Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - Vorsicht vor unseriösen Beratern
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte beraten und unterstützen Unternehmen in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Gemäß der DGUV Vorschrift 2 werden sie auch zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beauftragt. In diesem Zusammenhang werden mögliche psychische Belastungen analysiert. Bei Spezialthemen können zudem externe Experten wie z. B. Arbeitspsychologen hinzugezogen werden.
Unfallversicherungsträger und Gewerbeaufsicht unterstützen die Unternehmer
Die Betriebe und Einrichtungen erhalten zudem Unterstützung von den zuständigen Unfallversicherungsträgern sowie den Gewerbeaufsichten etwa durch persönliche Beratung oder unterschiedliche Medien wie Broschüren und Checklisten.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist gesetzliche Pflicht
Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung muss im Betrieb durchgeführt werden, so verlangt es das Arbeitsschutzgesetz. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Außerdem müssen Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, wenn durch die Beurteilung Mängel aufgedeckt wurden. Findet dies alles nicht statt, können die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften sowie die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz Bußgelder verhängen oder den Betrieb etwa bei einem Unfall in Regress nehmen.
Beratung und Anschub zur Motivation stehen im Vordergrund
Das Thema psychische Belastungen sowie die Einbeziehung in die Gefährdungsbeurteilung ist bei vielen Unternehmen aber immer noch nicht angekommen. Deshalb beraten die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften ihre Mitgliedsbetriebe verstärkt dazu und qualifizieren die verantwortlichen Führungskräfte. Sich um die psychischen Belastungen bei der Arbeit zu kümmern, sollte ein Anliegen eines jeden Unternehmers sein. Denn nur gesunde Beschäftigte können zum Erfolg des Unternehmens beitragen.
Wenn Dienstleistung mit Druck erkauft werden soll, ist das unseriös
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Beteiligten des Arbeitsprogramms GDA Psyche distanzieren sich von den Angeboten von Dienstleistern, die Unternehmen mit unseriösen Argumenten unter Druck setzen und ausschließlich auf ihren privatwirtschaftlichen Gewinn aus sind.
Mehr zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Psychische Belastungen - Entstehung, Folgen und Möglichkeiten der Ermittlung
Psychische Belastungen: Online-Plattform bietet komfortable Beurteilung
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
2.081
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
1.201
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
659
-
Arbeitsunfall im Homeoffice - was ist zu beachten?
651
-
Neue ASR A6 „Bildschirmarbeit“ konkretisiert Arbeitsstättenverordnung
600
-
Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
503
-
Chronisch krank und berufstätig
486
-
Reform der Gefahrstoffverordnung verabschiedet
386
-
Beschäftigungsverbot für Kinder und Jugendliche
335
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
330
-
Reform der Gefahrstoffverordnung verabschiedet
19.11.2024
-
PFAS-Verbot: Hintergründe und Bedeutung für die Praxis
13.11.2024
-
Mutter- und Jugendschutz im Homeoffice
12.11.2024
-
Hat der Arbeitgeber beim Homeoffice ein Zutrittsrecht zu den privaten Wohnräumen?
06.11.2024
-
Das TOP-Prinzip erklärt: Maßnahmen im Arbeitsschutz
05.11.2024
-
Welche Arbeitsschutzvorschriften gelten im Homeoffice?
28.10.2024
-
Mindestbesichtigungsquote: Bundesländer mit unterschiedlichen Fortschritten
18.10.2024
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
30.09.2024
-
Rechtsanspruch auf Bildschirmbrille auch im Homeoffice?
10.09.2024
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
02.09.2024
Das Problem ist aber auch, dass viele Berater nicht GDA / NAK konform arbeiten, falsche Dokumentationen anlegen, keine passenden - und anerkannten - Maßnahmen empfehlen. Und Vorsicht: Genauso unseriös ist es, wenn Produkte und Tools angeboten werden, die nicht zertifiziert sind und nicht validiert wurden! Im Haftungs-Streitfall wird ein Richter immer die klassische Gefährdungsbeurteilung als Beispiel für eine regelkonforme Durchführung heranziehen - wer da nicht die einschlägigen Urteile und Verordnungen kennt, wird entsprechend Regressansprüche erleben.
Besonders krass sind irgendwelche Mitarbeiterbefragungen, die als PsyGB verkauft werden. Oder Experteninterviews, die eigentlich Personal-Coachings sind. Die meisten Entscheidungsträger werden hier alleine gelassen.
Mir geht dieser Artikel nicht weit genug! Meine Empfehlung: Sprechen Sie mit einem Experten, der bereits damit Erfahrungen nachweisen kann - also mindestens seit 2014 schon aktiv ist. Und setzen Sie nur experten ein, die Maßnahmen kennen und umsetzen - denn diese werden im Alltag primär - und zurecht - von den Aufsichtsbehörden kontrolliert. Jürgen Loga