Wärmepumpen in großen Mehrfamilienhäusern: So geht's
Die Bundesregierung legt im Heizungsgesetz einen Fokus auf Wärmepumpen – die Technologie gilt als wirtschaftlich und klimafreundlich. In großen und älteren Mehrfamilienhäusern müssen andere Aspekte berücksichtigt werden als etwa in einem neuen Einfamilienhaus. Ein neuer Leitfaden der Deutschen Energie-Agentur (Dena) stellt Lösungsansätze und Praxisbeispiele vor.
Erprobte Lösungen: Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern
Wärmepumpenprojekte in Mehrfamilienhäusern bringen im Gegensatz zu kleineren Wohngebäuden besondere Herausforderungen mit sich: Zum Beispiel die enge Bebauung in innerstädtischen Gebieten oder die Umstellung von dezentralen Systemen wie Gasetagenheizungen oder Einzelöfen sowie die hohen Temperaturen bei zentraler Trinkwarmwassererwärmung. Doch auch für diese Bedingungen gibt es Lösungen mit innovativen Komponenten wie thermisch nutzbare Photovoltaik, dezentrale Wärmepumpen und Wohnungsstationen. Weiterhin bieten sich netzgebundene Quartierslösungen an.
Für Gebäude mit geringem Wärmeschutz und mit Heizkörpernutzung gibt es den Experten zufolge vielfältige Lösungsvarianten mit verschiedenen Wärmequellen aus Luft, Erdreich und Wasser. Wärmepumpen können dabei durch Spitzenlastkessel unterstützt werden, wird der Wärmeschutz verbessert, ist perspektivisch die alleinige Wärmepumpenversorgung möglich. Die Absenkung der Heiztemperaturen ist ausschlaggebend für den effizienten Betrieb und geringe Betriebskosten. In den acht untersuchten Projekten waren auch die Mieter mit der Umstellung zufrieden. Eine frühe Einbindung und Kommunikation waren hier die Schlüsselfaktoren.
Der Leitfaden entstand im Rahmen des Projekts "Gebäudeforum klimaneutral" der Dena in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Wärmepumpe (BWP), dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sowie dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme.
Praxisleitfaden für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern (Download)
Mehrfamilienhaus: Zentrale oder dezentrale Anlage?
Von der Art der Pumpe hängt es ab, wie viel Platz sie braucht. Für Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärmepumpen) ist eine Bohrung oder ein Graben für die Verlegung von Sonden erforderlich. Wasser-Wasser-Wärmepumpen nutzen das Grundwasser: Hier muss in der Nähe des Hauses ein Saug- und ein Schluckbrunnen gebaut werden. Beides ist genehmigungspflichtig. Luft-Wasser-Wärmepumpen ziehen die Energie aus der Umgebungsluft, die Ventilatoren der Geräte erzeugen aber hörbare Geräusche. Das muss im Hinblick auf die Nachbarschaft beachtet werden.
Dezentrale Lösungen haben den Vorteil, dass man sie einzeln genauer ausrichten, steuern und abrechnen kann. Allerdings bedeuten mehrere Geräte auch mehr Kosten. "Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe erhält dann beispielsweise jede Wohnung eine Außeneinheit", erklärt Katja Weinhold vom BWP. Auch bei Luft-Luft-Wärmepumpen erhält jede Wohnung ein Gerät. Gemischte Systeme könnten ebenfalls eine Option sein, etwa eine zentrale Wärmeerzeugung mit Übergabestationen an den Wohnungen.
Müssen alle Heizkörper im Haus ersetzt werden?
Entscheidend ist laut Weinhold auch, ob die Heizkörper bei niedriger Vorlauftemperatur den Raum erwärmen können. Das lasse sich am besten an einem kalten Tag im Winter prüfen, indem man – nach einem hydraulischen Abgleich – die Vorlauftemperatur der jetzigen Heizung auf 55 Grad herunterregelt und alle Heizkörper aufdrehe. Einzelne Heizkörper, die mit der Absenkung der Vorlauftemperatur nicht zurechtkommen, tauscht man gegen größere Modelle aus. Wer wenig Platz hat, kann einen Niedrigtemperaturheizkörper einsetzen.
