Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Eidesstattliche Versicherungen

Rz. 81 Im Rahmen der Zwangsvollstreckung auf Herausgabe einer beweglichen Sache oder einer Menge bestimmter beweglicher Sachen muss der Schuldner gemäß § 883 Abs. 2 ZPO eine eidesstattliche Versicherung abgeben, wenn die herauszugebende Sache nicht vorgefunden wird. Ferner muss der Schuldner im Rahmen der Forderungspfändung gemäß § 836 Abs. 3 S. 2 ZPO dem Gläubiger die zur G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Zinsen

Rz. 594 Die festgesetzten Kosten sind vom Eingang des Kostenfestsetzungsantrags an mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen (§§ 788 Abs. 2 S. 1, 104 Abs. 1 S. 2 ZPO). Rz. 595 Zur Frage der Erstattungsfähigkeit einzelner Kosten der Zwangsvollstreckung vgl. im Übrigen die Ausführungen und Überblicke in den entsprechenden Kommentaren zur ZPO.[645]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Mindestgebühr und Gebührenerhöhung VV 1008

Rz. 29 Liegt die Verfahrensgebühr VV 1008 unter der Mindestgebühr nach § 13 Abs. 2 i.H.v. 15 EUR bzw. trifft eine auf den Mindestbetrag aufzurundende erhöhungsfähige Gebühr mit der Gebührenerhöhung nach VV 1008 zusammen, ist zunächst der Gebührensatz einschließlich Gebührenerhöhung zu bestimmen und anschließend die Gebühr aus der Tabelle zu § 13 abzulesen.[28] Beispiel 1: Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzeltätigkeit

Rz. 175 Ist der Rechtsanwalt mit den in Abs. 2 genannten Tätigkeiten nur als Einzeltätigkeit beauftragt, entsteht die Verfahrensgebühr ebenfalls nur i.H.v. 0,3. Auch wenn insoweit VV 3403 für anwendbar gehalten wird (vgl. dazu VV 3403 Rdn 8),[139] beträgt die Verfahrensgebühr nicht 0,8, sondern 0,3 wie bei der Verfahrensgebühr VV 3309. Denn wegen § 15 Abs. 6 darf der Rechtsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verwaltungsvollstreckung/Verwaltungszwang

Rz. 84 In den Verfahren der Verwaltungsvollstreckung und des Verwaltungszwangs entstehen die Gebühren nach VV 3309 f. Das ergibt sich aus VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 und 3. Für die außergerichtliche Tätigkeit im Verwaltungszwangsverfahren erhält der Rechtsanwalt keine Gebühren nach VV Teil 2 (VV 2300 ff.), sondern in entsprechender Anwendung ebenfalls nach VV 3309, vgl. VV V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abgesonderte mündliche Verhandlung

Rz. 169 Damit gesonderte Gebührenansprüche entstehen, ist es vielmehr erforderlich, dass das Gericht tatsächlich eine getrennte mündliche Verhandlung anberaumt, in der dann der oder die Rechtsanwälte erscheinen. Dass lediglich über einen Einstellungsantrag in einer mündlichen Verhandlung im Zusammenhang mit der Verhandlung über die Hauptsache verhandelt wurde, genügt nicht.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Arrestverfahren und Arrestvollziehung

Rz. 15 Das in der EuKoPfVO geregelte Verfahren ist grds. strukturell vergleichbar mit dem Arrestverfahren gem. §§ 916 ff. ZPO i.V.m. einem Kontenpfändungsbeschluss nach § 829 ZPO.[7] Das Konto des Schuldners wird lediglich vorläufig gepfändet, eine Befriedigung des Gläubigeranspruchs durch Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt (vgl. § 835 ZPO) erfolgt nicht.[8] R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühr und Gegenstandswert

Rz. 445 Hat der Rechtsanwalt bereits einen Vollstreckungsauftrag erhalten, löst die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung die Verfahrensgebühr VV 3309 aus.[439] Es handelt sich um eine bereits zur Zwangsvollstreckung gehörende und diese vorbereitende Tätigkeit, die nicht mehr mit den Gebühren des Erkenntnisverfahrens abgegolten wird.[440] Rz. 446 Der Gegenstandswe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Getrennte Verzeichnisse

