Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Materiell-rechtliche Einwendungen

Rz. 100 Von den zuvor dargestellten formellen Einwendungen sind die materiell(-rechtlich)en Einwendungen zu unterscheiden. Da das Zwangsvollstreckungsverfahren notwendigerweise formalisiert ist,[69] ist für das jeweilige Vollstreckungsorgan grds. allein der Titelinhalt maßgeblich.M.a.W.: Das Vollstreckungsorgan überprüft grds. nicht, ob materiell-rechtliche Bedenken/Einwendu...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / d) Beschwerde nach § 71 GBO

Rz. 99 Die Beschwerde nach § 71 GBO soll hier nicht vertieft behandelt werden, weil sie für ein grundsätzliches Verständnis der Rechtsbehelfsmöglichkeiten im Vollstreckungsverfahren eine untergeordnete Rolle spielt. An dieser Stelle soll daher der Hinweis genügen, dass das Grundbuchamt im Zwangsvollstreckungsverfahren als Vollstreckungsorgan im Falle der Zwangsvollstreckung ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Checkliste

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§ 7 Handelsgeschäft / 3. Zwangsvollstreckung beim und Insolvenz des Kommissionär(s)

Rz. 156 Eine weitere Folge des § 392 Abs. 2 HGB, nämlich dass die Forderungen des Kommissionärs aus dem Ausführungsgeschäft im Verhältnis zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär sowie dessen Gläubigern als Forderungen des Kommittenten gelten, ist, dass der Kommittent ggü. den Gläubigern des Kommissionärs vor Vollstreckungen geschützt ist. Der Kommittent kann der Pfänd...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / C. Muster

I. Checkliste: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung Rz. 135mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / V. Bauhandwerkersicherungshypothek, § 650e BGB

1. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e, 883, 885 BGB, §§ 935 ff. ZPO Rz. 145 Muster 11.2: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersich...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Besonderheit: Vollstreckungsabwehrklage des Bauherrn gegen eine Bauträgergesellschaft

Rz. 121 Eine im privaten Baurecht relevante Besonderheit stellt die Vollstreckungsabwehrklage eines Bauherrn gegen eine Bauträgergesellschaft dar. Letztere haben sich in der Vergangenheit in notariellen Verträgen regelmäßig die Möglichkeit einräumen lassen, die Zwangsvollstreckung gegen den Bauherrn ohne einen besonderen Fälligkeitsnachweis betreiben zu können. Üblicherweise...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Checkliste

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Rz. 101 Mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhebt der Schuldner materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch selbst. Durch diese Klage wird der Vollstreckungstitel nicht beseitigt oder generell festgestellt, dass eine Vollstreckung aus dem Titel unzulässig ist; die Vollstreckungsabwehrklage ist nach h.M. als prozessuale Gestaltungsklage viel...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 78 Nach § 766 Abs. 1 ZPO entscheidet das Vollstreckungsgericht über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom jeweiligen Vollstreckungsorgan (Gerichtsvollzieher etc.) bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen. Rz. 79 Im umgekehrten Fall der Weigerung des Gerichtsvollziehers, einen Vollstreckungsauftrag zu übern...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Checkliste

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Vorschussanspruch nach § 887 Abs. 2 ZPO

Rz. 60 § 887 Abs. 2 ZPO bietet dem Bauherrn die Möglichkeit, von dem untätigen Bauunternehmer einen Kostenvorschuss hinsichtlich der Ersatzvornahme zu verlangen. Das unter dem Vorbehalt der Nachforderung, wenn die tatsächliche Ersatzvornahme höhere als die zunächst erwarteten Kosten verursacht (§ 887 Abs. 2 ZPO). Die Höhe des Vorschusses richtet sich nach den voraussichtlich...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Vertretbarkeit der Handlung

