Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Pflichtteilsanspruch (Abs. 1)

Rz. 3 Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall (§ 2317 Abs. 1, § 1922 Abs. 1 BGB). Er fällt auch in die Insolvenzmasse, wenn der Erbfall vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintritt (BGH, ZInsO 2011, 45 = ZIP 2011, 135 = WM 2011, 79 = MDR 2011, 131 = FamRZ 2011, 212 = Rpfleger 2011, 231 = NJW 2011, 1448; OLG Köln, Beschluss v. 6.3.2013, 2 U 160/12 – Juris; LG ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.4 Ansprüche aus Unfallversicherungen

Rz. 214 Bei Ansprüchen aus Unfallversicherungen (§ 179 VVG) ist zunächst zu unterscheiden, ob die Versicherungen abgeschlossen sind gegen Unfälle, die dem Versicherungsnehmer selbst zustoßen, oder gegen solche, die Dritten zustoßen (z. B. Insassenunfallversicherung). Rz. 215 Ansprüche aus einer Eigenversicherung gehören immer zum Vermögen des Versicherungsnehmers. Sie sind de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.16 Vollmacht

Rz. 99 Die Vollmacht unterliegt der Pfändung dann, wenn das Recht aus der Vollmacht pfändbar, die Vollmacht im Interesse des Bevollmächtigten unwiderruflich erteilt ist und die Ausübung einem Dritten überlassen werden kann. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Erteilung der Vollmacht dem Erwerb von Vermögenswerten des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten dienen ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtschutzbedürfnis

Rz. 10 Für eine abschließende Entscheidung über den Ordnungsmittelantrag muss ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben sein (OLG Karlsruhe, MDR 1972, 699). Es fehlt, wenn die Hauptsache übereinstimmend und uneingeschränkt für erledigt erklärt wird (ebenso bei Klagerücknahme, Aufhebung im Rechtsmittelverfahren; Aufhebung einer eidesstattlichen Versicherung im Widerspruchsverfahren (...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Aussichtslosigkeit der Vollstreckung (Nr. 2)

Rz. 6 Eine Eintragung des Schuldners erfolgt, wenn nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses von vornherein klar ist, dass eine Vollstreckung in die dort aufgeführten Gegenstände jedenfalls keine vollständige Befriedigung des Gläubigers bewirken könnte. Rz. 7 Hat der Schuldner in seinem Vermögensverzeichnis pfändbare Vermögensgegenstände angegeben, so muss der Gläubiger gru...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.3 Antrag auf Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 13 An das AG – Vollstreckungsgericht, Az. ..., Ich beantrage zur Klarstellung den ( ) Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ( ) den Überweisungsbeschluss vom ... aufzuheben und dem Drittschuldner eine Beschlussausfertigung formlos zuzustellen. Begründung Der Gläubiger hat gegenüber dem Schuldner durch Erklärung vom ... auf die Rechte des ( ) Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die unmittelbare Anwendung von § 850h Abs. 1 ZPO setzt voraus, dass zw. dem eine Arbeitsleistung erbringenden Schuldner und dem Empfänger der Arbeitsleistung ein Rechtsverhältnis bestehen muss, aufgrund dessen der Empfänger eine Gegenleistung schuldet, die lediglich vertraglich einem Dritten zusteht (BAG, MDR 1996, 1155 = ZIP 1996, 1567 = DB 1996, 2395 = KTS 1996, 584)...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Gebühren – Kosten

Rz. 5 Durch die Ernennung eines Sequesters fallen Gerichtsgebühren nicht an. Für den Rechtsanwalt des Gläubigers ist der Antrag auf Bestellung eines Sequesters durch die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 RVG VV mit abgegolten (§§ 18 Abs. 1 Nr. 1, 19 Abs. 2 Nr. 3 RVG). Der Rechtsanwalt des Drittschuldners erhält für seine Mitwirkung bei der Bestellung des Sequesters die 0,3 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Rechtsbehelfe

Rz. 23 Hat das Vollstreckungsgericht den Antrag des Schuldners oder des unterhaltsberechtigten Angehörigen auf Vollstreckungsschutz zurückgewiesen, steht ihnen, gleich ob der Richter oder – wie üblich – der Rechtspfleger entschieden hat, die sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO; § 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 793 ZPO) zu. Gegen einen den Vollstreckungsschutz erlassenden Beschluss s...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kosten – Gebühren – Streitwert