Rz. 374 Von dem für jedes Bundesland eingerichteten zentralen Vollstreckungsgericht sind das Schuldnerverzeichnis und das Vermögensverzeichnisregister zu führen. Beide Verzeichnisse bestehen getrennt voneinander und verfolgen unterschiedliche Zwecke. Während aus dem Vermögensverzeichnisregister gemäß § 802k Abs. 2 ZPO nur von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsbehörden, n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anfechtung einer Maßnahme

Rz. 88 Wird der Anwalt mit der Anfechtung einer Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung vor Gericht beauftragt (gerichtliches Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung [des Verwaltungszwangs]), erwachsen für ihn dafür ebenfalls die Verfahrens- bzw. Terminsgebühr der VV 3309, 3310. Der im Verhältnis zu den Gebühren nach VV 2300 ff. niedrigere Gebührensatz erklärt sich na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ermittlung durch den Gerichtsvollzieher (§ 755 ZPO)

Rz. 138 Der Gerichtsvollzieher darf nach § 755 ZPO den Aufenthaltsort des Schuldners bei den in § 755 ZPO genannten Behörden für den Gläubiger ermitteln. Hierzu ist er nach dem Gesetzeswortlaut aufgrund des Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels ermächtigt. Daraus ergibt sich, dass an den Gerichtsvollzieher gerichtete eigenständig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 8 Der Gläubiger einer titulierten Geldforderung hat bereits vor der Einleitung konkreter Vollstreckungsmaßnahmen die Möglichkeit, Informationen über das Vermögen des Schuldners zu erlangen. Die §§ 802c ff. ZPO ermöglichen es bereits zu Beginn der Zwangsvollstreckung, dem Schuldner durch den Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft abnehmen zu lassen. Zur Auskunftserteilu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Einstweilige Maßnahme nach § 173 S. 1 VwGO

Rz. 173 Das auf eine einstweilige Maßnahme des Beschwerdegerichts nach § 570 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 173 S. 1 VwGO gerichteten Verfahren stellt grundsätzlich eine mit dem Beschwerdeverfahren zusammenhängende Tätigkeit i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 dar, die daher gleichfalls nur bei abgesonderter mündlicher Verhandlung eine Gebühr auslöst.[162]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Interesse des Schuldners

Rz. 86 Bei einem Vollstreckungsschutzantrag ist der Gegenstandswert nach § 3 ZPO zu bestimmen. Maßgebend ist das Interesse des Schuldners an einer zeitlich begrenzten Verhinderung der Zwangsvollstreckung.[125] Auf den Hauptsachewert kommt es nicht an.[126] Rz. 87 Das Ziel eines Vollstreckungsschutzantrags gem. § 765a ZPO ist im Regelfall nicht die vollständige und endgültige ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswertmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Geringerer Wert des Arbeitseinkommens

Rz. 50 Umstritten ist, ob die Ausnahmeregelung in Nr. 1, 2. Hs. (geringerer Wert des zu pfändenden Gegenstands) auch bei der Vorratspfändung nach § 850d Abs. 3 BGB gilt, da hierfür im 3. Hs. eine eigene Ausnahmeregelung enthalten ist. Teilweise wird vertreten, dass sich die beiden Ausnahmeregelungen gegenseitig ausschließen und Nr. 1, 3. Hs. bei der Vorratspfändung nach § 85...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einstweilige Einstellung (§§ 707, 719, 769 ZPO)

Rz. 90 Bei Anträgen des Schuldners auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§§ 707, 719, 732 Abs. 2, 765a, 766 Abs. 1 S. 2, 769 ZPO) ist Grundlage für das Interesse die zu vollstreckende Forderung, im Falle des Abs. 1 Nr. 1 einschließlich Zinsen und Kosten, allerdings gemäß § 3 ZPO nur ein Bruchteil (üblich etwa 1/5)[137] davon, wenn es – wie regelmäßig – nur um...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühr

