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06.12.2012
Private Kfz-Nutzung bei mehreren Firmenwagen
Wird ein Firmenwagen ausschließlich betrieblich genutzt, können alle Aufwendungen uneingeschränkt als Betriebsausgaben abgezogen werden. Wird der Firmenwagen
überwiegend betrieblich, aber auch privat genutzt, ist die private Nutzung mit dem pauschalen 1%-Wert als Betriebseinnahme anzusetzen, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird.
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