Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 154a zur Beschränkung der Strafverfolgung [Rdn 2163]

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S / Sitzordnung in der Hauptverhandlung [Rdn 2930]

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K / Klageerzwingungsverfahren, Verfahren [Rdn 2804]

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L / Lügendetektor [Rdn 3042]

Rdn 3043 Literaturhinweise: Achenbach, Polygraphie pro reo?, NStZ 1984, 350 Artkämper, Wahrheitsfindung im Strafverfahren mit gängigen und innovativen Methoden – Notwendigkeit, Möglichkeiten und rechtliche Grenzen – Teil 1, Krim 2009, 349 Frister, Der Lügendetektor – Zulässiger Sachbeweis oder unzulässige Vernehmungsmethode?, ZStW 1994, 303 (Band 106), 303 R. Hamm, Monokeltest ...mehr

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V / Verteidiger, Rechte und Pflichten [Rdn 4960]

Rdn 4961 Literaturhinweise: Breidling, Stellungnahme zu dem Beitrag von Rechtsanwalt Prof. Gatzweiler "Feindbild Strafverteidiger! – Wer sucht den Konflikt in der Hauptverhandlung?", StraFo 2010, 398 Deckenbrock, Strafrechtlicher Parteiverrat und berufsrechtliches Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, 2008 ders., Interessenkollision und gemeinschaftliche Berufsaus...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Teilungsversteigerung

Rz. 97 Die Berechnung der jeweiligen Gebühr ist abhängig von der einzelnen Vertretung in den verschiedenen Zwangsvollstreckungsstufen. Eine 0,4 Gebühr als Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3311 Nr. 1 VV RVG entsteht für die Vertretung eines Beteiligten im Zwangsversteigerungsverfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens. Die Gebühr entsteht mit der Stellung des Antrags auf ...mehr

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 154a zur Beschränkung der Strafverfolgung [Rdn 1638]

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A / Anwesenheitsrechte in der Hauptverhandlung [Rdn 419]

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A / Akteneinsicht, Umfang [Rdn 483]

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 153a nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen [Rdn 2085]

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 154 bei Mehrfachtätern [Rdn 2136]

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S / Sachverständigenbeweis [Rdn 2882]

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F / Fragerecht des Verteidigers, Zurückweisung einzelner Fragen [Rdn 1909]

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R / Revision, Allgemeines [Rdn 2661]

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Z / Zuziehung eines Dolmetschers [Rdn 4320]

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R / Rechtsmittel, Allgemeines [Rdn 2582]

Rdn 2583 Literaturhinweise: Burhoff, Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist im Strafverfahren, ZAP F. 22, S. 223 Cierniak, Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und Revision, NZV 1999, 324 Eschelbach/Gieg, Begründungsanforderungen an die Urteilsverfassungsbeschwerde in Strafsachen, NStZ 2000, 565 Fromm, Unbegrenzte Kostentrag...mehr

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 154 bei Mehrfachtätern [Rdn 1621]

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A / Ausschluss der Öffentlichkeit, Allgemeines [Rdn 505]

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R / Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2721]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 97]

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B / Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 756]

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P / Pflichtverteidiger, Entpflichtung/Verteidigerwechsel [Rdn 3507]

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B / Beschwerde [Rdn 1169]

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 153 wegen Geringfügigkeit [Rdn 2056]

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N / Nebenklägerrechte in der Hauptverhandlung [Rdn 2319]

Rdn 2320 Literaturhinweise: Berger, Gruppenvertretung der Nebenklage Das Beiordnungsermesse nach § 397a Abs 3 S. 2 iVm § 142 Abs. 1 StPO als gesetzlich vorgesehene Beschränkungsmöglichkeit der Anzahl der Nebenklägervertreter, NStZ 2019, 251 Gollwitzer, Die Stellung des Nebenklägers in der Hauptverhandlung, in: Festschrift für Karl Schäfer, 1979, S. 65 Lemke-Küch, Das Fragerech...mehr

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange...mehr

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zfs 01/2022, Nutzungsausfal... / 2 Aus den Gründen:

[36] Die Berufung der Klägerin hat überwiegend Erfolg. [37] Ihr steht infolge des Unfalls eine Nutzungsausfallentschädigung für 104 Tage, mithin in Höhe von 8.216,00 EUR, aus §§ 7 Abs. 1, 17 StVG, 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG zu. In diesem Zeitraum, in dem das Fahrzeug vier Tage lang begutachtet und sodann über 127 Tage hinweg – 31 Tage davon hat die Beklagte bereits reguliert – repa...mehr