Rz. 25 Für die Pfändung (und Überweisung) entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr. 2111 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG in Höhe von 20 EUR. Der Rechtsanwalt erhält für den Antrag auf Pfändung und Überweisung die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG, falls eine Anrechnung nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG (z. B. durch ein vorläufiges Zahlungsverbot) nicht erfolgt. Rz. 26 Durch da...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2.3 Antrag/Verfahren

Rz. 9 Es entscheidet (ausschließlich; §§ 764, 802 ZPO) das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger; § 20 Nr. 17 RpflG). Hierzu bedarf es eines Antrages des Gläubigers. Ein solcher kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Anwaltszwang besteht nicht (§ 78 ZPO). Dem Schuldner ist gem. Art 103 Abs. 1 GG rechtliches Gehör zu gewähren, bei faku...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Antrag auf Bestellung eines Sequesters

Rz. 25 An das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - Az.: ... Antrag auf Bestellung eines Sequesters In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y überreiche ich in der Anlage Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des ... vom ... (Az.: ...) nebst Zustellungsnachweis und stelle namens und in Vollmacht des dort bezeichneten Vollstreckungsgläubigers den Antrag, einen Sequester zu bestellen. A...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.1 Arbeitslosengeld I

Rz. 189 Arbeitslosengeld I kann gem. § 54 Abs. 4 SGB I "wie Arbeitseinkommen" gepfändet werden (Forderung aus Anspruch B (an Agentur für Arbeit bzw. Versicherungsträger). Damit gelten die Regelungen nach §§ 850 ff. ZPO entsprechend. Drittschuldner ist nach § 334 SGB III die Agentur für Arbeit, die über den Anspruch zu entscheiden hat. Die Vollstreckung wird auch nicht dadurc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verwertung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 5 Der Gerichtsvollzieher darf, sofern es sich nicht um eine Sicherungs- (§ 720a ZPO) oder Arrestvollstreckung (§ 930 ZPO) handelte, die Sache für alle Gläubiger verwerten (§§ 814 ff. ZPO). Rz. 6 Hat der Gerichtsvollzieher den Gegenstand versteigert und aus dem Erlös die Versteigerungskosten entnommen, so schreitet er zur Erlösverteilung, als hätte er den Gegenstand von vo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Vorschrift regelt ergänzend zu § 808 ZPO das Verfahren der Pfändung körperlicher Sachen durch den Gerichtsvollzieher bei Gewahrsam des Gläubigers oder eines herausgabebereiten Dritten. Der Unterschied der Pfändung nach der Norm zu derjenigen nach § 808 ZPO besteht lediglich darin, dass bei § 809 ZPO an die Stelle des Gewahrsams des Schuldners derjenige eines heraus...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Umfang der Schadensersatzpflicht

Rz. 3 Die Vorschrift setzt zur Begründung einer Schadensersatzpflicht einen Rechtsverlust des Schuldners ggü. dem Drittschuldner voraus, nimmt jedoch keinen Einfluss auf den Inhalt der Rechtsbeziehungen zwischen beiden. Die Verantwortlichkeit des Gläubigers kann daher nicht dazu führen, schon das Entstehen eines sekundären Ersatzanspruchs des Schuldners gegen den Rechtsanwal...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Eintragungsgründe (Absatz 1)

Rz. 3 Absatz 1 führt drei Eintragungsgründe in chronologischer Reihenfolge auf. Dabei kommt Nr. 1 nur bei bestehender Vermögensauskunftspflicht des Schuldners in Betracht, während die in den Nrn. 2 und 3 aufgeführten Tatbestände auch für Vollstreckungsverfahren von Folgegläubigern gelten, die während der laufenden zweijährigen Sperrfrist (§ 802d ZPO) auf Grund des Vermögensv...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Muster – Antrag auf Pfändung des Taschengeldanspruchs

Rz. 35 Beantragt der Gläubiger unter Berufung auf die Ausnahmeregelung nach § 850b Abs. 2 ZPO die Pfändung aus Billigkeitsgründen, so muss er dazu vortragen. Hierzu kann im amtlichen Pfändungsformular (seite 9 bzw. 10) das letzte Kästchen, das sich vor dem Ausfertigungsvermerk befindet, verwendet werden. Es lässt auch Hinweise des Gläubigers zu, was die "Quick-Infos" des BMJ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Muster – Antrag auf Umschreibung von Namenspapieren

