Mietpreisbremse in Sachsen

Sachsen führt die Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig ein. Die Landesregierung hat eine entsprechende Verordnung beschlossen.

Als 14. Bundesland macht Sachsen von der Möglichkeit Gebrauch, Gebiete auszuweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt. In Dresden und Leipzig unterliegen die Mieten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen künftig einer Beschränkung. Hierzu hat das sächsische Kabinett am 31.5.2022 die Mietpreisbegrenzungsverordnung beschlossen. Diese tritt mit der Veröffentlichung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

Die Miethöhe bei Mietbeginn darf dann nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1.10.2014 neu gebaut wurden sowie solche, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet werden.

Die Regelung zur Mietpreisbremse in Sachsen gilt bis Ende 2025.

Kappungsgrenze in Sachsen bleibt abgesenkt

Bereits im Juni 2020 war in Sachsen die Regelung zur abgesenkten Kappungsgrenze bis zum 30.6.2025 verlängert worden. Mieten in bestehenden Mietverhältnissen dürfen demnach in Dresden und Leipzig innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden.


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