärung der Auslegung zugänglich; demgemäß ist bei äußerlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verspätete verzichtbare Zulässigkeitsrügen (Abs 3).

Rn 49 Erfasst sind verspätete, verzichtbare Rügen des Beklagten betreffend der Zulässigkeit der Klage (§ 282 Rn 11 ff; vgl BGH 21.11.13 – VII ZR 48/12 Rz 18: zum Einwand, ein Prozessvergleich sei unwirksam und daher der Prozess fortzusetzen, so dass einer neuen Klage § 261 III Nr 1 entgegenstehe). Ihre Verspätung bestimmt sich nach § 282 III (s dort); auf eine Verzögerung de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Haftungsbeschränkung

Rn. 34 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Durch das FISG wurden die in § 323 Abs. 2 verankerten Haftungshöchstgrenzen einerseits um die Kategorie "grob fahrlässig" erweitert sowie andererseits für die fahrlässige und grob fahrlässige Verletzung der in § 323 Abs. 1 geregelten Pflichten deutlich differenzierter ausgestaltet (vgl. i. d. S. auch BT-Drs. 19/29879, S. 155). Für die Beurtei...mehr

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AGS 06/2023, Erteilung der ... / II. Grundsätze des anwaltlichen Vergütungsrechts

Beim anwaltlichen Vergütungsrecht muss zwischen dem Anfall der Vergütung des Rechtsanwalts, deren Fälligkeit und der Einforderbarkeit der Vergütung unterschieden werden. 1. Anfall der Vergütung Nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 1 RVG besteht die anwaltliche Vergütung aus Gebühren und Auslagen. Der Vergütungsanspruch entsteht, wenn der Rechtsanwalt erstmals den jeweiligen Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungsregeln.

Rn 4 Art 8 I kodifiziert für einzelstaatliche Schutzrechte den international weit verbreiteten (gleichwohl nicht überall anerkannten, s nur Boschiero YbPrIntL 07, 87, 94 ff; Schack FS Kropholler 651, 655) Grundsatz der lex loci protectionis (s.a. Art 3:102 der Principles der European Max-Planck-Group for Conflict of Laws in Intellectual Property, http://www.ip.mpg.de/en/rese...mehr