Rz. 5 An das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - Az.: ... Antrag auf Umschreibung von Namenspapieren In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, den Gerichtsvollzieher nach § 822 ZPO zu ermächtigen, die Umschreibung der Namensaktie (nähere Bezeichnung) auf ... zu erwirken und die hierzu ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Vorschrift regelt im Anschluss an die Bestimmungen über den Pfändungsumfang bei fortlaufenden Bezügen (§ 832 ZPO) sowie bei Arbeits- und Diensteinkommen (§ 833 ZPO) ausdrücklich den Umfang der Pfändung des Guthabens eines Kontos; sie vereinfacht die Formulierung von Pfändungsbeschlüssen (Musielak ZPO/Becker ZPO § 833a Rn. 1; kritisch zur Neuregelung: Bitter WM 2008...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Begründung der Eintragungsanordnung

Rz. 15 § 882c Abs. 2 Satz 1 ZPO schreibt eine kurze Begründung der Eintragungsanordnung vor. Dies ist im Hinblick auf eine leichtere Überprüfbarkeit der Entscheidung, insbesondere im gerichtlichen Widerspruchsverfahren nach § 882d ZPO, geboten. Die Begründung kann auch formularmäßig erfolgen (BT-Drucks. 16/10069 S. 38). Ist der Schuldner bei Anordnung der Eintragung anwesend...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Pfändung

Rz. 5 Das einem Arbeitnehmer oder Dienstleistenden geschuldete Entgelt, das im Einvernehmen mit dem die tatsächlichen Dienste Leistenden an einen Dritten gezahlt wird, ist verschleiertes Arbeitseinkommen i. S. v. Abs. 1 und unterliegt ohne weiteres einer hinsichtlich der Vergütung des Dienstleistenden ausgebrachten Pfändung (OLGR, Celle 2001, 199). Diese kann auf zweifache W...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift ergänzt § 829 ZPO. Sie will sicherstellen, dass die Pfändung (Verwertung erfolgt nach § 837 ZPO) einer hypothekarisch gesicherten Forderung im Einklang mit dem materiellen Recht steht. Aus diesem Grund müssen neben den Voraussetzungen des § 829 ZPO auch die nach § 830 ZPO vorliegen. Gem. § 1113 Abs. 1 BGB kann ein Grundstück in der Weise belastet werden,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.4 Antrag auf Herausgabe der Auflassungsurkunde

Rz. 27 An den Notar ... In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger gegen Schuldner beantrage ich namens und in Vollmacht des Gläubigers die Auflassungsurkunde für die am ... vor Ihnen als Notar erklärten Auflassung hinsichtlich des Grundstücks, eingetragen im Grundbuch des AG ..., Blatt ..., lfd. Nr. ..., Flur ..., Flurstück ..., herauszugeben. Gründe Durch Pfändungs- und Überwe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Aufhebung eines Beschlusses, durch den der Anspruch des Schuldners gegen Drittschuldner gepfändet worden ist, sieht das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Der Gläubiger kann allerdings auf die durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung erworbenen Rechte verzichten. Die Norm soll Beweisschwierigkeiten bei einem Verzicht vermeiden (BGH, NJW 2002, 1788 = ZVI 2002, 110 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.6 Versicherungsforderungen

Rz. 21 Über §§ 1127 bis 1129 BGB erstreckt sich der Haftungsverband auch auf Versicherungsforderungen. Ein wichtiges Beispiel ist hier die Feuerversicherung: Brennt das auf dem Grundstück befindliche Gebäude ab, so gehört der Anspruch gegen den Versicherer zum Haftungsverband (Schmidt/Büchler, Insbüro 2007, 293).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.2 Einmalige Geldleistungen

Rz. 185 Unter "einmalige Geldleistungen" des § 54 Abs. 2 SGB I fallen Leistungen, die vom Gesetz nicht als wiederkehrende (laufende) Leistungen ausgestaltet sind, z. B. (Schlegel/Voelzke/Pflüger, JurisPK-SGB I, § 54 SGB I Rn 56): Kostenerstattungen (z. B. bei kieferorthopädischer Behandlung, § 29 SGB V), Rentenabfindungen nach § 107 SGB VI, Beitragserstattungen nach § 210 SGB...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Beispielsfälle der vorzeitigen Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 22 In folgenden Einzelfällen hat die Rspr. eine vorzeitige Vermögensauskunft noch zur Rechtslage nach § 903 ZPO angenommen (Goebel/Goebel, § 2 Rn. 134): junger Elektriker mit Unterhaltspflicht ggü. mehreren Kindern (LG Paderborn, Rpfleger 1992, 410; LG Hannover, Rpfleger 1991, 410); ein Rundfunkmechaniker wurde nach 19 Monaten zur erneuten Vermögensauskunft gezwungen (LG B...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten – Gebühren

