Erbengemeinschaft muss Grundstücksverkauf nicht einstimmig beschließen
Es ging in dem Verfahren um die finanzielle Teilhabe an einem Nachlassgegenstand, dessen reale Teilung unter den Miterben nicht in Betracht kam.
Unteilbares Grundstück sollte verkauft werden, um Erbe teilbar zu machen
Ein Mitglied einer Erbengemeinschaft klagte gegen das andere, weil sich dieser Erbe als einziger weigerte, dem Verkauf eines Grundstücks aus der Erbmasse zu einem Preis von 13 500 Euro zuzustimmen.
Das OLG gab der auf Zustimmung Klagenden Recht. Die Erbengemeinschaft habe in ihrer Gesamtheit einen Anspruch darauf, dass der Beklagte dem notariellen Vertragsschluss zustimmt und so die Grundstücksveräußerung ermöglicht, die gemäß § 2040 BGB nicht ohne sein Einverständnis vorgenommen werden kann.
Verkauf als zulässige, weil ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahme
Diesen Anspruch ergibt sich aus § 2038 Abs. 1 Satz 2 BGB, weil das streitige Grundstücksgeschäft eine Verwaltungsmaßnahme im Sinne der Vorschrift ist, die - wie die unmittelbare Beteiligung von drei Miterben am notariellen Vertragsschluss und dessen Genehmigung durch zwei weitere Miterben zeigen - aufgrund einer mehrheitlichen Entscheidung durchgeführt werden soll.
Kraft Mehrheitsbeschlusses jede Verfügung zulässig
Verwaltung eines Nachlasses kann nicht nur Sicherung, Erhaltung und Nutzung sein, sondern auch die Veräußerung von Nachlassgegenständen. Allerdings ist Kraft Mehrheitsbeschluss nicht jede Verfügung zulässig. Veräußerungen, die eine "wesentliche Veränderung" nach sich ziehen, sind gegen den Willen einzelner Miterben nicht möglich (§§ 2038 Abs. 2 Satz 1, 745 Abs. 3 Satz 1 BGB).
Was ist eine wesentliche Veränderung des Nachlasses?
Eine "wesentliche Veränderung" gem. §§ 2038 Abs. 2 Satz 1, 745 Abs. 3 Satz 1 BGB setzt voraus, dass die Zweckbestimmung oder Gestalt des Nachlasses als Ganzes in einschneidender Weise geändert würde.
Dafür spielt aber nur eine untergeordnete Rolle, ob die Zusammensetzung des Nachlasses umgestaltet werden soll. Bedeutsam ist vor allem, ob der Substanzwert gemindert würde, weil der Gesetzeszweck dahin geht, wirtschaftliche Einbußen bis zur Teilung des Nachlasses zu vermeiden (BGH v. 28.09.2005, IV ZR 82/04]).
Marktgerechter Erlös und kein prägender Nachlassgegenstand
Eine solche Gefahr war hier nicht ersichtlich, da der an die Erbengemeinschaft zu zahlende Verkaufserlös, der an die Stelle der Immobilie tritt (§ 2041 Satz 1 BGB) marktgerecht erschien. Überdies prägte das streitige Grundstücks - auch wenn sein Wert verglichen mit den anderen ererbten Gegenständen hoch ist - den Nachlass nicht essentiell. Es war nicht bebaut und daneben umfasste der Nachlass ein zweites unbebautes Grundstück, das sogar noch größer ist.
Mehrheitsmeinung nur für ordnungsgemäße" Nachlassverwaltung verbindlich
Nur eine ordnungsgemäße Nachlassverwaltung kann per Gericht durchgesetzt werden. Das aber sah das OLG hier gegeben. Der kaufunwillige Erbe unterlag daher , indem seine Zustimmung durch Gericht ersetzt wurde.
(OLG Koblenz, Urteil v. 22.07.2010, 5 U 505/10).
-
Wie lange müssen Eltern für erwachsene Kinder Unterhalt zahlen?
2.9592
-
Kein gemeinsames Sorgerecht bei schwerwiegenden Kommunikationsstörungen der Eltern
2.276
-
Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt
1.565
-
Neue Düsseldorfer Tabelle 2025
1.400
-
Wann gilt zusätzlicher Unterhaltsbedarf des Kindes als Mehrbedarf oder Sonderbedarf?
1.2332
-
Tilgungsleistungen auch beim Kindesunterhalt abzugsfähig
836
-
BGH zum Ablauf der 10-Jahres-Frist bei Immobilienschenkung mit Wohnrecht
786
-
Wohnvorteil beim betreuenden Elternteil hat keinen Einfluss auf den Kindesunterhalt
718
-
Auswirkung auf Unterhalt und Pflegegeld, wenn die Großmutter ein Enkelkind betreut
509
-
Kann das volljährige Kind auf Geldunterhalt statt Naturalunterhalt bestehen?
490
-
Neue Düsseldorfer Tabelle 2025
17.12.2024
-
Leistung aus Sterbegeldversicherung gehört zum Nachlass
27.11.2024
-
Erfasst ein Gewaltschutz-Kontaktverbot die Teilnahme an einer WhatsApp-Gruppe?
27.11.2024
-
Alleiniges Sorgerecht bei häuslicher Gewalt
16.10.2024
-
Anwälte müssen den sichersten rechtlichen Weg wählen
09.10.2024
-
Krankenhaus muss Behandlungsakte an Gericht herausgeben
08.10.2024
-
Irrtumsanfechtung einer Erbausschlagung
17.09.2024
-
Grundlagen eines Unternehmertestaments
16.09.2024
-
Nach der Trennung kein Wechselmodell für gemeinsamen Hund
13.09.2024
-
Wirksames Testament trotz Demenz
10.09.2024