News
22.04.2016
Bundesarbeitsgericht
Der Arbeitgeber ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich weder dazu verpflichtet, dem Betriebsrat unabhängig von seinem Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen, noch muss er für den Betriebsrat einen von seiner Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss einrichten.
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