News
29.02.2016
Bewerbungsverfahren
Ein öffentlicher Arbeitgeber muss einen schwerbehinderten Stellenbewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, soweit dieser nicht offensichtlich fachlich ungeeignet ist. Dies kann nicht durch einen schriftlichen, für alle Bewerber verbindlichen Auswahltest ersetzt werden, so das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.
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