Energieberater können bei den Vorbereitungen unterstützen, zum Beispiel bei der Heizlastberechnung, oder mit Blick auf Förderungen. Auch die Hersteller selbst haben Erfahrung im Einsatz von Wärmepumpen im Mehrfamilienhaus. Darüber hinaus sind einige Planungs- und Ingenieurbüros auf die Technik spezialisiert. Der Bundesverband Wärmepumpe bietet eine Suche nach Fachbetrieben – und einen Förderrechner – an.
Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
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Wärmepumpen: Die rechtliche Situation in WEGs
Wenn sich Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) für eine Wärmepumpe entscheiden, muss in der Regel ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung vorliegen. Zudem müssen rechtliche Vorgaben, wie das Wohneigentumsgesetz (WEG) und lokale Bauvorschriften, beachtet werden.
Um Fördermittel des Bundes nutzen zu können, müssen WEGs beziehungsweise das Gebäude bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das beurteilt ein zertifizierter Energieberater – das wird bezuschusst. Die auf der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) geführten Fachleute erarbeiten einen individuellen Sanierungsfahrplan für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen in der WEG. Der Antrag muss vor Start des Vorhabens über das Onlineportal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
Wann arbeitet eine Wärmepumpe wirtschaftlich?
Laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) im Auftrag des BWP kann ein Privathaushalt mit dem Austausch einer Ölheizung gegen die Wärmepumpen-Technologie mit relativ geringem Einsatz mehr Klimaschutz erreichen als mit einer Photovoltaikanlage. Zusätzlich 6.100 Euro sind laut PwC nötig, um 137 Tonnen CO2e – die Maßeinheit, die den Effekt aller Treibhausgase aufs Klima vergleichbar machen will – einzusparen. Im Vergleich dazu verursache eine Photovoltaikanlage Zusatzinvestitionen von 13.300 Euro.
Eine wichtige Kennzahl ist eine möglichst hohe Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe. Sie gibt Auskunft über die Effizienz des Heizsystems. Eine Jahresarbeitszahl von vier bedeutet zum Beispiel, dass die Heizanlage vier Kilowattstunden Wärme mittels einer Kilowattstunde elektrischer Energie bereitstellt.
Feilt die EU an einer Wärmepumpen-Pflicht ab 2029?
Die Europäische Union will laut einem Bericht der "Bild" indirekt den Einbau von Wärmepumpen für neue Gebäude verpflichtend machen. Konkret geht es um die Novelle der Ökodesign-Richtlinie, die Vorgaben für die Effizienz von Heizgeräten ab 2029 machen soll. Es sei vorgesehen, dass eingebaute Heizungen mindestens "115 Prozent Wirkungsgrad" haben, schreibt die Zeitung. Das würde Gas- und Ölheizungen ausschließen.
Die EU-Kommission zeigte sich irritiert über den Bericht. "Diese Meldung führt in die Irre", sagte ein Sprecher der Kommission der Deutschen Presse-Agentur (dpa) im Juni 2023: "Unser Vorschlag ist technologieneutral." Er betonte, dass beispielsweise neue Gasheizkessel zulässig seien, wenn sie mit Solarthermie oder Wärmepumpen kombiniert würden. "Existierende Heizungen sind ohnehin von diesen Bestimmungen nicht erfasst."
Rückendeckung erhielten die Brüsseler Beamten aus den Reihen der Grünen: "Wir brauchen einen Effizienz-Hammer für neue Heizungen", sagte der deutsche Europaabgeordnete Michael Bloss. Es sei richtig, dass die Kommission effizientere Heizungen beim Neueinbau einfordere.
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