News
22.10.2015
Rechtsprechung
Bei der Beendigung und beim Beginn von Arbeitsverhältnissen im laufenden Kalenderjahr haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, sondern auf Teilurlaub entsprechend ihrer Beschäftigungsdauer. Wie verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr zwei Arbeitsverträge mit demselben Arbeitgeber abgeschlossen hat? Mit der Frage, welche Auswirkungen eine kurzfristige Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses auf die Urlaubsdauer hat, beschäftigte sich nun das Bundesarbeitsgericht (BAG).
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