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V / Verletztenbeistand/Opferanwalt [Rdn 4685]

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B / Beschwerde [Rdn 907]

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P / Pflichtverteidiger, Zeitpunkt der Beiordnung [Rdn 3669]

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A / Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit Fehlverhalten / 11 Schlusswort

Die Tatsache, dass der Mensch als Gestalter des Systems und maßgeblicher Entscheider zwar die Hauptrolle spielt, aber letztlich doch nur ein Mitspieler in einem System ist, das er selbst erschaffen hat, ist so beruhigend wie beunruhigend. Mit zunehmender Automatisierung und damit einhergehender Autonomie technischer Systeme werden sich diese Fragen dauerhaft stellen. Übrigens...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Zeilen 32–37 Die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der auf den Erwerb folgende Monat endet. In Zeile 33 ist der (ausnahmsweise steuerfreie) innergemeinschaftliche Erwerb der in § 4b UStG bezeichneten Gegenstände einzutragen. Dazu g...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.2.1 Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Rz. 5 Für die einzelnen Krankenkassen ist der Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe, den der GKV-Spitzenverband abschließt, rechtlich bindend (vgl. Abs. 1 Satz 1 "mit bindender Wirkung für die Krankenkassen"). Sie haben daher keine rechtliche Möglichkeit, den Vertrag zur Disposition zu stellen oder seine Geltung von ihrem Beitritt zum Vertrag oder ihrer Zustimmung ab...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.4.2 Ergänzungsvertrag für von Hebammen geleitete Einrichtungen

Rz. 10 Mit der Formulierung in Abs. 1 ist die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass die Krankenkassen für ambulante Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshäuser/Hebammenpraxen) Betriebskostenpauschalen zahlen dürfen. Einzelne Krankenkassen hatten schon vorher aus Wirtschaftlichkeitsgründen Pauschbeträge mit einzelnen Geburtshäusern vereinbart, was ab...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe (Abs. 6)

Rz. 20 Will der Mieter (Schuldner), dem in der erstinstanzlichen Entscheidung eine Räumungsfrist bewilligt wurde, in erster Linie die Verurteilung zur Räumung angreifen und erst dann die Bemessung der Räumungsfrist, muss er Berufung einlegen. Will er dagegen lediglich die Versagung einer Räumungsfrist oder ihre Bemessung angreifen, muss er nach Abs. 6 Nr. 1 sofortige Beschwe...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln (§§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 33 SGB V, § 31 Abs. 1 SGB IX). Dieser Anspruch wird durch die Hilfsmittelrichtlinien konkretisiert (§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung v. 15.3.2012). Die Leistung umfasst die Versorgung mit Seh- und Hör...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1.1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)

Rz. 6d Der BMV-Ä (Stand 1.7.2021) umfasst 65 Paragrafen, die den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge der vertragsärztlichen Versorgung regeln. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf den Geltungsbereich des SGB V. Er hat 16 Abschnitte, die wie folgt aufgeteilt sind: 1. Abschnitt – Regelungs- und Geltungsbereich § 1 Vertragsgegenstand, Sondervereinbarungen § 1a Begriffsbestimm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 125 Verträge / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Sachleistungsanspruch des Versicherten auf Heilmittel (§32) gegen seine Krankenkasse wird durch die Vorschrift im Verhältnis zu den Leistungserbringern von Heilmitteln (Viertes Kapitel 5. Abschnitt SGB V Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln – §§ 124, 125, 125a und 125b) vertraglich umgesetzt. Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Vert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.5 Vorgaben für die Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 enthält die gesetzlichen Vorgaben für die in den Bundesverträgen zur Heilmittelversorgung zu regelnden Inhalte. Das Wort "insbesondere" in Abs. 2 Satz 1 macht deutlich, dass die in den Nr. 1 bis 11 enthaltenen Vorgaben nicht abschließend sind und ggf. weitere Vorgaben hinzukommen können. Die Vorgaben entsprechen nach der Gesetzesbegründung im Wesentlichen den bi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Verhältnis zu § 2 Abs. 1 AO (Treaty Override)