Rz. 310 Für den Gläubiger einer titulierten Geldforderung besteht gemäß § 720a ZPO die Möglichkeit der Sicherungsvollstreckung. Er kann, obwohl das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist, die Zwangsvollstreckung betreiben, ohne diese Sicherheit zu leisten, soweit dies nur zur Sicherung führt (keine Verwertung). Voraussetzung hierfür ist allerdings, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 3 Wie die Tätigkeit des Rechtsanwalts in einem Verfahren über die Bewilligung, Verlängerung oder Aufhebung oder Verkürzung einer Räumungsfrist zu vergüten ist, hängt davon ab, ob es sich um ein selbstständiges oder unselbstständiges Räumungsfristverfahren handelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren vor einem Ausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG (Nr. 2)

Rz. 7 Nach § 111 Abs. 2 ArbGG können zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen, im Übrigen die zuständigen Stellen i.S.d. Berufsbildungsgesetzes Ausschüsse bilden, denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehören müssen. Das Verfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsätze

Rz. 599 Unterschiedlich gesehen wird, in welchen Fällen die Beiordnung eines Anwalts im Rahmen der Zwangsvollstreckung erforderlich ist, wenn der Gegner nicht anwaltlich vertreten ist. Ist der Gegner anwaltlich vertreten, gebietet der Grundsatz der Waffengleichheit die Beiordnung (vgl. § 121 Abs. 2, 2. Alt. ZPO).[646] Rz. 600 Richtig ist jedenfalls, dass weder eine pauschale ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Räumungsschutzverfahren

Rz. 172 Die Norm greift auch im Räumungsschutzverfahren, wenn der Räumungsschuldner außerhalb einer Vollstreckungsabwehrklage die einstweilige Anordnung von Räumungsschutz nach § 769 ZPO begehrt. Diese Tätigkeit gehört ebenfalls noch zum Ausgangsverfahren und ist nicht gesondert zu vergüten.[161]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstattung – Erneute Vollstreckung

Rz. 118 War eine Vollstreckung erfolglos oder nur teilweise erfolgreich, sind die Kosten einer erneuten Vollstreckung nur dann notwendig, wenn der Gläubiger entweder aufgrund konkreter Anhaltspunkte von einer positiven Veränderung der Vermögensverhältnisse ausgehen durfte[112] oder ein gewisser Zeitraum seit dem letzten Vollstreckungsversuch verstrichen ist, der frühestens m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Rechtsbehelfe in finanzgerichtlichen Verfahren

Rz. 307 In finanzgerichtlichen Verfahren kann die Entscheidung des Urkundsbeamten über den Festsetzungsantrag durch Erinnerung angefochten werden (§ 53 Abs. 1 FGO). Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe zu erheben, d.h. ab Zustellung. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, so ist die Erinnerung noch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe zulässig (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühr

Rz. 74 Aufgrund VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 findet der Unterabschnitt 3 auch auf die Vollstreckung Anwendung. Gemeint ist damit die Zwangsvollstreckung nach dem FamFG, das jedoch insoweit den Begriff der Vollstreckung verwendet. Unter Vollstreckung (nach dem FamFG) i.S.v. VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 ist deshalb die Vollstreckung verfahrensleitender Entscheidungen nach § 35 F...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Pflichtverteidiger, beigeordneter Anwalt

Rz. 116 Die Tätigkeit in den Angelegenheiten des Abs. 5, also in Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss und gegen den Kostenansatz sowie in der Zwangsvollstreckung, ist nicht durch eine Pflichtverteidigerbestellung oder eine Beiordnung gedeckt. Der Anwalt erhält also insoweit grundsätzlich keine Vergütung aus der Staatskasse.[55] Rz. 117...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einzelfälle

Rz. 56 Abrategebühr. Nach ganz h.M. war die Festsetzung einer Abrategebühr nach § 20 Abs. 2 BRAGO nicht möglich, da diese Gebühr nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sei.[41] Dies wird zu den Nachfolgern des § 20 Abs. 2 BRAGO (den VV 2100 ff.) wohl entsprechend vertreten werden. Diese Auffassung ist m.E. jedoch zu eng. Unstrittig muss die Tätigkeit des Anwalts, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Angelegenheit

Rz. 447 Bleibt die Aufforderung erfolglos und wird deshalb Vollstreckungsantrag beim Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht gestellt, entsteht hierfür die Verfahrensgebühr VV 3309 allerdings nicht erneut. Die Zahlungsaufforderung und der anschließende Vollstreckungsantrag bilden dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit, weil die Zahlungsaufforderung lediglich als Vor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / J. Vorrang der Vorschriften des VV Teil 5

