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28.02.2017
Arbeitnehmerüberlassung
Wenn eine DRK-Schwester, die Mitglied einer DRK-Schwesternschaft ist, von dieser in einem von einem Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt wird, um dort nach dessen Weisung gegen Entgelt tätig zu sein, handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung.
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