Vermieter darf ohne Erlaubnis keine Fotos in Mietwohnung machen
Ob, was und von wem in der Wohnung fotografiert werden darf, entscheidet damit allein der Mieter. Denn es könne nie ausgeschlossen werden, dass der Vermieter - gewollt oder ungewollt - bei seinen Fotos auch „Teile der Lebensart der Mieter, der Einrichtung ihrer Wohnung, ihres Lebensstils oder sonstige der Intimsphäre zuzurechnenden Einzelheiten“ aufnimmt und damit in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre der Mieter eingreift. Das Entscheidungsrecht der Mieter sei durch zahlreiche Gerichtsurteile bestätigt worden (u.a. Bundesverfassungsgericht (BVR 2285/03), Landgericht Frankenthal (AZ.: 2 S 218/09), Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Az.: 15/11 C 592/03), Amtsgericht Frankfurt (Az.: 33 C 2515/97-67).
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