Hessen lockert Vorschriften für seriellen Wohnungsbau
Die jüngste Anpassung der hessischen Bauordnung hat der Landtag am 28.5.2020 beschlossen. Mit dieser Änderung werden künftig Genehmigungsverfahren von Wohnungen erleichtert und beschleunigt. "Mit der Typengenehmigung darf ein einmal genehmigter Haustyp an verschiedenen Orten gebaut werden, ohne dass das komplette Baugenehmigungsverfahren nochmal durchlaufen werden muss – egal ob in Frankfurt, Wetzlar oder Kassel", erklärte Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest). Das führe in der Praxis zum schnelleren Bau dringend benötigter Wohnungen in Hessen.
Beschlossen hat der Landtag auch, dass Mobilfunkmasten künftig bis zu einer Höhe von 15 Metern keine Baugenehmigung mehr brauchen. Bislang lag die Beschränkung bei zehn Metern. Die Abstandsregeln bei der Aufstellung von Masten werden gelockert.
Serielles und modulares Bauen von Wohnungen
Im Februar 2019 war auf Beschluss der Bauministerkonferenz § 72a in die Musterbauordnung (MBO) eingefügt worden, in dem es heißt: "[D]ie Typengenehmigung [kann] auch für Gebäude erteilt werden [...], die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen."
Einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) hatten CDU und Grüne im Landtag am 11.12.2019 eingebracht. Im Juni 2019 hatte bereits Rheinland-Pfalz die Typenbaugenehmigung in die Landesbauordnung aufgenommen, im Oktober 2019 folgte Schleswig-Holstein. Die bereits vorhandenen Möglichkeiten der Genehmigungsfreistellung und des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens wurden als nicht ausreichend bewertet, um schneller die benötigen Wohnungen zu bauen.
Rauchwarnmelder: Pflicht zur Montage erweitert
Die vorige Novellierung der Bauordnung hatte der Landtag am 28.5.2018 verabschiedet. Damit schneller Wohnraum entstehen kann, wurden unter anderem die Form- und Verfahrensvorschriften geändert. So kann etwa auf die zwingende Papierform der Baugenehmigung verzichtet werden, leerstehende Büros dürften schneller in Wohnungen umgenutzt werden und beim Einsatz von Holz wurden die Hürden ebenfalls gesenkt.
Zudem wurde in der neuen Bauordnung die Pflicht zur Montage von Rauchwarnmeldern, die in Hessen bis dahin ausschließlich in Wohnungen galt, auf andere Nutzungseinheiten, in denen Menschen bestimmungsgemäß schlafen, ausgedehnt. Dies umfasst beispielsweise Hotelzimmer, Schlafräume in Flüchtlingsunterkünften und Kindertagesstätten. Solche Räume mussten bis zum 1.1.2020 mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden.
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