Förderprogramme: Wärmepumpe wird am stärksten subventioniert
Zwei Förderungen möglich
Neubauten mit entsprechenden energetischen Kennwerten können tatsächlich in dieser Höhe vom Staat bezuschusst werden. Wärmepumpen werden zum Beispiel direkt über das Marktanreizprogramm (MAP) gefördert. Für den Heizungswechsel im Bestand greift zusätzlich das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE). Am interessantesten für größere Objekte, die Wohnungswirtschaft oder Investoren ist allerdings das Förderprogramm 153 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), aus dem auch die oben genannten Summen stammen.
Doch was wird wie gefördert?
MAP: Förderung für Erde und Wasser höher
Die MAP-Förderung gilt für Wärmepumpen bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung, die
- der kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden,
- der ausschließlichen Raumheizung von Gebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zu einem wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt,
dienen.
Das ist eine Größe, die durchaus für die Wohnungswirtschaft interessant ist.
Förderfähig sind nur Wärmepumpen, die in dieser Liste aufgeführt sind.
Dient Luft als Wärmequelle, wie bei Luft-Wasser-Wärmepumpen, beträgt die Förderung 40,- Euro je Kilowatt Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.500,- Euro je Anlage bei leistungsgeregelten oder monovalenten Wärmepumpen, sowie 1.300,- Euro bei allen sonstigen elektrischen Wärmepumpen.
Deutlich höher fällt die Förderung für die Umgebungswärmequellen Erde und Wasser aus, also für Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Die Basisförderung beträgt hier 100,- Euro je Kilowatt, mindestens jedoch 4.000,- Euro je Anlage und 4.500,- Euro bei Geothermieanlagen mit Erdsondenbohrungen. Das sind genau jene Wärmepumpen, die bisher bevorzugt in der Wohnungswirtschaft zum Einsatz kommen.
Für deren Förderung muss einiges beachtet werden, so die Zertifizierung der Bohrfirma nach den Qualitätsanforderungen der Technischen Regel DVGW W120-2 und der Nachweis über den Abschluss einer verschuldensunabhängigen Versicherung zur Abdeckung bohrungsbedingter Sachschäden.
Eigene Zähler erforderlich
Für alle Wärmepumpen gilt in Bezug auf die Förderung: Einbau eines Stromzählers zur Erfassung aller von der Wärmepumpe aufgenommenen Strommengen, Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers, Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage und über die Anpassung der Heizkurve, Vorlage Fachunternehmererklärung mit Nachweis Jahresarbeitszahl (JAZ). Dabei gelten folgende JAZ für Wohngebäude, die für eine Förderung mindestens erreicht werden müssen:
- Sole-Wasser-Wärmepumpen: 3,8
- Wasser-Wasser-Wärmepumpen: 3,8
- Luft-Wasser-Wärmepumpen: 3,5
KfW: Bis 100.000 Euro Kredit je Wohneinheit
Die für die Wohnungswirtschaft wohl interessantere energetische Fördermaßnahme liegt im Programm 153 der KfW. Für die Antragstellung ist ein sachverständiger Energieberater einzubinden.
Gefördert wird die Errichtung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, sowie Ähnliches. Alle energetischen Maßnahmen müssen dabei den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Gefördert wird auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) und der schon eingangs genannten KfW-Effizienzhaus-Niveaus 40 Plus, KfW-Effizienzhaus 40 und 55. Dabei können bis zu 100.000,- Euro Kredit für jede Wohnung ab aktuell 1,36 Prozent effektiven Jahreszinses beantragt und dann zu 100 Prozent für die Bauwerkskosten verwendet werden.
Hoher Tilgungszuschuss
Interessant ist vor allem der Tilgungszuschuss. Der kann, wie beschrieben, bis zu 15.000,- Euro betragen. Dazu folgende Übersicht:
KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Tilgungszuschuss von 15 % der Darlehenssumme, bis zu 15.000,- Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 40
Tilgungszuschuss von 10 % der Darlehenssumme, bis zu 10.000,- Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 55
Tilgungszuschuss von 5 % der Darlehenssumme, bis zu 5.000,- Euro für jede Wohneinheit
Mehr unter www.kfw.de/153
Beispielrechnung
Wie wirken sich diese Förderungsarten nun für die Wohnungswirtschaft aus, wenn sie sich für die Wärmepumpe entscheidet?
Dazu folgende Beispielrechnungen für die hier bereits vorgestellten energetischen Varianten eines Gebäudes mit neun Wohneinheiten:
Plus-Lösung mit dezentraler Lüftung mit Wärmerückgewinnung
Heizung und zentrale Warmwasserbereitung übernimmt eine Luft-Wasser-Wärmepumpenanlage, es gibt keine Solarthermieanlage. Die Gebäudehülle wird um 10 Prozent besser ausgeführt als im Referenzgebäude. Statt der dezentralen Lüfter ohne Wärmerückgewinnung kommen dezentrale Lüftungsgeräte zum Einsatz, die mit Wärmerückgewinnung ausgestattet sind – sog. Push-Pull-Lüfter. Der Tilgungszuschuss beträgt nach MAP maximal 2.000,- Euro je Wohneinheit.
Investitionskosten: 86.500,- €
Förderung (MAP): 2.000,- €
Investitionskosten abzgl. Förderung: 84.500,- €
Jahresprimärenergiebedarf: 32,13 kWh/m2a
Premium-Lösung KfW 55
Wärmeerzeuger ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpenanlage, es gibt keine
Solarthermieanlage. Die Gebäudehülle wird um 30 Prozent im KfW-55-Standard besser ausgeführt als im Referenzgebäude. [GM2] Auch hier kommen die dezentralen Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung, die Push-Pull-Lüfter, zum Einsatz. Die Wärmeübergabe für Heizung und Warmwasservorerwärmung erfolgt über Wohnungsstationen mit integriertem elektrischem Nacherwärmer für höhere Trinkwarmwassertemperaturen. Das ermöglicht relativ niedrige Systemtemperaturen und eine dezentrale Warmwasserbereitung. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 5.000,- Euro je Wohneinheit.
Investitionskosten im Vergleich zum Referenzgebäude: 119.000,- €
Förderung (KfW): bis zu 45.000,- €
Investitionskosten abzgl. Förderung: 74.000,- €
Jahresprimärenergiebedarf: 23,96 kWh/ m2a
Premium-Lösung KfW 40 mit höchstmöglicher Förderung
Wärmeerzeuger ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpenanlage, es gibt keine Solarthermieanlage.. Dezentrale Lüftungsgeräte sorgen für Wärmerückgewinnung. Die Wärmeübergabe erfolgt über Wohnungsstationen mit integriertem elektrischem Nacherwärmer für höhere Trinkwarmwassertemperaturen. Die Gebäudehülle wird um 45 Prozent und damit im KfW-40-Standard besser ausgeführt als beim Referenzhaus[GM3] . Der Tilgungszuschuss beträgt bis 10.000,- Euro je Wohneinheit.
Investitionskosten im Vergleich zum Referenzgebäude: 129.000,- €
Förderung (KfW): bis zu 90.000,- €
Investitionskosten abzgl. Förderung: 39.000,- €
Jahresprimärenergiebedarf: 22,61 kWh/m2a
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