Rz. 14 Wird auf Antrag des Gläubigers gem. Abs. 1 Satz 3 der zuständige Gerichtsvollzieher durch das Vollstreckungsgericht bestimmt, fallen hierfür keinerlei Gerichtskosten an. Entsprechendes gilt auch für das Verfahren der Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO (Abs. 2 Satz 2). Für seine Tätigkeit erhält der Gerichtsvollzieher eine Gebühr nach KV Nr. 205 GvKostG sowie ggf....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Wirkung der Herausgabe

Rz. 4 Mit der Herausgabe und ordnungsgemäßen Anzeige der Sachlage wird der Drittschuldner gegenüber seinem Gläubiger, dem Vollstreckungsschuldner, von seiner materiell-rechtlichen Schuld, gleichzeitig aber gegenüber allen pfändenden Gläubigern von seinen Pflichten aus den Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen befreit. Die Inbesitznahme seitens des Gerichtsvollziehers und de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Fehlender Drittschuldner (Abs. 2)

Rz. 9 Der Pfändungsbeschluss enthält in der Regel neben dem Ausspruch der Pfändung das an den Schuldner gerichtete Verbot, sich jeder Verfügung über das Recht zu enthalten (§ 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO), und das an den Drittschuldner gerichtete Verbot, an den Schuldner zu leisten (§ 829 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Der Drittschuldnerbegriff i. S. d. Abs. 2 ist weit auszulegen. Drittschuld...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.15.3 Rechtsschutzversicherung

Rz. 98b Auch der Anspruch aus einer Rechtsschutzversicherung ist auf die Befreiung von einer Schuld gerichtet. Als solcher Anspruch ist er – gleich dem aus der Haftpflichtversicherung – nicht pfändbar. Auch hier gilt, dass der Anspruch sich in einen Zahlungsanspruch umwandelt, wenn der Versicherte den Gläubiger (z. B. Rechtsanwalt) befriedigt. Der beantragten Pfändung steht ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Erstellung von Listen (Absatz 5)

Rz. 7 Gem. Abs. 5 dürfen die Kammern die Abdrucke in Listen zusammenfassen oder hiermit Dritte beauftragen und solche an ihre Mitglieder auf Antrag weitergeben. Eine Weitergabe an die Mitglieder anderer Kammern scheidet daher aus. Voraussetzung der Weitergabe ist auch hier, dass dem berechtigten Auskunftsinteresse des Listenbeziehers durch Einzelauskünfte nicht ausreichend R...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.4 Klageantrag

Rz. 9 Der zutreffende Klageantrag hat dahin gehend zu lauten, den Kläger aus dem Reinerlös (Verwertungserlös abzüglich der Verwertungskosten) der (exakt bezeichneten) Sache bis zur Höhe seiner (exakt bezifferten) Forderung vor dem Beklagten zu befriedigen. Auch wenn der Reinerlös bereits nach Abs. 4 hinterlegt ist, gilt diese Formulierung des Antrags. Ein formulierter Leistu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift nimmt die Nutzungen des Vorerben an der Vorerbschaft in bestimmtem Umfang von dem Zugriff seiner persönlichen Gläubiger aus (MünchKomm/ZPO-Smid, § 863 Rn. 1). Soweit die Nutzungen (Einnahmen) erforderlich sind, damit der Schuldner seinen eigenen standesgemäßen Unterhalt bestreiten und seine gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen kann, sind sie für "ge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.1 Antrag auf Pfändungsschutz bei nicht wiederkehrend zahlbaren Vergütungen

Rz. 24 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – Az.: ... Antrag nach § 850i ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Schuldner vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen: Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des angerufenen Gerichts vom ... wird dahin gehend abgeändert, dass die Pfändung für einen Teilbetrag von EUR ... a...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz

Rz. 1 Da das Vollstreckungsgericht nicht befugt ist, im Teilungsverfahren materiell-rechtliche Erwägungen zu überprüfen, ist somit ein dem Teilungsplan widersprechender Gläubiger zur Verfolgung seines Rechts gezwungen. Hierzu hat er binnen einer Frist von einem Monat ab Beginn des Verhandlungstermins Klage (sog. Widerspruchsklage) vor dem Prozessgericht zu erheben, anderenfa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kein materieller Rechtsverlust

Rz. 12 Hat der Gläubiger den Widerspruch unterlassen und auch keine Widerspruchsklage erhoben bzw. ist diese unzulässig (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 03.9.2015, 1 U 10/15 – Juris) , kann er die Ausführung des Teilungsplans nicht aufhalten. Ein dem Gläubiger (u. U.) zustehendes materielle Recht geht allerdings nicht verloren. Er kann es nur nicht im Verteilungsverfahren...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.2 Volljährige Kinder

