Mit Risiken und Existenzängsten gelassener umgehen und negative Folgen begrenzen
Ausfälle finanziell richtig absichern
Selbstständige sollten immer selbst vorsorgen und regelmäßig Rücklagen bilden. Faustregel: Es sollte so viel Geld „auf die hohe Kante gelegt“ werden, dass im Notfall mindestens drei Monate an Einnahmeausfällen selbst kompensiert werden können. Wichtig ist daran zu denken, sowohl die privaten Ausgaben als auch geschäftliche Kosten zumindest überschlägig zu erfassen. Geschäftlich können BWA oder EÜR helfen. Hier lässt sich ein Mittelwert bilden, welcher zurücklegt werden sollte. Im privaten Bereich helfen oft nur Schätzungen oder man schreibt sich über einen Zeitraum von z.B. 6 Monaten auf, welche Ausgaben man hatte und nimmt dann den halben Wert.
Beispiel: Im Mittel von drei Jahren hatte ein selbstständiger Bilanzbuchhalter monatlich Betriebsausgaben von 4.000 EUR. Damit sollten mindestens 12.000 EUR zurückgelegt werden. Im privaten Bereich schätzt der Bilanzbuchhalter, dass monatlich rund 3.000 EUR Ausgaben anfallen; es kommen also 9.000 EUR hinzu. Die gesamte Rücklage sollte hier mindestens 21.000 EUR betragen. |
Sind noch keine Rücklagen vorhanden, sollten Bilanzbuchhalter versuchen, sich monatlich einen Betrag „anzusparen“, um so im Laufe der Zeit Reserven zu schaffen. Wie notwendig ein solches Vorgehen ist, hat u.a. die Coronakrise gezeigt, in der viele Unternehmer ohne Rücklagen schon nach wenigen Wochen massive finanzielle Probleme bekommen haben.
Zusätzliche Versicherung empfohlen
Da es also nicht immer möglich ist, sich kurzfristig Reserven aufzubauen, sollten Selbstständige sich zusätzlich versichern. Beispielsweise lässt sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Anspruch auf Krankengeld erwerben. Das ist möglich, indem man in der Regel einen Zusatzbeitrag von etwa 0,6 % auf den Krankenkassenbeitrag zahlt. In der GKV findet keine Gesundheitsprüfung statt und Risikozuschläge werden nicht erhoben. Anspruch auf Krankengeld hat man ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit. Daher ist es auch für Selbstständige wichtig, sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt ausstellen zu lassen. Man sollte also eher früher als später zum Arzt gehen, was gerade Selbstständigen, die für sich selbst sorgen müssen, oft schwerfällt.
Wer früher Krankengeld erhalten möchte, kann bei den Kassen Wahltarife abschließen. Damit hat man die Möglichkeit, schon ab dem 15. Tag Krankengeld zu erhalten. Alternativ oder ergänzend sind private Krankengeld-Versicherungen möglich. Hier gibt es aber u.U. Gesundheitsprüfungen und Zuschläge.
Bezahlt werden in der Regel 70 % des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens, derzeit maximal gut 112 EUR pro Tag. Wer mehr Krankengeld wünscht, muss ggf. einen Wahltarif abschließen. Achtung: Wer Verluste erzielt, geht u.U. trotz Versicherung leer aus.
Berufsunfähigkeitsversicherung zwingend
Ergänzend sollten selbstständige Bilanzbuchhalter unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, auch wenn es eigene finanzielle Reserven gibt. Denn Krankentagegeld wird innerhalb von 3 Jahren maximal 78 Wochen für die gleiche Krankheit gezahlt, danach gibt es keine Zahlungen mehr.
Praxis-Tipp: Selbstständige, die Krankengeld erhalten möchten, sollten sich vorab von ihrer Kasse beraten lassen und u.a. Fragen zu Laufzeiten, Beiträgen, Folgen vorübergehender Arbeitsaufnahme oder Ausschlüssen stellen. Das gilt v.a., wenn man sich privat absichern oder Wahltarife nutzen möchte, da es hier Unterschiede bei Leistungen und Kosten gibt. |
Wer Leistungen von seiner Kasse in Anspruch nehmen möchte, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes bei der Kasse einreichen. Aus Beweisgründen sollte das möglichst per Einschreiben erfolgen.
Mit Kunden und Mandanten richtige Vereinbarungen treffen
Selbstständige, die längerfristig erkranken, haben nicht nur mit den direkten finanziellen Folgen zu kämpfen. Ihnen drohen oft dauerhafte Kundenverluste. Schließlich müssen u.a. Geschäftsfälle zeitnah erfasst und gebucht werden. Ist das wegen eines Ausfalls nicht möglich, suchen sich Mandanten und Kunden oft Ersatz. In der Folge gehen Aufträge verloren und die finanziellen Probleme verschärfen dauerhaft. Um das zu vermeiden, kann versucht werden, im Vertrag zu regeln, dass bei einem vorübergehenden Ausfall ein Mitarbeiter die eigenen Aufgaben übernimmt. Selbstständige ohne Personal sollten einen Passus in den Vertrag aufnehmen, dass es möglich ist, sich selbst um eine Vertretung zu kümmern, etwa einen Kollegen aus dem Netzwerk. Erst wenn das nicht klappt, darf der Auftraggeber selbst aktiv werden. Voraussetzung ist, dass man über ein gutes Netzwerk mit Kollegen verfügt, denen man vorübergehend Aufgaben übertragen kann und die das nicht für eigene Zwecke ausnutzen.
Fazit: schnellstmögliche Vorsorge empfohlen
Selbstständige Bilanzbuchhalter sollten so früh es geht Vorsorge für den Fall treffen, dass sie länger wegen Krankheit ausfallen. Zum einen lassen sich finanzielle Ausfälle abmildern, etwa durch eine Berufsunfähigkeits- und eine Krankentagegeldversicherung. Darüber hinaus sollten vom ersten Tag der Selbstständigkeit eigene finanzielle Rücklagen gebildet werden, die ausreichen, um einen Verdienstausfall über mindestens drei Monate zu kompensieren. Ein solcher Betrag lässt sich meist nicht in einer Summe zurücklegen; vielmehr ist ein „Ansparen“ über viele Monate erforderlich. Außerdem sollten Selbstständige in ihren Verträgen mit Kunden einen Passus aufnehmen, dass man berechtigt ist, zunächst selbst für Ersatz zu sorgen, bevor der Auftraggeber das tut und damit Kundenverluste drohen.
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