Rz. 58 Weiter setzt § 887 Abs. 1 ZPO voraus, dass eine vertretbare Handlung betroffen ist. Eine Handlung ist nach der Gesetzesdefinition dann vertretbar, wenn sie durch (irgend-)einen Dritten erfolgen kann (vgl. § 887 Abs. 1 ZPO). Für den Bauherrn ist es regelmäßig völlig unerheblich, ob der Schuldner (Bauunternehmer) selbst die Mängelbeseitigung vornimmt oder ob diese durch...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO

Rz. 89 Wie bereits oben dargestellt, ist die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO auf Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren anwendbar, die ohne mündliche Verhandlung ergehen können. Ergänzend zu § 793 ZPO gelten §§ 567 ff. ZPO.[66] Das Ziel der sofortigen Beschwerde besteht in der Beseitigung oder Einschränkung einer richterlichen Entscheidung im Vollstreckungsverfahren. ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Nichtvornahme einer Handlung

Rz. 57 Voraussetzung für die Anwendbarkeit von § 887 ZPO ist zunächst, dass der Schuldner (Bauunternehmer) hinsichtlich der im Titel vorgeschriebenen Handlungspflicht (Mängelbeseitigung) untätig bleibt – er also die Vornahme der Handlung verweigert. Fraglich ist, ab welchem Zeitpunkt der Gläubiger berechtigt ist, nach § 887 Abs. 1 ZPO vorzugehen und dies zu beantragen. Das h...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Mitwirkungspflichten des Bauherrn im Rahmen von § 887 Abs. 1 ZPO

Rz. 59 Von besonderem Interesse ist die Frage, wie sich Mitwirkungspflichten des Bauherrn auf die Vollstreckung nach § 887 Abs. 1 ZPO auswirken. Es ist augenscheinlich, dass eine Mängelbeseitigung/Nachbesserung durch den Bauunternehmer nur dann stattfinden kann, wenn der Bauherr diese zulässt. Dazu gehört z.B., dass er den Bauunternehmer sein Grundstück sowie die Baustelle b...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Zum Inhalt des Vollstreckungstitels (Problem: Bestimmtheit der Gegenleistung)

Rz. 43 Weitere Probleme können sich hinsichtlich des Titelinhalts ergeben. Zunächst kann es schon sehr schwierig sein zu erkennen, ob überhaupt ein "Zug-um-Zug-Titel" vorliegt. Wird in dem der Vollstreckung zugrunde liegenden Titel ausdrücklich eine Zahlung "Zug um Zug" gegen Beseitigung bestimmter Baumängel erwähnt (1. Fall), ergeben sich keinerlei Probleme. Wird zwischen d...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / d) Besonderheit: Der "doppelte Zug-um-Zug-Titel"

Rz. 54 Eine Besonderheit stellt der sog. "doppelte Zug-um-Zug-Titel" dar. In der Sache handelt es sich dabei um die Konstellation, dass der Bauunternehmer einen Werklohnzahlungstitel gegen den Bauherrn Zug um Zug gegen Beseitigung von festgestellten Mängeln erhält ("normaler" Zug-um-Zug-Titel), wobei der Bauherr wiederum im Rahmen der Mängelbeseitigungsarbeiten einen eigenen...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Muster: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO

Rz. 143 Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[98] Antrag auf Ersatzvornahme und Kostenvorschuss (§ 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO) In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubigers – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwa...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Allgemeines

Rz. 41 Der Fall, dass der Auftraggeber/Bauherr zur Zahlung des Werklohns nur Zug um Zug gegen Beseitigung von gerichtlich festgestellten Mängeln verpflichtet wird, kommt in der Praxis sehr häufig vor. Damit wird der – bereits oben erwähnte – Fall von §§ 756, 765 ZPO (besondere Vollstreckungsvoraussetzungen) angesprochen. Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirk...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Überprüfung durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Vollstreckung

