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02.07.2015
Betriebskosten
Erstellt ein Dienstleister fehlerhafte Heizkostenabrechnungen, muss er dem Vermieter den Schaden ersetzen, der dadurch entsteht, dass der Vermieter Mietern nach einer Abrechnungskorrektur überzahlte Beträge erstattet, von anderen Mietern zu wenig gezahlte Beträge aber nicht mehr nachfordern kann.
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