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09.04.2015
Entgeltfortzahlung
Für eine Erholungskur, die dazu dient, allgemeinen Verschleißerscheinungen vorzubeugen oder das Allgemeinbefinden zu verbessern, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem TV-L, so das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in einem aktuellen Urteil.
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