EU-Minister: Airbnb & Co. sollen Daten mit Behörden teilen
In den Ländern der Europäischen Union (EU) machen Kurzzeitvermietungen von privaten Wohnungen mittlerweile knapp ein Viertel aller Touristenunterkünfte aus. Die Frage ist: Sind die Vermieter in Städten und Gemeinden gemeldet? Und stimmen ihre Angaben? Online-Plattformen wie Airbnb könnten solche Daten künftig den Behörden mitteilen müssen. Einem entsprechenden Gesetzesvorschlag der EU-Kommission haben die zuständigen EU-Minister am 2. Februar in Brüssel zugestimmt.
Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen sich die EU-Staaten und das Europaparlament noch auf eine gemeinsame Position einigen. Zudem ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen.
Online-Plattformen: Prüfpflicht und transparente Daten
Viele Länder und Städte in der EU sind bereits aktiv geworden und haben Registrierpflichten eingeführt, darunter auch die deutschen Metropolen Berlin, Hamburg und München. Die neuen EU-Vorgaben sollen die Regeln in den einzelnen Staaten vereinheitlichen.
Gastgeber sollen Zimmer, Wohnungen oder Häuser bei den Behörden anmelden und die Online-Plattformen die Anmeldungen stichprobenartig prüfen und die Behörden über fehlende Registrierungsnummern oder fehlerhafte Angaben informieren müssen. Mit den Daten sollen die Behörden die Vermietungen besser steuern können. Auch sollen fairere Wettbewerbsbedingungen für andere Anbieter von Unterkünften wie Hotels geschaffen werden. Die Anbieter von Ferienwohnungen wiederum sollen regelmäßig mitteilen, wie viele Gäste wie lange bleiben. Dies solle zur Sicherheit der Nutzer beitragen und Betrug bekämpfen, hieß es in einer Mitteilung.
Das Bundeswirtschaftsministerium begrüßte die Einigung der Minister. "Die Mitgliedstaaten können so für fairen Wettbewerb sorgen und ihr Recht besser durchsetzen", sagte Staatssekretär Sven Giegold (Grüne). Die Zweckentfremdung von Wohnraum könne vermieden und das Interesse von Mietern geschützt werden.
Transparenz von Airbnb & Co.: EU-Ratsvorschlag für eine Verordnung
EuGH: Großstädte dürfen Airbnb-Vermietungen verbieten
Das Verbot von Kurzzeitvermietungen über Airbnb an Feriengäste ist in der Europäischen Union schon länger ein Thema. Im September 2020 sorgte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Furore: Die kurzzeitige Vermietung von regulären Mietwohnungen über Plattformen wie Airbnb darf verboten werden. Das sei gerechtfertigt, verhältnismäßig und ein "zwingender Grund des Allgemeininteresses", dort, wo Wohnraum knapp und teuer ist, entschied der EuGH in zwei Fällen.
Die gesetzliche Genehmigungspflicht – wie sie in Frankreich in Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern und im Großraum Paris gilt – verstoße nicht gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, erklärten die Luxemburger Richter in dem Grundsatzurteil vom 22.9.2020.
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