Rz. 23 Gleiches wie bei minderjährigen Kindern gilt für ein volljähriges Kind, das weiter in der elterlichen Wohnung lebt und Gemeinschaftseinrichtungen mitbenutzt. Hier ist von einer fortdauernden Mitbenutzung ohne eigenen Besitzwillen auszugehen. (AG Ludwigshafen, WuM 2010, 45; OLG Hamburg, MDR 1991, 453; vgl. im Ergebnis ebenso AG Wuppertal, Vollstreckung effektiv 2014, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 11 Dem Gläubiger steht bei Weigerung des Gerichtsvollziehers die Erinnerung nach § 766 ZPO zu. Gleiches gilt bei Pfändung unter Verstoß gegen Abs. 1 für den Schuldner. Gegen den Beschluss des Vollstreckungsgerichts nach Abs. 2 ist die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO statthaft. Der Schuldner kann sich nicht auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a Abs. 1 Satz 3 ZPO berufen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Übertragung auf den Gläubiger

Rz. 10 Die Übertragung auf den Gläubiger erfolgt durch Übernahme an Zahlungs statt. Das Gericht überträgt das Recht gegen einen festzusetzenden Betrag (z. B. Schätzwert unterhalb des Nennwerts) unter Anrechnung auf die Vollstreckungsforderung. Bei der Überweisung an Zahlungs statt zu einem geringeren Wert als dem Nennwert richtet sich die Wirksamkeit der Anordnung nach den a...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Fälle von Lohnverschiebung

Rz. 4 der Arbeitgeber überweist den Lohn an den nicht bei ihm beschäftigten Ehegatten oder an sonstigen Dritten; beide Ehegatten arbeiten in demselben Betrieb, der nicht schuldnerische Ehegatte erhält ein wesentlich höheres Einkommen als der Schuldner, obwohl dieser an sich die höher dotierte Stelle hat (Goebel, Vollstreckung effektiv 2000, 124); zugunsten des schuldnerischen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Muster

Rz. 12 Da die Wechsel (und übrigen benannten Wertpapiere) nicht nach § 829 ZPO gepfändet werden, ist kein Pfändungsbeschluss zu erwirken. Erwirkt wird lediglich ein Überweisungsbeschluss. Das ist bei den folgenden Mustern zu beachten. Überweisung beim Wechsel Rz. 13 Der Gläubiger muss für die zu beantragende Überweisung nicht das amtliche Formular gem. Anlage 2 zu § 2 Nr. 2 ZV...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren – Kosten

Rz. 5 An Gerichtsgebühren entsteht nur einmal diejenige in Höhe von 20 EUR (KV Nr. 2111 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), gleich, ob die besondere Anordnung der Veräußerung mit oder nach dem Erlass des Pfändungsbeschlusses getroffen wird. Der Gerichtsvollzieher erhält, falls er mit der Veräußerung beauftragt wird, Gebühren in Höhe von 52 EUR nach KV Nr. 300 der Anlage zu § 9 GvKo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Unterlassen

Rz. 8 Unterlassen bedeutet ein untätiges Verhalten, ein Nichthandeln, das auf einen bestimmten Kausalverlauf nicht mitgewirkt bzw. diesen nicht beeinflusst hat (Zöller/Seibel, § 890 Rn. 2). Ein Unterlassungstitel verpflichtet den Schuldner, aktiv zu handeln und einen zuvor geschaffenen Störungszustand zu beseitigen. Verstößt er gegen diese Pflicht, liegt eine Verletzung des ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 23 Bei der Pfändung nach Abs. 1 kann der Gläubiger im Falle der Zurückweisung des Pfändungsantrags, gleich ob der Richter oder – wie üblich – der Rechtspfleger entschieden hat, die sofortige Beschwerde (§§ 793, 567 ff. ZPO; § 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. den §§ 793, 567 ff. ZPO) einlegen. Der Drittberechtigte kann gegen die Pfändung mit der Klage nach § 771 ZPO vorgehen, wen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt das Verfahren bei der Pfändung von Ansprüchen auf Herausgabe von eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken, welche im Schiffsbauregister eingetragen sind oder in dieses Register eingetragen werden können (MünchKomm/ZPO-Smid, § 847a Rn. 1). Sie entspricht der Regelung der Pfändung von Herausgabeansprüchen an Grundstücken nach § 848 ZPO. Anstell...mehr