Rz. 394 Auch in Verfahren nach VV Teil 5 sind die Gebühren des VV Teil 3 grundsätzlich nicht anwendbar. Rz. 395 Anwendbar sind die Gebühren des VV Teil 3 nach VV Vorb. 5 Abs. 4 wiederummehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Straf- und Bußgeldsachen, sonstige Verfahren nach VV Teil 6

Rz. 7 In Straf- und Bußgeldverfahren sowie in Verfahren nach VV Teil 6 sind die VV 3500 ff. entsprechend anwendbar fürmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 VV 3400 gilt nur für die Angelegenheiten des VV Teils 3, also in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie in Verwaltungsstreitverfahren, Finanzgerichtsverfahren und Sozialgerichtsverfahren, und zwar auch in denen nach § 3 Abs. 1 S. 1, also wenn Betragsrahmen gelten. Darüber hinaus ist die Gebühr des Verkehrsanwalts jetzt auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 200 Das Gericht kann gemäß § 27 S. 1 EU-VSchDG anordnen, dass im Beschwerdeverfahren gemäß § 13 EU-VSchDG die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch ein unbegründetes Rechtsmittel oder durch grobe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgeltungsbereich der Pauschgebühren

Rz. 4 Die Pauschgebühren der VV 4100 ff. erfassen die gesamte Tätigkeit des Anwalts in den jeweiligen Verfahrensabschnitten. Hierzu zählen: Rz. 5 Innerhalb dieser Verfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beschluss: Zustellung der auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügung

Rz. 64 Teilweise etwas anders, im Ergebnis jedoch identisch, sieht es bei der Zustellung einer im Beschlusswege erlassenen, auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner aus. Diese im Parteibetrieb erfolgende Zustellung (§ 922 Abs. 2 ZPO) hat einen doppelten Charakter. Sie ist zum einen Wirksamkeitsvoraussetzung für die einstweilige Verfügung,[59]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Bestellung von Vertretern durch das in der Hauptsache zuständige Gericht

Rz. 50 Die Bestellung von Vertretern durch das in der Hauptsache zuständige Gericht (Prozess- oder Vollstreckungsgericht) gehört ebenfalls zum Rechtszug. Dies sind beispielsweise:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Rückfestsetzung

Rz. 325 Hat der Auftraggeber aufgrund eines vorangegangenen Vergütungsfestsetzungsbeschlusses bereits gezahlt, kann er in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 4 ZPO auch die Rückfestsetzung beantragen, wenn der ursprüngliche Festsetzungsbeschluss auf eine Erinnerung oder Beschwerde hin aufgehoben wird. Rz. 326 Beispiel: Der Anwalt hatte einen Vergütungsfestsetzungsbeschlus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütungsfestsetzungsverfahren

Rz. 88 Gegenüber dem Vergütungsprozess ist das Festsetzungsverfahren nach § 11 wesentlich zeit- und kostenökonomischer. Es hat daher gegenüber der Zivilklage prozessualen Vorrang; wenn und solange ein Festsetzungsverfahren möglich ist, fehlt es einer Klage am Rechtsschutzbedürfnis.[153] Voraussetzung ist freilich, dass die Vergütung für die Tätigkeit in einem gerichtlichen V...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 1. Erinnerung

Rz. 167 Gegen die Urkundsbeamten des Gerichts über den Festsetzungsantrag ist die Erinnerung an das Gericht gegeben (§ 149 Abs. 2 S. 1 FGO). Rz. 168 Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen (§ 149 Abs. 2 S. 2 FGO). Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, so ist die Erinnerung noch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe zulässig (§ 55 Abs. 2 FGO). Auch hier ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühr

Rz. 448 Ist dem Rechtsanwalt noch kein Vollstreckungsauftrag, sondern nur ein Vertretungsauftrag erteilt worden, entsteht für die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung keine Verfahrensgebühr nach VV 3309. Weil das Erkenntnisverfahren bereits beendet ist[442] und die Zwangsvollstreckung noch nicht begonnen hat, fällt auch keine Verfahrensgebühr nach VV 3403 für ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstmalige Beauftragung