Rz. 51 Es fragt sich, welche Prüfungspflichten dem Gerichtsvollzieher im Rahmen der Vollstreckung aus einem "Zug-um-Zug-Titel" hinsichtlich der Gegenleistung (Mängelbeseitigungsarbeiten) des Bauunternehmers obliegen. Nach § 756 ZPO darf der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung nicht beginnen, bevor dem Schuldner die Gegenleistung in einer den Annahmeverzug begründenden Weise...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 3. Entscheidung durch das Prozessgericht des ersten Rechtszugs

Rz. 61 Funktionell zuständig für die Anträge nach § 887 ZPO ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges (§§ 887 Abs. 1; 802 ZPO). § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG ist dabei zu entnehmen (argumentum e contrario), dass dort nicht der Rechtspfleger, sondern der Richter tätig wird. Rz. 62 Der Antrag des Bauherrn an das Prozessgericht (beim Landgericht besteht nach § 78 ZPO Anwaltszwang...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Vollstreckungserinnerung

Rz. 148 Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung An das Amtsgericht _________________________[114] Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Schuldners – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen den _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmäc...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rechtspflegers

Rz. 94 Im Vollstreckungsverfahren ist anstatt des Richters regelmäßig der Rechtspfleger zuständig. Welche Aufgaben dem Rechtspfleger übertragen sind, lässt sich § 20 RPflG entnehmen. Das sind insbesondere die Geschäfte im Zwangsvollstreckungsverfahren nach dem 8. Buch der ZPO, soweit sie vom Vollstreckungsgericht (und nicht etwa vom Gerichtsvollzieher) zu erledigen sind (vgl...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / A. Einleitung

Rz. 1 Der folgende Abschnitt dieses Formularbuchs behandelt das Zwangsvollstreckungsrecht. Das Zwangsvollstreckungsverfahren muss im Anschluss an das Erkenntnisverfahren stattfinden, wenn der Schuldner[1] die ihm in dem zugrunde liegenden Titel (Urteil, Vergleich etc.) auferlegte Verpflichtung nicht freiwillig erfüllt. Der daraufhin vom Gläubiger beauftragte Rechtsanwalt ste...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / II. Formular: Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen (z.B. einer Werklohnforderung)

Rz. 136 Für Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher ist seit dem 1.12.2023 (Übergangsregelung: § 6 ZVFV) nach § 1 Abs. 1 ZVFV das Formular der Anlage 1 eingeführt (dazu: Rdn 137; abrufbar unter: www.bmj.de/Zwangsvollstreckungsformulare). Formularzwang: Dieses Formular ist für Aufträge an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen verbindlich zu nut...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / III. Formular: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 139 Für diesen Antrag sind gem. § 829 Abs. 4 ZPO in der ZVFV Formulare eingeführt worden (abrufbar unter: www.bmj.de/Zwangsvollstreckungsformulare; zeitliche Geltung der neuen Formulare: seit dem 1.12.2023 [Übergangsregelung: § 6 ZVFV]). Für (sämtliche) Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses (§ 829 ZPO) sowie eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB; §§ ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Checkliste

Rz. 146 Beim Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung hinsichtlich einer Bauhandwerkersicherungshypothek (§§ 650e, 883, 885 BGB, §§ 935 ff. ZPO) ist Folgendes zu beachten:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Vollstreckungstitel für und gegen die GbR

Rz. 54 Soll eine Eintragung im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgen, muss die GbR als Gläubigerin oder als betroffene Schuldnerin seit 1.1.2024 grundsätzlich mit ihrem im Gesellschaftsregister eingetragenen Namen und den vertretungsberechtigten Gesellschaftern im Vollstreckungstitel bezeichnet sein.[140] Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft ist ein gegen...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / G. Mitfinanzierung der Immobilie des Partners

Rz. 53 Im vorangegangenen Abschnitt ging es darum, dass eine Immobilie auf den Namen beider Partner erworben wird. Gestaltungsbedarf besteht jedoch auch, wenn ein Partner die Immobilie nur deshalb allein erwirbt, weil der andere Partner den Zugriff seiner Kinder aus (geschiedener) Vorehe verhindern möchte, sich jedoch bei der Finanzierung mit engagiert, beispielsweise, indem...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e, 883, 885 BGB, §§ 935 ff. ZPO