Rz. 4 § 50d EStG enthält Bestimmungen, die bei Geltung eines DBA anzuwenden sind. Das kann zu Ergebnissen führen, die bei direkter Anwendung des DBA und bei Auslegung seiner Bestimmungen nicht eintreten würden. Es stellt sich daher die Frage, ob § 50d EStG das jeweilige DBA "überschreiben" kann (Treaty override). § 50d Abs. 3 EStG schränkt die Entlastung nach einem DBA ein. ...mehr

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AGS 12/2021, Anwaltswechsel bei Rückgabe der Zulassung

§ 91 Abs. 2 S. 2 ZPO; § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO Leitsatz Die Kosten mehrerer Rechtsanwälte sind nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen oder als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste. Ein solcher Wechsel musste dann nicht eintreten, wenn der frühere Prozessbevollmächtigte seine Zulassung deshalb zurückgegeben hatte...mehr

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AGS 12/2021, Anwaltswechsel... / Leitsatz

Die Kosten mehrerer Rechtsanwälte sind nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen oder als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste. Ein solcher Wechsel musste dann nicht eintreten, wenn der frühere Prozessbevollmächtigte seine Zulassung deshalb zurückgegeben hatte, weil deren Widerruf aufgrund des Vermögensverfalls...mehr

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AGS 12/2021, Anwaltswechsel... / II. Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 162 Abs. 1 VwGO gehören zu den Kosten sowohl die Gerichtskosten als auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Zu diesen Aufwendungen gehören gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, die stets erstattungsfähig sind. Nach dem über § 173 S. 1...mehr

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AGS 12/2021, Anwaltswechsel... / I. Sachverhalt

In dem Rechtsstreit vor dem VG Osnabrück ließ sich der Kläger nacheinander von zwei Prozessbevollmächtigten vertreten. Zunächst war für den Kläger Rechtsanwalt X tätig, der jedoch seine Zulassung wegen bevorstehenden Widerrufs aufgrund Vermögensverfalls zurückgab. Hieraufhin ließ sich der Kläger nunmehr von dem Rechtsanwalt Y vertreten. Aufgrund der ihm günstigen Kostenentsc...mehr

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AGS 12/2021, Anwaltswechsel... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Notwendiger Anwaltswechsel Die Entscheidung des OVG Lüneburg liegt auf der Linie der st. Rspr. des BGH. Danach sind bei einem Anwaltswechsel die hierdurch entstehenden Mehrkosten nur dann notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 ZPO, wenn er nicht auf ein Verschulden der Partei oder ein ihr nach dem Grundgedanken des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnendes Verschulden ihres Rechtsan...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.4 Rechtsmittel (Abs. 2 Satz 3)

Rn 56 Wird die Zustimmung im Beschlussweg durch das Gericht ersetzt, steht dem betroffenen Gläubiger die sofortige Beschwerde dagegen zu. Der Schuldner oder ein zustimmender Gläubiger sind beschwerdeberechtigt, wenn sie die Zustimmungsersetzung beantragt haben und das Gericht ihren Antrag ablehnt. Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Beschwerdefrist von 2 Wochen bei ...mehr

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AGS 12/2021, Fragen und Lös... / II. Kostenerstattung

Der Umstand, dass der Kläger nacheinander von zwei Rechtsanwälten als Prozessbevollmächtigte vertreten worden ist, hat Mehrkosten ausgelöst. Für die Vertretung durch nur einen einzigen Rechtsanwalt, dessen Gebühren und Auslagen gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO kraft Gesetzes erstattungsfähig sind, wären nämlich nur entstanden:mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / I. Wert der Beschwer i.S.d. § 61 FamFG

Nach § 61 Abs. 1 FamFG ist in vermögensrechtlichen Angelegenheiten die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt. Für die Bewertung des Beschwerdegegenstands ist nur auf den unmittelbaren Gegenstand der Entscheidung abzustellen. Das daneben auch bestehende Ziel des zur Auskunft Verpflichteten, den Hauptanspruch zu verhindern, geht da...mehr

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ZErb 12/2021, Zum Anspruch ... / 2 Gründe

II. Die Revision ist im Wesentlichen begründet. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Klägerin stehe gegen den Beklagten kein Anspruch auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB zu. Es fehle an einem schutzwürdigen Interesse an der Wertermittlung. Dies möge schon aus dem Verkauf der Immobilie folgen, der zeitnah zum Erbfall erfolgt sei. Hierauf komme es aber nicht einm...mehr