Rz. 473 Der Rechtsanwalt, der erstmals mit einer der in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 16 aufgeführten Tätigkeiten beauftragt wird, verdient dadurch die Verfahrensgebühr nach VV 3309.[483] Ist der Rechtsanwalt nicht mit der Vollstreckung, sondern nur mit der Zustellung als Einzeltätigkeit beauftragt, entsteht die Verfahrensgebühr ebenfalls nur i.H.v. 0,3. Auch wenn hier VV 3403 für an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anerkenntnis

Rz. 81 Läuft die Regelung in einer als "Einigung" bezeichneten Vereinbarung darauf hinaus, dass praktisch ein vollkommenes Anerkenntnis des Beklagten gegeben wird, fehlt es an dem erforderlichen Nachgeben der Parteien, so dass keine Einigungsgebühr ausgelöst wird.[54] Dies wird in Anm. Abs. 1 S. 2 ausdrücklich klargestellt. Läuft die "Einigung" dagegen auf ein Anerkenntnis de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verhältnis der Verfahren gemäß § 887 Abs. 1 und 2 ZPO

Rz. 391 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 887 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges die Ermächtigung beantragen, die geschuldete Handlung auf Kosten des Schuldners vornehmen zu lassen. Zugleich, aber auch später, kann er gemäß § 887 Abs. 2 ZPO beantragen, den Schuldner zur Vora...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verfahren

Rz. 320 Gemäß § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher bereits zu Beginn der Zwangsvollstreckung beauftragen, dem Schuldner die Vermögensauskunft (§ 802c ZPO; Selbstauskunft) abzunehmen.[306] Das Verfahren über die Abnahme der Vermögensauskunft des Schuldners ist in § 802f ZPO geregelt. Zur Auskunftserteilung hat der Schuldner alle ihm gehörende...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Gebühren

Rz. 14 Der Aufbau des Unterabschnitts 5 folgt dem Ablauf des Insolvenzverfahrens. Mit Ausnahme der VV 3320 handelt es sich dabei um Verfahrenspauschgebühren. Die Gebühr fällt daher an, wenn der Anwalt in dem jeweiligen Verfahren überhaupt tätig wird. Auf den Umfang seiner Tätigkeit kommt es somit nicht an. Andererseits wird auch die gesamte Tätigkeit des Anwalts damit abgego...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Notwendigkeit

Rz. 569 In Rechtsprechung und Literatur werden Kosten der Zwangsvollstreckung als notwendig angesehen, wenn der Gläubiger im Zeitpunkt der Verursachung der Kosten diese als zur Erfüllung des titulierten Anspruchs erforderlich halten durfte. Ausschlaggebend ist, ob ein vernünftig denkender Dritter anstelle des Gläubigers ebenso gehandelt hätte (objektiver Dritter).[604] Dabei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erbringung der Sicherheitsleistung

Rz. 303 War der Anwalt bereits als Prozessbevollmächtigter im Erkenntnisverfahren tätig, war es umstritten, ob die Tätigkeit des Anwalts bei der Stellung der Sicherheit zur Durchführung (§§ 751 Abs. 2, 709, 108 ZPO) bzw. zur Abwehr der Zwangsvollstreckung (§§ 775 Nr. 3, 711, 108 ZPO) als gemäß § 19 zum Rechtszug gehörend anzusehen ist.[291] In der 6. Aufl.[292] wurde die Tät...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Nur Vollstreckungsauftrag

Rz. 307 Der Anwalt, der nur mit der Zwangsvollstreckung beauftragt ist, erhält neben der Vollstreckungsgebühr VV 3309 keine gesonderte Gebühr für die Tätigkeit im Verfahren der Sicherheitsleistung, soweit es nicht um die Beschaffung einer solchen geht.[298] Für den nur mit der Rückgabe beauftragten Rechtsanwalt handelt es sich zwar um eine Einzeltätigkeit, für die die 0,8-Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antragsberechtigung

Rz. 585 Da nach § 103 Abs. 1 ZPO der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden kann, ist antragsbefugt grundsätzlich nur derjenige, zu dessen Gunsten im Titel eine Kostengrundentscheidung nach §§ 91 ff. ZPO ergangen ist. Der Rechtsnachfolger des im Titel ausgewiesenen Kostengläubigers bedarf ...mehr