Rz. 145 Muster 11.2: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e, 883, 885 BGB, §§ 935 ff. ZPO Muster 11.2: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkers...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / IV. Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB

Rz. 67 Eine für das private Baurecht praktisch sehr bedeutsame Konstellation mit vollstreckungsrechtlichen Bezügen betrifft den Fall der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB.[50] Diese Vorschrift verfolgt den Zweck, dem Bauunternehmer durch die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers seine Forderungen aus dem Vertra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Erteilung und Prüfung der vollstreckbaren Ausfertigung

Rz. 67 Bei Zwangsvollstreckung ist die notarielle Urkunde als Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckungsklausel zu versehen, die Vollstreckungsklausel erteilt regelmäßig der Notar (§ 797 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Rz. 68 Bei der Vollstreckung aus einer Sicherungsgrundschuld ist zur Fälligkeit der Grundschuld § 1193 BGB zu beachten. Danach muss eine Kündigungsfrist von sechs Monaten...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Rz. 78 Durch die Unterwerfungserklärung gem. § 794 Abs. 1 Nr. 5, § 800 ZPO wird dem Gläubiger die Zwangsvollstreckung aus dem dinglichen Recht in der Rangklasse des § 10 Abs. 1 Nr. 4 ZVG ermöglicht, ohne zuvor den Eigentümer auf Duldung dieser Zwangsvollstreckung verklagen zu müssen (dazu vgl. auch § 1 Einl. Rdn 89).[200] Gegenüber einem späteren Grundstückseigentümer erleic...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 34 Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Nam...mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Parteibezeichnung

Rz. 62 § 17 Abs. 2 HGB gilt grds. auch für die Zwangsvollstreckung. Den Anforderungen des § 750 Abs. 1 ZPO wird genügt, wenn (zunächst) nur die Firma und nicht auch deren Inhaber angegeben wird.[127] Doch wirkt der Titel vorbehaltlich eines zwischenzeitlichen Parteiwechsels nur gegen den, der bei Eintritt der Rechtshängigkeit Inhaber war. Relevant wird die Frage beim Einzelk...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Gesellschaftsvermögen und Haftung

Rz. 48 § 713 BGB n.F. weist die für die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten dem Vermögen der Gesellschaft zu. Dies entspricht dem Leitbildwandel "vom Sondervermögen der Gesellschafter zum Vermögen der Gesellschaft".[112] § 718 BGB a.F., wonach die Beiträge der Gesellschafter und die durch die Geschäftsführung für die Gesellschaft er...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (b) Grundschuld

Rz. 231 Zu den Grundpfandrechten zählt auch die Grundschuld, die ebenfalls als dingliches Recht in das Grundbuch eingetragen wird. Sie ist in den §§ 1191–1198 BGB geregelt.[174] Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch, sondern abstrakt, d.h. sie sind nicht an den Bestand einer bestimmten Forderung gebunden und können für sich allein übertragen werden ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Beim Treuhänder

Rz. 480 Da der Treuhänder unmittelbarer Gesellschafter ist, fällt der von ihm verwaltete Gesellschaftsanteil bei Insolvenz des Treuhänders zunächst in die Insolvenzmasse. Entsprechendes gilt, wenn Gläubiger des Treuhänders gegen diesen vollstrecken, da dann im Wege der Einzelvollstreckung unmittelbar auf das Treugut Zugriff genommen werden kann. Da der Treuhänder aber wirtsc...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / o) Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Rz. 24 Der Erwerber kann sich im Kaufvertrag hinsichtlich der Zahlung des Kaufpreises der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwerfen (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Verzichtet er in diesem Zusammenhang auf den Nachweis der Fälligkeit des Kaufpreises durch den Bauträger, ist die Zwangsvollstreckungsunterwerfung wegen Verstoßes gegen §§ 3, 12 MaBV i.V.m. § ...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Sonderfall: Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan – Mängel der Vollstreckung im Grundbuch

Rz. 95 Der Antrag ist zurückzuweisen, wenn er gesetzlich notwendige Bestandteile nicht enthält oder sonstige Mängel enthält, die nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden können. Denn anderenfalls erhielte die beantragte Eintragung einen Rang, der ihr nicht gebührt.[240] Der Antrag ist daher sofort zurückzuweisen.[241] Wird gegen die Bestimmung verstoßen und erfolgt späte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Pfändung der Hypothekenforderung oder der Grundschuld

Rz. 23 Zitat "Gepfändet mit Zinsen seit … für … wegen einer … Forderung von … EUR mit … Zinsen gemäß Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des …, eingetragen am …" Sollen Zinsen erst ab Eintragungstag der Pfändung oder ab Briefwegnahme gepfändet sein, so bedarf es keiner Eintragung, die Pfändung erstreckt sich auch ohne Eintragung auf diese Zinsen.[21] Rückständige Zinsen werde...mehr

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FoVo 01/2024, Forderungspfändung

Prütting/Wegen/Weinreich Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar, 18. Aufl. 2023 4.032 Seiten, 129 EUR Luchterhand Verlag ISBN 978-3-472-09796 Das BGB ist nicht nur die Grundlage der Forderungseinziehung und auch der Zwangsvollstreckung. Zunächst begründet sich hieraus die Begründetheit des Gläubigeranspruchs. Ob ein Gegenstand dem Vermögen, dem Eigentum oder dem Besitz des Schuldn...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Zwangssicherungshypothek

Rz. 29 Zitat "Sicherungshypothek zu siebzehntausendzweihundertfünfundachtzig 35/100 EUR für …; Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszins seit … aus fünfzehntausendsechshunderachtzig 27/100 EUR; gemäß Urteil des Landgerichts Ansbach vom … (Aktenzeichen …) im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragen am …" Die Eintragung erfolgt grundsätzlich wie bei der rechtsgeschäf...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Gebrauch der Firma

a) Bindung an die gewählte Firma Rz. 50 Mit der Wahl und der Eintragung der Firma entsteht sowohl für die Handelsgesellschaft als auch den Kaufmann nicht nur ein Recht, sondern auch die Pflicht diese Firma zu führen. Daher ist es ihnen dann untersagt, sich firmenmäßig einer anderen Bezeichnung zu bedienen. Im Interesse des Verkehrs soll ein für alle Mal feststehen, unter welc...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Beim Treugeber

Rz. 484 Im Fall der Zwangsvollstreckung gegen den Treugeber haben die Gläubiger keinen unmittelbaren Zugriff auf das Treugut;[611] sie können aber die Ansprüche des Treugebers aus dem Treuhandvertrag (z.B. Anspruch auf Rückübertragung des Gesellschaftsanteils) pfänden und sich nach §§ 828 ff. ZPO zur Einziehung überweisen lassen. Die Gläubiger sind in diesem Fall auch berech...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Nachträgliche Registereintragung

Rz. 55 § 736 ZPO regelt den Fall, bei welchem die GbR nachträglich, also nach Entstehen des Vollstreckungstitels, in das Gesellschaftsregister eingetragen wird. Eine Vollstreckung für oder gegen die eGbR kann stattfinden, wenn der in dem Vollstreckungstitel genannte Name und Sitz oder die Anschrift der Gesellschaft identisch sind mit dem Namen und Sitz oder der Anschrift der...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Schiffe, Schiffsbauwerke und Luftfahrzeuge

Rz. 2 Das BGB wendet das Immobiliarsachenrecht auch auf Schiffe und Schiffsbauwerke an, wenn diese im Schiffsregister eingetragen sind. Schiffe und Schiffsbauwerke, zu denen auch Schwimmdocks gehören,[1] können in das Schiffsregister oder in das Schiffsbauregister eingetragen werden. Das Verfahrensrecht ist in der Schiffsregisterordnung geregelt (SchRegO, in der v. 25.12.199...mehr